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umgangsrecht

 
(@hase12)
Schon was gesagt Registriert

mein exmann hatte eine umgangsklage gemacht gehabt wegen seiner tochter.der richter sagte das er sie alle 9 tage sehen kann von 14 uhr bis 18 uhr und er sich vorher nochmal sich bei mir telefonisch melden sollte.zur eingewöhnung hatte ich es so gewohlt das es erst mal über seine eltern laufen sollte weil er voriges jahr im november mir gedroht hatte die kleine zu holen und unterzutauchen.seit 4 wochen versuch ich ihm per sms mitzuteilen das er die kleine bei mir holen sotte und wieder zu mir bringen sollte.da ich nicht mehr im selben ort bald wohne wie meine exschwiegereltern.die vom jugendamt sagten zu mir ich solle sie dort hinbringen die fahrtkosten auf mich gehen soviel geld hab ich auch nicht und führerschein auch nicht.die aussage vom jugendamt war dann ich bekäme ja unterhalt und kindergeld für sie das auch für sie drauf geht sie braucht eine menge windeln noch und ihr milumil,kleidung und spielzeug.das interessiert aber nicht irgendwie.vor 4 wochen war ich auch beim kinderartzt und der hat gemeint da sie nur unruhig schlief und schreiatacken nachts hat wenn sie bei ihrem vater war es nicht dem kindeswohl gut tut .ich hab auch 2 andere kinder für die ich da sein muss.seit 4 wochen hat sie ihren vater nicht gesehen und es war nachts nichts sie schläft sehr ruhig durch.gestern hab ich dann auch erfahren das er keine sms von mir bekam und ich eine ganz andere handynummer von ihm habe als die die er damals zugesendet hat.wie seht ihr die sache und kann mir einer helfen und tips geben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 16:20
 Uli
(@Uli)

Liebe Häsin,

erst einmal herzlich willkommen bei Vatersein. Ich gehe mal davon aus, dass es keine Schwierigkeiten geben sollte, wenn Du darauf bestehst, dass der Vater die Kurze bringt und holt. Dies ist gemeinhin Sache des Umgangselternteils.

Wie wäre es, wenn Du ihm einen freundlichen Brief schriebest. Diesen - anders als bei Deinem ersten Auftritt hier - mit einer Grußformel beginnen würdest und mit einem freundlichen Gruß abschließen würdest. Ich denke mal, dass es dann auch klappen könnte.

Uns würde es auch mehr Freude bereiten, wenn Du Deinen Texten etwas mehr Struktur gäbest, d.h ein paar Absätze einbaust und einmal ganz kurz den Text quer liest, um wenigstens die gröbsten Fehler herauszuholen. Es liest sich dann einfach gefälliger.  🙂

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 16:52
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Hase12!

Eine SMS ist immer eine sehr unsichtere Sache. Du weißt  nicht, ob diese Nachricht wirklich ankam, die sog. Empfangsbestätigung ist auch für die Katz, wenn die Handynummer nicht stimmt....Evtl. wäre auch ein einfacher Telefonanruf besser gewesen, zumindest hättest zu sofort eine Rückmeldung bekommen, ob es seine Nummer ist oder nicht.  ...jetzt wart' aber nicht mehr allzulange....die Zeit der sinnlosen SMS ist vorbei.

Also schreib einen Brief, am Besten mit Einschreiben mit Rückschein evtl. mit dem Vermerk "persönlich". Zumindest weißt du dann, dass ER den Brief bekommen hat. Ob sich damit was (nämlich der Inhalt) beweisen lässt ist was anders.

Sei freundlich, mach ihn aber auch darauf aufmerksam, dass das Ergebnis "seiner"  Umgangsklage auch von ihm einzuhalten ist.

Was die Umgangskosten angeht. Uli hat schon recht, dass ist die Sache des Umgangselternteils. Dennoch ist es immer ein feiner Zug, wenn (sofern finanziell leistbar) hier ein entgegenkommen zu sehen ist. Besonders da du ja die Entfernung zum KV geschaffen hast.
Entgegenkommen heißt aber nicht, dass man im Umkehrschluss argumentieren kann "dafür bekommst du ja den KU". Das ist falsch.

gestern hab ich dann auch erfahren das er keine sms von mir bekam und ich eine ganz andere handynummer von ihm habe als die die er damals zugesendet hat.

Von wem weißt du das denn? Evtl. kannst du hier zusätzlich Kontakt aufbauen.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 17:30