Umgangsrecht ausbau...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht ausbauen ??

Seite 1 / 3
 
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage zum Umgangsrecht.

Ich habe als meine Tochter ca. 1 Jahr war (jetzt 6 Jahre) gerichtlich erwirkt, dass ich sie alle 14 Tage von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 16 Uhr haben kann.
Die letzen Jahre lief es eigentlich zwischen mir und der KM ganz ok und so habe ich sie meist schon Freitag 16 Uhr von der Kita abholen dürfen und erst Sonntag 19 Uhr zurückbringen müssen.

Zurzeit ist die Lage wieder sehr angespannt und die KM droht sehr gerne mit (Wenn du xyz nicht machst) dann kannst du sie wieder nur so wie gerichtlich festgehalten holen (also wieder ab Samstag). Auch argumentiert Sie damit, dass jetzt ja die Schule beginnt und Sie da mit dem Kind Freitag Hausaufgaben machen muss.

Nun bin ich es leid, immer bedroht zu werden und mir genau zu überlegen nichts falsch zu machen. Ich würde es gerne wieder gerichtlich klären lassen, damit ich Sie auch länger bei mir haben kann. Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag.

Jetzt meine Frage. Ist das zu vermessen? Habe ich gerichtlich eine Chance ? Danke ...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 12:50
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Sorry, bitte mal nach Umgangsrecht verschieben. Danke ..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 12:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

verschoben

Moin Christian,

eine Umgangsregelung, die irgendwann mal für ein 1-jähriges Kind getroffen wurde, passt für ein inzwischen 6-jähriges Kind so wenig wie die Klamotten, die man ihm damals angezogen hat.

Insofern wäre ein gangbarer Weg durchaus, zu sagen "Hömma, Schnuckiputzi, entweder wir kriegen die Umgangsfrage als Eltern verantwortungsvoll selbst geregelt, oder wir müssen uns von einem Gericht dabei helfen lassen - und das gilt dann ohne Diskussion." Das wirkt oft bereits Wunder - denn es macht der Dame klar, dass Umgang ein Recht Eures Kindes ist und keine grosszügig von ihr zugeteilten Zeiten, in denen Du mal mit ihrer Barbie spielen darfst.

In diesem Kontext solltest Du dann auch gleich das Thema "Ferien und Feiertage" mit abfrühstücken - am besten ebenfalls unter 4 Augen; notfalls aber auch vor Gericht. Klar muss allerdings auch sein: Erweiterter Umgang (inklusive Ferien) muss dann auch regelmässig stattfinden und nicht nur dann, wenn er Dir in den Kram passt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 13:09
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnelle Antwort.

Der Umgang hat bis jetzt auch immer so stattgefunden. Abgesagt oder verschoben habe ich in 5 Jahren nicht 1-mal.
Es wurde auch gerichtlich festgelegt, dass ich sie 1-mal im Jahr für 2 Wochen haben kann (Urlaub). Das habe ich bisher auch immer genutzt. Zwar hat Sie mir verboten mit dem Kind zu fliegen, aber in Deutschland kann man ja auch schön Urlaub machen.

Ich bin auch der Meinung. dass ich in der Lage bin die Hausaufgaben mit dem Kind zu machen.

Leider habe ich auch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Das könnte man doch auch gleich klären (KM will es nicht).
So hätte ich wenigstens auch die Möglichkeit Schulnoten des Kindes zu erfahren. Oder liege ich da falsch ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 13:21
(@fruchteis)
Registriert

Moin Christian,

mit der Einschulung ändert sich viel und es gibt dann oft Probleme zwischen den Eltern, eine neue Regelung zu finden.

Ich neige zur Empfehlung, die Leiter zur Neuregelung nicht zu steil anzulegen, sondern konsequent und zügig zum sog. 'Dreisprung' anzusetzen:

- Bitte an die Mutter
Wenn das nicht funzt, dann
- Antrag auf Beratung und Hilfe beim JAmt (§ 18 SGB VIII)
Wenn das nicht klappt, dann
- Antrag bei Gericht zur Neuregelung oder - milder Einstieg - ggf. gerichtliche Vermittlung nach § 165 FamFG.

Da hier Umgang nicht grundsätzlich infrage steht, sollte man nicht zu rabiat vorgehen und alle außergerichtlichen Möglichkeiten der gütlichen Lösung nutzen. Nach meiner Beobachtung sehen Gerichte das gern und unterstellen andererseits Mutwilligkeit, wen man eben nicht alles ausgeschöpft hat.

