Umgang morgen, bitt...
 
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Umgang morgen, bitte um Hilfe

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

leider komme ich erst jetzt von einer Dienstreise zurück. Morgen ist der Umgangstag mit meiner Tochter. Nachdem ich heute mit meiner Tochter telefoniert habe, sagte sie mir, daß sie morgen bei Mama bleibt. Ich fragte warum und sie antwortete zögerlich und mit ängstlicher Stimme, das sie eben morgen bei Mama bleiben möchte. Offensichtlich manipuliert sie die Kinder und wie bereits in einem anderen Thread erwähnt, macht sie mich vor den Kindern schlecht und erzählt Unwahrheiten.

Nachdem die letzten Umgangstage eher schlecht bzw. gar nicht stattgefunden haben, möchte ich morgen meine Tochter wie jeden Mittwoch von der Schule abholen und den Nachmittag mit ihr verbringen.

Was mache ich, wenn sie, wie wahrscheinlich zu erwarten ist, Angst hat, mit mir zu gehen, weil sie sonst wieder Ärger mit der KM bekommt ? Sie ist total eingeschüchtert.

Ich vermute mal diese Aktionen meiner Ex liegen an dem Umstand, das wir momentan wg. TU vor Gericht sind. In dem Schreiben an das Gericht haben wir erwähnt, daß meine Frau ja neben ihrer 20 Stundenwoche als Lehrerin noch mehr arbeiten könnte und ich die Kinder ja Montag, Mittwoch und Freitag habe und zusätzlich alle 2 Wochen Fr-So. Danebn hat die Oma die Kidz ja auch noch.

Urplötzlich kümmert sie sich wirklich toll um die Kidz, geht mit ihnen schwimmen, reiten, etc. alles was vorher ich mit ihnen gemacht habe.

Natürlich möchte ich den Umgang, so wie er war, weiterhin wahrnehmen. Beim JA wurde diese Umgangsregelung vereinbart. Soll ich am besten den Umgang einklagen und kann ich dies mit einer besonderen Dringlichkeit ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Michael


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2011 01:23
(@ingo30)
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Hi Michael,

beide Elternteile haben den Umgang zu ermöglichen und zu fördern. Die Frage ist natürlich auch, wie alt Deine Tochter jetzt ist. Das Kinder ab einem bestimmten Alter auch ihre eigene Sichtweise und Wünsche einbringen können, ist natürlich auch ein Punkt.

Aber wie es immer so ist: bei Geld hört die "Freundschaft" ja oft auf und dann wird wieder das Register eine Nummer tiefer gezogen.

Warum kannst Du die Thematik nicht mit der KM direkt klären, wenn hier schon deutlich wird, dass die Tochter mit diesem Druck der KM unnötig belastet wird? Ich würde hier auf die geschlossene Umgangsregelung verweisen. Und dann natürlich auch mal das Gespräch mit der Tochter suchen, woran es denn nur wiklich happert. Irgendwann sind vielleich halt Freundinnen und Co. auch interessanter als ein Wochentag beim Papa...Wenns natürlich wirklich nur auf Druck der Ex geschieht, ist es natürlich ein Unding. Gruß Ingo


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Geschrieben : 06.07.2011 01:58
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hoi Ingo,

es sind nicht die freundinnen, es ist alleine die Mutter, da ich vormittags mit meiner Tochter ( 8 Jahre ) gesprochen habe und sie den wunsch geäussert hat, das sie mit mir ins Schwimmbad möchte.

Eine Kommunikation mit meiner Ex ist nicht möglich. Weder telefonisch noch per SMS erhalte ich z.B. Auskunft über Ferien oder Arztbesuche. Keine Chance

lg Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2011 02:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hoi,

also in diesem Fall würde ich mir die Geschichte auch nicht bieten lassen und den Umgang dann auch durchsetzen. Die Umgangstage sind festgelegt und der Ex bekannt.  Also kein Grund, Deinen festgelegten Umgangstag ausfallen zu lassen. Das Schwimmbad hat auch am Donnerstag noch offen. Es besteht

Ich denke mal, dass es vor diesem Hintergrund gut ist den Umgang wahrzunehmen bzw. den Versuch auch zu starten. Wird er behindert, ist sicherlich ein Kontakt zum Jugendamt sinnvoll.

Sehr ärgerlich das Ganze. Was ich persönlich schlimm finde, dass so ein sinnfreier Zwist über das Kind geführt werden muss. Wenn sich schon Erwachsene mit sowas rumärgern müssen, ist es eine Sache. Auch hier wäre sicherlich ein Vermittlugsgespräch (auch wenn die Ex dann sicherlich ganz freidreht 😉 sinnvoll um z.m. eine Minimal-Kommunikation zu ermöglichen, die zum Wohl des Kindes beiträgt. Gruß Ingo


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Geschrieben : 06.07.2011 02:14
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

natürlich gab es wieder Stress mit der KM. Ich habe ihr erklärt, daß der Mittwoch mein Tag mit meiner Tochter ist. Hat sie natürlich bestritten. Habe daraufhin mit dem JA gesprochen und für Freitag einen Termin vereinbart.

