UmgangsPFLICHT?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

UmgangsPFLICHT?

Seite 1 / 3
 
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe mal 'ne Frage zur Umgangspflicht eines Vaters.
Situation: Vater (zwei eheliche Kinder,5,7), Scheidung sogut wie erledigt.(Trennung ca 7/07)

Vater holt die Kinder einmal pro Woche nachmittags nach KITA/Schule (ca. drei bis vier Stunden). Hat bisher super geklappt. Die Kinder waren Zweimal über Nacht da, ging schief- da Sohn (7) nicht bleiben wollte- wollte zu Mama ins eigene Bett. Es hat sich jedenfalls herausgestellt, dass die einmal- pro- Woche - Regelung gut ist. Die Kinder haben ihre gewohnte Umgebung und einmal pro Woche halt kommt Papa und unternimmt was mit ihnen.

Nun hat die Mutter der Kinder einen "Neuen". Der wiederum hat zwei Kinder, die aller zwei Wochen bei Ihm sind. Das heißt für die "frische Liebe"- kaum Zeit für sich. Deshalb hat sich die Mutter der Kinder nun einen Anwalt genommen, um durchzusetzen, dass ihre Kinder auch alle zwei Wochen wochenends  beim Vater sind und Ferien usw.

Muss man als Vater (Wechselschichten, nur zwei freie Wochenenden aller fünf Wochen, auch in neuer Beziehung) sich dazu verplichten lassen, eine solche Regelung durchzuführen? Wie kann es möglich sein, dass die Mutter der Kinder  das Leben ihres Ex- Mannes bestimmt. Die Kinder wollen das nicht, für sie ist es, wie gesagt, ok einmal pro Woche.

Ich möchte jetzt bitte keine moralischen Vorträge hören ("Als Vater hat man die Pflicht", "...sollte es selbstverständlich sein,", usw.) Vater ist gern mit den Kindern zusammen, darum geht es nicht.
Ich bin interessiert, ob sich da jmd auskennt, Erfahrungen gemacht hat usw. Inwieweit kann man gesetzlich verpflichet werden?

Ich danke Euch schon jetzt für die Antwort!!!!

Viele Grüße,

Piepsy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2008 15:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

gesetzlich ist er zum Umgang verpflichtet. Aber der Gesetzgeben hat sich nicht dazu geäußert in welcher Form und wieoft dieser Umgang stattzufinden hat.

Üblicherweise werden alle 14 Tage von Fr-Sa und die Hälfte der Schulferien ausgeurteilt.

Zwingen kann man einen Vater natürlich nicht. Aber er wird sich von den Kindern irgendwann die berechtigte Frage stellen lassen müssen, warum er nicht mehr Zeit mit ihnen wollte und damit leben müssen, das sich die Kinder abwenden und nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen.

Tina *die nicht daran glaubt, das die Kinder wirklich nicht wollen*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 15:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde gern die Meinung des Vaters lesen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 15:51
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort. Den Kindern geht es gut, wie es ist. Ist jetzt auch jedem seine Entscheidung....

Mir geht es nur darum, dass es wahrscheinlich vor Gericht gehen wird, und der Vater dann als "Rabenvater" dasteht, was er nicht ist.

Ich zweifel auch stark daran, dass es für Kinder gut ist, aller zwei Wochen aus Ihrer Umgebung herausgerissen zu werden, nur weil die Eltern ihrer Pflicht nachkommen müssen(macht er doch, nur nicht so , wie sie will) . Das steht ja jetzt auch nicht zur Debatte, es geht ausschließlich darum, ob das Gericht einen dazu verdonnern kann. Wie gesagt, die moralische Seite will ich jetzt mal aussen vor lassen.

Vielen Dank,

Piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2008 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Gericht kann ihn sehr wohl dazu verdonnern.

Im ürbigen: Meine beiden "Beutekinder" kommen wunderbar dam it zurecht alle paar Wochen  ein WE bei uns zu verbringen und ihren Vater auch unter der Woche mal treffen zu können.

Am Anfang wollten sie das auch nicht, das lag aber eher daran ,das sie die Erfahrung nicht hatten und etwas ängstlich waren ,wie das wird. Zudem haben Kinder eine feine Antenne und spüren, wenn sie nicht willkommen sind.

