Umgangsprozess 1. I...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsprozess 1. Instanz neigt sich Ende entgegen - kein Kindeskontakt

 
(@TimosDad)

Hallo liebe Mitglieder von VaterSein,

mein Sohn ist bald 1,5 Jahre alt. KM hat ASR, wir haben nie zusammengelebt, ich trennte mich in der Schwangerschaft. Im ersten Jahr war der Kontakt zum Kind nur sehr sporadisch, weil ich dem Konflikt mit der KM aus dem Weg gehen wollte, muss ich eingestehen.

Die KM verlangte dann Anbahnung ab März 2010. Habe ich in ihrer Wohnung durchgeführt, aber auch öfter abgesagt, weil es in der Wohnung der KM unangenehm war. Ich konnte zwar alleine mit dem Kleinen im Zimmer sein, aber man hörte die KM natürlich hier und da. Die Beziehung zum Kleinen hat sich aber so auch nicht unbedingt gefestigt. Er braucht noch immer eine längere Anlaufzeit, wenn wir uns sehen.

Ich habe ab März parallel Umgang eingeklagt. Zunächst wollte das Gericht weiter Anbahnung. Dann zog die KM plötzlich 450km weg. War vielleicht der Schreck vor meiner Klage, keine Ahnung. Gute Gründe nannte sie nicht. Einer Klage auf ABR und SR rechnete der Richter keine Chance aus, darum zog ich sie im Juni zurück.

Aus diversen Gründen scheiterten seitdem zwei Vergleiche. Weil die Vorstellungen zu unterschiedlich sind, kommt es jetzt zum Urteil. Die KM will weiter stundenweisen Umgang an ihrem Wohnort. Ich will wochenendweise Übernachtung an meinem Wohnort. Mittlerweile lässt die KM Umgang alleine übrigens zu.

Weil keine Anordnung in der letzten Verhandlung erfolgte (haben wir nicht beantragt), gibt es derzeit keine Regelung zum Umgang. Weil ich keine Endlosdebatten mit der KM führen will, hat meine RAin empfohlen, keine Anfragen bei der KM zu stellen. Die meldet sich bei mir aber auch nicht. Vom Gericht kommt seit bald 6 Wochen nichts, Umgang gab es ungefähr genauso lang nicht.

Jetzt befürchte ich etwas, dass die KM wieder Anbahnung fordern könnte. Ist das denkbar, geht das durch? Vor einem Urteil will das AG noch ermitteln und uns zu Stellungnahmen auffordern. Kann gut noch eins, zwei Monate dauern, bis ein Urteil kommt.

Was soll ich machen? Nach wieviel Zeit kann die KM wieder Anbahnung fordern? Dieses Mal wäre es auch härter wegen der Distanz und weil die KM mich nicht mehr in der Wohnung will.

Grüße,

TimosDad 

Zitat
Geschrieben : 20.10.2010 10:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus TimosDad,

so auf den ersten Blick würde ich sagen, dass Du ein sehr gutes Angebot ausgeschlagen hast.

Du bekommst von der KU die Möglichkeit eingeräumt, euer gemeinsames Kind zu sehen und kennen zu lernen. Du schlägst dieses Angebot öfters aus, weil du die KM "hier und da mal gehört hast"?

Und dann klagst Du den Umgang ein und hast Sorge, dass nun wieder eine Anbahnung erfolgt?

Was erwartest Du denn? Soweit ich es überblicke, bist bisher du derjenige gewesen, an dem die Umgänge gescheitert sind. Euer Kind kennt Dich kaum.

Für mein Gefühl brauchst auch Du noch eine längere Anlaufzeit. Deshalb finde ich die Anbahnung den vernünftigsten Weg.

Versteh mich nicht falsch. Ein Recht auf Umgang mit eurem Kind hast Du genauso, wie das Kind ein Recht auf Umgang mit Dir hat.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du es auch ohne Umgangsklage gut und vernünftig mit der KM hinbekommen hättest, wenn Du Dich darum bemüht hättest.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 11:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dad von Timo!

Mein erster Eindruck beim Lesen? Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Du solltest dringend in Dich gehen und Deine Vorstellungen überdenken. Auch wenn es danach klingt, als sei es dafür schon zu spät.

- Dass ein 1,5 jähriges (bzw jünger) Kind ersteinmal eine "Anbahnung" an den selten gesehenen KV braucht, ist zwingend notwendig, was Du aber nicht so sehen wilst.
- Du hattest offenbar eine recht friedliche KM, die Dir ohne Gerichte Anbahnung und Umgang ermöglicht hat aber Dein Problem dabei war, dass Du sie im Nebenraum gehört hast.
- Deine KM hat (so klingt es) nie etwas gegen Umgang gehabt ... ja sogar alleinigen Umgang ermöglicht aber Du ziehst vor Gericht und (so Deine Vermutung) löst dadurch einen 450km Umzug aus
- Du möchtest eine Umgangsregelung aber verweigerst die Kommunikation mit der KM.

