Hallo Johnborn!
Prozesskostenhilfe ist VKH (Verfahrenskostenhilfe) und diese wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Da der Richter diese Aussicht aber in diesem Fall als nicht gegeben ansieht, wurde diese nicht gewährt und aus eigener Tasche kann er sich's nicht leisten zu klagen...
Traurig aber wohl wahr. Aber vll. finden die erfahrenen User hier ja doch noch eine Lösung.
LG, das Schwarzwaldmädel
Edith sagt, dass wedi mir zuvor gekommen ist :redhead:
Ah verstehe :thumbup:was ein Wulst an Infos hier, Danke!
Hallo! Heute war nun der Gerichtstermin zum Ordnungsgeld. Es wurde keine Lösung gefunden, wie der Umgang künftig laufen soll, weil sich die KM auf keine Regelung eingelassen hat.
Nun ist am 30.3. noch mal ein Gerichtstermin, wo auch die Großeltern (Väterlicherseits) geladen sind und ein gekoppelter Umgang festgelegt wird. Der Richter ist, nachdem sich KM wieder mal aufgeführt hat wie ein Assi, von der Wochenendregelung nicht mehr so abgeneigt. Wir werden jetzt gemeinsam diesen Antrag stellen und die Hoffnung auf eine gute Lösung ist gestiegen.
Ich habe übrigens auf das Strafgeld verzichtet, weil es mir ja nur um den Umgang geht. 😉
Die Mitarbeiterin vom JA wurde gar nicht eingeladen und im Vorfeld vom Richter gerügt, weil sie sein letztes Urteil in Frage gestellt hatte.
Nun heißt es wieder warten.
Gruß Willi
Meine Meinung: Bei einem zweijährigen Kind wäre eine Übernachtung zwar schön, ist aber nicht vordringlich. In diesem Alter sind viele kürzere Umgänge besser als wenige lange, da ersteres eher dem noch beschränkten Zeithorizont des Kindes entspricht.
Meine Meinung: Ohne ausreichend "Umgang" (allein das Wort wertet die Vater-Kind-Beziehung schon ab!) kann man keine tiefe Beziehung zu seinem Kind entwickeln!
1 Tag pro Monat, ein WE alle 14 Tage, das sind alles Umgangsregelungen die absolut nicht dem Stand der Wissenschaft und schon gar nicht dem Kindeswunsch entsprechen, sondern sind schlicht und einfach ein Verbrechen am Kind und am ausgegrenzten Elternteil! 😡
Die Bedenken, dass ein 2 Jähriger nicht bei seinem Papa übernachten kann, entspringt dem "Gedankengut" der Feministinnen, die dies durch penetrantes Wiederholen Ihrer Gesinnung zu einem wissenschaftlich erwiesenen Fakt machen wollen!
Sie sind ja auch einigermaßen erfolgreich dabei.
Seit 20 Jahren ignoriert man das Kindeswohl, züchtet eine Generation heran, die nur von einem Elternteil erzogen wurde.
@Jeanswilli
Du brauchst einen Anwalt, der sich auch wirklich für deine Belange einsetzt. Meist gleicht eine Gerichtsverhandlung eher einem Kaffeekränzchen zwischen Richter und Anwälten.
Prinzipiell ist eine Einigung ohne Gericht besser und von mehr Erfolg gekrönt.
Das JA ist wie in den meisten Fällen auf der Seite der EX, auch da bist du eher die Regel, als die Ausnahme.
Gibt es eine Möglichkeit deine EX zu einem vernünftigen Gespräch zu bewegen?
Es gibt ja so was wie "Erziehungsberatung", hilft zumindest beide Parteien an einen Tisch zu bringen.
Wenn du uns verrätst wo du wohnst, dann können dir hoffentlich einige auch bessere Tipps geben, wie z.B. einen guten Anwalt.
Man muss deiner EX erst einmal klar machen, was Sie da mit eurem Kind veranstaltet und welche Auswirkungen das haben kann.
Hallo! Also momentan habe ich absolutes Vertrauen zu meinem Anwalt. Ich hab den Verzicht auf Strafgeld zwar erst einmal nicht verstanden, aber er hat damit einen neuen Verhandlungstermin erreicht und ich kann jetzt auch für die Zukunft (eventuell stufenweise) die Umgangserweiterung festlegen lassen.
