Umgangsausfall wege...
 
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Umgangsausfall wegen Kinderfest?

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich mal wieder. KM hat mir gestern mitgeteilt, dass am Sonntag der Umgangstermin ausfällt. Es ist Kinderfest im Kindergarten und da möchte sie mit dem Kleinen hin. Ich habe ihr dann angeboten unseren Sohn dafür am Samstag zu holen, das hat sie abgelehnt weil er da bei seiner Oma ist.

Muss ich das akzeptieren? Ich habe immer sonntags Umgang laut Gerichtsbeschluss.

Gruß Willi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 11:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

gefallen lassen musst Du Dir dies Sache nicht.
Denn Dein Anspruch auf diesne Tag wurde ja vom Gericht festgelegt.

Andererseits besteht natürlich immer die Frage, ob man deshalb ein Fass aufmacht und dadurch nur weitere Probleme hervorruft.

Steht in Deinem Beschluss nichts von ausgefallenen Umgangsterminen drin? Z.B. dass diese auf irgendeine Art nachzuholen wären?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.07.2011 11:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

naja.... blöde Sache. Einerseits steht Dein Umgangsbeschluss. Andererseits finde ich es immer extrem ungünstig, wenn Kinder auf die Teilnahme an Kinderaktivitäten wie Geburtstagen, Feierlichkeiten in Kitas, etc. verzichten müssen, weil dann Umgang ist.

In normalen Fällen würde diese dann der Vater wahrnehmen. Ich würde KM dann mitteilen, wenn sie Dir nicht den Samstag gibt, wirst Du eben auch zum Kinderfest erscheinen. So siehst Du 1. ob es ein Kinderfest gibt und 2. Deinen Sohn. Wenn sie tobt und Dich nicht sehen will, kannst Du ihr ja auch vorschlagen allein mit Deinem Sohn zum Kinderfest zu gehen, schließlich ist Dein Umgangstag.

Darf ich daraus schließen, dass das Kitaplatzproblem gelöst ist?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 11:51
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo. Ja, das Kita-Problem ist vorerst gelöst, sie hat eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Stadt und diese hält sie momentan auch ein. Eine Vereinbarung über ausgefallene Termine gibt es im Beschluss nicht, sowohl der Richter als auch ihr Anwalt haben ihr deutlich gesagt, dass sie sich sonntags in Zukunft nichts mehr mit dem Kind vornehmen kann. Das größte Problem ist, dass sie das alles gar nicht ernst nimmt und es mit Sicherheit wieder ständig Umgangsausfälle geben wird, wenn ich mich jetzt darauf einlasse.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 12:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

kannst du dich beim KiGa mal erkundigen, ob so ein Fest stattfindet? Solche Feste sind meist Freitag oder Samstag, weil keine Erzieherin scharf darauf ist auch noch am Sonntag "arbeiten" zu müssen.

Ich würde ihr ebenfalls vorschlagen ,das du einfach mitkommst bzw. das Kind dorthinbringst udn sie ebenfalls teilnehmen kann.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.07.2011 12:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja genau, hol Info ein von der Kita, ob da wirklich ein Fest ist. Das ist ein guter Einfall. Und wenn nicht, dann deutliche Worte finden und Bescheid sagen, dass Du das Kind holst, Punkt.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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Geschrieben : 04.07.2011 12:25
(@jeanswilli)
Registriert

Es ist Sportfest.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi!
Ich würde KM für die Info danken, Du hältst Dich natürlich an den Umgangsbeschluss und DU wirst selbstverständlich im Rahmen Deines Umganges den Termin wahrnehmen...am besten alles schriftlich festhalten!

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 04.07.2011 12:45
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, sie wird mir definitiv am Sonntag früh den Kleinen nicht geben.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 12:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was dich aber nicht daran hindern wird auf dem Gelände des Sportfestes aufzuschlagen und zuzuschauen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.07.2011 12:51




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann warte doch einfach an der Tür zum Sportfest auf ihn.

