Umgangsrecht 1 Jähr...
 
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Umgangsrecht 1 Jährige Tochter

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(@ratlospapa)
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Hallo,

bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir vielleicht ein paar Tipps und Ratschläge geben könnt.
Ich fange einfach mal von vorne an.
Als meine Tochter im Oktober letzten Jahres geboren wurde, war ich nicht mehr mit meiner Ex-Freundin zusammen. Mir wurde nur über Telefon mitgeteilt, dass ich Vater geworden bin (die Kleine kam 3 Monate zu früh).
Danach war das Verhältnis zwischen der Mutter und mir eher angespannt und ich musste selbst für mich erstmal klar bekommen, dass ich jetzt Vater bin.
Habe mich wahrscheinlich auch am Anfang nicht so oft sehen lassen, wie meine Ex es gerne gehabt hätte.
Seit Ende Januar habe ich eine neue Partnerin, die meine Tochter vollkommen akzeptiert und mich in allen Dingen unterstützt. Selbst zu der KM hat meine Freundin mittlerweile ein freundschaftliches Verhältnis.
Zu Beginn hatte ich nur 1x pro Woche für 1-2 Stunden Umgang in der Anwesenheit der Mutter. Mitgeben wollte meine Ex die Kleine nie, obwohl sie nicht gestillt wurde.
Nachdem sie nun auch seit Mitte des Jahres einen neuen Freund hat, gestaltet sich der Umgang etwas einfacher. Es wurde von ihr auf 3 Stunden 1x die Woche erhöht und ich durfte die Kleine auch mitnehmen.
Habe mich dann aber ausreichend informiert und gesehen, dass mir wesentlich mehr Zeit mit ihr zusteht.
Hatten daraufhin beide einen Termin beim JA, wo wir beide unsere Vorstellungen des Umgangs mitteilen mussten. Man muss dazu sagen, das meine Tochter ca. 150km von mir entfernt wohnt und bald wahrscheinlich
noch weiter wegzieht. Mein Vorschlag war, auch aufgrund der Entfernung und meiner Arbeit jedes zweite WE von Samstag auf Sonntag. Sie hingegen wollte nur 1x die Woche für 6 Stunden.
Die Damen vom Jugendamt hat meiner Ex auch klar gemacht, das es mein Recht ist. Die Vereinbarung war: bis Ende des Jahres 1x Woche für 6 Stunden und ab Januar dann jedes zweite Wochenende. Wurde beim JA
auch alles schriftlich dokumentiert. Bislang lief der Umgang so, das ich und meine Freundin immer dort hinkommen mussten, wo meine Ex gerade war...Bielefeld, Dortmund, Paderborn etc. Dieses haben wir ohne
zu meckern hingenommen. Die Umgangszeit lief dann so ab, das wir mit meiner Tochter 6 Stunden durch Innenstädte, Kaufhäuser etc. gelaufen sind, um die Zeit umzukriegen. Also kein kindgerechter Umgang. Zudem haben
wir für jedes Treffen 4 Stunden im Auto verbracht um meine Kleine 6 Stunden sehen zu können.
Ich zählte schon die Tage, ab wann das endlich ein Ende hat und ich auch mal in meiner Umgebung mich mit ihr beschäftigen kann. Da es bei mir finanziell momentan eher nicht so gut aussieht, hat meine neue Freundin
das komplette Kinderzimmer usw. in unserer Wohnung bereits gekauft, damit ab Januar auch alles fertig ist. Die Ex inkl. neuem Freund wurde für Dezember zum Kaffee eingeladen, um sich unsere Wohnung anzusehen,
damit sie auch weiß, wo unser Kind übernachtet.
Gestern bekam ich nun überraschend einen Anruf von ihr, das sie mit einem Anwalt gesprochen hätte, der auch der Meinung wäre unter 2 Jahren müsste keine Übernachtung stattfinden. Ihre Begründung war, unsere
Tochter wäre noch zu klein, würde nachts bestimmt nach Mama rufen, könnte ihre Bedürfnisse noch nicht äußern und ich wäre ja eh noch sehr unsicher im Umgang mit ihr.
Musste das ganze erstmal sacken lassen, aber das will ich so nicht auf mir sitzen lassen. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir unserer Tochter zu Liebe ohne Gericht eine Einigung finden können, aber sie bleibt nun stur.
Habe vorhin versucht die Dame vom JA zu erreichen, um ihr die Wendung mitzuteilen, leider war diese gerade in einem Gespräch, sodass ich heute nachmittag nochmal anrufen soll.
Habt ihr Erfahrungen wie es jetzt weiter geht bzw. wie die Chancen vor Gericht sind? Das JA war diesbzgl. ja auf meiner Seite.
Auch finanziell wird es mir nicht möglich sein jede Woche 600km zu ihr zu fahren um dann auch noch mit ihr durch den Regen und die Kälte zu spazieren.

Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
LG Oliver

P.S Meine Ex hat bislang das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 14:56
(@papalapapp)
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Hi RatlosPapa,
willkommen im Forum!
Aus meiner Sicht hast Du bisher vorbildlich gehandelt. Die schriftliche Umgangsvereinbarung verbessert Deine Situation. Sie ist zwar nicht juristisch bindend, aber bei einer Abänderung wäre beim Jugendamt dokumentiert, dass sich Deine Ex an eine ursprüngliche Vereinbarung nicht mehr halten will.
Deswegen mein Tip: So bald wie möglich einen neuen Termin beim Jugendamt machen und versuchen, eine Einigung zu erzielen.
Gruß papalapapp

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 15:31
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon einmal für deine Antwort.
Leider wurde weder von ihr noch von mir etwas beim JA unterschrieben. Die Dame vom JA hat halt nur Protokoll geführt, darüber was mündlich vereinbart wurde.
Termin beim JA wird heute nachmittag direkt gemacht.
Vor Gericht würde doch aber das JA auch Stellungen nehmen müssen oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 15:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi und willkommen bei vatersein.de!

Ich nehme an, Du hast die Vaterschaft anerkannt? Hast Du auch einen Vaterschaftstest gemacht?
Denn bevor man sich in dieser schwierigen Situation in einen Kampf stürzt, sollten man
zumindest wissen, ob die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.

Diese Sache hier:

Man muss dazu sagen, das meine Tochter ca. 150km von mir entfernt wohnt und bald wahrscheinlich
noch weiter wegzieht.

macht die Situation noch etwas komplizierter. Denn ein Umgangsbeschluss, den Du gerichtlich erstreitest, ist
nicht mehr gültig und/oder umsetzbar, wenn auf einmal die Entfernung 600 km beträgt.

Dein eingerichtetes Kinderzimmer kannst Du erstmal vergessen (wenn die Entfernung 600 km) beträgt.

Fokussier Dich zunächst nicht zu sehr auf die Übernachtung. Irgendwelche angeblichen Vereinbarungen sind auch
egal. Mach Dir eine (stunden)genaue Tabelle wie der Umgang bisher stattgefunden hat. Diesen dokumentierten   
Umgang kannst Du zur Unterstützung Deines Antrages oder Deiner Argumentation beim JA verwenden.

Arbeite Dir einen genauen Umgangsplan aus. Also wie Du Dir den Umgang realistisch vorstellst. Betonung liegt auf
realistisch. Also genaue An-und Abfahrzeiten, Kosten, Zeitaufwand etc.. Wann und wie sollen Ferien stattfinden?
Was könntest Du leisten, wenn Dir die KM jeglichen Umgang gewähren würde?

Zur Zeit beträgt die Entfernung aber nur 150 km. Das ist wesentlich besser zu überbrücken. Aber auch hier arbeite den
Umgang genau aus und rechne den durch.

Zu Deinen Fragen: Ja, das JA wird vom Gericht um Stellungnahme gebeten.

Zuviel erstmal.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:14
(@ratlospapa)
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Hallo Mux,

ja ich habe die Vaterschaft anerkannt und es ist auch am Aussehen meiner Tochter nicht zu leugnen, dass ich der Papa bin.
Deswegen spare ich mir den ganzen Aufwand bzgl. Vaterschaftstest.

Die Entfernung wird nicht auf einmal 600km betragen, aber vielleicht 180-200km.

