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Umgangsausgestaltung nach Umzug

 
(@Stern67)

Hallo @ all !

Ich brauche dringend Eueren Rat im Hinblick auf den Umgang mit meinen Kindern.

Hier ein kurzer Einblick zu meiner Geschichte...

Ich lebe seit 2003 von meiner Frau getrennt. Bis heute wurde der Umgang mit unseren Kindern (5 und 10 Jahre) regelmässig im 14-Tage Rhytmus ausgeführt. Darüber hinaus nahm ich die Kinder auch öfter ausser der Reihe, wenn ich die Zeit dazu hatte oder es die Umstände erforderten.

Wir haben das GSR und sind noch nicht rechtsgültig geschieden. Im Scheidungstermin, in dem nur sie von einem Anwalt vertreten wurde, wurde keine Umgangsregelung besprochen oder festgelegt. Darüber wolle man sich, wie bisher, aussergerichtlich einig werden.

Die Mutter der Kinder lernte vor 1 Jahr ihren neuen LG kennen. Bereits vor ca. 9 Monaten eröffnete sie mir, dass sie mit ihm wegziehen will. Nun soll es dieses Jahr im Juni soweit sein. Ich selbst besitze keinen Führerschein und die Entfernung zwischen uns würde über 300 km betragen.

Es ist angedacht, weiterhin 14-tägig den Umgang durchzuführen. Da auch ihre Familie hier (im selben Ort wie ich)  wohnt, wolle sie regelmässig Kontakt und würde die Kinder zu mir fahren.

Jetzt, wo der Umzug bald vor der Tür steht, wirft sich allerdings für mich die Frage auf, wenn ich dem Umzug zustimme und sie mir die Kinder nicht bringen würde, aus welchen Gründen auch immer, was für Möglichkeiten mir dann überhaupt offen stehen, um meine Kinder weiterhin sehen zu können. Oder müsste ich bereits jetzt schon vorsorglich Massnahmen ergreifen ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen !

Vielen Dank schon mal....Stern67


Zitat
Geschrieben : 16.02.2007 23:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de - der WebSite auch für am Himmel Stehende  😉

Zur Einstimmung in die Grundproblematik lies dir >dieses< Topic durch.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 23:42
(@Stern67)

Hallo mal wieder !

Nachdem ich mich nun etwas "einstimmen" konnte, melde ich mich hier zurück.
Gestern, nachdem ich meine Jungs nach Hause gebracht hatte, eröffnete mir meine Ex, dass ich ihr doch bald mal was unterschreiben solle  :interessant:

Zum ersten sollte ich meine Einverständnis geben, dass die Jungs, dort wo sie hinziehen, auf die Schule gehen dürfen (was ja grundsätzlich nicht das Problem sein soll).
Doch hellhörig geworden bin ich, als sie irgendetwas von Rechtsanwalt und Einverständnis zum Umzug faselte.  :vorsicht:

So wie ich es doch nun weiss, heisst das GSR auch, dass ich ein Wörtchen mitzureden habe, was einen Umzug anbetrifft (wenn es auch nichts bringt,dass ich mitrede und sie doch wegzieht - aber egal  :wink:)
Wenn ich ihr nun unterschreiben würde, dass ich dem einwillige, würde ich mir ja selbst ins Bein schiessen, und ein Teil meines GSR (nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht) ganz abgeben ... ODER ?

Muss ich ihr überhaupt was unterschreiben ?

Danke und Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 09:41
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

und herzlich willkommen bei vs.

Muss ich ihr überhaupt was unterschreiben ?

Nein !!
Ich schätze mal EX - RA möchte auf Nummer sicher gehen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 10:04
(@Stern67)

Hi babbedeckel !

Ich schätze mal EX - RA möchte auf Nummer sicher gehen

Das denk ich natürlich auch, dass man hier auf Nummer sicher gehen will. Doch wenn ich mir hier durchlese, was für Möglichkeiten die KM, trotz aller Wehrversuche der Väter, hat, schüttel ich doch den Kopf.

Ich frage mich, wie soll ich mich korrekter weise verhalten. Den Umzug kann und will ich nicht aufhalten. Ich werde in meinem Recht als Vater total beschnitten. Damit muss ich letztendlich klarkommen. Sie stellt an mich NUR Forderungen.

Die Einverständniserklärung für die Einschulung werde ich wohl unterschreiben. Aber alles andere nicht...

Es ist doch objektiv gesehen so, dass alle Gesetze (im Bereich Umgang und SR) derart schwammig sind und KM immer die besseren Karten hat. Wenn man den Kindern nicht noch mehr schaden will, muss scheinbar KV immer den Kopf einziehen, vorausgesetzt er will nicht ständig vor Gericht rumfallen. Traurig aber wahr....

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 12:40
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum ersten sollte ich meine Einverständnis geben, dass die Jungs, dort wo sie hinziehen, auf die Schule gehen dürfen (was ja grundsätzlich nicht das Problem sein soll).
Doch hellhörig geworden bin ich, als sie irgendetwas von Rechtsanwalt und Einverständnis zum Umzug faselte.

Das hätte mehrere Gründe. Zum einen braucht sie tatsächlich dein Einverständnis zum Schulbesuch der Kinder. Zum zweiten braucht sie auch tatsächlich deine Einwilligung in den Umzug. Beides aufgrund des GSR. Erteilst du diese, bist du dein ABR zwar auf dem Papier nicht los, sondern hast es lediglich ausgeübt - was dein ABR-Anteil dann aber bei einem weiteren Umzug der Kinder noch wert ist, naja. Erteilst du deine Zustimmung zum Schulbesuch dort, wird dies wohl konkludent als Einwilligung in den Umzug angesehen werden, da ohne diesen der Schulbesuch dort ja nicht möglich ist.

