Hallo zusammen,
ich war schon lange nicht mehr hier im Forum, da die letzten Jahre der "erkämpfte" Umgang mit meinem Kind funktioniert hat (mit kleineren Zwischenfällen)
ist nun folgendes passiert, ich fange von vorne an.
Per Gericht erhielt ich 2008 das Recht, mein Kind alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag abzuholen, weiter hatte ich sie 6 Wochen im Jahr (1 Woche Frühjahr, 2 Wochen Sommer, 1 Woche Herbst und 1 Woche an Weihnachten.
Die 14-tägigen sind ab und an wegen "Krankheit" meines Kindes ausgefallen. Die Ferienumgänge haben immer funktioniert.
Durch den Umzug der KM haben seit 2011 keine 14-tägigen Umgänge mehr stattgefunden, jedoch wurde vereinbart, das ich 1x die Woche mit meiner Tochter Skype und die Ferienumgänge bestehen bleiben.
Das Skypen funktioniert seit Anfang 2013 nicht mehr, jedoch wird stattdessen telefoniert. Seit Januar 2015 finden keine Telefonate mehr statt (Es geht keiner ran)
Im Frühjahr 2014 bin ich an einem Überlastungssyndrom (Burnout) erkrankt. Der Sommerumgang 2014 hat noch funktioniert, da mein Kind von meiner Lebensgefährtin abgeholt werden konnte. Der Herbstumgang 2014 musste ausfallen, da ich niemanden hatte, mein Kind zu holen und die KM nicht bereit war, mir das Kind zu bringen. Der Weihnachtsumgang 2014 ist ausgefallen, da ich nur jemand hatte die mein Kind am 26.12 statt wie vorgesehen am 25.12 abholen konnte. Darauf lies sich die KM nicht ein.
Der Frühjahrsumgang sollte aber funktionieren. Mir ging es wieder gut. Ich bin nicht mehr krankgeschrieben. Nun hat die KM mir den Frühjahrsumgang an Ostern auch abgesagt. Zu erst mit der Begründung: "Sie will ein ärztliches Gutachten das ich Gesund bin". Daraufhin habe ich ihr gesagt, das ich nicht mehr krankgeschrieben bin und das reichen muss. Als zweiten Grund nannte sie mir: "Du musst den Umgang am Wohnort durchführen, mein Kind hätte Angst" - Darauf habe ich mich auch nicht eingelassen und darauf bestanden, mein Kind abholen zu können.
Dann kam ein Brief von ihrer Anwältin, mit folgendem Inhalt:
- Mein Kind hat Angst vor mir
- Mein Kind ist psychisch gestört durch meinen Einfluss
- Als Beweis wurde genannt: "Die Lehrerin hat dies gesagt" und "Es gibt einen ärztlichen Befund"
- Der Umgang muss ausgesetzt werden, wenn ich dem nicht zustimme wird das Urteil von 2008 angefechtet und erneut eine Gerichtsverhandlung von nöten sein.
Daraufhin habe ich der KM geschrieben, das ich gerne wissen möchte was mein Kind hat, das ich gerne mit der Lehrerin sprechen würde und gerne auch den ärztlichen Befund hätte.
Dies verweigert mir die KM und verweißt auch darauf, dass sie nicht mit mir spricht sondern ich mich an die Anwältin wenden soll.
Jetzt habe ich wieder einen Brief bekommen in dem steht: "Wir bieten ihnen an, ihr Kind am Wohnort der KM zu sehen, 2 Tage über Pfingsten von 10-17 Uhr im Beisein der KM.
Was soll ich machen? Soll ich mir wieder einen Anwalt nehmen, bzw. muss ich das sogar?
Mein "Burnout" ist darauf zurückzuführen, das ich zuviel Kraft in die Streitigkeiten mit der KM gesteckt habe, sowie auch die Belastung durch die Umgangsfahrten. Ich habe selbst wieder eine Frau und 2 Kinder, ich möchte Pfingsten auch nicht ohne sie verbringen. Sorgerecht habe ich keins. Die Klage auf Sorgerecht läuft seit 2011. Hatte zig Gespräche für dich ich jedesmal Urlaub genommen habe und 1200km gefahren bin. Ich musste die Gespräche auch auf Grund meines "Burnout" absagen, da die Belastung zu hoch wurde (von den Kosten mal abgesehen).