Mit der Ex reden- da bringt man eher ein Schwein zum Singen. Sie ist wirklich dumm wie ein Brot (ich war 15, als ich mich -in was eigendlich?- verliebt habe). KM sieht es als absoluten Sieg, dass sie kein Bußgeld zahlen musste. Sie begreift noch gar nicht, dass nun auch die Großeltern, die sie auch hasst ein gerichtlich festgeschriebenes Umgangsrecht bekommen und bei nochmaliger Verweigerung ein Sorgerechtsentzug droht. Ob sie überhaupt weiß, was das ist? Der Kleine gehört ihr ja und sie kann damit machen was sie will.
Sowohl der Richter als auch der Anwalt haben versucht ihr klarzumachen, was sie anrichtet. Aber sie versteht leider gar nichts. Sie ist die Mutter und was sie sagt und macht ist richtig. Wenn ich will dass mein Sohn Papa zu mir sagt, müsse ich mir das erst verdienen. Wenn man sie dann fragt wie sie sich das vorstellt wenn ich den Kleinen nur alle paar Wochen sehen darf und ansonsten aus seinem Leben ausgeschlossen bin, läuft jede Antwort nur auf eins aus: Geld.
Erziehungsberatung hat sowohl das JA als auch ich vorgeschlagen, das lehnt sie natürlich ab.
Gruß Willi
Ich hab den Verzicht auf Strafgeld zwar erst einmal nicht verstanden, aber er hat damit einen neuen Verhandlungstermin erreicht und ich kann jetzt auch für die Zukunft (eventuell stufenweise) die Umgangserweiterung festlegen lassen.
Lehne dich einmal zurück und betrachte die Lage objektiv!
Du hast so gut wie keinen Umgang und den konnte dein Anwalt bisher nicht durchsetzen, bist aber froh, dass über "Umgangserweiterung" verhandelt wird?
Wie stellst du dir vor, die Umgangserweiterung durchzusetzen?
KM sieht es als absoluten Sieg, dass sie kein Bußgeld zahlen musste.
Das sieht sie aber vollkommen richtig!
Sie kann tun und lassen was sie will, das hat Ihr das Gericht damit signalisiert.
Hi! Das ist so nicht richtig. Die Sache ist so kompliziert wegen meiner Arbeit. Ich bin Koch und meine Ex nutzt meine Arbeit aus um den Umgang zu boykottieren. Ich habe einen gültigen Beschluss über den Umgang immer sonntags. Nachdem ich die Lehre beendet habe und in einem neuen Betrieb arbeite funktioniert diese Regelung nicht mehr. Wenn ich sonntags gearbeitet habe, wurde mein Sohn von den Großeltern nachmittags betreut und auch zur KM gebracht. Das funktioniert nicht mehr weil KM darauf besteht, dass ich in der gesamten Umgangszeit anwesend bin. Es wurde mit dem JA vereinbart, dass ich den Kleinen an einem freien Tag in der Woche bekomme, daran hält sie sich aber auch nicht.
Sowohl der Richter als auch wir wissen, dass nur ein gerichtlich festgelegter Umgang funktionieren kann, welcher auch vollstreckbar ist. Nur gemeinsam mit dem Umgangsrecht der Großeltern kann das funktionieren, weil ich meine Arbeitszeiten nicht ständig nach den freien Sonntagen ausrichten kann. Es ist einfacher, alle 2 Wochen möglichst viel Freizeit am WE zu bekommen als jede Woche einen freien Sonntag.
Dem Richter bleibt keine andere Möglichkeit, als irgend eine Lösung zu finden. Er kann mir nicht (wie es der Anwalt der KM fordert) den Umgang wegen meiner Arbeit verwehren.
Die Umgangserweiterung kann dann durchgesetzt werden, wenn der Umgang gerichtlich festgelegt mit dem Umgang der Großeltern gekoppelt wird. Dies wird in der nächten Verhandlung am 30.3. passieren. Allerdings ist es dazu nötig, dass auch meine Eltern einen Umgangsantrag stellen. Aus diesem Grund konnte jetzt noch keine Lösung gefunden werden.
Als Du siehst, die Situation ist ganz schön kompliziert und es ist auch für den Richter nicht so einfach, weil die KM eine flexible Lösung ablehnt und der Umgang irgendwie geregelt werden muss ohne dass mein Job dabei gefährdet ist.
