Hi Beppo!
Achja, hatte dem Anwalt auch deinen Hinweis des OLGs Saarbrücken gezeigt.
Er: "Was interessiert uns denn hier im Ort ein Urteil von Saarbrücken."
Kann man sich wirklich nicht auf Urteile anderer OLGs "stützen"?
Demnach haben Urteile eines OLGs nur innerhalb des gleichen Bundeslandes Aussagekraft, oder?
LG D
Nein.
Man kann nur versuchen, den Richter damit zu überzeugen.
Ne deutlichere Wirkung hat da nur ein Urteil des "eigenen" OLG" weil einem das vielleicht ne Watschen verpassen könnte, worauf Richter i.d.R keine Lust haben.
Naja und natürlich Urteile vom BGH.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auch wenn mir kurzfristig keine Perspektiven geboten wurden, bin ich dennoch mit einem guten Gefühl rausgegangen.
Tach auch,
na dann hat der Anwalt ja zumindest in der Sache schon mal einen guten Job gemacht. Das gehört aber auch zur Aufgabe.... Ein:" ...ich sehe schwarz für sie...." wär eher berufsschädigend.
Heißt, sei nicht zu euphorisch und schau jetzt, dass du den Umgang wahr nimmst.
In allem weiteren wird man sehen in wie fern der Anwalt recht behält......
Viele Grüße
Sputnik
Hi,
Vorschlag:
- der Anwalt ist genau richtig, behalte ihn
- der Anwalt wird demnächst mit der Richterin beim Tee über dich sprechen. Davon wirst Du niemals etwas erfahren. Sorge dafür, dass dein Anwalt nettes über dich berichten kann.
- Vernetze dich sozial. Werde Mitglied bei der FF oder Fussballverein. (im Nahbereich der KM).
- Du wirst dann allzeit Neuigkeiten über dein Kind erfahren ... Zudem mögen Kinder Feuerwehrmänner und Fussballer ...
- Zahle artig Unterhalt, keine weiteren Baustellen schaffen. Mache es dem Anwalt einfach.
Hi Leutz!
Ich habe heute meine Anwältin wissen lassen, dass ich eine Abänderung des Vergleichs beabsichtige.
Sie hält dies auch, nach dem Rückzug zum Wohnort des Kindes, für sinnvoll und auch angebracht.
Aufgrund des anhängigen Sorgerechtsstreit bat sie mich, erst den Bericht der Verfahrensbeiständin abzuwarten.
Wenn mir dort, wie von der VB angekündigt, bescheinigt wird, dass die Bindung zu meinem Sohn sehr gut ist und auch eine Erweiterung des Umgangs stattfinden soll, haben wir eine sehr gute Grundlage.
Das Familienrecht sei so flexibel, dass man während des Sorgerechtsverfahren den Umgang gleich mit regeln könne, so meine Anwältin.
LG D