hallo zusammen
nach den letzten ferien(sihe mein bericht weiter unten "angabe zur urlaubsadresse") hat meine frau beim gericht das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.......
kann sie es so einfach bekommen? und wenn ja was hab ich für nachteile dadurch?
LG biber
Hallo biber,
hier mal eine Hilfe für dich:
http://www.theo-schmidt.de/familienrecht/aufenthaltsbestimmungsrecht.php
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Leben die Eltern getrennt, so kann ein Elternteil beantragen, dass das Familiengericht die elterliche Sorge, oder einen Teil hiervon, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist allein das Wohl des Kindes. Wird kein solcher Antrag gestellt, so verbleibt es - auch im Falle einer Scheidung - bei der gemeinsamen Sorge. Alltägliche Entscheidungen trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager, oder den Besuch bei Angehörigen.
Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht einig, so muss das Familiengericht entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
Mir scheint, dass das in eurem Fall auch nicht wirklich weiter helfen wird, weil du immernoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht während des Umgangs behälst.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
@Andrea:
Hmm ... nicht ganz!?
Das ABR hat offiziell nichts mit dem SR zu tun. Das ABR bevollmächtigt den "Inhaber" lediglich dazu zu bestimmten, an welchem Ort und wann sich das Kind dort aufhält. Das SR wird dadurch nicht berührt und kann auch ein GSR bleiben.
Faktisch ist es natürlich nicht so. Wer das ABR hat, bestimmt automatisch darüber, wie weit der andere Elternteil sein SR ausüben kann oder nicht. Und wenn eine boykottierende Mutter das ABR hat, der Vater weiterhin das GSR inne hat, dann ist das für ihn absolut nichts mehr wert.
Das einzige, von dem er noch etwas haben könnte, wäre sein Umgangsrecht. Für die Zeit des gerichtlich beschlossenen Umgangs hat der Vater dann das alleinige ABR. Aber eben nur für ein paar Stunden, ein Wochenende oder mal eine Ferienhälfte. Aber hier missbrauchen die ABR-besitzenden KMs leider auch oft ihre "Macht" und schaffen es sogar halblegal den Umgang zu verhindern, zu erschweren oder zu blockieren. Dürfen tun sie das zwar nicht, aber es gibt keine bis wenige Richter, die da eingreifen. Oder wenn, dann nur äußerst spät.
@ Biber:
Leider wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verhindern können, daß die KM das ABR bekommt, wenn sie es schon beantragt. Aus Richtersicht macht das gemeinsame ABR nur dann Sinn, wenn die Eltern sich einvernehmlich um die Kinder kümmern. Wäret Ihr einvernehmlich, dann würde die KM es nicht für sich beantragen.
Was das langfristig bedeuten wird, habe ich oben geschrieben. Tut mir sehr leid, aber so isses.
Meistens ist der Antrag auf Entzug des ABR das erste Anzeichen für einen beabsichtigten Krieg und Kindesentzug durch die KM. Hast Du einen Anwalt?
Grüße,
Milan
es ging wohl in dem Streit um den Aufenthalt während des Umgangs. Insofern sind Argumente geliefert, warum das alleinige ABR für die Mutter keinen Sinn machen würde. Klar gehts um Machtkämpfchen. Aber die sind so nicht zu lösen. Und mit Kindeswohl hat das wohl überhaupt nichts zu tun.
LG
Andrea
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Dalai Lama
hallo zusammen
ja ich hab einen anwalt.....werd ich am montag mal hin.
aber sieht so aus, als hätte ich sehr schlechte karten. oder?
Moin biber,
aber sieht so aus, als hätte ich sehr schlechte karten. oder?
nö, warum? Die gesetzliche Annahme bei ehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht. Das passt vielen "Kinderbesitzerinnen und -benutzerinnen" zwar nicht, weil es sie zwingt, zumindest ein gewisses Mass an Kommunikation mit dem gehassten Ex-Partner zu pflegen, aber um einem der Ex-Ehepartner das alleinige Sorgerecht zuzusprechen, bedarf es schwerwiegender Gründe. Alkoholismus, Misshandlungen oder chronische Unzuverlässigkeit Deinerseits zum Beispiel. Liegen solche Gründe vor? Ich denke nicht.