Einschulung ist ein guter Zeitpunkt, den Umgang für etwa weitere 6 Jahr verbindlich zu regeln.
Mit Eintritt in die Pubertät ändert sich dann wieder sehr viel.  

Sorge-, Umgangs-. und Auskunftstrecht sollte man gut getrennt behandeln und zielführend  abarbeiten:
Wenn man auf die Elterliche Sorge wert legt, dann sollte man das Streitpotenzial möglichst gering halten, da mangelhafte Kooperation und Kommunikation, Uneinigkeit gern herangezogen werden, die gem. Elterliche Sorge zu versagen. Hier haben sich mit der neuen Rechtslage aber die Prüfungsmaßstäbe verschoben.    

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

ja, seit wenigen Tagen gibt es in Deutschland die Möglichkeit, das Gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter recht problemlos zu bekommen (§ 1626 Abs. 2 BGB).

Das hat mit dem Umgangsrecht allerdings nichts zu tun und würde Eure bisherige gerichtliche Umgangsregelung auch nicht ausser Kraft setzen. Es wäre nur ein argumentativ guter Ansatz, um zu sagen "Entweder klopfen wir jetzt gemeinsam eine Umgangsregelung fest, die dem Wohl unseres Kindes am besten entspricht - oder wir lassen das ein Gericht für uns erledigen."

Das Thema Flugreisen kannst Du in diesem Kontext auch mit ansprechen - mit GSR könnte sie Dir niemand rechtsgültig verbieten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 13:51
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Christian,

vorsicht bei zeitgleichem anstuppsen von Umgangs- und Sorgerechtverfahren. Es kann dir passieren, dass entgegen der neuen ges. Regelung
die Verfahren zusammen gelegt und das Jugendamt beteiligt wird. Siehe hier: http://blog.beck.de/2013/05/29/was-soll-ich-tun-0
Dann gibt es eine mündliche Verhandlung für das Sorgerecht anstatt des jetzt geltenden beschleunigten Verfahrens.
Eine Überlegegung wäre zunächst das Sorgerechtsverfahren durchlaufen zu lassen und nach dessen Beschluss den Umgang anzugehen.
Aber vielleicht haben die Profis hier noch andere Empfehlungen.

Gruß Eric


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 13:57
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich stimme euch zu, ich möchte auf keinen Fall mit der Axt ansetzen.
Auch kenne ich den Unterschied zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht recht gut.

Ich war nur immer der Meinung, solange der Umgang gut läuft ( bzw. noch besser als vom Gericht angesetzt) und wenn ich mich über meine Tochter erkundige,
ich immer eine ordentliche Auskunft bekomme brauche ich auch kein Gericht, Jugendamt oder oder zu bemühen. Umgang ist mir viel wichtiger als das
Sorgerecht.

Nur wenn ich nicht zu verlieren habe, kann ich eine neue Umgangsregelung auch gerichtlich machen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 14:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

Deine Beobachtungen und Überlegungen sind durchaus zutreffend; gerichtliche Auseinandersetzungen verbessern in der Regel das Klima zwischen den Beteiligten nicht. Und im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten - beispielsweise Miet- oder Arbeitsrecht - haben die Streitparteien auch nach Ende des Verfahrens miteinander zu tun und müssen miteinander auskommen. Insofern ist die aussergerichtliche Lösung immer die bessere.

Die Empfehlung ist lediglich, dabei selbstbewusst und nicht als Bittsteller aufzutreten und einvernehmliche Regelungen auf Augenhöhe anzustreben. Oft genug genügt es ja schon, wie Django im Western die Jacke soweit beiseite zu schieben, dass der andere den Colt sehen kann...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 14:14
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich werde jetzt erst einmal die Bälle flach halten und die Schuleinführung abwarten.
Ich möchte ja schließlich dorthin gehen und nicht von der KM boykottiert werden.

Wenn ich Sie dann wieder nur von Samstag bis Sonntag haben darf, werde ich erst die gemeinsame Sorge
beim Jugendamt beantragen. Ich habe ja dann nichts zu verlieren. Wenn das funktioniert haben sollte,
könnte man nochmal das Umgangsrecht versuchen auszudehnen. Natürlich immer erst KM fragen, dann Jugendamt und
als Letzen Schritt das Gericht.

