Hallo,
mit meiner Ex Lebensgefährtin habe ich einen 5 jährigen Sohn, den ich über alles liebe. Wir haben nicht das gemeinsame Sorgerecht.
Da meine Ex Lebensgefährtin große psychische Probleme hat, ist sie momentan wieder in der Psychiatrie stationär Dort ist sie schon zum zweiten mal. Unser Sohn ist bei ihrer Mutter, die ebenfalls bis vor wenigen Wochen dort war.
Meine Ex Partnerin versucht seit der Trennung mir den Umgang mit meinem Sohn zu verweigern. Momentan sehe ich ihn 2 mal die wöche, jedoch nur für je 2 Stunden, was ein wahnsinns Aufwand für mich ist. Aber wie gesagt ich würde alles für ihn tun...
Beim Familiengericht habe ich den 14 tägigen Umgang beantragt, da sie mir den Umgang fasenweise ganz untersagte. Ich durfte ihn weder sehen noch sprechen.
Wie sieht es mit dem Aufenthaltsrecht aus, wenn die Mutter nicht in der Lage ist nach unserem Sohn zu schauen? Kann sie alleine entscheiden, bei wem unser Sohn ist ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand darüber etwas wüßte.
Gruß Andi
Hi andi71
Herzlich Willkommen
Wie sieht es mit dem Aufenthaltsrecht aus, wenn die Mutter nicht in der Lage ist nach unserem Sohn zu schauen? Kann sie alleine entscheiden, bei wem unser Sohn ist ?
Ja, das kann sie. Als Inhaberin des ASR hat sie auch das volle ABR und kann festlegen, von wem ihre Kinder betreut werden, wenn sie durch Krankheit dazu nicht im Stande ist. Darüber hinaus kann ein minderj. Kind für bis zu 8 Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Einschaltung von Behörden bei jeder 'beliebigen' Person untergebracht werden.
Worauf willst Du eigentlich hinaus? Da Du kein GSR und somit kein ABR hast sollte es für Dich doch egal sein? Dein Umgangsrecht ist davon nur peripher betroffen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Auf was ich raus will? Ich würde meinen Sohn gerne öfters sehen, gerade jetzt zur Weihnachtszeit. Und wenn er schon nicht bei seiner Mutter sein kann, dann wenigstens bei seinem Vater. Er wünscht sich das auch.
Macht es einen Sinn, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen ? Unser Sohn ist laut seiner Erzieherin verhaltensauffällig. Und ich glaube nicht, dass sie in der Lage ist unseren Sohn kindgerecht zu erziehen.
Hallo
Macht es einen Sinn, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen ?
Nein, macht es nicht, da schlicht die Rechtsgrundlage fehlt. Was den Umgang angeht, wirst du wohl eine Umgangsklage einreichen müssen, um ein bischen Ruhe und Rechtssicherheit zu bekommen.
LG Jemmy
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Hi
Ich würde meinen Sohn gerne öfters sehen, gerade jetzt zur Weihnachtszeit. Und wenn er schon nicht bei seiner Mutter sein kann, dann wenigstens bei seinem Vater. Er wünscht sich das auch.
Dein Wunsch ist verständlich und Deine Überlegungen auch. Jedoch hat hier die KM immer noch das letzte Wort und daher kann dem nur entsprochen werden (vor allem kurzfristig), wenn sie damit einverstanden ist. Deine Erfolgsaussichten hast Du ja bereits als gering erkannt. Tut mir leid.
Macht es einen Sinn, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen ?
Nach Deinen bisherigen Informationen - ein klares nein. Im dt. FamRecht wird (i.d.R.) erst dann einem unehel. Vater gegen den Willen der Mutter das GSR oder gar SR zuerkannt, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist (von seltenen Ausnahmen mal abgesehen). Setze mal all Deine Kraft in eine vernünftige Umgangsregel und versuche auszuloten, ob nicht doch eine Regelung mit der KM getroffen werden kann.
Die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt als das Du das GSR inkl. das ABR erhältst. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist (siehe §1666 BGB, welches eine sehr hohe Hürde darstellt), bleibt Dir eigentlich nur der Versuch der Durchsetzung einer Umgangsregelung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.