Umgangsrecht 2jähri...
 
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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Na also - ich habs doch geahnt! Die Frau ist eine Kinderbesitzerin, eine Kinderklauerin. Denen darf man nicht mal 1 Tag Zeit zum "nachdenken" geben - geschweige denn 2 Wochen. Die denken in der Zeit nämlich nicht nach, sondern schaffen vollendete Tatsachen.

Hart und feste drauf gehen. Aber volle Pulle und mit keinerlei Rücksicht. Es geht jetzt nur noch darum dem Kurzen sein Recht zu verschaffen.

Greetz,
Milan

PS: Der urlaub ist nicht mit dem kleinen Sohn, der bei der KM ist, sondern mit dem anderen!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 21:48
(@bagger1975)

@Milan, schon klar, es geht um den Kleinen, der Große lebt ja bei ihm und fahren beide nach Kroatien in Urlaub!

@GTItreter,

wirklich kein weiteres Zuwarten. Lass den Umgangsantrag über Anwalt noch vor Deinem Urlaub stellen, dann geht hier keine weitere Zeit verloren...und erfolgen die notwendigen Zustellungen an die Gegenseite dann gleich schon während Deiner Urlaubszeit. Da JA kannst Du wirklich vergessen, bei den Empfehlungen...

Viel Erfolg

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 23:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@bagger

Wollte es nur noch mal heraus stellen, weil es mir teilweise etwas durcheinander geraten schien in diesem Topic ...

Ich sehe es wie die Vorredner. Zwingend noch vor Urlaubsantritt per Anwalt eine Umgangsregelung beantragen in der Form, wie ich sie oben mal beschrieben habe. Eher noch etwas mehr als nötig beantragen, damit Gericht und Gegenseite noch was streichen können.

Auf die komischen Vorschläge von Exe würd ich in dem Antrag nicht eingehen, kein Wort. Auch auf die JA-Tante würde ich keinerlei Bezug nehmen. Die sitzt noch früh genug im rechtlichen Boot und wird nicht Deine Freundin sein. Ich würde ganz wertefrei eine übliche Umgangsregelung beantragen. Kein Schmutz gegen Exe werfen. Kein böses Wort gegen sie. Einfach nur aufgrund der Trennung und der Uneinigkeit der Eltern in Umgangsfragen eine gerichtliche Klärung beantragen.

Die solltest Du eigentlich zu 99% auch so durch bekommen. Verschwende jetzt nicht mehr Zeit mit Warten oder sinnlosen Verhandlungen mit der Exe. Die will nicht. Wenn D nicht schnellstens (!) gegensteuerst, hast Du bald die Hölle auf Erden und wirst Deinen Sohn für lange Zeit nicht mehr sehen oder zumindest nicht mehr ohne strenge Auflagen und stets mit einem Bewacher an Deiner Seite in einem abgeschlossenen Raum beim JA.

Gib jetzt noch mal Vollgas. Ist der Antrag raus, kannst Du entspannt in den Urlaub fahren. Bis der zugestellt ist, Kopien an die Gegenseite verschickt sind, Stellungnahmen der Gegenseite eingetrudelt sind - bis dahin sind die Sommerferien eh zu Ende.

Du hast jetzt, weil alles noch so frisch ist, das Maximum Deiner Chancen um eine vernünftige Regelung zu bekommen. Mit jedem Tag, den Du wartest, schwinden Deine Chancen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 23:45
(@bagger1975)

Hallo @GTItreter,

noch einmal in Ergänzung zu @Milan und dem hier:

Du hast jetzt, weil alles noch so frisch ist, das Maximum Deiner Chancen um eine vernünftige Regelung zu bekommen. Mit jedem Tag, den Du wartest, schwinden Deine Chancen.

Das Gedöhns der KM und JA von wegen "neuem Zuhause" und "Ruhe" sind vollkommer Unsinn. Schließlich wurde dem Kleinen sein bisheriges "Zuhause" einfach genommen, gibt es bislang noch kein "neues Zuhause" aber verfestigt sich die neue Situation jeden Tag mehr!

Übrigens vermutlich zu Deinem Nachteil, denn was spricht eigtl. gegen das Übernachten bei Papa, an einem Ort, der dem Kleinen seit 2,5 Jahren (wohl seit seiner Geburt) vertraut ist? Richtig, gar nichts!

Deswegen sind @Milan und ich so -sagen wir einmal- überdeutlich!

