Hi,
bei uns ist es soweit. Der RA meines LG wird jetzt die Klage einreichen.
Wird im Vorfeld noch das JU eingeschaltet?? Da Vater und Sohn (uneheliches Kind) in verschiedenen Bundesländern wohnen, gibt es zwei verschiedene Versionen vom JU. Unser zuständiges Amt ist überhaupt nicht hilfsbereit und meinte nur, das sofern ein Anwalt eingeschaltet ist, sie da nicht mehr zuständig wären. Selbst bei der UH-Berechnung wollten sie uns nicht helfen.
Das zuständige JU und Sachbearbeiterin des Sohnes gibt uns immer Auskunft, egal in welchen Fragen und ist doch, so gut es geht recht hilfsbereit.
Was kommt bei einem Verfahren auf uns zu? Wird es vorher noch ein Vermittlungsgespräch geben? Denn KM läßt in dem Fall auch nicht groß mit sich reden.
Und wenn, wird man beim JU auch das Kind (8 Jahre) anhören??
Das ein Richter das nicht unbedingt muß, habe ich schon gehört.
Aber schließlich geht es doch ums das Kind und da sollte man es doch anhören.
Und wenn es dazu kommt, wie kann man davon ausgehen, das das Kind nicht im Vorfeld von der KM unter Druck gesetzt wurde, so das es nur zu ihren Gunsten etwas sagt?
Bin etwas nervös was die Klage jetzt angeht.
[Editiert am 28/5/2004 von Sanni]
[Editiert am 28/5/2004 von Sanni]
[Editiert am 28/5/2004 von Sanni]
Hallo
Also ich denke ein kind mit 8 Jahren wird auf alle Fälle vom Richter angehört. Wie du schon sagtest es geht ja auch das Kind. Sogar meine 3 jährige Tochter musste hin. Wir wollten das zwar nicht auch anträge gestellt hat aber nichts geholfen. Also ich bin persönlich finde es wichtig wenn es zum Prozess kommt das ihr dann vor Gericht zeigt das eine Bindung zwischen den Kind und euch da ist. Also ich habe mich zum Beispiel neben mein Kind gesetzt was ja bei der mutter war und habe ihre Hand gehalten. hab versucht ganz normal zu sein.
wenn der richter gut ist wird er das Kind alleine befragen wenn es dazu kommen sollte. Und er sollte dann auch unterscheiden können was stimmen kann und was nicht. Aber wie gesagt sollte ist aber nicht die regel.
Ja das mit dem JA da ist glaube ich immer das zuständig wo das Kind gemeldet ist also dort wo sie hingezogen sind. Jugendamt wird immer mit einbezogen das Gericht will eine Stellungnahme vom JA. darauf stützt sich meißtens auch dann der Beschluss. Wenn dies nicht gut für das kind ausfällt lasst ein Gutachten machen.
also bis denne
hi sanni,
JA am wohnort des kindes ist zuständig, bei grosser entfernung könnt ihr ein amtshilfeersuchen bei eurem JA stellen.
aber vorsicht, JA ist meistens für die KM.
kind wird wohl vom richter angehört werden, meiner war 4,5 jahre alt.
Wenn dies nicht gut für das kind ausfällt lasst ein Gutachten machen. von ASB98
von einem gutachten rate ich euch ab fällt nicht immer gerade positiv aus gerade für den KV.
mel