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Umgangspflicht bei Krankheit

 
(@ciceronis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mich hier angemeldet um Interessantes zu lesen und (noch) etwas zu lernen. Und vielleicht kann ich ja auch jemand anderem einmal hier helfen 😉

Mein Sohn ist 2,5Jahre alt, ich bin von der Mama seit zwei Jahren getrennt. Meinen Umgang mit dem Kind bezeichne ich als intensiv: jedes zweite Wochenende, sowie jeden Montag, Freitag und alle kirchlichen Feiertage. Hinzu kommt Umgang, wenn die Mama mal nicht kann. Zusammen sind das dann also mindestens drei aus sieben Tage. Das Kind schläft dann natürlich auch bei mir. So kann man schon fast von Halbe/halbe sprechen, im Januar waren es gar 17 von 31 Tagen. Ich zahle den vollen Unterhalt und kaufe seine Sachen selbst, da ich keine Lust habe in einem Rucksack die Klamotten von links nach rechts zu tragen.

Das klingt also alles ganz toll und die Zeit mit ihm ist es auch. Zudem habe ich eine sehr verständnisvolle "neue" Partnerin und liebevolle Eltern, die sich rührend um ihren Enkel kümmern.

Warum ich hier nun schreibe ist, dass ich eine Vorladung vom Jugendamt bekommen habe. Die KM möchte mit mir dort das Thema "Umgang" besprechen. Konkret legt sie Wert darauf, dass ich unser Kind auch dauerhaft betreue, wenn er krank ist und nicht in die Kita kann. Das Motto soll also lauten "Bei wem morgens ein krankes Kind aufwacht, der hat sich zu kümmern und ggf. kindkrank zu machen". Zudem geht es ihr gegen den Strich, dass ich Urlaub ohne Kind mache und sie ja dann eine Woche auf ihn komplett aufpassen muss.

Ehrlich gesagt gehe ich da etwas auf dem Zahnfleisch. Bitte versteht mich nicht falsch: Ich liebe mein Kind und es gibt (fast) nichts schöneres als es im Arm zu halten und gesund zupflegen. Ich möchte für ihn da sein, insbesondere wenn es ihm nicht gut geht. Dennoch fühle ich mich von der KM ausgenutzt. Ist es nicht erlaubt auch mal "Nein" zu sagen, allein in den Urlaub zu fahren? Bei 17 aus 31 Tagen im Januar Betreuungszeit dann noch vorgehalten zu bekommen, man müsse sich um ein krankes Kind kümmern und könne nicht einfach Urlaub buchen, empfinde ich als: frech.

Es kommt mir manchmal so vor, als wöllte sie ihrer Verantwortung aus dem Weg gehen und ich habe mir schon überlegt, dass es nicht vielleicht besser wäre wenn wir das umdrehen und er bei mir dauerhaft leben kann. Würde dafür sogar auf ihren Unterhalt verzichten - aber das nur am Rande.

Wie sehr ihr den Fall?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2017 22:23
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ciceronis,

Warum schaltet die KM das Jugendamt ein um diese Lappalien zu besprechen ? Habt Ihr "Umgang" und "Betreuung" einvernehmlich unter Euch aushandeln können oder ging dies auch über das Jugendamt ? Arbeitet Ihr beide Vollzeit?

Im Krankheitsfall sollte eigentlich derjenige die "Betreuung" übernehmen, bei dem das Kind "lebt" und welcher auch den Unterhalt bezieht. Uneigentlich aber sollten vernünftige Eltern in diesem Fall in der Lage sein gemeinsam entscheiden zu können, was praktisch möglich ist und welcher Elternteil das kranke Kind bei sich behält. Vielleicht können auch Omas und Opas mit einbezogen werden. Das Gleiche gilt für den Urlaub.

Ich finde gut, dass Du Dir Gedanken darüber machst, selbst die gesamte Betreuung zu übernehmen. Ergreife die Gelegenheit beim Schopf und schlage es der KM vor, um sie zu entlasten und ihr mehr Freiraumzu ermöglichen. Oder will sie einfach "alles", "Betreuungselternteil" sein, viel Freiheit ohne Kind, Unterhalt, Vollzeit arbeiten gehen...?

VG,
Daniela.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2017 23:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich würde mich bei der KM bedanken, dass sie ein Wechselmodell mit allen Konsequenzen leben möchte, also hälftiger Teilung aller Pflichten. Und dass entsprechend dann auch der Unterhalt an dieses Modell angepasst werden sollte.

In seiner Betreuungszeit entscheidet dann jeder Elternteil eigenverantwortlich, welche Unterstützung er sich holt. Also Babysitter, Großeltern, etc.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2017 23:10
(@ciceronis)
Schon was gesagt Registriert

Hey Daniela und Lausebackemama,

vielen Dank für die Antworten und Nachfragen. Ich werde versuchen alle zu beantworten:

1) Warum sie direkt zum Jugendamt geht kann ich nicht erklären. Man muss vielleicht hier mitteilen,  dass sie ein zweites,  etwas älteres Kind von einem anderen Mann hat.  So kann es sein,  dass sie denkt das Jugendamt gäbe ihr Rechtssicherheit.

2) Ich bin auch total für den uneigentlichen Weg in der Betreuung, aber dass sollte man im Krankheitsfall abwägen. Ich halte nicht viel davon,  ein fieberndes Kind von links nach rechts und zu den  Großeltern zu geben nur damit es allen in den Kram passt.

3) Ja,  sie ist wohl auf das Kindergeld und den Unterhalt angewiesen,  damit sie nicht in Armut leben muss. Sie erhält auch Wohngeld und wird den Teufel tun einem Wechselmodell o.ä. zuzustimmen.