Deine Gesichte ähnelt m.E. auch weitestgehend der von @Lullaby1980, nur dass der den "Braten" etwas füher gerochen hat und in seiner Situation noch etwas agieren konnte (schau einmal bei seinen Postings nach!)

Komm also bitte jetzt (noch vor dem Urlaub!) in die GTI-Gänge, denn wie @Milan richtig hingewiesen hat, sind Sommerferien und musst Du bei den Behörden (Gericht u. JA) mit Verzögerungen rechnen, sodass sich jeder Tag des Nichtstuns und Zuwartens evtl. erheblich auf den angestrebten gerichtlich festgelegten Umgang auswirken kann.

Viel Erfolg

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 00:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@bagger: GENAU!

Und ums noch deutlicher zu machen, skizziere ich für den GTI-Treter mal das, was ihn bei Zögern erwartet:

Mit Glück sieht er seinen Sohn bis Ferienende 1 oder 2 Mal für eine Stunde. Sicher wird Exe, Schwiegermutter oder so aggressiv daneben stehen. Er wird überzogen mit falschen Vorwürfen, die der KM dann als Basis dienen den Umgang für 3 - 4 Monate eigenmächtig einzustellen. Ohne Gerichtsbeschluss in der Tasche macht er da gar nichts gegen.

Bis das Gericht irgendeinen wirksamen Zwischenbeschluss raus haut, vergehen weitere 2 - 3 Monate. In der ganzen Zeit wird er malträtiert von einer Rechtsanwältin und einer feministischen JA-Mitarbeiterin.

Mittlerweile hat sich eine amtlich festgelegte Entfremdung beim Kurzen eingestellt, so dass er weitere 3 Monate (optimistisch gesehen) warten muss und den Kurzen in der Zeit ein paar Mal beim BU treffen darf.

Mit etwas Glück ist alles nach 12 Monaten vorrüber, es können aber auch schnell 2 oder 3 Jahre draus werden. In dieser Zeit hat er Nerven, Haus und Hof verloren. Nur um das zu bekommen, was ohnehin sein Grundrecht ist.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 02:22
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit zusammen!

Nach meinem Kurzurlaub ein kurzes Update zur neuen Situtation.

Ich habe noch vor meinem Urlaub um ein Gespräch mit der Mutter unseres 2jährigen beim zuständigen Jugendamt gebeten, daß heute statt gefunden hat. Natürlich war das Gespräch gespickt mit gegenseitigen Angriffen und es war schon schwierig, ruhig zu bleiben. Die meines Erachtens sehr neutrale Dame des Jugendamtes hat sich die Vorschläge beider Seiten zum Umgangsrecht angehört. Natürlich wurden seitens der Mutter zig Argumente ausgegraben, die ihrer Meinung nach gegen eine Übernachtung bei mir sprechen würden und warum sie meines Sohn so wenig zu uns lassen will. Dabei waren die üblichen Sachen wie z.B. das ich mich ja sowieso nie um das Kind gekümmert hätte, bis hin zum Vorwurf, ich hätte Mittags erst um halb drei das Essen fertig gemacht. Im Großen und Ganzen absolute Hühnerscheisse, die auch die Dame vom Jugendamt nicht interessiert hat. Madame hat fleissig abgeblockt und ihre Meinung vertreten, daß ein Kind zur Mutter gehört und nur sie es vernünftig ins Bett legen könnte.

Zumindest hat sie ihre kompletten Arbeitszeiten nun irgendwie umgestellt und geht nicht mehr wie vorher am Wochenende arbeiten. Auf die Frage meinerseits, wer das Kind in der Woche betreut und meine Erinnerung, daß ihre Mutter aufgrund der MS-Erkrankung nicht in der Lage ist, auf ihn aufpassen, bekam ich nur ein "das geht dich einen Scheiss an". Ok, wie auch immer, Schnauze halten und abhaken.