Die Aussage der Mutter "Ich kann mit dem biber nicht" ist jedenfalls kein Grund für ein alleiniges Sorgerecht. Sofern der Richter nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert ist und/oder auf Antrag Deines Anwalts wird er möglicherweise eine Familientherapie verordnen, in der ihr beide lernt, verantwortungsvoll mit dem gemeinsamen Sorgerecht umzugehen. Das wäre vielleicht nicht schlecht, weil es Deine Ex zur Mitarbeit zwingt.
Und nicht vergessen: Beantragen kann man viel, auch vor Gericht. Ob man's bekommt, ist eine ganz andere Sache... Möglicherweise bessern sich die Verhältnisse auch schon allein dadurch, dass Madame es nach einer Sorgerechtsverhandlung schwarz auf weiss hat, dass es nix wird mit dem ASR. Also: Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, das wird schon.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi brille007
aber was für möglichkeiten hab ich mein sorgerecht auszuüben, wenn mir das aufenthaltsbestimmungsrecht abgesprochen wird?
LG biber
Moin biber,
aber was für möglichkeiten hab ich mein sorgerecht auszuüben, wenn mir das aufenthaltsbestimmungsrecht abgesprochen wird?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und wird Dir nicht "abgesprochen". Beim Umgang mit den Kindern zum Beispiel übst Du es temporär aus. Vor Gericht wird lediglich - sofern die Eltern sich nicht darüber einigen können - festgelegt, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; ebenso Art und Umfang des Umgangsrechts.
Wenn das Ganze "gerichtshängig" ist, ist das in aller Regel aber ein Zeichen dafür, dass mindestens einer der Beteiligten ein ziemlich infantiles Verhältnis zur Elternschaft hat.
Sag Deinem Anwalt, er soll eine Sorgerechtsmediation beantragen und Deine Kooperationsbereitschaft hierfür versichern. Dann braucht Madame gute Gründe dafür, warum sie das "nicht will".
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi brille
ÄHHHHHHHHH????????? :question:
was is sorgerechtsmeditation??????
Moin biber,
was is sorgerechtsmeditation??????
Google ist Dein Freund; suche einfach nach "Sorgerecht" und "Mediation" (nur mit einem "t") und Du wirst jede Menge Lesestoff finden...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
stimmt.....wer googeln kann is klar im vorteil..........................................
danke dir
@Biber: Also doch!
@Brille:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und wird Dir nicht "abgesprochen". Beim Umgang mit den Kindern zum Beispiel übst Du es temporär aus. Vor Gericht wird lediglich - sofern die Eltern sich nicht darüber einigen können - festgelegt, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; ebenso Art und Umfang des Umgangsrechts.
Hm....mir wurde es "abgesprochen" in meiner ersten Verhandlung im April. KM hatte beantragt mir SR und ABR zu entziehen. Zu der Zeit war sie fast 5 Monate abgehauen mit unserem Kleinen. Der Richter griff da gar nicht ein, sondern "entzog" mir lediglich das ABR. Vorläufig. Bis heute habe ich es nicht zurück. Auf mein erbostes Veto erklärte er, daß er ein Hin-und-Her für den Kurzen vermeiden wollte und übertrug das ABR daher alleinig auf die KM. Zu dieser Zeit hatte er bereits die erste JA-Empfehlung auf dem Tisch, die ihm davon abriet. Zur Frage des SR und einer UR (für mich) beauftragte er JA und VP. Morgen ist die Verhandlung deswegen.
Die KM nutzte das auch brutal aus. Wies Kiga an mich abzuweisen und versuchte auf dieser Basis sogar das JA abzusetzen, was ihr aber nicht gelang. Für die Zeiten meiner spärlichen Umgänge hatte ich natürlich das ABR und die KM nahm auf diese Zeiten auch keinen Einfluss. Mal abgesehen davon, daß sie einige Male boykottierte.
