Umgang wird boykott...
 
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Umgang wird boykottiert & KM im Krankenhaus

 
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige zu meiner aktuellen Situation mal Eure Ratschläge.

Kurze Zusammenfassung:

getrennt, Alleiniges Sorgerecht bei der KM. Umgangsregelung wurde damals über das Jugendamt vereinbart. Seit Anfang des Jahres wurde seitens der KM der Umgang  einseitig immer mal wieder eingeschränkt. Seit ca. 2 Monaten massiv. D.h. Umgänge finden nicht wie vereinbart alle 14 Tage ( Samstag & Sonntag ) statt, sondern  teils nur noch stundenweise. Vermittlung über Jugendamt hat nichts gebracht, da die KM zu keinem gemeinsamen Termin dort bereit ist. Das Jugendamt ist der Meinung, dass ein regelmäßiger Umgang nur noch über das Gericht zu erlangen ist.

Jetzt kommt zu dieser Situation noch folgendes hinzu. Am Wochenende wäre mein Umgang mit meinem Kind gewesen. Als ich Sie am Samstag früh abholen wollte war niemand zuhause. Eine Information, dass der Umgang nicht stattfindet ist nicht erfolgt. Bei einem Anruf bei der KM stellte sich heraus, dass diese wohl seit einer Woche als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Hierzu und wer in dieser Zeit das Kind betreut ist keine Information erfolgt.

Auf Anfrage wo das Kind ist und wie lange die KM noch im Krankenhaus ist kam nur eine Nachricht des Bruders meines Kindes ( dieser ist volljährig ), dass mein Kind bei ihm ist. Das Jugendamt hat nachdem ich diese über diese Situation informiert hat nicht bzw. verhalten reagiert. Hier hatte ich den Vorschlag gemacht, dass mein Kind in dieser Zeit bei mir betreut werden kann, bzw. tagsüber bei den Großeltern.

Nun die Frage was ich am besten tun kann. Eilantrag beim Amtsgericht wegen einer Regelung des Umgangs. Wie kann und sollte das Jugendamt hierbei unterstützen, oder haben diese keine Möglichkeiten hierbei zu unterstützen ?

Hoffe, dass dies nicht zu verwirrend geschrieben war.

Vielen Dank im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 08:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht hat, da sie das alleinige Sorgerecht hat, kann sie auch bestimmen wer sich um das Kind kümmert.

Du solltest auf den Bruder des Kindes zugehen und mit ihm die Frage des Umgangs und der Betreuung besprechen. Solange die KM im Krankenhaus ist, ist das die vernünftigste Vorgehensweise.

Wenn die KM wieder hergestellt ist, sollte die Umgangsfrage wieder gestellt werden und dann auch ggf. vor dem Familiengericht. Im Moment läuft ein Eilantrag auf Umgang doch komplett ins Leere.
Auch gibt es keine Veranslassung davon auszugehen, dass das Kind vernachlässigt wird wenn es vom Bruder betreut wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 11:11
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

die Frage ist doch warum die KM das aSR hat und Du nicht versucht hast zumindest das gSR zu bekommen? Dann hättest Du ohnehin etwas mehr "Rechte".

Außerdem hast Du schon weitere Schritte wegen dem "gekürzten" Umgang unternommen? JA scheint ja der Auffassung zu sein, dass es nur noch über das FamG erreicht werden kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 13:07
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @MJ1977

Servus,
die Frage ist doch warum die KM das aSR hat und Du nicht versucht hast zumindest das gSR zu bekommen? Dann hättest Du ohnehin etwas mehr "Rechte".
[...]

Woraus ziehst Du den Schluß, dass er sich nicht um GSR bemüht hat?
Ansonsten steht doch vielmehr die (rethorische) Frage im Raum, warum der Gesetzgeber nicht alle Kinder (ehelich oder unehelich geboren) gleichstellt und allen Elternteilen gleichermaßen das GSR ab Geburt des Kindes/ der Kinder zugesteht/ einräumt...
Das alles nutzt dem TO aktuell nur nicht viel...
@erdi:
was ist passiert, dass die KM die Umgänge so derart eingeschränkt hat?
Wie alt ist das Kind?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:19
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kakadu59
Ich habe es angenommen, dass er das gSR nicht hatte.