Wieso kann ich mein eingerichtetes Kinderzimmer erst einmal vergessen? So wie ich es überall gelesen habe, steht einem Vater ja alle 2 Wochen eine Übernachtung zu.
Ich werde dafür kämpfen, dass meine Tochter bald ein ganzes WE bei mir verbringt, denn nur so kann ich eine vernünftige Bindung aufbauen.
Ich bin es satt mit der Kleinen und meiner Partnerin bei 5 Grad und Regen durch die Innenstädte Deutschlands zu laufen.
Nur lohnt es auch bei 6 Stunden Umgang nicht 4 Stunden zu uns zu fahren. Ein Umgang in der Wohnung meiner Ex kommt nicht in Frage.

Der Umgang hat bislang regelmäßig stattgefunden. Jeden zweiten Samstag von 10-16Uhr und zusätzlich jeden zweiten Mittwoch von 15-18Uhr.

Der realistische Umgang sieht für mich so aus, das ich meine Kleine Samstags wie gewohnt um 10Uhr abhole und am Sonntag um 18Uhr wieder zurückbringe - und das alle 2 Wochen.
Wie wird denn bei Kleinkindern eine "Ferien" Vereinbarung getroffen? Kann ich auch mal 1 Woche mit der Kleinen in den Urlaub fahren?

Ich bin gespannt, was die Dame vom JA nachher dazu sagt.

LG Nina

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 16:22
(@papalapapp)
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LG Nina

Schreibt Deine Partnerin die Beiträge für Dich?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:27
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

Hihi, ja. Sie kann schneller tippen. Sitzen zusammen vor dem PC. :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 16:28
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

So wie ich es überall gelesen habe, steht einem Vater ja alle 2 Wochen eine Übernachtung zu.

Leider in diesem Alter noch nicht unbedingt. Aber in einem halben bis einem Jahr stehen die Chancen deutlich besser. Leider gibt es hier keine gesetzlichen Regelungen. Was Dir aber Hoffnung machen kann: http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2175
Gruß Papalapapp

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:31
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

Da das JA auch der Meinung ist, dass einer Übernachtung nichts im Weg steht, habe ich denke ich gar nicht so schlechte Karten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 16:34
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Hihi, ja. Sie kann schneller tippen. Sitzen zusammen vor dem PC. :yltype:

Ok, dann verstehe ich das. War plötzlich etwas irritiert, als eine Nina schrieb, sie hätte die Vaterschaft anerkannt. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:36




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

die für Dich entscheidenden Passagen des Umgangsrecht (§1684 BGB) lauten folgendermaßen:

"(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln."

Es gibt also keinen "Anspruch" auf alle 14 Tage Umgang. Die Gerichtsentscheidungen sind i.d.R. Einzelfallentscheidungen, d.h. es werden alle Aspekte des Einzelfalls berücksichtigt und dann nach Maßgabe "Kindeswohl" entschieden.

Meine Bemerkung mit dem Zimmer bezog sich auf eine Entfenrung von 600 km (steht da auch). Holen und Bringen wäre ja dann unmöglich.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:38
(@papalapapp)
Schon was gesagt Registriert

Da das JA auch der Meinung ist, dass einer Übernachtung nichts im Weg steht, habe ich denke ich gar nicht so schlechte Karten.

Hey, ich finde super, dass Du kämpfst und finde Deine Forderungen absolut berechtigt. Will Dich nur darauf vorbereiten, dass das Gerichte leider manchmal anders sehen. Und falls die Vermittlung beim Jugendamt scheitert, entscheidet allein das Familiengericht über Art und Umfang des Umgangs, wie von Mux im vorigen Post dargestellt.
Gruß Papalapapp

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:54
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

Vaterschaft hast Du also anerkannt. Wie sieht es denn eigentlich mit dem Unterhalt aus?
Sowohl für Kind als auch für Ex evtl.

Das hier:

Als meine Tochter im Oktober letzten Jahres geboren wurde, war ich nicht mehr mit meiner Ex-Freundin zusammen. Mir wurde nur über Telefon mitgeteilt, dass ich Vater geworden bin (die Kleine kam 3 Monate zu früh).

nu ja, kommt vor.