Ich bin echt verzweifelt. ICH möchte keine Umgänge mit der KM zusammen, schon gar nicht am Wohnort der KM, weg von meiner Familie... das habe ich alles hinter mir...
Wenn ich einen Anwalt erneut nehmen muss, dann möchte ich auch einen der zu den Verhandlungen mitkommt. Beim Sorgerecht habe ich schon das Problem, das meine Anwältin in Norddeutschland inzwischen wohnt, ich tief im Süden und die KM im tiefen Osten. Meine Anwältin beim Sorgerecht macht NIX! Sie fährt auch nicht zu den Verhandlungen. Bei den (bisher 2) Verhandlungen im Osten bei der KM habe ich eine "Vertretung" (26 Jahre).. die den Mund vor Gericht nicht aufbekommt. Ich möchte das nicht auf beim Umgangsrecht.
Ich hoffe es ist nicht zu durcheinander, für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
Grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
Moin einfachich,
Was soll ich machen? Soll ich mir wieder einen Anwalt nehmen, bzw. muss ich das sogar?
Ja, natürlich. Oder bist Du der gegnerischen Anwältin gewachsen? Hast Du Ihr eine entsprechende Antwort zukommen lassen, die ihr erklärt, dass der Umgangsbeschluss Bestand hat, ihre Mandantin sich daran zu halten hat und wenn ihr Umstände bekannt sind, die dem entgegenstehen, ihr es freisteht eine Abänderungsklage zu führen?
Denn Anwalt nimmst Du bitte am Ort der KM, weil da findet der Prozess statt. Sonst erstickst Du an den Kosten. Durch Email, Telefon und Handy ist es überhaupt kein Problem, einen Anwalt zu haben, der nicht am eigenen Wohnort seine Kanzlei hat. Einen guten Anwalt zu finden ist nicht einfach. Manchmal braucht man mehrere Anläufe. Recherchieren, Beratungsgespräch vereinbaren und zur Not einen weiteren ausprobieren.
Wenn der dennoch nicht gut arbeitet, Mandat entziehen. Es hilft nicht, sich mit einem unwilligen Anwalt herumzuschlagen.
Den Sorgeprozess würde ich canceln. Du führst wirklich seit 2011 einen Sorgerechtsprozess, der übrigens bei einem Kaliber wie Deiner Ex keinen Sinn macht, und hast in 2015 immer noch nicht die Notbrense gezogen? Fokussiere Dich auf den Umgang. Und halte Dich bitte selbst an den Beschluss. Wenn Du die Termine nicht einhalten kannst, ist das denkbar schlecht. Erstens geräts Du in eine Bittstellerposition gegenüber der KM, zweitens rechtfertigt die KM ihren Umgangsboykott damit und drittens kann es Dir immer wieder später vorgehalten werden, dass Du den Beschluss selbst nicht einhälst. Du hast ja auch die Entwicklung gesehen, die eintritt, wenn Du der Km entgegenkommst, schrittweiser Abbau des Umgangs gegen Null.
LG,
Mux
hier auch hi,
also beim Umgang über Ostern habe ich "nachgegeben" um guten Willen zu zeigen (auch wegen dem GSR) und habe nicht auf das Urteil bestanden.
Wie geschrieben drohte mir die Anwältin auch damit, das Umgangsrecht auszusetzen und eine neue Klage KM Seits einzureichen, so dass ich mein Kind nicht mehr sehe. Ich stimmte dem Aussetzen des Umgangs zu, unter der Bedingung, das ich:
1. Mein Kind über Pfingsten holen kann
2. Die KM diese ominöse Lehrerin sowie diese ominöse Ärztin von der Schweigepflicht entbindet und mir die Daten schickt.
Dies ist beides nicht passiert. Stattdessen kam eben jetzt der Vorschlag, das ich mein Kind am Sa. und So. über Pfingsten im Beisein der Mutter von 10 - 17 Uhr sehen kann, da mein Kind Angst hat vor mir.