Gruß Willi
Ich denke der Richter hat genug Möglichkeiten deiner Ex ihre Grenzen zu zeigen, nur, wie all zu oft, traut es sich kaum ein Richterz.B. Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Umgangspfleger, SR entziehen.
1 Tag pro Woche ist speziell bei kleinen Kindern absolut zu wenig.
Wenn du eine echte Vater-Kind-Beziehung aufbauen willst, dann ist auch ganz dringend Übernachtung angesagt.
Prinzipiell musst du auch versuchen dich mit der Ex auf eine vernünftige Elternbeziehung einzulassen, da das Kind sonst zum Streitpunkt wird und nicht selten psychischen Schaden nimmt. (Ich weiss, dass das in manchen Fällen unmöglich ist!)
Die Aussicht, die nächsten 16 Jahre wegen jedem Fliegenschiss vor Gericht gehen zu müssen ist auch keine rosige.
Vielleicht findest du eine Möglichkeit irgendwie die Sache vernünftig zu regeln (Eltern der Ex, Erziehungsberatung....).
Die Gerichte arbeiten meist: Schauen wir mal, warten wir mal, tun wir erst mal nix.
Lies dir auch einmal Material zu PAS (Elternentfremdung) durch.
Mit Umgang alleine hast du noch keine Vater-Kind-Beziehung in trockenen Tüchern.
Hi Viktor,
natürlich hat der Richter diese Möglichkeiten, wenn sie beantragt wurden auszuurteilen.
Aber in diesem Fall schwierig. Durch die wechselnden Arbetiszeiten kann einfach keine verbindliche Umgangsregelung, die dann auch mit Sanktionen belegt werden kann, getroffen werden.
Kein Richter kann und darf einen Umgang "wenn der Umgangsberechtigte Zeit hat, muß die KM das Kind zum Umgang herausgeben" ausurteilen. Denn damit müßte die KM immer springen, ohne Rücksicht auf die eigenen Planungen. AUch sie braucht eine gewissen Planungssicherheit.
Ich fidne es durchaus vernünftig vom RIchter, wenn er gerne das Umgangsrecht von Vater und Großeltern so koppeln möchte, das eine verbindliche Regelung rauskommt.
Die Eltern der Ex einzubeizeihen ist meist und hier speziell keine gute Idee. Erziehungsberatung ist nur dann vernünftig, wenn eben auch die KM daran teilnimmt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Eltern der Ex einzubeizeihen ist meist und hier speziell keine gute Idee. Erziehungsberatung ist nur dann vernünftig, wenn eben auch die KM daran teilnimmt.
Das waren nur Beispiele, deswegen hatte ich es auch in Klammern gesetzt. Wir wissen ja nichts über die Einstellung der Eltern der KM (sie können ja auch die treibende Kraft sein!)
Wie manche Richter reagieren, wenn Großeltern ein Umgangsrecht einfordern, muss ich hier wohl auch keinem sagen.
Was mir aufstößt ist, dass der aktuelle Umgang anscheinend keine Priorität beim Richter hat.
1 Tag pro Woche ist nicht das, was den Stand der Wissenschaft wiederspiegelt, auch das stößt mir negativ auf.
Was spricht gegen eine klare Ansage an die KM?
Kind braucht beide Eltern, ist einer bindungsintolerant wird das sofort Konsequenzen nach sich ziehen. Beide Eltern zur zielorientierten Erziehungsberatung.
Hier zu PAS, von der Seite von Wera Fischer:
Gardner unterscheidet auch hier zwischen leichter, mittelschwerer und schwerer Ausprägung.