Aber, das hier:

und es ist auch am Aussehen meiner Tochter nicht zu leugnen, dass ich der Papa bin.

mmh. also mal ehrlich........dass hier auch der Wunsch der Vater des Gedanken sein könnte....

Ich würde mich noch mal mit dem Gedankenfang von Mux auseinandersetzen

Denn bevor man sich in dieser schwierigen Situation in einen Kampf stürzt, sollten man
zumindest wissen, ob die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 18:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja ich habe die Vaterschaft anerkannt und es ist auch am Aussehen meiner Tochter nicht zu leugnen, dass ich der Papa bin.

an dieser Stelle verweise ich mal auf >>>DIESEN<<< Post.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass ein Kind, das >>>3 Monate zu früh<<< geboren wird, Wochen im Brutkasten verbringt und auch danach meist Jahre braucht, bis es seinen Entwicklungsrückstand aufgeholt und keine geschwächte Immunabwehr mehr hat. Das wäre dann das beste und erfolgversprechendste Argument für die Mutter, einem umfänglichen Umgang - am Ende mit langen Autofahrten - mit dem jetzt gerade mal 1-jährigen Kind zu widersprechen.

Grüssles
Martin
(der hier auch dringend zu einem Vaterschaftstest raten würde, der über "Baby hat meine Nase" hinausgeht)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 18:44
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

@Papalapapp

So...jetzt war gerade Post im Briefkasten vom Anwalt meiner Ex. Sie möchte es also tatsächlich über das Gericht klären lassen.
Macht ein Termin beim JA dann überhaupt Sinn oder sollte ich mir auch direkt einen Anwalt suchen?
Was für Kosten kommen durch so ein Gerichtsverfahren ungefähr auf mich zu?

@ Brille007

Bzgl. der Fahrtzeit...wäre ja für meine Tochter Samstag 90min und Sonntag nochmal 90min. Die fährt meine EX auch mit der Kleinen, wenn sie zu ihrem neuen Freund fährt. Also schlechtes Argument.
Und nur weil meine Maus von der Entwicklung vielleicht erst 10 Monate alt ist, heißt es ja nicht, dass sie bei mir schlechter versorgt ist.
Unterhalt bekommt meine Kleine momentan anteilig von mir 90€ und den Rest Unterhaltvorschuss vom JA, da ich Geringverdiener bin. Da wir nicht verheiratet waren, steht meiner EX nichts zu.

Kommt es denn oft vor, dass das Gericht eine ganz andere Meinung hat wie das JA?

LG Oliver

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 19:28
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Huhu,
Was sagt denn der Anwalt?
Ist das ne Aufforderung irgendetwas zu unterschreiben? Oder "nur" wilde Drohungen?

Weil so ein Anwalt kann viel schreiben...

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 19:32
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

Der Anwalt schreibt, das die KM auch schon beim JA dazu gedrängt wurde einer Übernachtung zuzustimmen.
Sie möchte auf keinen Fall, dass eine Übernachtung vor dem 2 Lebensjahr stattfindet. Der wöchentliche Umgang, so wie er momentan ist, kann weiterlaufen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2012 19:34
(@ratlospapa)
Schon was gesagt Registriert

Zudem soll ich einen Titel von 100% unterschreiben.
Befinde mich in der Insolvenz und verdiene 650€ netto.
Die Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss. Kann der Anwalt Lohnabrechnungen von
2009 verlangen, wenn das Kind erst 2011 geboren wurde?

LG RatlosPapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 12:57
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Unterhalt bekommt meine Kleine momentan anteilig von mir 90€ und den Rest Unterhaltvorschuss vom JA, da ich Geringverdiener bin. Da wir nicht verheiratet waren, steht meiner EX nichts zu.

nur kurz hierzu eine kleine Richtigstellung. Natürlich bist Du auch der Kindesmutter unterhaltsverpflichtet,
und zwar für mindestens drei Jahre, siehe §1615l BGB. Spielt bei fehlender Leistungsfähigkeit für Dich konkret
jetzt keine Rolle, da KU vorgeht, wird aber aktuell, sobald sich Deine Einkommenssituation verbessert.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 15:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RP,

um Dein Vorgehen etwas zu strukturieren: Wie ist denn Deine Planung in >>>DIESER Frage?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2012 15:33




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