Für dich hoffe ich das du mit diesem Mann keine Kinder planst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 15:59
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Die Meinung des Vaters ist die, dass er die alte Regelung behalten möchte und nix anderes. Wie gesagt, es geht dabei nicht darum, so wenig wie möglich Zeit mit den Kindern zu verbringen...am Anfang (nach der Trennung) hat der Vater die Kinder dreimal pro Woche nachmittags geholt, das ging so ca. 9 Monate lang so. Die Kinder waren genervt, wollten zuhause spielen und alles war nur "Zwang" . Die Regelung mit einmal pro Woche, manchmal auch Wochenends ein Tag, hat sich als gut herausgestellt. Da die Zeit, die VAter und Kinder miteinander verbringen, dann wirklich Qualitätszeit ist.

Viele Grüße,

Piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2008 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ piepsy,

nachdem der Vater (ich nehme an, es handelt sich um Deinen Lebensgefährten) mit einiger Wahrscheinlichkeit auch schon zu Ehezeiten Schicht gearbeitet hat, stellt sich die Frage: Wie hat er den Umgang mit seinen Kindern "damals" gehandhabt? Hat er sich an seinen "freien" Wochenenden auf die Couch gelegt und gesagt "ich muss mich erholen; es darf mich jetzt 2 Tage lang niemand ansprechen!"?

An seiner Vaterschaft hat sich durch die Trennung von der Mutter seiner Kinder nichts geändert; die besteht nach wie vor. Wenn Du Dir einen Second-Hand-Mann mit Kindern zulegst, ist das etwas anderes als die Anschaffung eines Hundes. Die Kids sind da und brauchen ihren Vater regelmässig und häufig, nicht nur 3 Stunden pro Woche - und nicht, damit ihre Mutter Freizeit hat. Und nein: Ich rede nicht von Paragraphen, Anwälten und juristischen Pflichten, sondern von Kindern!

Wenn Du damit nicht umgehen kannst: Such Dir einen "fabrikneuen" Mann...

Just my 2 cents
Martin
(der ebenfalls gerne die Sicht des betroffenen Vaters lesen würde - selbst (!) geschrieben zu einer Zeit, in der er sich allein im Raum befindet...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 16:02
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

ich bin nicht die Lebensgefährtin!!!!

Ich danke für die Beiträge, aber ich wollte eigentlich etwas dazu hören, wie es denn nun rechtlich aussieht. Das andere muss jeder für sich entscheiden und wollte nicht aufgrund einer kurzen Situationsschilderung verurteilt werden.Es geht nicht darum, dass er die Kinder nicht sehen will, ist doch totaler Quatsch.Ich bitte also darum, bei der Sache zu bleiben. Wie kann es gerechtfertigt werden, dass ein Vater zu bestimmten Tagen /Zeiten verdonnert wird???Und nicht so, wie er Zeit hat???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2008 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ piepsy,

Wie kann es gerechtfertigt werden, dass ein Vater zu bestimmten Tagen /Zeiten verdonnert wird???Und nicht so, wie er Zeit hat???

bist Du ein Troll?

"Verdonnert" hat sich (je)der Vater im Moment der Zeugung seiner Kinder: Denn das bedeutete: Auf Jahre hinaus deutlich weniger Freizeit, Tausch des Porsche gegen einen Familienkombi und der Single-Wohnung gegen ein Reihenhaus, weniger Schlaf, weniger Ausgang mit den Kumpels, weniger Geld zur freien Verfügung, dafür ungleich mehr Verantwortung und vieles andere. Ist er Lehrer, hat er vielleicht jeden Nachmittag Zeit; als Schichtarbeiter eben alle 2 Wochen. Und die sind dann eben nicht zur "Erholung", sondern für die Kids. Wie in jeder "normalen" Familie auch.

In diesem Forum treffen sich vorzugsweise Väter, die darum kämpfen, Umgang mit ihren Kindern zu haben - und Du suchst eine Absolution dafür, wie man ihn nach Gusto loswird? Willst Du Vaterschaft zu einem nachehelichen Hobby erklären, dem man eben dann stundenweise nachgeht, wenn man gerade mal Zeit und Lust dazu hat? Au weia!