Die Dame vom Jugendamt hat dann den Vorschlag gemacht, eine Übergangsphase zu schaffen, in der die Eltern versuchen sollen, zur Ruhe zu kommen. Sie hat der Mutter dann auch recht deutlich gesagt, daß sie Zugeständnisse machen müßte, da auch irgendwann die Übernachtungen unausweislich seien, genauso wie Regelungen zu Feiertagen und Ferien.
Als ihr Mittelweg, bei dem sowohl Vater und Mutter erstmal Zugeständnisse machen sollen, hat sie dann Folgendes vorgeschlagen: Ich hole meinen Sohn jeden Mittwoch von 14h bis 18h ab, außerdem jeden Samstag von 10h bis 18h. In der ersten Oktoberwoche haben wir einen neuen Termin beim Jugendamt, wo dann besprochen werden soll, wie es gelaufen ist und über die Erweiterung auf eine Übernachtung pro Woche gesprochen wird. Meine Ex war damit einverstanden, ich habe aber recht deutlich gesagt, daß mir die Übergangsphase von fast 2 Monaten zu lang ist. Vor allem weil ich befürchte, daß dann gesagt werden könnte, daß es ja 2 Monaten so gut gelaufen ist und wir es ja so lassen könnten. Die Frau vom Jugendamt sagte mir zu, daß das nicht der Fall sein wird und diese Sorge unbegründet wäre. Mein Hinweis, daß sich doch dann auch ein Gericht auf diese 2 Monate stützen würde, verneinte die Dame. Auf weitere Diskussionen ließ sie sich nicht ein, da sie ansonsten das Gespräch als gescheitert vermerken wollte. Der Weg zu Gericht würde jedem offen stehen, sie würde es allerdings erst einmal mit diesem Kompromiss für beide Seiten versuchen.

Ich bekomme das ganze nächste Woche von ihr noch als Gesprächsprotokoll zugeschickt.
Mit meiner noch nicht tätigen, aber den Fall kennenden Anwältin habe ich noch nicht telefonieren können, da sie heute unterwegs war.

Was haltet ihr von dieser Sache? Ist es vom Jugendamt eher ein Hinhalten mit dem Gedanken, in 2 Monaten sowieso nichts mehr ändern zu können oder tatsächlich der Versuch einer Lösung, die für keine Seiten Nachteile hat?
Sicher, das Jugendamt sucht immer den Weg des geringsten Widerstands, aber die Dame hat heute tatsächlich eine 2monatige Kompromisslösung vorgeschlagen und beiden Seiten gesagtm akzeptieren oder gescheitert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 23:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ganz ehrlich?

nix!

schoen, dass das JA der Mutter erklärt hat, dass sie Zugeständnisse machen muss. Warum allerdings bei der Ausgangslage auch Du Zugeständnisse machen musst, bleibt schleierhaft.

Insofern hast Du mE den zweiten Schritt des Umgangs3sprungs absolviert und - ganz gegen meine übliche Empfehlung - muss nun unverzueglich der dritte Schritt kommen.

Was soll abwarten bringen, ohne dass jetzt schon aufgezeigt wird, wie es dann weitergeht?

und das du Kinder erziehen kannst, hast du ja nach meiner Erinnerung bereits bewiesen, Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 00:08
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich halte mehr davon als Toto.

Bei einer so verweigernden KM, die auch noch die Traute hat beim JA ihre Sprüche rauszuhauen, kann man keine positivere Reaktion des JA erwarten. Im Gegenteil finde ich, dass sich die SB schon ganz schön tough verhalten hat. Sie weiss natürlich, dass sie gegen die KM ohnehin nichts ausrichten kann. Also bleibt nur noch gutes Zureden, was hier aber auch nicht recht gefruchtet hat. Das JA darf eben kein Machtwort sprechen, sondern muss versuchen in Anbetracht der Umstände das Beste für die Kids raus zu holen.

Offensichtlich ist es ihr ja auch gelungen der Mutter ein Zugeständnis abzuringen. Dass der KV auch Zugeständnisse machen muss ist vordergründig unfair. Hintergründig ist es aber ein interner Verweis darauf, dass der KV kompromissbereit ist.

Natürlich wäre wünschenswert, wenn die KM bei einem solchen Gespräch gewaltig einen vor den Kopf bekäme. Aber das wird dort nicht stattfinden, weil das eben nicht die Befugnisse des JA sind. Befugt dazu wären sie erst nach einem entsprechenden richterlichen Auftrag.

Ich würde dazu raten die vereinbarte Regelung mitzumachen, abwarten ob und wie es läuft und dann im Oktober erneut zusammen zu kommen. Ich gehe nämlch davon aus, dass die KM das nicht reibungslos ablaufen lassen wird. GTI-Treter hat nun die Gelegenheit sich beim JA zu positionieren und einen Eindruck zu hinterlassen.

