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Umgangserweiterung VKH-Antrag abgelehnt, Kind (2) zu klein für Übernachtung

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Willi,

wichtig sind Kontinuität und kurze Abstände.
Beides hast Du bekommen, dafür  :thumbup:

Nun ist es an Dir es zu leben um den Grundstein für Eure weiteren Aktivitäten legen zu können.

Ich bin fest davon überzeugt das so einige der bereits vorkommentierten Ereignisse eintreten werden  😉

Du machst das, sei ruhig mal ein wenig stolz auf Dich,auch auf Deine Eltern die Dich so unterstützen und vergiss nicht auch an Dich zu denken.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 31.03.2011 22:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich finde die Regelung des Richters irgendwie genial.
Entgegen der üblichen Regelung alle 14 Tage, wegen der Übernachtung jeden Sonntag Umgang und dann auch noch mit Sanktionen...,
Es bleibt abzuwarten, bis KM das an die Nieren geht, ihr Kind jeden Sonntag nicht zu sehen und nie etwas planen zu können.

Dein entgegenkommen auf die ''normale'' Umgangsregelung wird sicher bald von Mutti erwartet.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 31.03.2011 22:06
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich denke auch es ist eine sehr gute Lösung (für mich). Da ich nun 2x innerhalb kurzer Zeit einen Gerichtstermin hatte und darüber auch meinen Chef informieren musste, dazu kommt der Auftritt meiner Ex an meinem Arbeitsplatz, hat mein Chef natürlich gestern nach dem Ergebnis gefragt. Er hat mir versprochen, so weit es möglich ist Rücksicht bei der Schichteinteilung zu nehmen.

Meine Ex wird glaube ich der Sonntagsumgang nicht so sehr stören, weil sie den Kleinen so oft wie möglich abschiebt. Meist ist mein Sohn mit dem LG der KM unterwegs (der jetzt auch oft sonntags arbeiten muss). KM hat inzwischen die Schule geschmissen, ist also den ganzen Tag zu Hause. Jeder Tag ist Sonntag, trotzdem ist der Kleine jeden Tag einer der letzten , die aus der Kita abgeholt werden. Das größte Problem haben die anderen Großeltern, die ihren Enkel jetzt nur noch sehr selten sehen werden. Da aber die Oma einen großen Anteil an der Umgangsverweigerung hatte ist mein Mitleid sehr begrenzt.

Ich werde jetzt einfach die Zeit mit meinem Sohn genießen und dafür sorgen, dass er sich bei mir wohlfühlt und spürt, dass ich ihn liebe und immer für ihn da bin.

Noch eine kurze Frage: Muss ich die KM informieren, wenn ich mit dem Kleinen z.B. in den ca. 50 km entfernten Zoo fahren will? Hier gibt es auch ständig Zirkus, weil sie über jede Unternehmung informiert werden will und diese natürlich verbietet, wenn ich es ihr sage.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 11:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi!

Muss ich die KM informieren, wenn ich mit dem Kleinen z.B. in den ca. 50 km entfernten Zoo fahren will?

Ich habe gerade nicht auf dem Radar, ob GSR besteht...(sie könnte Dir evtl. in die Suppe spucken, falls kein GSR).
Prinzipiell ist es Deine Sache, was Du mit Sohni unternimmst, da die Gestaltung des Umganges alleine Dir obliegt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 01.04.2011 11:34
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich habe kein Sorgerecht.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nein.

Die Gestaltung des Umgangs obliegt allein dem Umgansberechtigten.

Wenn du besonders nett bist fragst du beim abholen: "Hast du auch die Sonnenmütze eingepackt, wir fahren jetzt in den Zoo oder hast du noch eine Badehose, die du mir mir mitgeben kannst, wir werden ins Schwimmbad fahren.

Alternativ kannst du auch beim zurückbringen erzählen: Wir hatten einen tollen Tag im Zoo, auf dem Spielplatz oder im Schwimmbad.

Erzählen wird dein Sohn ja eh das eine oder andere.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.04.2011 11:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Meine Ex wird glaube ich der Sonntagsumgang nicht so sehr stören, weil sie den Kleinen so oft wie möglich abschiebt. Meist ist mein Sohn mit dem LG der KM unterwegs (der jetzt auch oft sonntags arbeiten muss).