Mir ging es hauptsächlich darum ob es zu vermessen ist sie alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu bekommen? bzw. wie es
die Gerichte sehen ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 14:29




(@diskurso)
Registriert

Hallo Christian44,

Ist das zu vermessen? Habe ich gerichtlich eine Chance ?

Absolut nicht ! Dieser Rhythmus ist inzwischen durchaus normal, hinzu kommt sogar in der Regel noch mind. 1 Tag in den 14 Tagen dazwischen.
Du hast also gerichtlich keine schlechten Aussichten, besonders auch da:

Der Umgang hat bis jetzt auch immer so stattgefunden. Abgesagt oder verschoben habe ich in 5 Jahren nicht 1-mal.

eine langjährige Kontinuität vorliegt und Du diese einfach nur weiterführen willst.

Ich bin auch der Meinung. dass ich in der Lage bin die Hausaufgaben mit dem Kind zu machen.

Selbstverständlich, warum auch nicht ? Dieses "Argument" der KM zur eigenmächtigen Umgangsreduzierung ist keins ...

Zwar hat Sie mir verboten mit dem Kind zu fliegen, aber in Deutschland kann man ja auch schön Urlaub machen.

Welches Verkehrsmittel Du mit dem Kind benutzt, um zum Urlaubsort zu gelangen, darf Dir die KM natürlich nicht vorschreiben - das hat auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Das kann Bahn, Bus, Auto oder eben auch Flugzeug sein. Das Umgangsrecht sieht hier keine Beschränkung vor.
Es gibt kein Gesetz, welches besagt, dass Du solche willkürlichen "Verbote" einhalten musst ...

Leider habe ich auch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Das könnte man doch auch gleich klären (KM will es nicht).

Taktisch könnte das der falsche Zeitpunkt dafür sein. Es wäre klüger, dass genau andersherum zu machen:

Eine Überlegegung wäre zunächst das Sorgerechtsverfahren durchlaufen zu lassen und nach dessen Beschluss den Umgang anzugehen.

Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes jedenfalls war es immer so: erst Umgangsverfahren, dann Sorgerechtsantrag, um den Richter nicht z.B. solche Fragen in den Mund zu legen: "Wenn Sie sich schon beim Umgang nicht einigen können, wie soll dann ein gemeinsames Sorgerecht funktionieren?"
Das neue Gesetz sieht zwar theoretisch solche "Kommunukationsprobleme" nicht mehr als Grund zur Verweigerung des gSR, aber das heisst noch lange nicht, dass ein Richter das auch so sehen wird.
Also, um ganz sicher zu gehen - erst den Umgang absichern, dann gSR-Antrag stellen.
Umgang ist ohnehin wichtiger als ein gSR.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 14:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Christian,

Wenn ich Sie dann wieder nur von Samstag bis Sonntag haben darf, werde ich erst die gemeinsame Sorge
beim Jugendamt beantragen.

damit Du Dich nicht verläufst (und nicht mit Unwissen blamierst): Beim JA kann man da nichts beantragen; das geht nur beim örtlich zuständigen Familiengericht.

Ich habe ja dann nichts zu verlieren. Wenn das funktioniert haben sollte,
könnte man nochmal das Umgangsrecht versuchen auszudehnen.

nee, das ist eigentlich die falsche Reihenfolge: Ein funktionierendes Umgangsrecht ist im gerichtlichen SR-Verfahren das beste Indiz dafür, dass der Übertragung der gemeinsamen Sorge nichts entgegensteht; insofern solltest Du dort die bestehende Regelung loben können...

Mir ging es hauptsächlich darum ob es zu vermessen ist sie alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu bekommen? bzw. wie es
die Gerichte sehen ...

nö, das ist es nicht; es gilt sogar als "Standard-Umgang", den man eigentlich immer zugesprochen bekommt. Aber wie Gerichte etwas sehen, spielt erst dann eine Rolle, wenn Du auch bereit bist (bzw. wenn es nötig ist), eines zu fragen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 14:39
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich hoffe es gehört jetzt noch hier her aber ich habe bisher immer gedacht ich darf mit dem Kind nicht fliegen wenn ich keine Sorgerecht habe. Die KM hat es mir nicht erlaubt.
Nur Auto, Bus oder Schiff. Ich habe ja auch keinen Ausweis von Ihr.
Es ist jetzt auch nicht so wichtig , man kann ja auch so Urlaub machen nur gerne gemacht hätte ich es trotzdem.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 14:45
(@diskurso)
Registriert

Ich habe ja auch keinen Ausweis von Ihr.