Hier habe ich noch keinen Anwalt wegen dem GSR. Ich möchte zeigen, das ich nicht zum Anwalt renne, sondern mit der Mutter kommuniziere, so wie es in den Beratungsgesprächen abgemacht war.
Und nun weiß ich hier eben nicht was ich machen soll. Normalerweise habe ich sie nicht an Pfingsten sondern erst wieder im Sommer. Somit wird das sicherlich als "großzügiges" Entgegenkommen der Mutter gesehen, das sie mir das anbietet. Das ich aber für 14 Stunden Umgang insg. 1100KM fahre, Hotelübernachtungskosten habe und beide Geschwister dazu nicht mitnehmen kann, sieht niemand, wenn ich das Absage, oder?
Dahinter steckt wieder irgendeine Taktik der KM + Anwältin... nur welche....
Veni
Vidi
Vici
Servus einfachich!
also beim Umgang über Ostern habe ich "nachgegeben" um guten Willen zu zeigen (auch wegen dem GSR) und habe nicht auf das Urteil bestanden.
Wie geschrieben drohte mir die Anwältin auch damit, das Umgangsrecht auszusetzen und eine neue Klage KM Seits einzureichen, so dass ich mein Kind nicht mehr sehe. Ich stimmte dem Aussetzen des Umgangs zu, unter der Bedingung, das ich:
Was davon kannst Du beweisen? Wahrscheinlich gar nichts...insofern könnte die Taktik sein, dass von der Gegenseite behauptet wird, dass DU Dich nicht an den Beschluss hältst und damit in Frage gestellt wird, wieso Du überhaupt Umgang begehrst...
By the way: die gegnerische Anwältin kann gar nichts "aussetzen", es gibt einen Beschluss bzw. ein Urteil, daran hat man/frau sich zu halten, bis es was Neues von Gericht gibt. Basta!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco,
immernoch da 🙂 schön.
ich habe das schriftlich per Post und email von der KM Anwältin. Also ich kann es beweisen.
Was heißt das jetzt genau, sie kann nichts aussetzen? Wenn ich jetzt nicht auf den Pfingsvorschlag eingehe, wieder auf das Urteil bestehe,
habe ich im Sommer einen Umgang von 14 Tage. Die KM will das aber nicht. Was mache ich dann? Polizei dazu nehmen? Was wenn sie nicht daheim ist?
Ist es zum Wohl des Kindes, wenn ich es einfach abhole, die KM aber sagt dass das Kind Angst hat? Kann mir dann nicht wieder ein Strick daraus gedreht werden, im dem es dann mal wieder heißt "der KV traut der KM keine objektive Entscheidung zu" ?
Veni
Vidi
Vici
Hallo,
die Bedenken kann ich nachvollziehen. Wie es praktisch gehen soll ist auch nicht so einfach zu sagen, aber
1) Du hast ein Umgangsrecht als Vater und Du hast einen Gerichtsbeschluss. Damit kannst Du der Anwältin antworten, dass Du Dich an den Beschluss hälst und das Kind am nächsten Termin abholen wirst.
2) Die KM hat eine Verpflichtung den Umgang aktiv zu fördern. Sprich: Kind will nicht, was soll ich machen? ist keine Antwort! Kind will nicht in die Schule, zum Arzt, ..., darf es dann auch so einfach zu Hause bleiben? Damit hast Du zwar noch keinen Umgang, aber mit diesem Wissen, kannst Du viel selbstbewußter aufttreten.
3) Ich weiss nicht wie alt die Kinder sind, aber die Übergabe der Kinder muss nicht bei der KM erfolgen, es gehen auch Bekannte, Freund, Großeltern, Kita.
Damit wird in der Regel aus den Übergaben viel Emotion genommen. Kannst Du eine geeignete Übergabe vorschlagen?
VG Susi
Das Kind ist 8 Jahre.