Man kann davon ausgehen, dass die JA-SB einen Bericht darüber schreiben wird und, dass dieser auf den Richtertisch gelangt. Je positiver ihre Einstellung dem KV gegenüber ist, umso besser wird der Bericht für ihn ausfallen. Ich an GTI-Treter´s Stelle würde brav mitmachen, mich strikt an die Vereinbarung mit dem JA halten und davon ausgehen, dass daraufhin eine entsprechend gute Bewertung über meine Person in dem Bericht stehen wird.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 15:23
(@ariba)
Registriert

Moin GTI Treter!

Also ich halte mehr davon als Toto.

Ich auch! Ich habe selbst seit Jahren mit einer sogenannten Kinderbesitzerin zu tun. Also, exakt so wie Milan schreibt:

Ich würde dazu raten die vereinbarte Regelung mitzumachen, abwarten ob und wie es läuft und dann im Oktober erneut zusammen zu kommen. Ich gehe nämlch davon aus, dass die KM das nicht reibungslos ablaufen lassen wird. GTI-Treter hat nun die Gelegenheit sich beim JA zu positionieren und einen Eindruck zu hinterlassen.

Man kann davon ausgehen, dass die JA-SB einen Bericht darüber schreiben wird und, dass dieser auf den Richtertisch gelangt. Je positiver ihre Einstellung dem KV gegenüber ist, umso besser wird der Bericht für ihn ausfallen. Ich an GTI-Treter´s Stelle würde brav mitmachen, mich strikt an die Vereinbarung mit dem JA halten und davon ausgehen, dass daraufhin eine entsprechend gute Bewertung über meine Person in dem Bericht stehen wird.

Verinnerliche bitte die Worte von Milan! In seinem letzten Post steht wirklich alles drin, da kann man gar nichts mehr ergänzend zu sagen. Das JA ist zumeist immer gegen Väter! Deine SB scheint offenbar noch eine ganz seltene Spezies der jugendämtlichen SB zu sein, welche tatsächlich relativ unparteiisch arbeitet.  Das ist sehr viel wert!!

Hält sich die Mutter an die Regelung ists gut. Danach Umgang ausbauen, schriftliche Regelung beim Jugendamt. Dann schauen wir hier mit Dir weiter. Ein gerichtliches Verfahren ist nicht unbedingt immer der beste Weg, auch das sollte mal erwähnt werden.
Hält sich die Mutter nicht an diese Regelung - wobei dies bei solchen Muttis leider die Regel ist - dann auch "gut", denn: Die SB vom JA schreibt den Bericht ans Gericht. Solltest Du Dir bis dahin nichts(!) zu Schulden hast kommen lassen, keine bösen Worte gegen die Mutter etc. und der Bericht vom JA sich für ordentlich Umgang aussprechen, hast Du sehr gute Karten für eine positive Umgangsregelung bei Gericht.

Behalte aber wirklich im Hinterkopf - auch ich habe oft diese Fehler gemacht: Lass die Mutter in Ruhe, keinerlei(!) Diskussionen mit ihr, kein böses Wort gegen sie. Egal(!) was sie tut, sagt und vorhat. Verinnerliche das!

Denn dann steht im Falle des gerichtlichen Weges einzig und allein die Dich beschimpfende und unkooperative Mutter da. Du stehst aber als kooperativer, ruhig ausgeglichener "toller" und unkomplizierter Vater Eures Kindes dar. Und das Gericht kommt letztlich gar nicht darum herum Dir dann eine ordentliche Umgangsregelung mitzugeben, ggf. sogar mit gegen die Mutter gerichteten sogenannte Zwangsmittel(Ordnungsgeld...), für den Fall, sofern sie sich nicht an diese Regelung halten werden wird.

Natürlich kann es auch anders kommen. Die Mutter kann ganz schlimmer Vorwürfe gegen Dich erheben und Dich erst mal ausknocken. Aber das soll hier (noch) kein Thema sein. Wie Milan schrieb: Im Moment(!) hast Du noch die besten aller  (Umgangs-) Karten überhaupt! Nutze Deine gute und noch starke Position. Halte Dich an die mit Euch vereinbarte Regelung vom JA und berichte hier. Hier wirst Du unterstützt, kannst Dich notfalls aus heulen und um Rat fragen.

Ich schreibe Dir dies hier alles so deutlich, weil ich selbst weiß, wie schnell man(n) zu Impulsivhandlungen bei solchen Kindesmüttern geraten kann. Bleib ruhig und irgendwie "cool". Dann wirst Du auch erfolgreich sein.

