Hallo zusammen bin neu hier ,
und sehr froh dieses Forum hier gefunden zu haben.
Ich habe da mal eine Frage an alle.
Ich bin jetzt gesamt 4 Jahre getrennt von meiner Ex-Partnerin der
Anfang war echt die Hölle , alles verweigert , Gerichtstermine und und und ...
Jetzt läuft eigentlich alles normal solange ich keine Ansprüche oder Kritik übe...
Mein Umgang verläuft so das ich alle 14 Tage meine Tochter von Freitag 15/16Uhr aus der Kita abhole und dann bis
Sonntag 17.oo habe ... Und in der Woche den anderen Freitag von 15.00 - 18.00 sie abholen darf ... Ich hatte meine Tochter auch in den Sommerferien 10 Tage mit an der Ostsee... Sie wird nächsten Monat 5 Jahre alt und würde gerne wissen , wie bzw ab wann eine Umgangserweiterung möglich ist , ich weiß viele wären froh wenn sie so einen geregelten Umgang hätten... Ich würde gerne das Wochenende bis Montag verlängern um mit meiner Tochter wenigstens einen Stück Alltag zu haben , morgens zusammen aufstehn , frühstücken und vor der Arbeit sie in die Kita bringen... In allen Ferien sie mal die Hälfte der Zeit bei mir zu haben... Gibt es da bestimmte Regelungen oder Festsetzungen ab wann das möglich ist ??? Über Antworten wäre ich euch sehr dankbar ... Vielen Dank im Vorraus
Moin Papa2929,
Jetzt läuft eigentlich alles normal solange ich keine Ansprüche oder Kritik übe...
... dann läuft es normal.
Gibt es da bestimmte Regelungen oder Festsetzungen ab wann das möglich ist ???
Eure Umgangsregelung deckt sich weitgehend mit dem, was überlicherweise vor Gericht rauskommt.
Deshalb wird Dich meine Meinung nicht beglücken:
Der Weg zu einer Umgangserweiterung führt über die Mutter. Ggf. kannst Du das JA um Vermittlung bitten.
Die erneute Einschaltung eines Gerichts sollte man sich (aufgrund der funktionierenden Umgänge) sehr sorgfältig überlegen.
Sollte sich die Mutter querstellen (was ja nicht zwingend der Fall sein muss), könntest Du ggf. überlegen, den zweiten Freitag als Verhandlungsmasse in den Ring zu werfen (sprich: gegen das verlängerte WE eintauschen).
Gruß
United
Moin.
Ich schließe mich United weitgehend an: Trotz wohl großer Schwierigkeiten am Anfang, läuft Umgang nun recht ordentlich und im Umfang angemessen im Sinne dessen, was Dritte (JA, Gericht) idR unterstützen. Also solltest Du versuchen alles in Abstimmung mit KM zu regeln.
Wobei mir die eine Übernachtung von So auf Mo und das Bringen in die Kita es nicht Wert wäre, einen funktionierenden Umgang und grs. Verstimmung zu riskieren. Vielleicht gelingt es ja mal, aufgrund eines längeren Ausflugs am So vorab mit der KM abzustimmen, im Einzelfall den Umgang bis Mo Morgen zu verlängern?
Wichtiger erscheint mir eine Regelung was Ferien- und Feiertagsumgänge betrifft. Das wird ja spätestens mit der Einschulung ein Thema, das zu regeln ist (und berufstätige AE-Mütter sind ja manchmal sogar darauf angewiesen, dass die Ferienbetreuung aufgeteilt wird). "Üblich" ist die hälftige Aufteilung der Schulferien. In den Ferien overruled der Ferienumgang den WE-Umgang. Die "hohen" Feiertage sollten hälftig aufgeteilt werden, und idealerweise jährlich rotieren (wobei ich mich als UmgangsET nicht in den häufig emotionsgeladenen Heiligabend verbeißen würde).
Ich würde also tatsächlich in Anbetracht der Einschulung eine (schriftliche!) Neu-Regelung anstreben und dies vorsichtig in den nächsten Monaten vorantreiben. Nur am Rande:
Gerichtstermine und und und ...
Wurde dabei was festgelegt den Umgang betreffend?
Gruss, Toto