Umgangsrecht bei Ve...
 
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Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch

 
(@mrssmith64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage. Vielleicht hat jemand auch schon einmal ein ähnliches Problem gehabt. Und zwar geht es darum, mein Freund wird beschuldigt, seine Tochter sexuell mißbraucht zu haben und aus diesem Grund wird ihm das Umgangsrecht entzogen. Bei bis jetzt zwei Gerichtsverhandlungen ist der Mißbrauch aber mit keinem Wort weiter erwähnt worden, sondern es wird immer nur gesagt, dass die Tochter ihn nicht sehen will. Der gegenerische Anwalt geht auch weiter gar nicht mehr auf den Mißbrauch ein. Hat jemand vielleicht ähnliches erlebt und hat einen Rat oder Tip, wie man damit umgehen kann und was man überhaupt für ein Recht hat oder hat man einfach verloren? Ich jedenfalls habe meinen Glauben an die Justiz auf jeden Fall verloren!

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2007 00:52
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Ist der Umgangsrechtsentzug eine Maßnahme vom Gericht, vom Jugendamt oder wird dieser von der Mutter im Alleingang beschlossen?

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2007 01:11
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

aus diesem Grund wird ihm das Umgangsrecht entzogen

siehe dazu: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-707.html

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2007 10:32
(@splinter)
Schon was gesagt Registriert

hallo

Das beste ist das du deine tochter untersuchen last durch ein gerichts arzt
und das kanst du durch dein anwalt anforderen.
Und wenn deine tochter nicht sexuellmißbracht ist dann hast du as in der hand und wenn der mutter das nicht machen mchte dann ist der mutter nicht erlich

Gruß Splinter

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 15:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Splinter, der letzte Beitrag in diesem Thread ist 1,5 Jahre alt!

Das ist nicht mehr aktuell!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 15:50
(@hodde1967)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
einen solchen Sachverhalt kenne ich zu genüge, auch ich habe diesen Vorwurf hinter mir und kann euch nur dazu ermutigen, dass Thema aufzunehmen...
Wichtig ist zu wissen, wer diesen Verdacht ausgesprochen hat und ob das der Grund ist, warum kein Umgang stattfinden darf!!!
Wenn so ein Verdacht besteht, kann man trotzdem über das JA beantragen, dass ein Betreuter Umgang stattfinden kann, denn dann kann Dein Freund wenigstens sein Kind sehen...
Es wird nicht einfach werden, denn diesen Verdacht muß man erst mal ausräumen und da gehen die Gerichtsmühlen echt langsam voran..leider.. bei mir hat es im Dezember 2006 angefangen... den Vergleich bekam ich im Sept 2007 und den unbetreuten Umgang erst vor 2 Wochen....
Lasst euch ein Psychologisches Gutachten machen, so dass der Sache hier entgegen gesetzt werden kann...

In diesem Sinne weiterhin viel Glück bei der sache
Gruß
Hodde1967

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 17:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leute,

die gute MrsSmith war zum ersten und zum letzten Mal am 8. März 2007 für etwa 10 Minuten online.
Sie hat schon damals die Antworten nicht mehr gelesen.

Ich glaube nicht, das sie jetzt wieder aufwacht.

Bitte lasst diesen Faden hier in Frieden ruhen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 17:10