Da kannst Du tatsächlich schlecht fliegen.
Normalerweise ist die KM verpflichtet, Dir während des Urlaubs ein gültiges Reisedokument für das Kind auszuhändigen und dir keine Vorschriften über das Urlaubsland zu machen (es sei denn, es sind gefährliche Reiseländer).


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 14:54
(@christian44)
Rege dabei Registriert

nein, es geht ja auch nur um z.B. mal nach Euro-Disney oder mal nach Mallorca an den Strand zu fliegen. 
Mehr nicht ..

Bisher haben wir immer Urlaub an der Ostsee gemacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 14:59
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo diskurso,

Normalerweise ist die KM verpflichtet, Dir während des Urlaubs ein gültiges Reisedokument für das Kind auszuhändigen und dir keine Vorschriften über das Urlaubsland zu machen (es sei denn, es sind gefährliche Reiseländer).

Zwar etwas OffTopic, aber gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Und ist das nur wären des URLAUBS so, oder sollte man URLAUB durch UMGANG ersetzen??

Habe nämlich ein ähnliches Problem, der Kinder-Reisepass, war früher mit bei den Dokumenten, die wöchentlich mit dem Kurzen wechselten, seit ca. nem halben Jahr ist er auf einmal nicht mehr dabei, was ich auch stets Woche für Woche anmerke.
Nun ist es aber doch so, wenn ich während meiner Umgangszeiten mit meinem Sohn von Frankfurt nach Hamburg fliegen will, um ein Fischbrötchen zu essen (besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein), dann darf ich das durchaus, nur ohne Pass kann ich es eben nicht.

Hier würde ich der Dame gerne die Rechtsgrundlage liefern.

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 15:05
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich bin jetzt etwas durcheinander.

Erst Umgang versuchen zu Regeln (letzer Schritt Gericht) oder erst Sorgerecht veruchen zu lösen ???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2013 15:25
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Erst Sorgerecht, dann Umgangsrecht.

Umgang hast Du ja. Aber seit es das neue Gesetz gibt, scheint ein Umgangsverfahren offenbar kein Ko-Kriterium mehr fürs GSR zu sein:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-15272-start-msg305226.html#new

@ Jens:
Eine Gesetzesgrundlage für die Herausgabe des Reisepasses gibt es nicht. Aber Du kannst Exe mit einer einstweiligen Anordnung zur Beantragung eines Reisepasses drohen. Gerichtskosten zahlt Dann Exe. Das dürfte fruchten:

http://www.jusmeum.de/urteil/olg_frankfurt/a6fef82e573949a8ddbb755c3e0fc8050f0e996c561e50c1b6df48278839c8ff

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 15:36
(@fruchteis)
Registriert

Hi Christian,

es kommt darauf an.
Ich sehe es so:

Wenn alles überwiegend gut läuft, Umgang nur geringfügig anzupassen ist, dann könnte man vorrangig die gES angehen.

Wenn der überaus wichtige Umgang, das gemeinsame Leben mit dem Kind, das Familienleben schwerwiegend gestört ist, dann sollte die gES zurückstehen und vorrangig der Umgang geregelt werden.

Ausweise und Versichertenkarten gehören ganz einfach zum Kind. Wenn das so vereinbart wurde und fehlende Dokumente dazu führen, daß Kind nicht in den Flieger gelassen wird, dann könnten auf die Mutter saftige Ersatzansprüche zukommen.

Ich bin mit meinen Kids oft in Holland unterwegs. Die Polizei dort wird richtig giftig, wenn sich Kinder nicht ausweisen können und nicht ersichtlich ist, daß ich mit ihnen korrekt unterwegs bin.  Ich habe daher stets eine Mappe dabei, mit der ich Unklarheiten sofort beseitigen kann.  

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2013 15:52
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Kann mir jemand sagen, was es ungefär kostet, dass Sorgerecht per Gericht festsetzen zu lassen ?
Also das Gerichtsverfahren + Anwalt usw. Ist der Streitwert noch bei 3000 € ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 15:12




Seite 1 / 3