Bekommen wirst Du ihn vermutlich dort auch nicht, aber in seiner Nähe sein wirst Du auf alle Fälle.
Und zwar so, dass er Dich jederzeit sehen kann.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.07.2011 12:53
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry, aber Ihr habt keine Ahnung wie unangenehm so eine Situation vor allem für den Kleinen wäre. Er sagt bei keiner Übergabe ein Wort, traut sich noch nicht einmal mir oder meinen Eltern zu winken, wenn er uns auf der Straße sieht und KM dabei ist. Klar würde ich dort gern hingehen aber sollte ich ihm das wirklich zumuten?

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 12:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.07.2011 13:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eindeutiges JA!
Gehe da hin, wenn es die einzige Möglichkeit ist, ihn an diesem Tag zu sehen.

Konflikt für den Kleinen hin oder her.
Aber KM wird ihm sicherlich nicht den Hosenboden stramm ziehen oder die Ohren abschneiden.

Es ändert sich deshalb doch nichts gravierendes.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.07.2011 13:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Abgesehen davon verursacht die KM die unangenehme Situation für euer Kind, nicht Du.
Hielte sich sich an den Beschluss, wäre die ganze Diskussion kein Thema...verhalte Dich also wie geraten, archiviere ihre Versuche, den Beschluss zu torpedieren und rufe zu gegebener Zeit noch mal das Gericht, wenn sich die Spielchen zukünftig wiederholen.
Wenn Du jetzt "einknickst", zeigst Du KM, an welchen Hörnern sie Dich (gefahrlos) packen kann...

Grüßung
Marco


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Geschrieben : 04.07.2011 13:09
(@bagger1975)

Hallo Willi,

ich meine da musst Du jetzt eine glasklare Kante fahren.

Es ist Dein(!) Umgangstagstag und dann gehst gefälligst Du(!) mit dem Kleinen zum Sportfest und KM darf dort evtl. vorbeischauen, nicht(!) umgekehrt.

Bis Sonntag ist ja noch etwas Zeit.

Informiere sofort Deinen und ihren Anwalt wegen dem hier:

sowohl der Richter als auch ihr Anwalt haben ihr deutlich gesagt, dass sie sich sonntags in Zukunft nichts mehr mit dem Kind vornehmen kann. Das größte Problem ist, dass sie das alles gar nicht ernst nimmt und es mit Sicherheit wieder ständig Umgangsausfälle geben wird, wenn ich mich jetzt darauf einlasse.

Das riecht nach "Kleiner Finger ganze Hand" und deswegen darfst Du Dich jetzt nicht zum Affen machen lassen.

Viel Erfolg


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Geschrieben : 04.07.2011 13:13
(@jeanswilli)
Registriert

Danke erst mal für die Antworten. Wie wäre es denn wenn ich ihr mitteile, dass ich gemeinsam mit Großeltern und Urgroßeltern beim Sportfest aufschlagen werde wenn sie den Umgangstermin nicht tauscht?

Am Mittwoch ist Unterhaltsverhandlung und wenn diese nicht zu ihrer Zufriedenheit ausfällt (und das wird sicher so sein) wird sie total austicken. Bei diesem Termin werde ich natürlich auch noch mal mit meinem Anwalt sprechen. Klar ist bis Sonntag noch Zeit, aber ich müsste noch Schicht tauschen.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 13:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Willi, lasse sochen Unsinn.

Wenn du ihr so eine Aktion ankündigst, dann wird der Kleine ganz sicher am Sonntag krank sein.

Geh` einfach hin, und zwar ohne Vorankündigung.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.07.2011 13:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und auch ohne die komplette Familie.

Mensch, benimm dich erwachsen. mach den Rücken gerade, geh alleine und präsent zu dem Sportfest und zwar ohne vorher noch groß darüber zu reden.

Gib ihr schriftlich, das du, falls sie dir das Kind am Sonntag nicht übergibt, davon ausgehst, das du es dann am folgenden WE Samstag und Sonntag holen wirst.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.07.2011 13:44
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du sie am Mittwoch eh siehst weil ihr den Unterhaltstermin habt, dann sprich sie doch vor der Verhandlung an, während eure Anwälte schon da sind. Und bitte einfach darum, dass sie die gerichtliche Umgangsregelung einhält.

Damit hättest du ihren und deinen Anwalt als Zeugen. Und wenn sie tauschen will, dann lass es zu, wenn du dadür das nächste Wochenende 2 Tage (mit Übernachtung) bekommst. Ansonsten beteh auf die gerichtliche Regelung.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 13:53




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