Zu allererst solltest Du trennen zwischen Paar- und Elternebene. Du bewegst Dich voll auf der Paarebene und hast mit der Elternebene offenbar rein gar nichts an der Mütze. Ihr seid gemeinsam Eltern von einem kleinen Sohn. Und daher solltet Ihr Euch um seine (!) Belange -wozu der Umgang zählt- gemeinsam und friedlich austauschen. Mit dem, was zwischen Euch als Paar lief, hat der Kurze nichts zu tun. Jedoch trägst Du es auf seinem Rücken aus.

Jetzt befürchte ich etwas, dass die KM wieder Anbahnung fordern könnte.

Jepp, das wird sie fordern und damit hat sie völlig recht. Du bist, aufgrund der geringen Umgangszahl, ein fast Fremder für den Kurzen. Selbstverständlich benötigt der erst einmal Zeit und Gelegenheit Dich kennen und Dir vertrauen zu lernen.

Ist das denkbar, geht das durch?

Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Allerdings gehe ich davon aus, dass die gerichtlich angeordnete "Anbahnung" deutlich gruseliger sein wird als die bisherigen Angebote der KM. Man wird Dich wohl zu betreutem Umgang (BU) verdonnern was bedeutet, dass Du Dich in den Räumen des Jugendamtes oder einer anderen Institution im Beisein eines Bewachers alle paar Wochen für max 90min mit Deinem Sohn treffen kannst. Und die KM wird weiterhin im Nebenraum warten und Du wirst von dort ihre Stimme hören.

Umgang in Freiheit dürfte somit in weite Ferne rücken. Sollte Deine KM nun auch noch richtig boshaft werden, so kann sie es gut und gerne dazu treiben, dass dieser BU 2 Jahre und mehr dauern wird. Ach ja - selbstredend, dass der BU in der Stadt stattfinden wird, in dem der Kurze gemeldet ist.

Was soll ich machen?

Tja, ich fürchte Du hast die Kuh ganz schön weit aufs Eis raus geschoben. Es wird dauern sie dort wieder runter zu bekommen. Wahrscheinlich bleibt Dir nichts weiter übrig als die anstehende Gerichtsurteile zu akzeptieren und zu hoffen, dass die KM nicht auf dumme Ideen kommt.

Und wenn ich so etwas lese:

Weil ich keine Endlosdebatten mit der KM führen will, hat meine RAin empfohlen, keine Anfragen bei der KM zu stellen.

Dann würde ich als erstes empfehlen die RAin zu wechseln und ganz dringend Deine eigenen Einstellungen zu hinterfragen. Solange Du in der KM die nervende Frau siehst, die zwischen Dir und Eurem Sohn steht, wirst Du untergehen mit Pauken und Trompeten. Erst wenn Du beginnst eine vernünftige Kommunikation mit ihr zu pflegen und gemeinsam die Belange des Kurzen klärst, wirst Du ein Licht am Ende des Tunnels sehen.

Bleibst Du bei Deiner ablehnenden Einstellung, wirst Du die nächsten Jahre keinen vernünftigen Kontakt zu Eurem Sohn aufbauen können.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 11:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, ohne jetzt auch nochmal auf dich eindreschen zu wollen, würde ich dir auch empfehlen, die Fehler, die du im Umgang mit der Mutter gemacht hast, soweit wie möglich zu heilen.

Gehe zu ihr, entschuldige dich bei ihr, frage sie, ob ihr nicht doch wieder zu einer vernünftigen Regelung ohne Gericht kommen könntet und biete im Gegenzug an, das Gerichstverfahren abzubrechen.

Bedränge sie nicht, bekenne, dass du Fehler gemacht hast, und diese gerne wieder rückgängig machen würdest.
Frage sie, wie sie sich eine Anbahnung vorstellen könnte und nimm ihre Vorschläge und Wünsche ernst.
Das ist die beste Möglichkeit, die du hast.

Ein gutes Verhältnis zur Mutter ist durch nichts zu ersetzen.
Schon gar nicht durch ein Gerichtsverfahren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 12:06
(@TimosDad)

Danke erst einmal für eure Antworten.

Ja, die Situation ist verfahren, und ich habe sicher meinen Teil dazu beigetragen. Aber ist die KM nicht auch dazu verpflichtet, ab und an mal Umgang anzubieten? Förderungsprinzip, besagt das das nicht? Ich möchte ihr nicht hinterher rennen. Das will sie jetzt wahrscheinlich nur.

