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Umgangsrecht / Besuchsrecht

 
(@matthias_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

Vielleicht könnt Ihr mir hier einen Tipp geben.
Man hat mir privat einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben, doch an das Kind zu denken, wenn ich meinem jetzt 1 1/2 Jährigen Sohn einen "NEUEN" Vater auf´s Auge drücken.
Ich habe den begleiteten Umgang genehmigt bekommen, der jedoch wie alles andere sich sehr raus zögert, den ich noch nicht mal schriftlich habe. Und stelle mir jetzt die Frage wie es in dem Kind aussieht, wenn er doch schon zu jemandem Papa sagt, oder jemanden dazu ansieht.

Soll ich trotzdem auf meine Rechte pochen, oder hier nicht lieber an das Kind denken, weiter mit Gericht, Anwalt und sonstigem hinter diesen absolut Hinterhältige Menschen hinterher laufen.

Meine persönliche Meinung dazu ist inzwischen zwiespältig. Auch das Jugendamt lässt sich Zeit und hält mich hin. Statt dessen kommen dauernd neue Aufforderungen und was ich noch alles zu tun habe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 10:11
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Und dann?

Dann ziehst du dich also zurück, weil dein Kind schon zu jemandem Papa sagt.
In ein paar Jahren kommt es in die Pubertät und es kommt zu einem Streit mit dem Stiefvater oder die Mutter trennt sich vom Stiefvater und dem Kind wird irgendwie eröffnet - ne, das ist nicht dein Papa.
Dein Papa ist weg, der hat sich nie für dich interessiert. BÄM.

Niemand wird dem Kind sagen, du hättest dich aus Rücksicht auf seine Lebenssituation zurückgezogen und auch das Kind wird das so nicht verstehen. Es wird ein "er hat sich abgesetzt, weil es ihn nicht interessiert hat" werden. Und dann hat das Kind nicht nur damit zu kämpfen, dass es seinen leiblichen Vater gar nicht kennt, sondern darüber hinaus mit der Idee, dieser Vater habe es nicht gewollt und verlassen.

Diese Harmonie, die du da unterstützen willst, ist trügerisch.
Das mag jetzt im Moment konstruktiv scheinen, ist es aber auf lange Sicht nicht.

Gruß
Hampel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 10:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

Soll ich trotzdem auf meine Rechte pochen, oder hier nicht lieber an das Kind denken

Genau das solltest Du.

... und auch wenn es teils unterschiedliche Meinungen hinsichtlich eines Rückzugs gibt:
Beim Umgangsrecht handelt es sich nicht um Dein Recht, sondern um ein Recht des Kindes !

Wenn eine Mutter dem Vater den Umgang zum Kind verwehrt, ist es nicht Dein Recht, auf das Du pochst, sondern Deine Pflicht, dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.

Verstanden ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 11:28
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

In lang - das wollte ich ohnehin noch machen, danke für den Motivationsschub:

http://trennungmitkind.com/2014/08/12/loslassen-dem-kind-zu-liebe/

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 12:04
(@matthias_1)
Schon was gesagt Registriert

Ihr sprecht mir aus der Seele.

Leider bin ich mit mir am kämpfen, weil ja, wer meine Beiträge gelesen hat ahnt (wie ich) das da was kommen wird.

Ich kann im Moment wohl erst mal nur abwarten bis dann der erste Begleitete Umgang statt findet, was wohl noch bis Mitte - Ende September dauert.
Und dann soll es ja wohl erst ein Vorgespräch geben.

Ich frage mich nur warum HIER die Familienhilfe nicht einschreitet.

Irgend ein Grund muss ja hinter allem stecken, denn alles hat seine Grund.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 12:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich frage mich nur warum HIER die Familienhilfe nicht einschreitet.

falsche Frage. Niemand schreitet ein oder schickt die Kavallerie - was in privaten Belangen grundsätzlich auch gut und richtig ist. Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Institutionen, sich ungefragt in das Privatleben der Bürger einzumischen. Ausnahme: Es ist nachweislich (!) das Kindeswohl in Gefahr. Das ist vorliegend nicht der Fall.

Also: Tu Dir selbst den Gefallen, die richtigen Fragen zu stellen und Dich nicht mit den falschen aufzuhalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 13:01
(@popocafepetl)
Schon was gesagt Registriert

Wenn eine Mutter dem Vater den Umgang zum Kind verwehrt, ist es nicht Dein Recht, auf das Du pochst, sondern Deine Pflicht, dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.

Das ist gut formuliert, wird leider oft vergessen, also Mut, viel Geduld und viel Erfolg!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 00:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Mit Knallgas den Umgang durchsetzen!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 21:15