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 16:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Freunde, ich versteh Euch nicht!  :puzz:

Der TO hat hier deutlich weniger Umgang als jede gerichtliche Umgangsregelung ihm zu sprechen würde. und jetzt soll er sich "auf Probe" 3 Monate mit etwas mehr als quasi kein Umgang zufrieden geben? und dann? glaubt ihr die KM laesst sich dann vom JA überzeugen, etwas mehr kompromissbereiter zu sein?  :puzz:

hier wird etwas vertagt, was eh unausweichlich scheint! und ob das JA bei einer späteren Umgangsverhandlung einen positiven Bericht zum KV schreibt oder nicht, weiss man jetzt nicht und ist vermutlich zur Erreichung des Standardumgangs auch irrelevant. und mehr als den Standard sehe ich hier nicht erreichbar, da die KM dies ja nicht zulassen wird.

und wenn die KM anfängt grob Foul zu spielen mit ausgedachten Anschuldigungen, dann ist es eh ein anderes Spiel.

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 19:36




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Toto!

Ich persönlich habe die Vermutung, dass das eine sehr lange Geschichte wird. Klingt nicht gut, was die KM da vom Stapel lässt. Daher denke ich langfristig. Im Moment geht es darum die Schützengräben auszuheben und sich in Position zu stellen.

Der TO könnte jetzt natürlich auch umgehend einen Antrag ans Gericht raushauen. Meine Bedenken sind diese:
Leider sind wir mitten in den Sommerferien, da wird diesen Monat wahrscheinlich nicht mal mehr ne Antwort vom Gericht zurück kommen. Vielleicht geht Mitte September dann der Schriftverkehr los. Einen Termin bei Gericht bekommt er sicher nicht vor Oktober. Und falls die KM, wie man vermuten kann, das dann mit ein oder zwei Terminverschiebungen nach hinten legt, sind wir schnell im November. Bis dahin wird er sicher keinen Umgang haben. Was dann erstmal an die Reihe kommt, wissen wir alle - BU. Mit etwas Glück hält er dann in Mitte 2012 eine richterliche UR in Händen.

Der TO hat hier deutlich weniger Umgang als jede gerichtliche Umgangsregelung ihm zu sprechen würde. und jetzt soll er sich "auf Probe" 3 Monate mit etwas mehr als quasi kein Umgang zufrieden geben?

Nein. Er soll der Vereinbarung zustimmen. Erster Termin ist kommenden Mittwoch und der zweite dann 3 Tage später. Die KM wird sich sowieso nicht dran halten und evtl. sofort den ersten Termin platzen lassen. Dann würd ich den Antrag umgehend raushauen.

Dann hat er aber a) die Vereinbarung mit dem JA versucht einzuhalten und b) einen sicheren Stand beim JA, was ihm im kommenden Verfahren sehr helfen wird.

Ich kann mich ja täuschen. Aber GTI-Treter´s SB klingt, als wäre es meine von damals. Und die hat sich später fast ein Bein für mich ausgerissen. Das war eine echte Zusammenarbeit zwischen dem JA und mir. Ich glaube, dass der TO auch einen solchen Kontakt zum JA haben kann.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 20:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich schließe mich Milan an und denke auch, dass es hinsichtlich zu erwartender Verfahren hilfreich sein wird, wenn das JA ihn als kooperationsfähigen und einigungswilligen KV kennenlernt, der versucht für seine Kinder die beste Lösung zu erarbeiten und sich dann eher auf seine Seite schlägt, als wenn er mit der Brechstange vorgeht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 20:41
(@ariba)
Registriert

Moin,

Daher denke ich langfristig. Im Moment geht es darum die Schützengräben auszuheben und sich in Position zu stellen..

Genauso ist es!

Der TO könnte jetzt natürlich auch umgehend einen Antrag ans Gericht raushauen. Meine Bedenken sind diese:
Leider sind wir mitten in den Sommerferien, da wird diesen Monat wahrscheinlich nicht mal mehr ne Antwort vom Gericht zurück kommen. Vielleicht geht Mitte September dann der Schriftverkehr los. Einen Termin bei Gericht bekommt er sicher nicht vor Oktober. Und falls die KM, wie man vermuten kann, das dann mit ein oder zwei Terminverschiebungen nach hinten legt, sind wir schnell im November. Bis dahin wird er sicher keinen Umgang haben. Was dann erstmal an die Reihe kommt, wissen wir alle - BU. Mit etwas Glück hält er dann in Mitte 2012 eine richterliche UR in Händen.