Habe heute auch mit meiner RA gesprochen. Soll ich gleich den Umgang über das Gericht regeln lassen oder soll ich das Gespräch am Freitag mit dem JA abwarten ?

Aktuell sieht die mit dem JA vereinbarte Regelung wie folgt aus :

Jeden 1. Montag im Monat den Sohn ( 5 ) , jeden Mittwoch die Tochter ( 8 ). Freitags immer von 17 Uhr bis 19 Uhr ( wenn kein Papa WE ist ) und am Papa WE von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

lg Michael


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Themenstarter Geschrieben : 06.07.2011 20:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi MB

Habe heute auch mit meiner RA gesprochen. Soll ich gleich den Umgang über das Gericht regeln lassen oder soll ich das Gespräch am Freitag mit dem JA abwarten ?

Da der Freitag nicht mehr weit weg ist, kannst du getrost das Gespräch abwarten und dann eventuell zum Gericht gehen.Bis ein Richter einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzt und es letzlich zu einem Beschluss kommt, kann es Wochen bis Monate dauern.

Jeden 1. Montag im Monat den Sohn ( 5 ) , jeden Mittwoch die Tochter ( 8 ). Freitags immer von 17 Uhr bis 19 Uhr ( wenn kein Papa WE ist ) und am Papa WE von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

Der Umgang ist schon ''grosszügig'' gestalltet, normal wäre Freitagsabend(ca 18 Uhr)  bis Sonntagabend(18 Uhr), die Ferien geteilt und Feiertage im Wechsel.

Es könnte bei gerichtlicher Regelung also passieren, das der Umgang auf das Beschriebene begrenzt wird.
Wie die Erfolgsaussichten sind, kann keiner einschätzen.
Besser ist es m.M.n., wenn du versuchst dich zu einigen.

Gruss Wedi


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Geschrieben : 06.07.2011 21:54
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Wedi,

der Umgang wird so bereits seit ca. einem Jahr praktiziert. Davor hatte ich die Kinder Do+FR und alle zwei Wochen am Wochenende.

Mit welcher Begründung soll mir das Gericht jetzt weniger Umgang zusprechen ?

lg Michael


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Themenstarter Geschrieben : 06.07.2011 21:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich sag ja nicht, das es so kommen muss, nur gängig ist eben in Umgangsverfahren die Regelung, die ich beschrieben hatte.

Kommt es in Umgangsfragen zu Streitigkeiten wird meistens diese Regelung genommen.
Das abzuwägen bleibt dein Risiko und es ist da.

Gruss Wedi


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Geschrieben : 06.07.2011 22:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MB,

Mit welcher Begründung soll mir das Gericht jetzt weniger Umgang zusprechen ?

die gängige (und einfallslose) Begründung lautet, "die Kinder müssten jetzt erst einmal zur Ruhe kommen". Gerade so, als ob man in "normalen" Familien die Kinder möglichst 5 von 7 Tagen von ihren Vätern fernhalten müsste.

Das Kontinuitätsprinzip (also das, was Du als Gewohnheitsrecht empfindet), findet meist nur bei Fragen des Lebensmittelpunktes der Kinder Berücksichtigung, wenn deren Mütter bereits Fakten geschaffen haben. Du kannst Dich also nicht darauf verlassen, dass der Umgang bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mindestens gleich bleibt oder sogar ausgeweitet wird, nur weil es in der Vergangenheit so war. Traurig, aber Realität.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.07.2011 22:31
(@diskurso)
Registriert

Das Kontinuitätsprinzip (also das, was Du als Gewohnheitsrecht empfindet), findet meist nur bei Fragen des Lebensmittelpunktes der Kinder Berücksichtigung, wenn deren Mütter bereits Fakten geschaffen haben. Du kannst Dich also nicht darauf verlassen, dass der Umgang bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mindestens gleich bleibt oder sogar ausgeweitet wird, nur weil es in der Vergangenheit so war. Traurig, aber Realität.

Das kann ich leider genau so bestätigen.
Ich hatte auch geglaubt, dass das Kontinuitätsprinzip für Väter gleichermaßen gilt. ;(
Ich hatte meine Tochter (4) etwas mehr als ein Drittel ihres Lebens allein in meinem Haushalt betreut.
Als ich hartnäckig weiterhin auf dem gSR bestand, gab es plötzlich eine Strafanzeige wegen sexuellem Missbrauchs und nur noch stundenweisen Umgang in Begleitung.
Das Strafverfahren wurde mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
Vorgestern Gerichtsverhandlung wegen Umgang und gSR: meine Tochter darf ihren Papa nur noch 6 Tage im Monat sehen, ohne Übernachtungen (angeblicher Kindeswille).
Die Tatsache, dass ich es wagte, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, bezeichnete die RichterIn offen arrogant „als so was von irrwitzig“.
Der nächste Schritt ist das OLG ...


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2011 23:59