4) Ich arbeite Vollzeit,  sie 30h.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2017 23:16
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich finde das mit den Krankentagen eigentlich bei eurem Modell eine Selbstverständlichkeit und kann nicht verstehen, warum du das nicht möchtest. Ihr seid doch beide die Eltern und auch die schlecht zu organisierenden Dinge bzw. teilweise unangenehmen Sachen gehören dazu.
Was den Urlaub anbelangt verstehe ich nicht, warum ihr beide nicht Urlaub ohne den Kleinen macht, sofern gewünscht? Das Kind ist dann jeweils beim anderen.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2017 23:22
(@ciceronis)
Schon was gesagt Registriert

Hey MutterzuBesuch,

oh da habe ich mich wohl unglücklich  ausgedrückt  - entschuldige bitte. Es geht mir nicht darum,  dass ich es nicht möchte (ich habe dieses Jahr bereits fünf Krankentage genommen) sondern um meine eher moralische Frage,  wenn ich schon den vollen Unterhalt zahle,  das Kind nicht bei mir lebt und ich teilweise mehr als 50% den Kleinen betreue,  es dann auch mal erlaubt ist "Nein" zu sagen wenn es wirklich nicht geht. Dass dann die Mutter ein Problem hat ist mir schon klar,  aber Hey,  das Kind lebt bei ihr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2017 23:38
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie erhält auch Wohngeld ... Ich arbeite Vollzeit,  sie 30h.

Hallo Ciceronis,
wenn die Mutter deines Sohnes Wohngeld bekommt, lebt sie mit 2 Kindern und einem Teilzeitjob bereits in Armut.

Für mich sieht es so aus, als ob sie dich schlichtweg beneidet.

Einerseits verbringst du fast soviel Zeit mit eurem gemeinsamen Kind wie die Mutter.
Andererseits ist euer Umgangsmodell so an deine beruflichen Bedürfnisse angepasst, dass du Vollzeit genug verdienst, um weder auf Wohngeld angewiesen zu sein noch auf Urlaubsreisen verzichten zu müssen.

Eure Regelung deckt sich vollkommen mit den Ansichten der allermeisten Menschen in unserem Kulturkreis - ganz gleich ob vor, während oder nach einer Beziehung, aus der gemeinsame Kinder hervorgehen: "Vati kümmert sich soviel um den gemeinsamen Nachwuchs, wie sein Job ihm erlaubt und Mutti geht soviel arbeiten, wie ihre Betreuungspflichten ihr erlauben."

Diese Prioritäten werden von den allermeisten Menschen als völlig normal und natürlich betrachtet - auch deine Verflossene wird daran nicht rütteln wollen.

Zugleich spürst sie jedoch im Alltag die bitteren finanziellen Folgen dieser gesellschaftlichen Norm und sucht unbewusst nach Möglichkeiten, dir "von Amts wegen" zum Ausgleich auch ein paar Schwierigkeiten zu bereiten. Du spürst intuitiv die böse Absicht dahinter und gehst innerlich auf die Barrikaden.

Menschlich alles verständlich - aber keinesfalls im Sinne eures Kindes.

Was Trennungs- und Scheidungskinder wirklich hassen, ist sich als "Zankapfel" zwischen den Eltern zu fühlen. Im Gefolge offen ausgetragener Auseinandersetzungen fühlen sich Kinder oft schuldig - auch schon die ganz Kleinen. Vor, während und nach einer Trennung bzw. Scheidung. Esist in dem Interesse und dem eures gemeinsamen Sohnes die Wogen diplomatisch zu glätten ohne Boden Preis zu geben.

... verstehe ich nicht, warum ihr beide nicht Urlaub ohne den Kleinen macht ...

Weil Urlaubsreisen sich mit dem Budget eines teilzeitbeschäftigten Wohngeldempfängers entweder durch großzügiges Sponsoring von Dritten oder gar nicht realisieren lassen? Weil die Urlaubsansprüche berufstätiger Eltern auch in intakten Beziehungen regelmäßig nur ganz, ganz knapp die Schließzeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen abdecken?

Um die Kuh so leicht wie möglich vom Eis zu bekommen, würde ich an Ciceronis Stelle im Jugendamtstermin die Mutter sich auskotzen lassen, alles was nicht unters Strafrecht fällt unwidersprochen stehen lassen, Mitgefühl und Verständnis äußern und grundsätzlich nichts Schriftliches unterschreiben. Zugleich würde ich lobend erwähnen, dass es in der Vergangenheit stets gelungen sei, gemeinsame Lösungen zum Wohle des Kleinen zu finden und dass ich diesbezüglich auch in Zukunft keine Probleme sähe. Ganz glatt und geschmeidig - ohne die unterschwellige Aggression und den Neid der KM zu thematisieren. So kann der Vater die Mutter sanft auflaufen lassen ohne dass das für ihn vorteilhafte Umgangsmodell durch ihren unbewussten Groll gegen ihn gefährdet wird.

Einem strukturell benachteiligten Menschen Honig ums Maul zu schmieren kostet nicht mehr als ein Lächeln und ändert nichts an den Privilegien, die der wirtschaftlich besser Gestellte tatsächlich weiterhin genießen kann und wird.

Es liegt an dir, Ciceroni, ob du deine Vorteile wertschätzen und erhalten kannst. Wenn du den Fehdehandschuh der Mutter aufnimmst, kannst du nur verlieren. Die überwältigende Mehrzahl der hier schreibenden Väter würde mit Vergnügen das eine oder andere Körperteil opfern um deine Sorgen - und nur diese - im Umgang mit ihren Kindern und deren Müttern zu haben.

LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2017 14:04