Wie Milan es schrieb, habe ich es selbst erlebt: JETZT ein Umgang ist für den TO viel sinnvoller als (monatelang) OHNE. Auch "meine" KM hat alle Gerichtstermine mehrfach nach hinten verschieben lassen, nur auf BU gestanden. Das hat mich einmal 3 Monate, einmal 7 Monate und einmal sogar 10 Monate Zeit gekostet - jedes Mal OHNE einen einzigen Umgang zwischenzeitlich!!

Sollte die KM - was in der Tat zu erwarten ist - gleich zu Beginn unkooperativ sein und die mit dem JA vereinbarte Regelung canceln, kann bzw. muss und sollte der TO sowieso sofort die Umgangsklage einreichen. Somit hat er zumindest noch ein paar Tage Zeit. Das "Gewehr" a la Umgamngsklage  kann er ja schon mal "laden". Aber sich mit dem Abdrücken noch Zeit lassen.  😉
Wir kennen seine KM allerdings noch alle nicht. Wir vermuten nur. Die KM wird allerdings schon sehr bald ihr wahres Gesicht zeigen - und zwar schon bei den ersten nun anstehenden Umgängen. Dann wissen wir hier alle letztlich bescheid.

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 21:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch "meine" KM hat alle Gerichtstermine mehrfach nach hinten verschieben lassen, nur auf BU gestanden. Das hat mich einmal 3 Monate, einmal 7 Monate und einmal sogar 10 Monate Zeit gekostet - jedes Mal OHNE einen einzigen Umgang zwischenzeitlich!!

Bei mir war es so, dass ich insgesamt 4 Jahre gerichtlich um meinen Umgang kämpfen musste. Die KM hat massiv boykottiert die ganze Zeit lang. Da ich aber mit dem JA auf Augenhöhe war, war der längste Boykott am Stück "nur" rund 4 Monate. Dann ist das JA dem Richter auf das Dach gestiegen und der hat daraufhin wenigstens mal eine erste EA erlassen und ich hatte einen wieder Umgang.

Das JA hat zwar nicht viel zu sagen. Trotzdem ist es hilfreich, wenn man die auf seiner Seite hat.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 21:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich Milan an. 4 1/2 Jahre Umgangsboykott, zahlreiche Gerichtstermine. JA und VP sind auf meiner Seite und haben mir
dringend angeraten, ABR und SR zu beantragen.

Genutzt hat es bisher nichts. Weil auch das Gericht keine E.ier in der Hose hat, endlich eine Entscheidung zu treffen.

Aber es ist auch schon mal was Wert, wenn man von einem JA lesen kann, dass die Kinder sicher besser beim KV aufgehoben wären,
weil die KM kein Mindestmaß an Bindungstoleranz besitzt.

Kaufen kann man sich davon nichts. Aber gewisse Dinge in diesem (Un-)Rechtsstaat kann man ja bekanntlich nicht beeinflussen.

Aber kämpfen kann- und sollte man(n).

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 21:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Milan und Ariba:
Schlimm zu lesen was ihr über viele Jahre erdulden musstet und was ihr Euch schwer erkämpfen musstet. und gut, dass ihr offensichtlich einigermassen erfolgreich wart. das was ihr schreibt, klingt auch erst einmal plausibel, wenn man unterstellt, dass es einen Wert hat, das JA auf seiner Seite zu haben. Nur ist es nicht gerade so, dass das letztendlich gar nichts bedeutet (siehe Agent)!?

Mann muss es sich ja auch nicht gleich frontal zum Feind machen - Gespräch gescheitert ist ja erst einmal negativ gg beide ET.

Ich würde gerne mal weiterdenken, was passiert, wenn im hier vorliegenden Fall auf den Kompromiss eingegangen wird:

a) KM sabotiert auch die jetzt vereinbarten Umgänge: KV muss umgehend den gerichtlichen Weg beschreiten, egal was das JA dazu sagt, es wird über kurz oder lang auf den Mndestumgang hinauslaufen.

