Umgangsbeschluß abe...
 
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Umgangsbeschluß aber kein Umgang

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich habe jetzt meinen Bechluß vom  Gericht bekommen. ( 2 mal die Woche 2 Std begleiteten Umgang bei einen Träger) . Aber jetzt gibt es das nächste Problem meine Ex will den Antrag auf Erziehung beim Jugendamt nicht unterschreiben. Was kann ich jetzt tuen ? Es geht darum das das JA diesen Antrag braucht für die Kostenübernahme . Leider sind keine Sanktionen  vom Gericht beschlossen worden .

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 20:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für den Umgang bindend ist das Urteil. Wenn sich hieraus ein weiteres Rechtsverhältnis ergibt, in deinem Fall eine Unterschrift wegen Kostenübernahme, ist das nicht dein Thema. Sollte das JA oder wer auch immer die Umsetzung des Urteiles blockieren, so ist hierüber das Gericht zu informieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 21:25
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Das JA sagt es könne nix machen ich müsse dann wieder zum Gericht gehen und klagen das der Beschluß Umgesetzt wird . Nur so vergeht ein Monat nach dem anderen und niemand kann mir sagen ob ich irgendwann mal Umgang bekomme und ob ich gegen Windmühlen kämpfe und nix passiert .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 21:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

die Auskunft ist definitiv falsch! Schreib an das JA, sie mögen dir die Rechtsgrundlage für deren Abwehrhaltung benennen. Das ganze mit Kurzfrist von 5 Arbeitstagen. Danach Dienstaufsichtbeschwerde an das Stadtoberhaupt raus jagen. Mir ist klar, dass es dauert. Nur, du musst es ordentlich aufgleisen.

Ich verstehe eh nicht, was ein "Antrag auf Erziehung" mit dem Umgang zu tun hat. Kann es sein, dass Ex Hilfe in der Erziehung beantragt / auf's Auge gedrückt bekommen hat.

DeepThought

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 23:03
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo alle zusammen

Ich brauche mal wieder eure Unterstützung und Rat  .
Es wurde am 05.06.2007 ein Beschluss beim Amtsgericht gefällt ( ich soll begleiteten Umgang zweimal die Woche für 2 Std bekommen ) aber leider passiert nix.  Das Jugendamt hat meine EX  angeschrieben und versucht mit ihr in Kontakt zutreten. Aber sie hat erst gesagt sie geht in Widerspruch gegen diesen Beschluss und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung unterschreibt sie nicht. Also habe ich jetzt den Monat Widerspruchsrecht  verstreichen lassen aber irgendwie merke ich nicht das wirklich was passiert. Das OLG soll laut Aussagen von meinem Anwalt soll von meinen 3 Anrufen zwecks nachfrage ob Widerspruch eingegangen ist genervt sein. Mein Anwalt scheint das drängen  meinerseits auch nicht zugefallen. ER warten wohl auf Post vom Gericht. Aber ich frage mich jetzt ernsthaft  sind JA , Amtsgericht, OLG und Anwalt überhaupt interessiert an einem zügigen durchsetzen des Beschlusses. Ich habe jetzt das 3 mal vor Gericht gestanden und jedes Mal wurde es schlimmer. Die letzte Verhandlung war am 3.04.2007 das Gericht hat bis 05.06.2007 gebraucht für den Beschluss  dann hat ex einen Monat zeit für Widerspruch . Und frage mich was kommt jetzt??????? Mein Anwalt sagt das Gericht muss druck auf sie ausüben , die frage ist nur wie ????
Ich habe in zwischen auch den Teamleiter des Jugendamts aufgesucht und meinen Unmut dargestellt und  das ich auch das Gefühl habe das die zuständige Mitarbeiterin etwas Parteiisch ist . Seit dem Tag läuft das mit der Mitarbeiterin super sie Ruf mich an sagt mir ihre Versuche und erklärt mir das sie diese Unterschrift von ihr bräuchte zum Abrechnen der kosten . Nur da kommen wir nicht weiter . 
Das Gericht und Anwalt sind genervt aber ich denke wir reden doch hier nicht von einen Stuhl, Tisch oder Schrank  wo es nichtschlimm ist den über längerem Zeitraum nicht zusehen  sondern um ein Kind was Anspruch auf seinen Vater hat. Wenn man mal zu schnell fährt schafft doch das Gericht Beschlüsse schnell um zusetzten, sind der Umgang zwischen Kind und  Vater so unwichtig geworden???? Ich kämpfe jetzt 1 ½  Jahre und ich habe das Gefühl mein Problem das ich meinen Sohn sehen möchte interessiert nicht wirklich.
Oder bin ich zu ungeduldig ????????? 
Hat hier jemand Erfahrung und kann mir etwas Helfen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 20:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 20:50