Da hast Du natürlich recht. Das der Gesetzgeber nicht immer die hellste Kerze auf der Torte ist, haben wir bestimmt schon alle erlebt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2019 16:28
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal danke für Eure Rückmeldungen.

GSR hatte ich beantragt, scheiterte aber damit vor Gericht ( Totschlagargument "Keine Kommunikation der Eltern möglich..." ).

Umgangsregelung werde ich dann gerichtlich beantragen.

Das Kind wird momentan vom Bruder ( 20 J. )und befreundeten Familien seitens der KM betreut.

Das Kind ist jetzt etwas älter als 7 Jahre.

Die KM hat wohl bis heute die Trennung und alles was an Streitigkeiten in der Vergangenheit war nicht verarbeitet. Somit ist eine sachliche Kommunikation auf Elternebene mit Ihr so gut wie nicht möglich. Wie gesagt, eine Vermittlung beim JA wurde von Ihr abgelehnt. Dies auch wiederholt, ebenso liegt diese Aussage auch schriftlich vom JA vor, dass die KM zu KEINEM Gespräch bereit sei.

Meine Eltern, also die Großeltern haben zur gleichen Zeit dieselbe Erfahrung gemacht was die ( bei Ihnen ) gerichtlich festgelegten Umgangsregelung betrifft. Hier läuft aktuell ein Antrag auf Ordnungsgeld diesbezüglich.

Die KM hat eine seltene Erbkrankheit, diese tritt in Schüben auf. Jetzt war wohl solch ein Schub. D.h. ohne eine feste Regelung wird es wohl in Zukunft immer öfter zu solchen Situationen kommen. Ich habe die Befürchtung, dass es zu einer Entfremdung kommen wird und sich die Meinung der KM immer mehr auf mein Kind überträgt und verfestigt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2019 16:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mich wundert das etwas mit dem gSR. Hast du mal die nächste Instanz versucht? Denn: wenn deiner Ex mal was zustoßen sollte, dann geht kein Kind nicht automatisch zu dir. Das Sorgerecht muss vor dem Familiengericht verhandelt werden und im Zweifel kommt auch ein Heim in Frage. Vielleicht solltest du diesen Strang nochmal aufgreifen?!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 10:39
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

GSR hatte ich beantragt, scheiterte aber damit vor Gericht ( Totschlagargument "Keine Kommunikation der Eltern möglich..." ).

Da sollte beim Ablehnen des gSR eigentlich mehr kommen. Keine Kommunikation zwischen den Eltern sollte theoretisch das gSR nicht unmöglich machen, wäre mir als Begründung eines Gerichts zu dünn.

Gemäß den Schilderungen liegt es auch im Bereich des möglichen, dass im Notfall das Sorgerecht auch dem volljährigen Bruder übertragen werden könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 14:13
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke die Frage ist wann hast du versucht das GSR zu bekommen?
Wenn das schon etwas länger her ist dann hatten diese super Argumente tatsächlich gereicht, in den letzten 2 Jahren wäre es nicht
mehr durch gegangen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 14:34
(@maxmustermann1234)
Registriert

Da sollte beim Ablehnen des gSR eigentlich mehr kommen. Keine Kommunikation zwischen den Eltern sollte theoretisch das gSR nicht unmöglich machen, wäre mir als Begründung eines Gerichts zu dünn.

Gemäß den Schilderungen liegt es auch im Bereich des möglichen, dass im Notfall das Sorgerecht auch dem volljährigen Bruder übertragen werden könnte.

Eben drum würde ich an seiner Stelle ein neues Verfahren anstrengen, denn bei gSR erhält der Vater automatisch das aSR, wenn die Mutter verstirbt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2019 17:20