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 16:25
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Zum letzten Mal, das sollte jeder mit sich selbst ausmachen und es hat da auch niemand das recht, schnell zu urteilen.

Ich hatte nach Erfahrungen und gesetzlichen Grundlagen gefragt, nicht nach Meinungen. Hinter jeder Einstellung und Entscheidung stehen noch andere Sachen. Es lässt sich kein Vater einfach, aus Lust und Laune, dazu hinreißen, keine Zeit mit den Kindern verbringen.

Ich bin hier in diesem Laien- Forum wohl falsch.

Piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2008 16:42




(@jemmy)
Registriert

Hallo

Schade, hab diesen Thread gerade erst gesehen ( war mit meinen Jungs beschäfftigt  😉 ).

Ich bin hier in diesem Laien- Forum wohl falsch.

:rofl2: Gröööhhl Brüll  :rofl2:

Naja, was ist die Lage? Auf der einen Seite ein Vater, der wenig Zeit mit seinen Kindern verbringt und dem als Entschuldigung hierfür der angebliche Wille der Kinder ausreicht. Auf der anderen Seite, eine Mutter, welche ihre neue Liebe pflegen möchte. So ganz spontan fällt mir dazu nur ein: Arme Kiddys. Schon alleine die Tatsache, dass man hier die Kinder etwas entscheiden lässt, was sie noch garnicht entscheiden können, stimmt mich schon sehr bedenklich.

Die rechtliche Lage: Klar kann man ihn zu mehr Umgang heranziehen, aber ob es unter diesen Umständen sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Darüber sollte er sich nocheinmal Gedanken machen, wenn er die richtige LG an der Seite hat. Die wird ihn dann nämlich fragen, ob er noch was merkt und ihm auf die Füsse treten.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 16:56
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo piepsy !

Hat nicht mal das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß man einen Vater nicht zum Umgang zwingen kann?
Die späteren Fragen der Kinder ("Papa, warum warst du nicht für uns da?") möchte ich nicht beantworten!

Ich bin hier in diesem Laien- Forum wohl falsch.

Dieses Forum ist unteranderem für Väter, die mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und nicht schauen, wie sie den Umgang kürzen können!
Sprich, du bist einfach im FALSCHEN Forum!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 18:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi zauberlehrling,

ja das hat dasd BGH zwar festgestelt, allerdings lag da der Fall anders. Der Mann war mit er Mutter des Kindes nie verheiratet und es ist aus einem außerehlichen verhältnis entsprungen. Der BGH at u.a. wohl den schutz der Familie da höher gehangen ,da die Ehefrau damit nicht zurechtkam.

Grundsätzlich und das hatte ich ja schon zu Anfang beantwortet. Ein vater kann durch ein Gericht sehr wohl zu einer bestimmten Umgangshäufigkeit verurteilt werden. Notfalls können auch Zwangsmittel eingesetzt werden. Ob sowas dann sinnvoll ist oder nicht ist ne andere Sache.

Der TO wollte wissen wie die rechtliche Seite ist. Also nochmal in Kurzfassung.

Es gibt die Umgangspflicht und die ist rechtlich abgesichert. Diese kann auch gerichtlich erzwungen werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2008 19:30
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Es geht aber nicht darum, dass der Vater die Kinder nicht haben will- immer einmal die Woche holt er sie doch- es geht darum, ob KV zu anderen Zeiten gezwungen werden kann, wie es der KM beliebt und wie sie möglichst viel davon hätte. der regelmäßige Kontakt soll auch weiterhin stattfinden , nur nicht so, wie es die Mutter gern hätte. Also er ist ja interessiert, Umgang auszuüben.Der Vater ist für die Kinder da, wenn was wäre.