Da täusch Dich mal nicht. Freilich, praktisch läuft es auf was ähnliches für sie hinaus. Aber es gibt zwei riesengrosse Unterschiede:
a) Diese Regelung stammt nicht von ihr
b) es ist nicht der LG, welcher dass Kind betreut, sondern Du als Hassobjekt, der KV in eigener Person

Wäre es ihr relativ egal, hätte es schon längst eine ähnliche Lösung gegeben. Gab es aber nicht. Also Kopf hoch, Brust raus, und sei ein guter Vater.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 01.04.2011 15:41
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Oldie, es ging gerade darum, ob KM in Kürze den Übernachtungsumgang alle 14 Tage bevorzugen wird, weil sie sonst keinen einzigen Sonntag mehr mit dem Kind verbringen kann. Hier glaube ich nicht, dass sie das so sehr stören wird. Natürlich ist sie sauer, weil ich jetzt wieder überhaupt Umgang habe und dieser wieder regelmäßig ist. Was passiert wenn sie den Umgang erneut verweigert haben ihr aber sowohl der Richter als auch beide Anwälte (auch ihrer) klar gemacht. Ich bin erst mal froh, dass sie nicht mehr ständig mit ihren Spielchen zum JA rennen kann und ich glaube auch nicht, dass sie es wagt den Umgang weiterhin zu verhindern. Die nächsten Probleme werden erst auftauchen, wenn sie anfängt den Kleinen zu beeinflussen und dann sagen kann, er wollte ja nicht zum Papa. Ich denke aber, das wird jetzt noch eine Weile dauern und ich habe Zeit, meinem Kind ein guter Vater zu sein und dafür zu sorgen, dass er sich bei mir geborgen fühlt.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 16:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

und falls es dir noch nicht aufgefallen ist. Es gibt keine Regelung bezgl. der hohen Feiertage.

Lass dir mal als kleiens Schmenkerl auf der Zunge zergehen, das du euer Kind am Ostersonntag, sowie am Muttertag hast und am 1. Feiertag dieses Jahr. Sollte sie zu keinen Kompromissen bereit sein, wird sie auf viele Jahre hinaus Ostersonntag und Muttertag diese Tage ohne Kind verbringen  :puzz:

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.04.2011 16:24
(@jeanswilli)
Registriert

Was soll ich dazu sagen? Ätsch bätsch  :3ertralala: :3ertralala:

Bis nächstes Jahr Weihnachten gibt es mit Sicherheit eine neue Regelung und für dieses Jahr hab ich mit den Sonntagen alle Feiertage mit dem Kleinen. Muttertag kann sie genau so früh halb 6 feiern wie ich es Heiligabend machen sollte. Oma (Mutters Mutter) wird toben.

Ich freu mich.

Gute Nacht
Willi

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2011 00:39




(@jeanswilli)
Registriert

Ich bin sooo bööööse  :redhead:

Willi

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2011 00:41
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Sorry, aber ich muss mir jetzt noch mal Luft machen. Heute habe ich erfahren, dass KM bereits im November von der Schule geflogen ist. Mein Sohn hat eine Mutter, die nicht einmal einen Schulabschluss hat (Abgangszeugnis 7. Klasse). Sie kümmert sich weder um Geld vom Amt noch um irgend etwas anderes. Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich letzten Monat die Kita-Schulden bezahlt habe, damit der Kleine dort nicht rausfliegt. Interessiert so etwas wirklich niemanden in diesem Land? Ich bekomme nicht einmal eine Wochenendübernachtung weil es mir niemand zutraut und sie kann machen was sie will.

Inzwischen mache ich mir wirklich Sorgen um sehr viele Dinge. Wird mein Kind noch ordentlich versorgt? Er hat in den letzten 3 Wochen 1 1/2 Kilo abgenommen, aber das ist vielleicht noch normal in dem Alter. Da meine Ex nicht mehr zur Schule geht steht ihr auch die Unterstützung vom JA für den Kita-Platz nicht mehr zu, sie kassiert Halbwaisenrente vom Staat. Geld von der Arge ist nicht beantragt. Wenn Rentenkasse und JA die Gelder zurückfordern ist die Kacke voll am Dampfen. Geht mich das wirklich alles nichts an, oder sollte ich doch anfangen ernsthaft etwas zu unternehmen?

Vor ein paar Wochen hat sich KM einen Hund angeschafft, der mit in der Wohnung lebt. Es ist ein Golden Red River (richtig geschrieben?) und ich habe auch Angst, dass er den Kleinen irgendwann einmal verletzt.

Für Euch ist das vielleicht nur Pille Palle aber mir rauben die ständigen Neuigkeiten wirklich langsam den Schlaf.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2011 23:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Willi,

soweit ich weiß, darf ein Kind, das einmal einen Kitaplatz hatte, nicht "rausgeschmissen" werden, weil KM oder so arbeitslos ist. Der Mindestsatz an Stunden bleibt, weil das Kind ja sozial integriert ist, also quasi aus "Kindeswohlgründen" eine Betreuung bleibt. In der Kita meines Sohnes war ein Junge, der aus genau solchen von Dir beschriebenen "sozialen" Gründen sogar eine Vollzeitkitabetreuung hatte. So nach dem Motto, besser in der Kita als bei den "Assieltern".

Was den Golden Retriever angeht.... sind eher Familienhunde, kinderlieb und das würde ich jetzt nicht überbewerten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 02.04.2011 23:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klingt nicht sehr gut aber ob das reicht, gegen eine Mutter vor gehen zu können?