Ich hatte bereits vorgeschlagen, das die Oma das Kind holt, bzw. meine Lebensgefährtin (das Kind nennt meine LG "MamaXXX" da sie sie bereits seit Geburt kennt und auch ein inniges Verhältnis zu ihr hat. Dies hat die KM aber schon mehrfach jetzt abgelehnt. Von daher mache das schon ich, jetzt geht es ja wieder.
Deine Nr. 2 finde ich sehr gut. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. DANKE
Veni
Vidi
Vici
Hallo,
kannst du das kind am Freitag direkt von der Schule abholen (lassen) und am Montag zur Schule bringen? Hausaufgaben müssten dann natürlich auch erledigt werden.
VG Susi
OK 500 km sind ein Zacken für sich.
Das meiste bezieht sich deshalb auch auf Ferienumgänge. Da bleiben leider nur die vorgeschlagenen Varianten und Skype. Trotzdem solltest Du auch mehrtägige Feiertage nutzen und ggf. auch zwischendurch die Ochsentour auf Dich nehmen. In ein paar Jahren freut sich Dein Kind auch über weniger und dafür mehr Umgang am Stück.
Begleiter Umgang, selbst am Wohnort der Mutter musst und darfst Du nicht akzeptieren! Siehe Verpflichtung der KM den Umgang aktiv zu fördern, außerdem ist Dein Kind kein Kleinkind mehr. Wenn Pfingstumgang, dann zu Deinen Bedingungen.
Aus meiner Sicht hat die KM permanente Angst das Kind zu verlieren und will es ständig kontrollieren.
Was die Lehrerin und die Ärztin gesagt haben, spielt überhaupt keine Rolle. Entbindung von der Schweigepflicht wäre trotzdem gut, schliesslich willst Du im Interesse des Kindes mit der Lehrerin und der Ärztin reden. (Wird genau aus diesem Grund vermutlich verweigert, aber Deine Forderung dient ganz offensichtlich dem Kindwohl.)
VG Susi
Moin Einfach,
die Argumentation der KM und der Anwältin sind einer nur dummes Zeug.
- Umgang mit einem 8 Jährigen Kind in Begleitung der KM - alles klar.
- Kind ist psychisch gestört durch Dich... da fällt einem nichts mehr zu ein.
Wie schon gesagt, kontaktiere umgehend einen Anwalt am Wohnort des Kindes. Bei dem Kaliber der KM hilft keine Freundlichkeit oder Nachgeben.
Die "kleinen Zugständnisse" die Du gemacht hast, waren wahrscheinlich der Auslöser dafür, dass die KM es "mal wieder probiert hat". Gruß Ingo
Hi,
ja diese kleinen Zugeständnisse habe ich gemacht, da es die Psychologin gesagt hat, da dies die Situation verbessern würde etc.
Ich habe bei Gott auch gar keine Lust mit ihr zu streiten. Ich denke der Hund liegt vorallem da begraben, das mich die KM immer noch zurück will (nach 8 Jahren) und deswegen Umgänge mit mir gemeinsam machen will (Ihre letzte Beziehung - 6 in 8 jahren) ist im Januar 2015 in die Brüche gegangen. Seit dem zickt sie wieder und macht solche Sachen eben.
Ich habe heute 2 Anwälte erreicht. Die meinten jedoch das ich gut und gerne mit 2 bis 3T Euro rechnen kann. 🙁
Veni
Vidi
Vici
Ich habe heute 2 Anwälte erreicht. Die meinten jedoch das ich gut und gerne mit 2 bis 3T Euro rechnen kann. 🙁
Das ist Blödsinn.
Familienstreitigkeiten haben meist einen Streitwert von 3000 Euro. Daraus ergeben sich etwa 870 Euro ... wenn man die denn bezahlen muss. Da Du jetzt drei Kinder hast, solltest Du mal überlegen, diesen Kampf mit VKH zu führen. Macht die Sache nicht einfacher, aber kostengünstiger.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also ich wiederhole gerne nochmal meinen Standpunkt, dass ich es für Verschwendung halte, jetzt nochmal eigenes Geld in diesem löchrigen Eimer zu versenken.