Leichte Form: Der Elternteil registriert, daß die Entfremdung vom anderen Elternteil für das Kind nicht gut ist. Dennoch sind manipulative Elemente im Verhalten des Elternteils zu entdecken. Im Vordergrund des Handelns steht Angst, manchmal auch ein wenig Rache, vorrangig ist jedoch das Ziel, die eigene Position im Kampf ums Kind (oder Sorgerecht) zu stärken.Mittelschwere Form: Nachdem die Umgangskontakte nach der Trennung zunächst einigermaßen funktionierten, treten plötzlich Störungen auf. Es werden immer häufiger Argumente und Entschuldigungen gefunden, warum das Kind den anderen Elternteil nicht besuchen kann/soll. Unmerklich fallen immer mehr Besuchskontakte aus und bedrohen die Kontinuität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil. Es werden immer wieder Möglichkeiten gefunden Gerichtsentscheidungen zu umgehen. Meist werden sie nur unter großem Druck (Androhung von Sanktionen oder dem Entzug des Sorgerechts) befolgt. Manchmal ist es Rache, was Eltern so handeln läßt. Häufig liegt das Motiv des manipulierenden Elternteils im Bedürfnis nach ungeteilter Zuneigung des Kindes. Dahinter steht meist der Wunsch nach Abhängigkeit und Gebraucht werden. Der eigene Selbstwert ist eng gekoppelt mit der Bedeutung für das Kind: Es braucht mich. Häufig war die Eltern-Kind-Beziehung schon während der Ehe durch ein Exklusivität beanspruchendes und überbehütendes (overprotection) Verhalten des manipulierenden Elternteils geprägt. Der zweiten Elternbeziehung wurde weit weniger Bedeutung beigemessen und sie unterlag der Kontrolle durch den manipulierenden Elternteil: Ich weiß besser, was für das Kind gut ist. Durch die eigenständigen Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil sieht der manipulierende Elternteil sein Bedürfnis nach Exklusivität und damit seinen Selbstwert gefährdet. Es ist deshalb nicht Liebe zum Kind, was Eltern so handeln läßt - auch wenn sie das immer wieder betonen - sondern eigene Bedürftigkeit.
Schwere Form: Solche Eltern versuchen alles, um die Kontakte zwischen Kind und anderem Elternteil zu verhindern. Nicht selten ziehen sie mit dem Kind aus, ohne dem anderen Elternteil mitzuteilen, wo sich die Kinder befinden. Ihre Haltung ist geprägt von Panik, das Kind an den anderen Elternteil zu verlieren. Sie sind überzeugt davon, daß der Kontakt mit dem abgelehnten Elternteil dem Kind schadet. Sie lassen sich weder durch Logik noch durch Konfrontation mit der Realität von ihrer Haltung abbringen. Selbst Gerichtsurteile oder Gutachten, die bestätigen, daß der andere Elternteil nicht dieser schlechte Mensch ist, ändern an ihrer Überzeugung nichts und auch nicht an ihren Manövern.
Der manipulierende Elternteil kann sich seines Verhaltens bewußt, tendenziell bewußt oder völlig unbewußt sein. Gardner beschreibt das Bewußtsein als fließendes Kontinuum mit der Tendenz, sich mehr und mehr in Richtung unbewußter Automatismus zu bewegen. Während bei milder und mittelschwerer Ausprägung gute Aussichten bestehen, Veränderungen im Interesse des Kindes durch die Arbeit mit beiden Eltern herbeizuführen, besteht diese Chance bei der schweren Form nicht.
http://www.wera-fischer.de/pas.html
Hier haben wir die mittelschwere Variante!
Was zu tun ist, bzw. was eigentlich die einzigen Möglichkeiten sind dem entgegen zu wirken wird hier auch klar aufgezeigt.
Ich sehe hier in diesem Fall das Problem, dass genau wie in all den anderen Fällen viel zu sehr gezögert wird die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Das Resultat sind dann verhaltensauffällige Kinder und gebrochene Väter. Meiner Meinung nach vermeidbar!
Basta 😉
Und wie soll das deinerMEinung nach aussehen?
der TO hat keinen stabilen Schichtplan oder ähnliches.
Wenn nun der Richter urteilt: ALle 2 Wochen am Sa und So für jeweils 5 Stunden und jeden Mittwoch von 16-17.30
Dann hat der Opener aber immer mal keine Zeit, weil er arbeiten muß. Also hat er ein Problem.
Urteilt der Rrichter innerhalb von 7 Tagen 10 Stunden, frei nach den Arbetiszeiten des Vaters. Wie soll die KM das dann umsetzen? Sie müßte dann ja auf Abruf ständig bereit sein. Auch das geht sicher nicht. Zumal dann bei Zwangsmaßnahmen nicht beweisbar sein dürfte, wann die KM tatsächlich boykottiert oder wirklich andere Termine hat.
Also formulier mal, wie der Richter aktuell, ohne die Großeltern einzubeziehen, ein URteil ,das auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt weden kann formulieren soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich denke auch diese Probleme sollten sich lösen lassen, der TO ist ja nicht der einzige, der ungewöhnliche Arbeitszeiten hat.
