Umgang und Jahresur...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang und Jahresurlaub

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
leider gibt es wie jedes Jahr ein Problem mit der Urlaubsregelung.

Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung.
Leider wurde damals die Verhandlung nach 4,5 Stunden abgebrochen und offene Punkte dem eingesetzten Umgangsbetreuer überlassen. Dieser meinte aber, dass doch alles geregelt sei und sah keinen Bedarf. So wurde u.a. mein Wunsch den Arbeitnehmerjahresurlaub mit zu regeln nicht beachtet und war seit dem jedes Jahr Streithema.

Es wurde einfach Umgang an jedem zweiten WE festgelegt ohne Auszeiten oder Abweichungen, aber mit einer höherpriorisierten hälftigen Ferienregelung.

Ich habe den Umgangsbetreuuer auf eine Regelung verwiesen, die nicht eindeutig ist und ihn gebeten diese klarzustellen. Es erfolgte natürlich nichts und ich habe dann das Familiengericht angeschrieben und das Problem geschildert.
Es kam, wie es kommen musste. Es gab Streit und mein Kompromissvorschlag wurde abgelehnt.

In der Nachverhandlung habe ich den Umgangsbetreuer abgelehnt, da der Betreuer nicht nur untätig war, sondern auch nachweislich gelogen hat (schriftlich und damit einfach zu beweisen). Das Thema wurde geregelt, aber wieder nicht das Thema Jahresurlaub.

Jetzt haben wir einen anderen Umgangsbetreuer, der besser, aber fast nie zu erreichen ist.  :exclam:

Seine unkomplizierte Herangehensweise habe ich unterstützt und der Kindesmutter Urlaub ohne Bedingung ermöglicht.

Jetzt ist es so, dass sie einen weiteren Urlaub ohne Kind plant und ich in der Zeit die Kleine nehmen soll, was ich sehr gerne tue.

Allerdings wurden meinen Wünschen immer Bedingungen auferlegt, die ich nicht erfüllen konnte und so verliefen die erbrachten Leistungen extrem einseitig.

Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich mit meinem Jahresurlaub erpresst werde, d.h. entweder ich nehme wiederum unser Kind für eine Woche oder aber ich bekomme ein freies Wochenende nicht. Ich wollte meinen zweiwöchigen Jahresurlaub nehmen und das mittige WE ist jenes Umgangs-WE, um das es geht.

Es ist ganz einfach: Gibst du mir was, dann bekommst du selbst danach nur etwas, wenn du noch etwas drauf legst, was wiederum vor deinem Wunsch Wochenende ist ... ein Schelm, wer böses dabei denkt.  :knockout:    (Du hast mir zweimal was gegeben, nun sie zu, wo du bleibst ...)

Wie ist das Thema Arbeitnehmerjahresurlaub und Umgang gesetzlich geregelt?
Ich teile meinen Jahresurlaub insgesamt zwischen den Kindern und meiner Partnerin und gemeinsamen Urlaubstagen in etwa gleich auf.

Bin ich verpflichtet für Ersatz zu sorgen oder kann ich auf meine bereits erbrachte Leistung (Kind war 10 Tage bei mir) und meine zahlreichen Angebote zum Tausch von Wochenenden oder zum Tausch eines WE gegen eine Woche verweisen?

Der Umgangsbetreuer antwortet nicht ... und ich möchte meine Rechte und Pflichten genau wissen ...

Danke Euch schon mal!
:yltype:

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2017 17:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine allgemeine Regelung gibt es nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Eltern freundlich und im Interesse des Kindes einigen können.
Leider klappt das in einigen Fällen überhaupt nicht.

Du hast eine gerichtliche Umgangsregelung und diese ist eigentlich in Stein gemeiselt. Davon kann eigentlich nicht abgewichen werden. Ist Ersatz/Verschieben in der Regelung nicht vorgesehen, dann gibt es das nicht.

Eine Lösung für Dein Dilemma sehe ich erst einmal nicht. Aber ich habe eine paar Fragen:
1. Ist der Umgang als Vergleich oder Beschluss geregelt oder gibt es nur die Regelung, dass der Umgangsbetreuer das entscheiden kann?
Gibt es überhaupt eine endgültige Entscheidung durch das Familiengericht?
2. Sind Sanktionen (z.B. Ordnungsgeld) vorgesehen?