Ich erkenne überhaupt nichts, was erkennen ließe, dass diesem Richter nun doch plötzlich Leuterung und Erläuchtung wiederfahren sei und er dir mit einem leuchtenden Ring über dem Kopf erklärt, dass er seine bisherigen Fehler und Versäumnisse nun endlcih einsieht und dir nun bußfertig das GSR hinterher trägt.
Hake das ab und gehe auf Staatskosten zum OLG. Das kostet dich wenigstens kein eigenes Geld.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nein nein beppo. hier geht es ja um das Umgangsrecht. Nicht um das Sorgerecht.
Da die KM ja jetzt meint, mir mit Anwältin zu kommen und zu sagen, das ein Umgang nicht möglich ist, war hier ja der Tenor, das ich wieder einen Anwalt
nehmen sollte. Deswegen hatte ich telefoniert. Hier mit 2 Anwälten wegen dem Umgangsrecht, und diese meinten das es mich so 2 bis 3 T Euro kosten würde.
Das andere Problem ist das mit dem Sorgerecht, dazu habe ich etwas in dem anderen Threat geschrieben.
Grüße
Veni
Vidi
Vici
O ja, sorry.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Einfach,
fassen wir noch mal zusammen:
- Du hast eine hardcore Kindsbesitzerin am Start. Sie hat das Ziel, Dich als Vater zu entsorgen. Nicht mehr und nicht weniger
- Die KM scheint auch Probleme in der Verarbeitung der Trennung zu haben, wenn sie sich nach 8 Jahren noch "zurück" haben möchte. Das muss aber nicht Dein Problem sein. Das solche Experimente in der Realität keine 24 Stunden halten würden, muss man glaub ich niemand erzählen.
- Sie hat bereits eine Anwältin gegen Dich an den Start gebracht.
Handlungsmöglichkeiten:
- Juristisch gegen die Sache angehen. Da Du bereits in der Vergangenheit psychische Probleme mit dem Stress hattest, ist die Abgabe an einen Anwalt auch Entlastung für Dich. Sollte man bei den "Opportunitätskosten" auch bedenken.
- Du ziehst Dich aus dem Leben Eures Kindes zurück, "weil die KM es so will". Wäre erstmal "unstressig" und kann in manchen Fällen auch eine Lösung sein. Ob Du das aber willst, musst Du dir wirklich gut überlegen. Gruß Ingo
Guten Abend,
ich habe heute (Sonntag) das OK per Email von einer Anwältin bekommen, das diese mich im Umgangsrecht gerne vertreten möchte.
Allerdings kann sie mir frühestens am 19.5 einen Termin geben.
Die Anwältin der KM hat folgendes geschrieben:
"Sollte ich von Ihnen bis zum 15.5.2015 nichts hören, gehe ich davon aus, das sie mit der vorgeschlagenen Umgangsregelung für Pfingsten einverstanden sind"
Der Vorschlag war:
"Samstag den 23.05 von 10 bis 17 Uhr und Sonntag den 24.05 von 10 bis 17 Uhr im Beisein der Mutter auf Wunsch des Kindes"
Weiter hat sie geschrieben:
"Damit soll der Situation des Kindes Rechnung getragen werden"
Hintergrund nochmal:
Osterumgang (7 Tage) wurde abgesagt, da mein Kind Angst vor mir hat. Daraufhin hatte ich geschrieben, das ich mein Kind vom 14.05 bis 17.05 zu mir hole.
Kann mir jemand sagen, was ich jetzt dieser Anwältin schreiben soll? Ich möchte keinen Umgang mit der KM und meinem Kind, ich möchte mein Kind ohne KM zu mir holen, wie die letzten 7 Jahre.
Oder soll ich warten bis zum 19.05 ? Oder gehe ich dann das Risiko ein, das es heißt "Der KV hat stillschweigend akzeptiert" oder sonst was. Brauche hier guten Rat. Danke euch.
Veni
Vidi
Vici
Keiner nen Vorschlag? Mein brain packt das einfach nicht mehr etwas zu verfassen 🙁
Veni
Vidi
Vici
Servus einfachich,
dann schreib doch einfach, dass Umgang wie im Beschluss festgelegt stattfinden wird und dass mit dem Vorschlag der Gegenseite keine Einverständnis besteht.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!