B) der Kompromiss wird bis Okt gelebt. Und dann? KM wird sich aller Voraussicht nach gg eine Ausweitung auf den Standardumgang stellen, oder wo soll ihre Einsicht ploetzlich herkommen? also, wird JA versuchen einen erneuten Kompromiss zu Lasten des KV vorzuschlagen. und soll er dann wieder zustimmen, um das JA ja nicht zu verärgern? ich denke nein, also, zurück auf Los, gerichtliche Lösung auf Standardumgang anstreben. und das JA hat der TO dann auch nicht mehr auf seiner Seite, mit dem Unterschied, dass man 2 Monate verloren hat. Oder glaubt ihr, dass das Umgangsverfahren dann einfacher wird, weil der TO dem ersten Kompromiss mal zugestimmt hatte?

beste Grüße, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 22:35
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde gerne mal weiterdenken, was passiert, wenn im hier vorliegenden Fall auf den Kompromiss eingegangen wird:

a) KM sabotiert auch die jetzt vereinbarten Umgänge: KV muss umgehend den gerichtlichen Weg beschreiten, egal was das JA dazu sagt, es wird über kurz oder lang auf den Mndestumgang hinauslaufen.

Im schlimmsten Fall Jein. Denn die KM "könnte" auch auf Totalverweigerung machen und auf Zerrüttetheit der elterlichen Beziehung und auf ASR klagen, bzw. Umgangs-
ausschluß (Worst-Case-Szenario)

... und das JA hat der TO dann auch nicht mehr auf seiner Seite, mit dem Unterschied, dass man 2 Monate verloren hat. Oder glaubt ihr, dass das Umgangsverfahren dann einfacher wird, weil der TO dem ersten Kompromiss mal zugestimmt hatte?

Dem JA traue ich grundsätzlich nicht weiter, als ich eine Waschmaschine werfen kann. Das ist Humbug. Und auch DIE arbeiten mit Tricks. Wenn ich rechne, was ich denen schon für Kanonenfutter geliefert habe. Da haben die nicht mal mit ihrem Bleistift gezuckt.

Bei harten Fällen nutzt nur eins: Gerichtliche, ganz stringent geregeltes URTEIL, mit möglichst keinem Spielraum für Interpretationen. Ansonsten ist alles nur ein Spiel auf Zeit.

Und eines der ersten Dinge die Anwälte z.b. lernen ist, Fristverlängerung, Zeit Zeit und nochmal Zeit.....

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 22:53
(@ariba)
Registriert

Moin,

und eben:

Bei harten Fällen nutzt nur eins: Gerichtliche, ganz stringent geregeltes URTEIL, mit möglichst keinem Spielraum für Interpretationen. Ansonsten ist alles nur ein Spiel auf Zeit.

Wir wissen aber alle noch nicht, ob auch dies ein "harter" Fall werden wird. Wir vermuten hier vorliegend  noch.

Gerade Milan, Agent und ich haben extrem krasse Kindesmütter gehabt, bzw. haben sie noch immer!

Aber wie schon geschrieben: Ich würde zunächst erst mal nur die Kanonenkugeln aus dem Keller holen - aber eben noch nicht abfeuern. Das kann dann notgedrungen immer noch geschehen, sofern die KM gleich bei den ersten nun bevorstehenden Umgängen boykottiert und/oder traktiert!

Und übrigens: Bei einer hardcore Boykottöse wird mit oder ohne gerichtliche Lösung zumeist nie viel mehr raus kommen, als ein "gängiger" alle 14 Tage Umgang. Bestenfalls noch mit ein paar Stunden an einem Tag in der dazwischenliegenden Woche und ein paar Ferientage. Das ist bitter, aber offenbar reale Umgangswelt für Väter hier in Deutschland.

Guten Abend noch
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 23:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das perverse an diesen ganzen Boykottgeschichten finde ich, hier wird gelogen, betrogen, falsch ausgesagt und zum Schluß oftmals noch dafür
belohnt, in dem z.b. Väter entsorgt werden usw.

Liegt meines Erachtens aber auch daran, dass viele Gerichte, trotz eindeutiger Aktenlage nicht den Mumm haben, Entscheidungen zu treffen.

Und die ZPO lässt zu viel Spielraum für Prozessverzögerungen, Fristverlängerungen usw., die ganze Palette eben. Und nicht mal DIE Mittel, die
die Gerichte haben, werden genutzt.

Ja, Herr Agent, wir werden die Kinder NICHT mit Polizeigewalt bei der KM rausholen, das schädigt die Unbenommenheit gegenüber den Behörden
usw.

Ich sch.... drauf und wünsche diesen Hardcore Boykotteusen, Rufschädigerinnen usw. dass sie einmal am eigenen Leib verspüren, was sie da
anzetteln.

Und eines ist sicher, es wird der Tag kommen, wo die Kinder älter werden. Und DANN löst sich manches Problem von ganz alleine und manche
Umgangsboykotteuse grämt sich in ihrem eigenen Scham.