Die KM wird auch auf Betreuung durch ihre Eltern zurück greifen, wenn sie etwas zu erledigen hat, dazu braucht sie ja auch nicht das Einverständnis des KV oder des Gerichts.
Hier geht es doch nur darum, ob das Gericht gegen Umgangsboykott etwas machen will oder eben nicht.
Sie müßte dann ja auf Abruf ständig bereit sein.
Das ist doch wohl etwas übertrieben dargestellt.
Wären KM und KV noch zusammen könnte man das Problem wohl auch lösen.
Ich glaube auch, wenn der Richter eine klare Ansage in Richtung KM machen würde, wäre das Problem im Nu aus der Welt geschafft.
Moin,
Ich denke auch diese Probleme sollten sich lösen lassen, der TO ist ja nicht der einzige, der ungewöhnliche Arbeitszeiten hat.
Jeanswilly wäre sicher dankbar wenn du ihm eine solche mögliche Lösung aufzeigen könntest, damit er sie in seinen Antrag schreiben kann.
Vielleicht würde sich sogar ein gutwilliger Richter über einen solchen Vorschlag freuen, der ihm eine Lösung des Dilemmas bietet.
Und mich würde das auch interessieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jeanswilly wäre sicher dankbar wenn du ihm eine solche mögliche Lösung aufzeigen könntest, damit er sie in seinen Antrag schreiben kann.
Dann muss der TO seine Arbeitssituation genauer beschreiben, bisher weiß ich nur, dass der Sonntag das Problem ist. Ich hoffe nicht, dass der TO 7 Tage pro Woche zu hause sitzt und auf Abruf für seinen Chef zur Verfügung stehen muss.
Möglicherweise ist das Problem schon gelöst, wenn man ein Gespräch mit dem Chef führt. 😉
Moin, danke erst mal für Euer Interesse. Also ich bekomme immer Do den Schichtplan für nächste Woche, nach dem Gespräch mit dem JA im Oktober letzten Jahres habe ich KM jede Woche meine freien Tage mitgeteilt, so war es vereinbart. KM geht noch zur Schule (oder auch nicht), könnte sich also nach meinen Schichten richten. Da sie es aber nicht tut, muss eine Regelung gefunden werden die auch vollstreckbar ist. Ob sie das was angeht, wenn meine Eltern den Kleinen holen oder bringen wurde bisher nicht geklärt.
Mir wird jeder Kontakt zur Kita unterbunden, ich weiß dass es dort auch ständig Probleme gibt mit Bezahlung und Abholzeiten. Weil sie denkt ich weiß davon nichts, ist sie natürlich bestrebt dass ich auch weiterhin keinen Kontakt zur Kita habe.
Mit meinem Chef habe ich gesprochen, ein freier Sonntag jede Woche ist nicht möglich und wäre sicher auch nicht fair den Kollegen gegenüber.
Sicher bin ich nicht der einzige mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten, aber ich hatte hier schon einmal gefragt wie andere Schichtarbeiter den Umgang lösen. Eine Antwort die mir weiterhilft, habe ich leider noch nicht bekommen.
Die Eltern der Ex (Mutter, natürlich geschieden) kann ich auch vergessen. Wie die Mutter so die Tochter.
Gruß Willi
Hi Willi,
das mag daran liegen, das die meisten Schichtarbeiter ihre Schichtpläne längerfristig haben. Da kann man dann eben auch vor Gericht gut planen. Das ist bei dir mit wöchentlicher Planung einfach schwieriger. Wenn sie Donnerstags erfährt, das du nächste Woche Mittwoch Zeit hast, sie da aber schon nen Arzttermin oder sonstwas hat, kann sie den ja nciht einfach verschieben.
Mein Mann macht z.B. jede 6. Woche Schicht. Wenn dann ein Umgangs-WE ansteht hole entweder ich das Kind oder seine Ex bringt sie bei uns vorbeit (wie dieses WE, da sie getauscht hatte)
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Viktor, noch ein Nachtrag:
ich will gar nicht sagen, dass es für das Problem von Willy nicht irgendeine Lösung geben könnte, nur ist es bei manchen (den meisten?) Richter so, dass man ihnen die Lösungsansätze auf dem goldenen Tablett servieren muss, damit sie dann mit großer Geste nur noch auswählen müssen.
Zum Gericht zu gehen und dem Richter zu erklären, er möge sich jetzt gefälligst eine Lösung überlegen senkt die Erfolgsaussichten irgendwo in homöopathische Größenordnungen.