Man muss es doch auch mal so sehen:
die Kinder sind sonst immer bei Ihrer Mutter und LG, in ihrer gewohnten Umgebung. Dort fühlen sie sich wohl, der Papa- Besuchstag ist dann immer eine schöne Abwechslung. Was spricht denn da dagegen. Ich halte absolut nix davon, die Kinder aller zwei Wochen für ein Wochenende aus ihrem Umfeld herauszunehmen.Es ist regelmäßiger Umgang, der stattfindet- die Kinder werden nicht zu sehr mit den Wochenenden belastet(ich fand's als Kind fürchterlich, diese geplanten WE bei Papa- nicht weil ich ihn nicht gern hatte- ganz im Gegenteil- sondern weil ich eben nicht zu hause war)
Es ist nämlich ohne Frage für die Kinder eine zusätzliche Belastung, am WE hin und her gereicht zu werden. Man sieht immer nur die Pflicht des Vaters( wenn er dieser herkömmlichen Lösung nicht nachkommen wil, ist er der Rabenvater), nicht aber, dass es für die Kinder belastend ist(auch wenn sie es nicht so artikulieren können)
Warum wird man da also so runtergemacht, wenn man von der herkömmlichen Lösung nicht überzeugt ist- das hat nix damit zu tun, dass man die Kinder nicht sehen will. ich finde da sollte man nicht sagen- entweder ganz oder gar nicht.

Ja, das BVG hat festgestellt, dass man diesen Vater (April2008) nicht zum Umgang mit unehelichen Sohn zwingen kann- aber das in "meinem" Fall ist ja was anderes.
Wie gesagt- Umgang soll auch künftig regelmäßig stattfinden, nur nicht zu den Zeiten, wie es Ex gern hätte. Darum, und um nix anderes geht es hier.

Vielen Dank

Piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2008 10:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Piepsy,

Kinder sind nicht solche Weicheier, dass sie es nicht verkraften, ein Wochenende jenseits des häuslichen Umfelds zu verbringen,

ES SEI DENN...

sie bekommen genau das vom häuslichen Umfeld vermittelt.

Das nennt man dann Loyalitätskonflikt. Geh mal in Dich selber, wie damals Deine Mutter auf die Umgangswochenenden  reagiert hat ("ich bin immer traurig wenn Du nicht da bist", "du musst nicht gehen, wenn Du nicht willst").

Umgang ist keine Belastung! Belastung ist das Problem, was den Kindern von denen, die gegen den Umgang sind, auf die Schultern gelastet wird.

Und noch einen Tipp: Schließ nicht von Dir auf andere. Die Kinder laufen nicht in Deinen Schuhen. Halte Dich aus der Thematik raus, wenn Du weder das Kind, noch der Umgangselternteil bist. Und solltest Du die beteiligte betreuende Mutter sein, ahnst Du gar nicht, was Du Deinen Kindern mit Deiner Einstellung antust.

Nachtrag: sehe gerade, die beteiligte Mutter bist Du eher nicht. Die scheint ja verstanden zu haben, dass Kinder auch einen Vater brauchen und das öfter als einen Besuch wie beim Bäcker nebenan.
Kann es sein, dass es nur um das "Rechthaben" geht? Kann ja nicht sein, dass die Mutter ihren Kopf durchsetzt?? Ich würde wirklich gern mal den Vater dazu hören....

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 11:07
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

nee, meine Mutter hat sich damals total rausgehalten und meinen Vater nicht schlecht gemacht, daran kann es nicht gelegen haben. Ich fand es eher anstrengend, diese Wochenenden nicht mit Großeltern oder Freunden planen zu können. Das war eben so ein Pflich- Wochenende. Ich häng mich da nicht rein, ich wollte doch nur wissen, ob das Gericht das entscheiden kann wie der Umgang stattfindet. Wenn KV in fünf Wochen, zwei freie WE hat, wird das Gericht sicher so entscheiden(könnte ich mir vorstellen) dass ein WE davon die Kinder beim KV sind. Wiederum möchte KM nicht mehr, dass er die Kinder in der Woche holt- das heißt dann also alle fünf Wochen ein Wochenende und sonst nichts. Ist da die Lösung mit einmal pro Woche nicht qualitativ und quantintativ besser?Das versteh ich eben nicht. So wie bisher wäre eine Regelmäßigkeit da, immer alle 7 Tage, manchmal auch mehr. Aber die neue Lösung wäre vielleicht für die Kinder schlechter. weil nach fünf Wochen die Entfremdung größer wäre. Die Kinder wissen bisher immer, dass Papa einmal pro Woche etwas Schönes mit ihnen unternimmt.