Grüße,
Milan
Wieviel langeweile und Hass muß eine KM haben um so einen Krieg zu führen???? Ich versteh die Welt nicht mehr? ASR,ABR,SR...?!da habe ich mir als alleineierziehende Mutter nie Gedanken gemacht. Mein Kurzer blieb bei mir, der Vater kann ihn sehen wann er will, kein Streß was den Kleinen anging.
Was bewirkt denn denn das ASR. Ich dachte immer, das es eh klar ist wenn das Kind z.B. bei der Mutter ist, dass das dann auch so steht..HAt sie dadurch noch besondere Rechte? Heißt das dann sie kann mit dem Kind hinziehen wo immer sie will...Bin etwas verwirrt :question:
Gruß Smarty
hallo smarty
ich bin genauso verwierrt
weiß nicht was es soll......und was es für mich bedeutet..........
Hallo biber,
sicher bin ich in einer etwas glücklicheren Position (ich habe das alleinige ABR per EV erhalten) aber doch denke ich Du solltest diesen Antrag (??? - oder ist es endgültig schon entschieden???)
nicht so einfach über Dich ergehen lassen! Was hindert Dich den gleichen Antrag zu stellen?
hier einige Fragen:
- läuft mit dem Umgang alles glatt?
- trefft Ihr wichtige Entscheidungen für den Nachwuchs gemeinsam (KiGa, Wohnumgebung etc.)?
- Was spricht für eine positive Entwicklung, wenn der Nachwuchs bei Dir groß wird?
Nicht dass ich hier den großen Kämpfer spielen will aber aufgeben ist sicher der falsche Weg! (Bei mir hat das JA sich merkwürdig "freudig überrascht" geäußert, dass ein Mann(!) so um das Wohl seines Kindes kämpft!
weiß nicht was es soll......und was es für mich bedeutet..........
Einfach nur der ganz normale Wahnsinn.
Hör auf Dich das zu fragen - wir Väter KÖNNEN das nicht verstehen.
Grüße,
Milan
Hallo!
Ich bin mal böswillig....aber nur gaaanz kurz.
also *Böswilligkeits-Mode On*
Was bewirkt denn denn das ASR. Ich dachte immer, das es eh klar ist wenn das Kind z.B. bei der Mutter ist, dass das dann auch so steht..
Und hier haben wir evtl. schon das Problem. Der Betreuungelternteil denkt, nur weil er das Kind "bei sich hat", dass er auch gesetzliche alle Macht hat, das er tun und lassen kann was er will. So geht das nicht!
Auch wenn eurer Kind bei dir lebt, kannst du nicht alles so einfach entscheiden. Den genau das darfst du nicht, du hast nicht das alleinige Sorgerecht, das habt ihr GEMEINSAM.
*Böswilligkeits-Mode Off*
Ich denke, dass du es anders gemeint hast. Aber hier heißt es wehret den Anfängen.
Solche Gedanken dürfen sich erst gar nicht einschleichen.
Mir geht es aber "ähnlich". Erst durch VS., den Geschichten und Erzählungen ist mir wirklich klar was das SR iVm dem ABR alles bedeutet. Welche Macht manche ausüben können.
Für mich ist klar und bleibt auch klar. Unsere Kinder sind unsere gemeinsamen Kinder, für die wir gemeinsam sorgen müssen und auch wollen.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
hallo zusammen
hatte heute post vom gericht.....
Beschluss
"In der Familiensache............gegen.........
wird der Antragstellerin die nachgesuchte Prozesskostenhilfe verweigert.
Gründe
Es ist nicht ersichtlich,dass zum Wohle der Kinder derzeit eine Übertragung der Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter erforderlich ist.
Der Lebensmittelpunkt der Kinder steht zwischen den Eltern außer Streit. Allein der Umstand, dass der Vater im Zusammenhang mit einen Urlaubsumgang nicht bereit war, der Mutter seine Urlaubsanschrift mitzuteilen, vermag eine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht zu rechtfertigen."
:applaus1: :applaus1:
es geht doch..............................gruß biber