Und es sind ja erst rund 7 Wochen kein Umgang. Dann muss man doch nicht gleich wieder Anbahnung machen? Handhaben das die Gerichte wirklich so? Gibt es so einen Fall? Wir sind ja kurz vorm Ziel. Wieder Anbahnung würde bedeuten, dass wir wieder von vorne anfangen, wo der Prozess begonnen hat. Kann mir nicht vorstellen, dass der Richter alles zurückschraubt, was bisher erreicht wurde - Alleinumgang. Es liegen ja keine Gründe in meiner Person, BU zu fordern.

Grüße,

TimosDad

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 15:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus TimosDas,

Aber ist die KM nicht auch dazu verpflichtet, ab und an mal Umgang anzubieten?

Theorie und Praxis.

Ohne Dein eigenes Engagement und zutun wird es nicht funktionieren.

Sich hinzustellen und darauf zu warten, dass die KU sich bewegt führt mit Sicherheit nicht zum gewünschten Ergebnis.

Bisher haben keine regelmäßigen Umgänge stattgefunden. Die Tatsache, dass es überhaupt schon mal Umgänge gegeben hat, rechtfertigt meiner Ansicht nach noch nicht Dein Begehren nach unbegleitenten Umgängen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 15:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber ist die KM nicht auch dazu verpflichtet, ab und an mal Umgang anzubieten? Förderungsprinzip, besagt das das nicht?

Nein. Müssen muss sie in der Realität fast nichts.
Aber wenn du zum Umgang nur gehen willst, wenn du aufgefordert, eingeladen oder gebeten wirst, dann wird nix draus.

Wenn du dein Kind nicht mehr sehen willst, dann mach weiter so!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 15:39
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte als Umgangsgeprellter nun auch mal meine Sichtweise kundtun.

Ja, die Situation ist verfahren, und ich habe sicher meinen Teil dazu beigetragen. Aber ist die KM nicht auch dazu verpflichtet, ab und an mal Umgang anzubieten? Förderungsprinzip, besagt das das nicht? Ich möchte ihr nicht hinterher rennen. Das will sie jetzt wahrscheinlich nur.

Förderungsprinzip sagt eher etwas über die Erziehungsfähigkeit aus. Die sehe ich bei ihr zunächst als gegeben.

Natürlich steht dir ein Umgangsrecht und auch die Pflicht zum Umgang zu. >>hier<< kannst du das gerne noch einmal nachlesen. Hier ist alles genau geregelt.

Ich würde lieber eine kindgerechte Anbahnung in Kauf nehmen, als die Ex noch mehr zu ärgern, mit dem Hintergrund, vielleicht gar keinen
Umgang zu haben für längere Zeit. Erst 7 Wochen sind fast 2 Monate! Gut, ein soo kleines Kind hat ein anderes Zeitgefühl, trotzdem, wirst du sonst immer fremder.

Zeige Eigeninitiative und gehe AKTIV auf die KM zu und zeige, dass du Verantwortung übernehmen kannst und willst.

Sonst schaust du sehr bald erst einmal mit dem Ofenrohr ins Gebirge!

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 15:44
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich möchte ihr nicht hinterher rennen. Das will sie jetzt wahrscheinlich nur.

Who cares? Der Zweck heiligt in diesem Fall die Mittel - wenn Du zu spät an der Haltestelle bist, dann musst Du auch dem Bus hinterher laufen, in den Du noch einsteigen willst. Du könntest natürlich auch den Busfahrer verklagen. Aber das wird Dir wohl auch nicht mehr viel helfen, wenn der Bus einmal weg ist.

Was ich sagen will - Du bist eben "nur" der Vater und dazu noch Umgangsvater. Im deutschen Rechtssystem wirst Du ALLEIN DESWEGEN diskriminiert und ausgegrenzt. Natürlich hast Du Rechte und die KM Pflichten. Aber die fallen Dir nicht in den Schoss. Darum musst Du - wenn Du vor Gericht bist - richtig kämpfen und der Ausgang bleibt bis zum Schluss unbekannt.

Der schnellste und einfachste Weg ist sich mit der KM gut zu verstehen. Deswegen schrieb Beppo Dir auch dies:

Gehe zu ihr, entschuldige dich bei ihr, frage sie, ob ihr nicht doch wieder zu einer vernünftigen Regelung ohne Gericht kommen könntet und biete im Gegenzug an, das Gerichstverfahren abzubrechen.

Lerne Dir im richtigen Moment auf die Lippen zu beissen, Deine Stolz über Bord zu werfen und nur das Ziel im Auge zu behalten - nämlich Umgang mit Deinem Sohn. Packst Du das, dann ist es auch kein Problem mehr ihr hinterher zu rennen. Und je schneller Du rennst, umso eher siehst Du Deinen Kurzen wieder.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 21:38