Hallo,
ich habe hier (wenn ich so die einzelnen Beiträge durchlese) ein eher atypisches Problem.
Zur Gesamtsituation:
Aus einer "wilden Ehe" sind zwei Kinder (3 und 9 Jahre aktuell) hervorgegangen. Im Rahmen der Trennung vereinbarte ich mit meiner Exfreundin zunächst einen Unterhalt von 600 Euronen. Das Kindergeld behält sie ebenfalls vollständig. Zum Umgang trafen wir keine spezifische Vereinbarung.
Nach nun zwei Jahren Trennung hat es sich so eingespielt, dass ich meine beiden Kinder an zwei von fünf Tagen bei mir habe.
Nun teilt mir meine Verflossene mit, dass sie
1.
Diese Regelung (bezüglich Umgang und Unterhalt) gerne schriftlich beim Jugendamt fixieren möchte.
2.
Sie "bei Gelegenheit" mal gerne ein bis zwei Wochen alleine in Urlaub möchte, wobei ich dann die Kinder bei mir aufzunehmen habe (O-Ton).
3.
Ich mich doch als Vater doch insgesamt mehr bei den Kosten (Kindergarten, Schulbücher, Ferienlager) mehr einzubringen habe.
Nun zu meinen Fragen:
Welche Rechtswirksamkeit hat eine solche "Vereinbarung", die unter Mithilfe des Jugendamtes ausgearbeitet wird?
Muss ich extra meinen kompletten Jahresurlaub verballern, damit meine Ex in den Urlaub kann (ohne Kinder)
Muss ich, auch wenn ich effektiv 2/5 der Kinderkosten trage, einen solch hohen Beitragssatz bezahlen?
Kann man mich zwingen, die Kinder soundsoviel bei mir zu behalten?
Bitte nicht falsch verstehen. Meine aktuelle Lebenssituation stellt sich schon so dar, dass ich ERHEBLICHE Anstrengungen unternehmen muss, damit beide Kinder an zwei von fünf Tagen (Schichtarbeit+Zusatzverpflichtungen) bei mir sind. Ich persönlich würde den Kontakt lieber wieder etwas reduzieren, damit ich auch mal zumindest einen "freien" Tag pro Woche habe.
Fragen über Fragen... wer kennt sich aus...
Gruß
Alf
Moin,
ob der KU mit 600 Euro für die beiden Kinder korrekt in der Höhe ist, wissen wir mangels Angaben natürlich nicht. Aber grundsätzlich könnt ihr euch ja auf alles mögliche einigen. Für mich zum Verständnis: Du schreibst was von 2/5 Tagen sind die Kinder bei Dir. Bei mir hat eine Woche aber 7 Tage..... Was ist also an den anderen 2 Tagen?
1. Ich weiß nicht genau, wozu das jetzt sein soll, vermutlich will sie einen Titel zur Sicherheit. Das Gute ist: Du kannst jetzt noch mal neu rechnen und den KU so titulieren lassen, wie er "richtig" ist. U. a. auch mit zeitlicher Befristung.
2. Naja, "zu nehmen habe" ist natürlich nicht gerade ne tolle Art und Weise um das zu regeln, aber inhaltlich: WO ist Dein Problem? Du kannst doch genauso mal 2 Wochen in den Urlaub fahren, OHNE Kinder. "Jahresurlaub verballern" ist schon ne tolle Art, 2 Wochen mit den Kindern zu beschreiben. Zumal Du sicher mehr als 10 Urlaubstage hast.
3. Das sehe ich anders als Deine Ex. Zwar könnte eine Beteiligung an den Kitakosten nach neuerer Rechtsprechung denkbar sein, aber alles andere deckt der KU ab.
Was Deinen Wunsch nach einem freien Tag angeht: Völlig legitim, kläre das bei der Gelegenheit mit ab.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zum Verständnis:
Auf Grund meiner Arbeitszeitregelung habe ich eine Woche mit 5 Tagen, d.h. ich komme aus der Nachtschicht, hole die Kinder ab, habe sie als diesen und dann noch den nächsten Tag und gebe sie am Abend des zweiten freien Tages ab. Danach kann ich mich dann für die nächsten drei Tage für die Arbeit vorbereiten.
Die Sache mit der "Vereinbarung beim Jugendamt" kenne ich bis dato auch nicht. Meine Verflossene teilte mir vor kurzem mit, dass sie ein Gespräch mit einer Sachbearbeiterin des hiesigen Jugendamtes hatte, welche wohl vorschlug, einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren, bei dem Unterhalt, Betreuung und "was es sonst noch so gibt" (O-Ton) im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung (was das auch immer sein soll) fixiert werden sollte.
Zum Thema "Jahresurlaub verballern" möchte ich sagen, dass ich ganz sicher KEINE moralischen Grundsatzdiskussionen anfangen möchte... außerdem beläuft sich mein Jahresurlaub auf effektive 3 1/2 Wochen, in denen ich (berechtigterweise wie ich denke) mit meiner neuen Familie auch etwas unternehmen möchte.
Hallo,
und in deine "neue" Familie lassen sich deine beiden Kinder aus einer früheren Beziehung nicht integrieren?
Unverständliche Grüße
sina
Moin,
geh zu diesem Termin. Höre aufmerksam zu und stelle Fragen. Rücke die Kinder in den Vordergrund. Kommuniziere, dass du gern jederzeit umfänglich für eure Kinder da bist; wie bisher ja schon.
Unterschreibe nichts. Nimm den Schrieb mit, stelle ihn hier rein. Sage "Oh, puh, Mensch, also, ja, hmmm, ohje, jetzt weiß ich gar nicht, ja, schon, ach wissen sie, ich nehme das alles mal mit und lese es mir zu Hause noch mal in aller Ruhe durch. Meine Begriffsstutzigkeit muss ja nicht zu Lasten ihrer Arbeitszeit gehen." 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
und in deine "neue" Familie lassen sich deine beiden Kinder aus einer früheren Beziehung nicht integrieren?
Nicht so einfach, wie ich es gerne hätte. Ich kann schlecht alles unter einen Hut bringen, insbesondere, da ich mir die freie Zeit für die einen von den anderen praktisch stehlen muss.
Warum? Läßt sich Freizeit nicht gemeinsam verbringen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
wie ist denn deine Situation? hast du weitere eigene Kinder, oder eine Frau mit Kindern aus einer früheren Beziehung? kann man das nicht alles verbinden?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