Sinnvoll ist es schon nicht sklavisch an einem Plan zu hängen, aber hier wird Dein Entgegenkommen ausgenutzt. Ein Ausweg könnte darin bestehen einen Jahres-Ungangsplan zu erstellen, der die Wochenenden, Ferien und Feiertage regelt und vereinbare dies mit der KM bzw. dem Umgangspfleger.
Aus meiner Sicht hast die entweder eine völlig idiotische Regelung oder aber eigentlich gar keine.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2017 18:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich verstehe leider aus Deiner Beschreibung weder das Problem mit der gerichtlich (nicht) festgelegten Ferienregelung noch Dein konkretes Problem mit dem "freien WE" und Deinem Jahresurlaub.  :question:

Deshalb eine abstrakte Antwort: Dir wurden die halben Ferien zugesprochen (was ja zunächst mal in Deinem und dem Kindes Sinn ist), insoweit musst in dieser Zeit für Betreuung sorgen, wenn Dein Jahresurlaub dafür nicht ausreicht (oder anderweitig ohne Kind verbracht wird). Das Problem außerhalb von Schulzeiten Betreuung zu haben wenn man selbst keinen Urlaub hat, kennen viele Familien mit zwei berufstätigen Eltern.

Was die Festlegung der konkreten Wochen betrifft, so solltet ihr Euch absprechen - das ist vermutlich das, was das Gericht erwartet. Dass das offensichtlich nicht gelingt ist schade. Da hilft dann nur eine Vermittlung od. eine erneute gerichtliche Festlegung  :exclam:  Evtl. kann die letztj Aufteilung als Anhaltspunkt dienen?

Deine Lektion sollte sein: erwarte kein flexibles Entgegenkommen der KM auf Dein entsprechendes Verhalten  :exclam: Das sollte eigentl selbstverständlich sein, ist es aber offensichtlich nicht...

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 09:31
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

1. Ist der Umgang als Vergleich oder Beschluss geregelt oder gibt es nur die Regelung, dass der Umgangsbetreuer das entscheiden kann?
Gibt es überhaupt eine endgültige Entscheidung durch das Familiengericht?
2. Sind Sanktionen (z.B. Ordnungsgeld) vorgesehen?

Es gibt einen Beschluss und der Umgangsbetreuers hat alle Rechte, also auch Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen. Strafen sind nicht aufgeführt. Eventuell im Kleingedruckten Ordnungsgeld.

Die zweite Verhandlung war dann eine Ergänzung in der die Ferienregelung genauer vorgenommen wurde.

Ich hatte eine Liste mit Dingen, die zu regeln sind, wie z.B. Krankheitsfall oder zunehmende Selbstbestimmung des Kindes ....
Darauf kann ich zwar verweisen, denn ich habe sie zu Protokoll gegeben, aber genutzt hat es nicht.

Vom Gefühl her war es so. Wir als Polizei können nichts vorbeugend machen. Es muss schon etwas passieren.
Sicherlich ist es illusorisch alles genau geregelt zu bekommen. Aber was man festlegen kann, sollte man auch.

Na dann werde ich versuchen den Umgangsbetreuer zu erreichen und eine generelle Regelung zu erreichen. Ist leider schwierig, denn wie will man etwas festschreiben, was von Fall zu Fall der Zustimmung bedarf. Wenn die KM zufällig die große Jahresgrillparty veranstalten will und sie deshalb nicht Tauschen möchte, dann stehe ich doch wieder da.  :exclam:

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2017 10:48
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Was die Festlegung der konkreten Wochen betrifft, so solltet ihr Euch absprechen - das ist vermutlich das, was das Gericht erwartet. Dass das offensichtlich nicht gelingt ist schade. Da hilft dann nur eine Vermittlung od. eine erneute gerichtliche Festlegung   :exclam:  Evtl. kann die letztj Aufteilung als Anhaltspunkt dienen?

Deine Lektion sollte sein: erwarte kein flexibles Entgegenkommen der KM auf Dein entsprechendes Verhalten  :exclam: Das sollte eigentl selbstverständlich sein, ist es aber offensichtlich nicht...

toto   

Der Beschluss ist wirklich sehr simpel. Jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Dienstagmorgen und die Hälfte der Ferien.