Ich bezweifle es.

Die Gerichtsregel lautet immer noch:
"Die schlechteste Mutter ist immer noch 1000 mal besser als der beste Vater", wie es mal eine sogar mal öffentlich  ausdrückte.

Aber ich kenne mich damit auch nicht so aus.
Da mögen andere was sagen.

Und der Hund heißt übrigens Golden Retriever.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.04.2011 23:54
(@jeanswilli)
Registriert

Bei dem Rauswurf aus der Kita geht es nicht um die Arbeitslosigkeit der Mutter sondern um die Bezahlung. Der Kleine ist erst letztes Jahr im Juli aus einer anderen Kita geflogen, weil KM zu faul war, den Antrag auf Kostenübernahme beim JA zu stellen. Wenn sie jetzt noch einmal die Gebühren nicht bezahlt, gibt es eine Sperre von 6 Monaten.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2011 23:58
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich an Deiner Stelle würde das ASR beantragen. Alternativ evtl. GSR aber ABR bei Dir.
Schon klar - die Chancen am Standort D sind gering für Väter - aber schlechter als jetzt kanns nicht werden!
Und ich bezweifle, dass Deine Ex sich so grundlegend ändern wird, dass sich dieser Zustand irgendwann mal zum Besseren wendet. Der typische Start in eine Hartz4-Karriere. Erst kürzlich gab's eine aufschkußreiche TV-Reportage zu diesem Theme: Was glaubst Du, was die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen aus solchen Verhältnissen als Berufsziel angab? Genau - Hartzer! Toll was?!
Und deshalb gilt es, diesen bornierten Arbeitsvermeidern in schwarzer Robe klarzumachen, dass ein ambitionierter Vater - sebst wenn er berufsbedingt weniger Zeit fürs Kind hat - allemal besser für die Entwicklung eines Kindes ist, als eine Mutter, die einem asozialen Lebenswandel frönt!
Also - hau rein!
Grüße
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2011 19:10
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, heute war mein Schatz wieder hier, es war ein wunderschöner Tag. Beim Anziehen nach dem Mittagsschlaf hat er schon das erste Mal gesagt: Papa aber nicht heim! Ich werde jetzt beobachten, wie das Ganze mit der Kita weitergeht und eine Bekannte hat mir versprochen bei Gelegenheit en Gespräch mit der Leiterin der Kita zu führen. Die Beiden kennen sich sehr gut. Sollte der LG meiner Ex sich von ihr verabschieden werde ich versuchen den Weg zu gehen und meinen Sohn zu mir zu holen. Der Freund meiner Ex ist der Einzige, der sich wirklich liebevoll um das Kind kümmert.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 03.04.2011 21:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Heute ist der Tag gekommen, Umgangsverweigerung. Begründung der KM: Sie hat die Schnauze voll, jede Woche nicht zu wissen wer das Kind abholt, ... ist nicht da.

Im Beschluss steht, wenn ich durch Arbeit den Umgang nicht wahrnehmen kann, muss ich die KM am Wochenende vorher informieren, ob die Großeltern ihn holen oder ob der Umgang ausfällt. Heute war weder Großelternumgang noch ist der Termin ausgefallen. Meiner Meinung nach muss ich sie doch nicht jede Woche davon in Kenntnis setzen, dass ich den gerichtlich festgelegten Umgang wahrnehme, oder?

Soll ich jetzt nach 6 Wochen etwa schon wieder zum Gericht rennen? Das kann doch so nicht weitergehen!

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 15:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schreib ihr doch einfach vorher "Ich komme selbst" oder "Oma kommt".

Fertsch.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 22:11
(@jeanswilli)
Registriert

Warum? Im Urteil steht doch eindeutig wann geschrieben werden soll. Soll ich wirklich wieder auf die Spielchen eingehen? In 2 Wochen hat sie dann die Nachricht nicht gekriegt und in 4 Wochen nicht verstanden. Es gab heute eindeutig einen Verstoss gegen den Gerichtsbeschluss und sie hätte mir sagen können, wenn sie ein Problem hat.

Fakt ist, nach dem 4. Gerichtstermin innerhalb von 2 Jahren gab es bereits nach 6 Wochen wieder einen ausgefallenen Termin. Ich hab keine Lust mehr auf den Sch... (sorry). 

Das war die Rache weil ich ihr letzten Sonntag eine Ansage gemacht habe, die sehr deutlich war. KM versucht ständig das Kind gegen mich zu beeinflussen und das habe ich mir verbeten.

Warum hatte sie 6 Wochen kein Problem damit und heute gibt sie plötzlich das Kind nicht heraus? Weil sie sich ihre Gesetze selber macht und mich provozieren will (was sie auch schafft), was sich aber steigern wird wenn ich mitspiele.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 23:09




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