Moin alle zusammen,
schreibe gleich hier weil in beiden Foren bringt es nichts, wenn ich im Bereich Sorgerecht auch noch schreibe, was ich eigentlich nur auf die schnelle Suche ist eine Vorlage , welche ich nutzen kann um das Umgangs und Sorgerecht schriftlich festzuhalten.
Muß dazu sagen, das ich mit meiner Noch-Frau alles schon geregelt habe aber irgendwie bekomme ich eine Vereinbahrung nicht zu Papier. Da Umgangsrecht und Sorgerecht nach der Scheidung bestehen bleibt und das über eine ganzjährige Zeit und ohne Einschränken.
Möchte es zumindestens schriftlich festhalten, denn wer weiß was noch kommen könnte.
Würde mich über Links oder Informationen freuen.
Gruß
Thomas
dockruemelchen
" Wer keine Fragen stellt bekommt auch keine Antworten!! "
Servus Thomas!
zum Sorgerecht gibts keine "Vereinbarung", nur das FamGericht kann dazu was ausurteilen:
Wenn das (die) Kind(er) der Ehe entstammt(en), habt ihr per Gesetz gemeinsames Sorgerecht (GSR) und geteiltes Aufenthalstbestimmungsrecht (ABR).
Eure Umgangsvereinbarung könnt ihr einfach aufsetzen (auch formlos), denn im Grunde bekundet ihr damit lediglich eine "moralische Verpflichtung"; sollte einer der Eltern sich nicht daran halten wollen, geschieht das zunächst ohne weiteren Konsequenzen ... in diesem Fall macht es Sinn, ursprünglich Vereinbartes und Praktiziertes gerichtlich deckeln zu lassen.
"Muster"vereinbarungen findest Du auch hier im Forum.
Grüße ausm Süden
Marco
*edit: Ergänzungen und Teppfihler korrigiert
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
siehe auch >>>HIER<<<
Das alles ist zwar nicht rechtlich, aber zumindest "moralisch" bindend; viele Menschen scheuen sich durchaus, vorsätzlich und nachprüfbar gegen etwas zu verstossen, das sie selbst mal unterschrieben haben.
Überdies hat eine solche Elternvereinbarung in einem eventuellen Umgangsverfahren durchaus Indizwirkung für das angerufene Gericht: Wenn die beteiligten Eltern schriftlich bestimmte Modalitäten für Betreuung oder Umgang vereinbart haben, sind plötzlich erfundene "Gründe" für einen anschliessenden Umgangsboykott nicht besonders glaubwürdig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Thomas,
nicht nur das Sorgerecht auch das Umgangsrecht , bleibt nach der Ehe bestehen, nur nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Wenn Du Zeit hast, dann nimm das Wechselmodell, wie im Hinweis von Brille beschrieben, wenn Ihr euch mit der Mutter einig seid.
Wohnt Ihr noch nah beieinander?
Weihnachtliche Grüße
nicht nur das Sorgerecht auch das Umgangsrecht , bleibt nach der Ehe bestehen, nur nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).
Das ist falsch! Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts und bleibt nur NICHT bestehen, wenn es einem der Elternteile per Gericht zugesprochen wird. Während der Ehe hat kein Ehepartner ein "Umgangsrecht" im wörtlichen Sinne, Umgangsrecht kommt erst ins Spiel, wenn Elternteile getrennt leben. Dann hat JEDES Elternteil ein Umgangsrecht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
hier liegt der Fall doch deutlich, weil er schreibt, dass das Sorgerecht nach der Ehe bestehen bleibt.
Folglich wäre das ABR zu regeln und wenn sie sich einig sind, dass dieses nicht explizit zu regeln ist, dann könnten sie doch das Wechselmodell wählen.
Warten wir mal eine Antwort ab.
romyspapa in der Hoffnung, dass wir nicht aneinander vorbei schreiben...
herzlichst und evtl. morgen wieder bei ICQ???