Ergo, geht es der Mutter nicht darum, dass sie für ihre Kinder mehr Umgang mit KV will, sondern, dass sie ihre Ruhe hat. Dabei geht es nicht um Spekulationen, sondern es ist bekannt, dass dies der Fall ist. Aúßerdem geht es vor allem darum, dass sie KV eins reindrücken will, da sie genau weiß dass er von der Wochenendregelung nix hält. Es ist halt der Mist, es geht wahrscheinlich hier wirklich nur ums verlieren und gewinnen, um Rache usw. Die Kinder werden in den Dreck total reingezogen- von der Mutter.

Viele grüße,
piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2008 12:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Piepsy,

nee, in meinen Augen versagen da beide Eltern gleichermaßen. Wenn sie halbwegs was auf dem Kasten hätten, würden sie sich zusammensetzen und eine Regelung finden, nach der der Vater bspw. die Kinder an jedem 2. freien WE nimmt und zusätzlich den Tag beibehalten.

Für mich sieht das nach kindischem Krieg um die Sandförmchen aus, um die Kinder geht es da überhaupt nicht!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 12:31
(@piepsy)
Schon was gesagt Registriert

Hi LBM,

na klar geht es hier zu wie im Kindergarten. Sie hat ja nichteinmal versucht, das ganze ohne RAin zu regeln. Es wird gleich scharf geschossen: Brief von RAin . Aber- nun wieder zu meiner eigentlichen Frage- kann es sein, dass der KV gerichtlich( falls es soweit kommen sollte) zu solch einer Regelung gezwungen werden kann- nur weil sie ihm eins reinwürgen will? Demnächst fällt ihr vielleicht ein, dass sie darauf besteht, dass jedes freie Wochenende an die Kinder geht. Wo bleibt dann das Recht des  Vaters, auch seinem "eigenen" Leben wieder nachzugehen (neue Beziehung aufbauen, pflegen, usw.) Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder das Totschlag- Argument, als Vater ist er - schon alleine moralisch- verpflichtet, jede mögliche Zeit mit den Kindern zu verbringen....... ABer, hey, es gibt auch nach einer Trennung noch ein Leben... was jetzt nicht böse den Kindern gegenüber gemeint ist. Mal sehen was der Anwalt dazu sagt......zu ihren Mätzchen.....

Grüße,

Piepsy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2008 12:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Piepsy,

nur weil sie ihm eins reinwürgen will?

Das ist der falsche Ansatz!
Natürlich hat der KV ein Recht darauf, sich ein neues Leben aufzubauen. Die KM aber nicht? Was ist denn mit ihrer Beziehungspflege? Versucht doch auch mal in den Schuhen der Mutter zu laufen!
Weißt Du, als Kind würde ich mich ziemlich besch..eiden fühlen, wenn sich mein Vater so dagegen wehrt, mich am WE zu sich zu nehmen!

Mal sehen was der Anwalt dazu sagt......zu ihren Mätzchen.....

Zu IHREN???? Wenn es ein guter Anwalt ist, dann wäscht er Deinem LG den Kopf und zwar mit Anlauf. Wird er aber nicht tun, denn er hat eine gute Möglichkeit vor sich, Geld zu verdienen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 13:15
 Uli
(@Uli)

Aber- nun wieder zu meiner eigentlichen Frage- kann es sein, dass der KV gerichtlich( falls es soweit kommen sollte) zu solch einer Regelung gezwungen werden kann- nur weil sie ihm eins reinwürgen will?

Klar könnte das Gericht das festlegen, denn eigentlich ist dies ja die "normale Regelung. Warum unterstellst Du der Mutter, dass sie dem vater einen reinwürgen will? Sie möchte u.U. auch nur ihr Leben leben, sich eine neue Beziehung aufbauen. Ist es in diesem Zusammenhang so verwerflich, auch mal ein "freies WE" haben zu wollen und dem vater die Verantwortung für SEINE Kids zu überlassen.

Meine Kids leben schon lange bei mir. Nun sind sie in dem Alter, wo man sie auch mal alleine lassen kann. Ich hätte mir oft gewünscht, die Kids auch mal ein WE bei der Mutter lassen zu können. Nicht, um dieser einen reizuwürgen, sondern - ganz egoistisch - auch mal an mich und meine neue Frau denken zu können!

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2008 13:16




Seite 1 / 3