Irgendwo auf dieser Welt gibt es sicher eine Gerechtigkeit. Die Frage ist nur WANN und WO?

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2011 23:15
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
So, nochmal ein kurzes Update. Die Situation ist nun zumindest etwas durchsichtiger, da ich ja am Anfang nicht so recht wußte, wie ich mit der vorgeschlagenen Vereinbarung des Jugendamt umgehen sollte.

Die Dame vom Jugendamt hat mir und der KM nun die Vereinbarung schriftlich geschickt, alles sehr neutral gehalten. Regelung ist, wie erwähnt, ich darf meinen Sohn zunächst Mittwochs 14-18h und Samstags oder Sonntags 10-18h abholen. Die Dame vom Jugendamt hat einen wichtigen Satz mit hineingeschrieben, den ich Euch kurz wiedergebe: "Die einvernehmliche Regelung der o.a. Besuchszeiten beginnt am 13.08.2011 zwecks Anbahnung regelmäßiger Besuchskontakte zwischen dem Vater und seinem Sohn, wobei der Vater gerne umfangreichere Besuchszeiten einschl. Übernachtungen gehabt hätte. Ein weiteres Elterngespräch zum Thema Umgangsregelung findet am 04.10.2011 statt."

Ich habe heute auch mit meiner in den Startlöchern stehenden Anwältin gesprochen. Wie gesagt, sie steht kurz vor der Pension und macht seit Jahrzenten erfolgreich und ausschließlich dieses Tätigkeitsfeld.
Sie rät mir, wie der überwiegende Teil hier auch, diese Vereinbarung mitzumachen, da das Jugendamt so sieht, daß ich der Mutter und unserem Sohn die Zeit geben will, sich einzuleben und Rücksicht nehme. Der bereits vereinbarte Termin im Oktober ist dann aber ausschlaggebend für das weitere Vorgehen, entweder lenkt die Mutter ein und gestattet Übernachtungen oder aber die Sache kommt zu Gericht. Die Anwältin schätzt die Situation so ein, daß ich als Vater dann in einem besseren Licht stehe, als wenn ich direkt scharf geschossen hätte. Nun nehme ich ja Rücksicht und habe meine eigenen Forderung zum Wohle des Kindes und der Mutter ersteinmal für ein paar Wochen zurückgestellt. Meine Angst, das Gericht könnte sagen, daß man bei der Regelung ohne Übernachtung bleibt, wäre unbegründet.

Wie von Euch schon prophezeit, startet die Mutter leichtere Störaktionen bei den Übergaben, die ich in einem Gedächtnisprotokoll festhalte.
Hier ein paar Auszüge:
- sie droht an, mir den Kleinen nicht mitzugeben, wenn ich ihn mit dem 4Jahre alten Kindersitz meines großen Sohnes abhole, da der "schmoderig" sei (übrigens: der Sitz hat die aktuelle ECE4-Norm und ist top)
- wurde angemault, warum der Kleine keine Jacke anhätte (bei 23 Grad, kurzem T-Shirt und Unterhemd)
- ich vergaß die Sommerjacke bei der Rückgabe, die ich dann prompt ein paar Stunden später nachbringen mußte, mit der Begründung, er hätte nur diese eine Jacke
- am Samstag hat unser Sohn Geburtstag. Ich wurde nun darüber in Kenntnis gesetzt, daß ich an seinem Geburtstag nicht vorbeikommen darf, da er ja einen Tag später sowieso bei mir wäre
- sie sagt, unser Sohn schläft nun bei ihr schlecht ein, wird nachts wach und ruft nach Mama, seitdem die Besuchsregelung läuft

Ich halte mich aus allen Streitereien schön heraus, da die Sachen keinerlei Hand und Fuß haben und warte erstmal ab. Wird bestimmt noch mehr kommen.

Ich bin nun erstmal froh, daß der Kleine 2 Tage die Woche bei uns ist und diese Tage bislang völlig problemlos liefen. Der Kleine fühlt sich sauwohl und freut sich schon auf der Fahrt nach hier riesig. Auch Mittagsschlaf bereitet in seinem neuen, alten Zimmer keinerlei Probleme.

Ich halte Euch auf dem Laufenden und vielen, vielen Dank für Eure Postings.
Wenn Ihr Anmerkungen zu dem obigen habt, freue ich mich auf Antworten....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 00:32




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