Lies dich mal ein wenig in Willys Vorgeschichte ein, dann wird das Problem schon etwas deutlicher.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
das mag daran liegen, das die meisten Schichtarbeiter ihre Schichtpläne längerfristig haben. Da kann man dann eben auch vor Gericht gut planen. Das ist bei dir mit wöchentlicher Planung einfach schwieriger.
Ich würde nochmal mit deinem Chef sprechen und versuchen einen etwas längerfristigen Schichtplan erarbeiten.
Eventuell auch Kollegen einbeziehen.
Dein Umgang ist ja nicht auf Sonntag beschränkt.
Bei Kleinkindern heißt es ja, lieber öfter kurzen Umgang, wobei ich lieber oft und lange Umgang habe! 😉
Beim Gerichtstermin auch sofort auf Umgangserweiterung drängen, da dies im Interesse des Kindes ist.
(siehe Wera Fischer, Andrizky, Kodoje.....)
Lies dich mal ein wenig in Willys Vorgeschichte ein, dann wird das Problem schon etwas deutlicher.
Ich habe ein paar seiner Beiträge mal kurz überflogen. Mit dem JA nur schriftlich zu kommunizieren ist eine sehr gute Lösung.
Ich würde an Willis Stelle auch auf eine Beratung / gemeinsames Elterngespräch (nicht JA) drängen, um die KM wieder auf den rechten Weg zu bringen.
Bei der Erziehungsberatung mit meiner Ex wurde Ihr sofort und klar gesagt, dass es für unseren Sohn sehr wichtig ist, dass die Umgänge regelmäßig ablaufen, was meine Ex sich auch zu Herzen nahm.
Selbst wenn es Unstimmigkeiten gab, wurde nicht mehr versucht den Umgang zu boykottieren, obwohl der Umgang nur beim Kinderschutzbund schriftlich festgehalten war. Je nach Mondphase und beginnender Periode waren zwar die zusätzlichen Umgänge in Gefahr, aber nie der fest vereinbarte.
Wie bei Willi gab es jedesmal Probleme bei der Rückführung ins mütterliche Exil, was neben weinen und festklammern (bei Papa, am Kindersitz....) teilweise mit treten nach der KM und Haare ziehen ausartete.
Der Kinderpsychologe sagte mir, dass der Grund dafür in der Trennungsangst des Kleinen lag.
KM sah dies natürlich als Ablehnung ihrer Person und war dementsprechend gekränkt.
Nur durch deutliche Umgangserweiterung (fast 2 Monate täglich) wurden die Übergaben leichter (obwohl es immer noch schwierig ist den Kleinen zu überzeugen, dass er zur Mami muss).
Feiertage, Veranstaltungen wie Fasching werden zusammen verbracht, auch 1-2 mal im Monat gemeinsame Unternehmungen wie Skifahren oder Schwimmen (meist am WE der Ex, mea culpa! :wink:).
Die Trennungssituation für meinen Kleinen hat sich dadurch wesentlich entspannt.
Ich muss zugeben, genau wie Willi empfand ich den Kampf des Kleinen gegen seine Mutter oft als Genugtuung! :redhead:
Zum Thema unterschiedliche Erziehungsmethoden (Willi wird ja vorgeworfen, dass er die Erziehung der KM sabotiert oder unterläuft), sagte die Dipl. Sozialpädagogin von der Erziehungsberatung, dass es für die Kinder gar kein Problem sei. Wie man sieht, ist es schon sehr wichtig von wem so eine Beratung gemacht wird. Die Kampflesben vom JA beziehen ihre Infos wohl hauptsächlich aus feministischen Propagandamaterial.
:gunman:
Viktor,
ich vermisse immer noch deinen konkreten Vorschlag zur Umgangsterminierung, die man dem Richter vorlegen kann.
Und nochmal zur Erziehungsberatung: Die Ex kan ndazu nciht gezwungen werden. Wenn sie dazu bereit ist schön, wenn nicht kann er da alleine hingehen und das bringt ihm dann herzlich wenig.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich habe ein paar seiner Beiträge mal kurz überflogen.
Dann mach das bitte nochmal umfassend und tief greifend.
Die meisten deiner Vorschläge hat er nämlich schon hinter sich.
Es ist mühsam, die ganze Diskussion mittendrin nochmal von vorne aufzurollen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.