Des Hasen Pfeffer sind die Umgangskosten. Der KM könnten diese zT auferlegt werden, wenn sie die durch die Entfernung höheren Kosten gegen deinen Willen verursacht hat - aber eben nur wenn dies gegen deinen erklärten Willen geschah. Dieser erklärte Wille wäre zum Beispiel ein entsprechender Antrag auf Entscheidung dieser Frage durch das AG. Das kostet dich dann eine Menge Geld und wird wohl negativ beschieden, da du das alleinige ABR anscheinend ja gar nicht wirklich willst, sondern "bloß" eine Fortführung des Umgangs im gegenwärtigen Rahmen. Da mußt du mal gegenrechnen, ob sich das zeitlich und nervlich und finanziell überhaupt lohnt.

Eine andere Möglichkeit wäre, (Haupt-)Aufenthalts- und Umgangsregelung miteinander vertraglich zu verknüpfen. Ihr macht eine feste Regelung, in der ihr den Kindesaufenthalt in der anderen Stadt, bei dir und ihrer Familie in deinem Ort sowie die Hol-und Bringbewerkstelligung fixiert. Wäre psychologisch besser als nichts, aber die KM kann natürlich jederzeit eine Abänderung dieser Regel initiieren, sobald sie erstmal in der neuen Stadt verwurzelt ist. Dann müsstest du klagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 13:00
(@Stern67)

Hi Skorpion !

Zum einen braucht sie tatsächlich dein Einverständnis zum Schulbesuch der Kinder.

Und was wenn ich ihr diese nicht gebe ? Den Nachteil hätten die Jungs...

Zum zweiten braucht sie auch tatsächlich deine Einwilligung in den Umzug.

Tatsächlich bräuchte sie die...aber auch ohne diese Einwilligung wird sie wegziehen...

...was dein ABR-Anteil dann aber bei einem weiteren Umzug der Kinder noch wert ist, naja.

Genau da liegt der Hund begraben...sie hat für die Zukunft dann alle Fäden in der Hand, wenn ich nur einmal einwillige.

Erteilst du deine Zustimmung zum Schulbesuch dort, wird dies wohl konkludent als Einwilligung in den Umzug angesehen werden, da ohne diesen der Schulbesuch dort ja nicht möglich ist.

Daher ist ja meine Frage, ob ich ihr diese überhaupt unterschreiben muss (wie oft hörte man schon, dass Kinder einfach, trotz GSR, auf einer anderen Schule angemeldet wurden) oder soll...wie ich es mache, ist es zu meinem Nachteil.

Des Hasen Pfeffer sind die Umgangskosten.

Klar ! Ich ohne Führerschein und Auto...vollkommen abhängig von der KM  :exclam:

Dieser erklärte Wille wäre zum Beispiel ein entsprechender Antrag auf Entscheidung dieser Frage durch das AG.

Das würde ich ja gerne vermeiden...

Das kostet dich dann eine Menge Geld

welches ich nicht habe ...

sondern "bloß" eine Fortführung des Umgangs im gegenwärtigen Rahmen

so ist es.

Da mußt du mal gegenrechnen, ob sich das zeitlich und nervlich und finanziell überhaupt lohnt

:sicher:

Wäre psychologisch besser als nichts, aber die KM kann natürlich jederzeit eine Abänderung dieser Regel initiieren, sobald sie erstmal in der neuen Stadt verwurzelt ist. Dann müsstest du klagen.

Psychologisch gesehen auf jeden Fall eine gute Idee !  :dankeschoen:

Gruss Stern67


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 13:57
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Und was wenn ich ihr diese nicht gebe ?

Dann gibt es theoretisch die Möglichkeit, daß sie sich diesem deinem Wunsche fügt. Praktisch wird sie das nicht, und Ersetzung deiner Zustimmung beim AG beantragen und das ABR wahrscheinlich zugeteilt bekommen. Theoretisch müsste sie mit der Anmeldung warten, bis die Entscheidung durch ist, praktisch ... nunja.

Wie gesagt, wenn dir wirklich etwas am ABR liegen würde, müsstest du jetzt langsam in die Gegenoffensive. Aber so, wie die Sache liegt, würde ich dem Ganzen schon als Positives abgewinnen, daß sie deine Zustimmung überhaupt einholen will. So ganz ohne Skrupel kann sie ja dann nicht sein. Und wenn ihr so eine Vereinbarung wie oben angedacht trefft, mtw unter Hinzuziehung eurer Anwälte, orakel ich mal, daß sie sich erstmal daran halten wird. Die Alternative wäre einzig eine ABR-Klage, um diese zu verlieren und in einem anschließenden Umgangsbeschluß darauf aufbauend eine anteilige Übernahme der Umgangskosten zu erwirken. Ich denke nicht, daß diese beiden Papiere (Vereinbarung vs Umgangsbeschluß) sich bezüglich "Unabänderbarkeit" etwas nehmen würden, aber das erste ist umsonst und das zweite kostet richtig Geld und Nerven auf allen Seiten. Außerdem kannst du, wenn sie schon anbietet die Touren zu übernehmen, mit einer solchen Vereinbarung besser fahren als mit einem Urteil.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 16:46
(@Stern67)

Hallo Skorpion !

Dann gibt es theoretisch die Möglichkeit, daß sie sich diesem deinem Wunsche fügt. Praktisch wird sie das nicht, und Ersetzung deiner Zustimmung beim AG beantragen und das ABR wahrscheinlich zugeteilt bekommen

Und da ich ja nicht vor Gericht will, werde ich mich für die gegenseitigen Vereinbarung entscheiden. Ich will, dass es ihr und den Kindern gut geht.

Ich bedanke mich für Euere Antworten !

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 20:47