Hallo Community,
kurz zu meiner Situation: Seit Februar 2025 haben wir eine Einigung beim Familiengericht: Ich (Vater) betreue unsere Kinder (3 und 5 Jahre alt) alle 14 Tage von Freitag bis Montag (Abgabe im Kindergarten) und jeden Mittwoch bis 18:30 Uhr.
Nach über einem Jahr habe ich die Mutter angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass ich meinen Umgang gerne erweitern möchte, da meine älteste Tochter oft den Wunsch äußert, mich mehr zu sehen. Mein Vorschlag war: Die Kinder bleiben mittwochs bei mir zum Übernachten (um den Alltag ruhiger zu gestalten) und jeder zweite Donnerstag kommt hinzu. Insgesamt geht es also um gerade einmal 2,5 Tage mehr im Monat. Um die Kinder nicht zu überfordern, habe ich sogar ein Stufenmodell im Kopf: Erst beginnen wir mit der Mittwoch-Übernachtung, und erst drei Monate später nehmen wir den Donnerstag dazu.
Die Mutter hat meine Nachrichten komplett ignoriert. Einen Versuch zum gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt hat sie abgelehnt (wir hatten jeweils Einzelgespräche). Dort behauptete sie plötzlich, ich sei ihrem neuen Partner gegenüber aggressiv und würde mich nicht an Abmachungen halten. Das ist alles natürlich kompletter Quatsch.
Die Mitarbeiterin vom Jugendamt sagte mir, sie halte meinen Plan für eine vernünftige Erweiterung und habe keinerlei Bedenken. Der Verfahrensbeistand verhielt sich eher neutral, notierte sich ein paar Stichpunkte, ließ aber durchblicken, dass die Mutter die Erweiterung strikt ablehnt (er war vorher bei ihr).
Nun sagte mir der Verfahrensbeistand: Wenn wir uns nicht einigen, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein familienpsychologisches Gutachten veranlasst. Das dauert dann 9–12 Monate und kostet ca. 12.000 Euro. Weder das Geld noch die Dauer schrecken mich ab, sondern die Tatsache, dass meine kleinen Kinder (3 und 5) in so ein psychologisches Verfahren involviert werden. Genau das möchte ich ihnen ersparen.
Ist es am Ende wirklich so einfach, mit einer reinen Blockadehaltung eine kindgerechte Lösung zu verhindern? Ordnet der Richter wirklich ein Gutachten an, obwohl das JA auf "meiner Seite" ist? Habt ihr Tipps für mich? Ich weiß einfach nicht mehr weiter und möchte nicht nur der "Spaßpapa" sein.
Moin,
ob das Gericht ein solches Gutachten anordnet liegt allein in dessen Rahmen. Dazu muss das Gericht einen Fragebogen erstellen. Anhand dessen kann der Gutachter seine Einschätzung abgeben.
Da dein Wunsch nach Umgangserweiterung in dem Umfang nicht unvernünftig ist, wird es m.M.n. eher auf eine Elternberatung hinauslaufen.
Vielleicht befragt das Gericht auch das ältere Kind.
Moin Fennec92,
zunächst willkommen auf vatersein.de.
Nun sagte mir der Verfahrensbeistand:Warum ist der an Bord? Ein Verfahrensbeistand wird gerichtlich bestellt und dazu bedarf es eines Verfahrens. Ich kann nicht herauslesen, dass die Sache schon vor Gericht ist.
Die Beauftragung eines Gutachtens kann nur durch das Gericht erfolgen und ist keine Automatik. Vor allem, weil die Kinder erkennbar nicht im Konflikt sind, sondern die KM Probleme hat. Auch sehe ich das Kindesalter nicht als Grund für ein Gutachten. Die Dauer eines Gutachtens ist ganz individuell, ebenso die Kosten. 12.000 € halte ist für überzogen und die Dauer auch. Schließlich geht es um den Umgang und der ist vorrangig zu verhandeln.
Ein Gutachten hat den Charakter einer Beweiserhebung. Der Richter hat nicht die fachliche Kompetenz und auch nicht die Zeit. Also beauftragt er einen Fachmann. Es liegt alleinig im Ermessen des Richters, ob er Beauftragt oder nicht. Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung würde ich zunächst gegen ein Gutachten mich positionieren. Zumal ja keine kindsbezogenen Gründe gegen die Umgansgerweitung sprechen.
Ist es am Ende wirklich so einfach, mit einer reinen Blockadehaltung eine kindgerechte Lösung zu verhindern?Tatsächlich ist es das. Kommt aber immer auf das Gericht und den Richter an. Und auch auf Deine Rechtvertretung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@samson1978 Hey, danke für deine Antwort. Da ich davon ausgehen muss, dass die Mutter es allgemein ablehnen wird, möchte ich in der Anhörung der Gegenseite vorschlagen, dass zuerst der Mittwoch ganztägig stattfindet und in 4 Monaten dann erst der Donnerstag hinzukommt. Hoffe mich damit lösungsorientiert dem Gericht gegenüber zu zeigen.
@deepthought Hey, danke für deine Antowrt. Wir waren schonmal im Februar 2025 beim Familiengericht um den allgemeinen Umgang zu klären. Da war der Verfahrensbeistand ebenfalls dabei. Keine Ahnung, ob es daran liegt.
Das ist ja das Problem. Die Mutter gibt kein Gründe an, warum die Erweiterung nicht stattfinden sollte. Dieses Verhalten wundert mich nicht, da sie immer so war. Das kann und will ich aber nicht vor Gericht nutzen, um mich nicht in eine schlechtere Position zu versetzen. Beweisen kann ich es sowieso nicht.
Servus!
Da war der Verfahrensbeistand ebenfalls dabei. Keine Ahnung, ob es daran liegt.Davon ausgehend, dass das Verfahren aus 2025 abgeschlossen ist, hätte bis auf Weiteres der Verfahrensbeistand nix zu melden.
Die Mutter gibt kein Gründe an, warum die Erweiterung nicht stattfinden sollte. .... Das kann und will ich aber nicht vor Gericht nutzen, um mich nicht in eine schlechtere Position zu versetzen.Um so wichtiger ist es, dass Du kindesorientiert mit auf Eure Kinder gerichtete Gründe argumentierst (á la beide Eltern gleichberechtigt den Kindern), wie Deep weiter oben schon schrieb.
Wenn KM keine Gründe gegen eine Umgangsausweitung vorbringen kann, wird das ein Gericht womöglich auch als unbegründete Laune mit entsprechenden Konsequenzen einordnen.
Wie war Dein Eindruck vom zuständigen Richter bei Eurem Verfahren?
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
