Guten Morgen alle zusammen,
habe da mal eine kleine Frage.
bei einer Trennung einer nicht Ehelichen Beziehung, aber gemeinsamen Sorgerecht, besteht da die Möglichkeit das Wohn. und Bleiberecht auch als Vater zu bekommen???
Wenn mein Junior nur alles 14 Tage kommen dürfte wer das ganz schön schlimm für uns beide, gibt es da andere Möglichkeiten???
Danke
Goose
Hi Goose,
Kommt darauf an wie alt dein Jnior ist und wie fit dein Anwalt.
Ideal wär die KM um den Finger zu wickeln das sie auszieht ohne Kind.
Gruss Horst
der kleine ist 6, und ein absolutes Papakind.
... um den Finger wickeln habe ich schon versucht, leider ohne Erfolg.
Obwohl sie das Haus nicht halten kann, besteht sie drauf dinzubleiben.
Ich suche mir grade eine Wohnung in der nähe.
Moin.
Wenn Deine Frage rein rechtlicher Natur ist, ob das überhaupt möglich ist wenn ihr nicht verheiratet wart, dann ein klares JA!
Die Umsetzung ist aber schwierig, hängt von vielen, vielen Vorausetzungen ab - das ist ja Stoff vieler Threads hier im Forum.
Leider sind die Voraussetzungen so, dass häufig KM BetreuungsET wird und der Vater wird zum UmgangsET degradiert. Das liegt iT in den Gesetzen, gewohnter Auslegung, aber häufig auch an dem gelebten Rollenmodell vorher. Es ist nun mal leider Fakt, dass viele Väter ihren Bezug zum Kind erst mit der Trennung entdecken.
Alleine das Argument "Papakind" zieht aber nicht.
Ziel sollte es immer sein, dem Kind auch bei Trennung beide ETs zu erhalten. Das mag im sog. Wechselmodell enden, kann aber auch großzügiger Umgang sein. Hängt viel davon ab, wie die Eltern auf Elternebene (nicht auf Paarebene!) kommunizieren können.
Wenn Du eine konkrete Einschätzung Deiner "Chancen" haben willst, dann empfehle ich Dir, hier erst einmal intensiv zu stöbern (Dich dabei aber nicht verschrecken lassen) und dann etwas detaillierter zu Eurer Situation zu schreiben.
Gruß, toto
PS: Ist Umgang bzw. zukünftige Betreuung des Kindes die einzige Baustelle oder droht da mit einem (gemeinsamen?) Eigentum noch viel größeres, finanzielles Ungemach?
Lies Dir doch erstmal die Trennungs-FAQ durch. Und zieh nicht aus.
Obwohl sie das Haus nicht halten kann, besteht sie drauf dinzubleiben.
Ich suche mir grade eine Wohnung in der nähe.
Wem gehört die Hütte denn?
Zieh auf keinen Fall ohne das Kind aus. Auch nicht mit Kind.
Das wär schneller wieder heim bei Mama als du piep sagen kannst.
Dir bleibt nur die KM aus der Hütte zu mobben. Ganz subtil aber wirksam.
Bis sie ohne Kind geht. Das kann sich ziehn ist aber der einzige Weg für dich.
Gruss Horst
Auf keinen Fall ausziehen.
Ihr wohnt zusammen und fertig.
Notfalls wird draussen ein zwieter Eingang angelegt(Treppe).
Du hast gute Chancen auf ein Wechselmodell.Genau das hast du ja jetzt auch.
Bist du einmal für ein paar Monate entsorgt, wird der Zustand kaum umkehrbar sein.Dann siehst Du dein Kind nur noch alle paar Tage.
Du bleibst im Haus, das Kidn ist daran gewöhnt.Also beste Chancen.
Versuche nicht das alleinige Sorgerecht zu bekommen oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das wird bei Gericht nicht durchgehen.
Die Frau soll ausziehen(zur Not zu ihren Eltern) oder im Haus bleiben(Aufteilung).
Wenn Du dein Kind auch nur eine Woche nicht sehen kannst, dann sofoprt zu Anwalt.
Viel Erfolg
Moin,
wie schon geschrieben: Wer in solcher Situation auszieht, verliert ALLES! Wenn sie gehen will, soll sie gehen. Vorher wird ein Umgangsplan aufgestellt und die Trennung sachlich besprochen. Dann kann sie ausziehen und am Wochenende danach beginnt der Umgang für Dich.
So sollte es optimal laufen. Also - in der Bude bleiben, alle wichtigen Unterlagen allerdings aus dem Haus entfernen (zu den Eltern bringen / zu Freunden auslagern). Wenn Du im Haus bleibst, gibt es für findige KMs die Möglichkeit den Gewaltschutzparagrah gegen Dich anzuwenden und Dich aus dem Haus werfen zu lassen (Eigentumsverhältnisse sind dabei egal). Dabei sind beliebt: Das "vor den Schrank laufen" / röchelnd auf dem Bett zusammenbrechen / draußen an der Tür um Hilfe rufen. Die Polizei kommt und erteilt Dir ein Annäherungsverbot für 10 Tage. In der Zwischenzeit kann die KM vor Gericht ein Annäherungsverbot erwirken.
Also immer ruhig bleiben, nicht provozieren lassen. www.trennungsfaq.com Gruß Ingo
Vielen Dank für die sehr hilfsreichen Informationen.