Da ich weggezogen bin fehlt der Kontakt vor Ort. Ersatz für das Wochenende findet sich noch, aber da gibt es noch den Montag und den Dienstag. Auch Verwandte können kaum einspringen.

Da die KM nicht auf meine Hilfe angewiesen ist, bin ich durch die fehlende Regelung zum Spielball geworden und muss mir die Freiheit teuer erkaufen.  ;(

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2017 10:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Beschluss ist wirklich sehr simpel. Jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Dienstagmorgen

Das ist ein sehr guter Beschluss!  :thumbup:
Nicht alle Umgangsväter hier haben solch einen großzügigen Umgang.

und die Hälfte der Ferien.

Das ist in der Tat etwas unbestimmt für Eltern, die sich nicht abstimmen können.

Da ich weggezogen bin fehlt der Kontakt vor Ort.

Das musst Du regeln. Das wird keine Umgangsregelung für Dich tun. Maximal (freiwilliges) Entgegenkommen der KM.

Da die KM nicht auf meine Hilfe angewiesen ist

Das ist Glück für Dich und Pech für die KM. Also solltest Du es nicht auf irgendwas ankommen lassen, wobei Du ein Entgegenkommen der KM brauchst. Ob Du der KM irgendwo entgegen kommst, ist Deine unabhängige Entscheidung.

Aber nochmal:Was ist das konkrete Problem?

Ersatz für das Wochenende findet sich noch
[...]
bin ich durch die fehlende Regelung zum Spielball geworden und muss mir die Freiheit teuer erkaufen. 

Ersatz für was?
Wo wirst Du zum Spielball?
Welche Freiheiten brauchst Du?

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 11:14
(@wasserfee)
Registriert

hi,

ich verstehe das ganze ja nicht.
Ihr habt eine Umgangsregelung vor Gericht erwirkt, jedes 2. WE und halbe Ferien.
Du willst aber mal hin- und mal hertauschen und bist sauer, weil die KM das so nicht (imer) mitmacht.
Aber damit führst du doch genau den Sinn einer gerichtlichen Umgangsregelung ad absurdum. Die wäre doch gar nicht nötig gewesen, wenn ich euch selber hättet einigen können und eire Elternebene/Kommunikation so gut gewesen wäre, dass ihr das selber hinbekommen hättet.

Nun gibt es diese Umgangsregelung und da haben sich alle dran zu halten. Und wenn die KM nicht tauschen will (das muss sie nicht mal begründen) läßt sie es bleiben.
Und wie du die halben Ferien betreuungstechnisch abdeckst ist deine Sache. Das müssen viele andere Eltern auch in intakten Partnerschaften auch hinbekommen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 11:22
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hi Wasserfee,
ja, es soll vorkommen, dass ich meine Tochter gerne dabei hätte, wenn etwas besonderes stattfindet. Es gibt besondere Geburtstage und Feiern oder auch Veranstaltungen bei denen ich wünschte sie könnte dabei sein. Oder aber ich kann an einem Termin nicht teilnehmen, weil sie dann bei mir ist.

Die Chancen stehen immer 50:50. In diesem Jahr sind es zwei Tauschwünsche von mir.
Nach 4 Jahren hat man sich daran gewöhnt. Trotzdem wäre es einfach schön, wenn man so etwas regeln könnte.

Es ist nicht Sinn einer gerichtlichen Vereinbarung alles für ewige Zeiten festzuschreiben. Wie sieht die altersmäßige Anpassung aus?
"Du kannst nicht zu Party, Dein Vater kommt Dich abholen. " So etwas möchte ich nicht und ein Kind hat auch ein Recht auf gewisse Freiheiten.

Aus Kindesperspektive ein konkreter Fall.
Sie möchte mit mir zum Fussball gehen (Stadion), weil sie sich das schon immer wünscht, selbst spielt und ich die Chance habe Karten zu bekommen. Ich bin kein Fußballfan. Leider ist sie an diesem WE bei der Mutter  :thumbdown:
Drei Wochen später ist Zeltlager angesagt. Leider ist sie dann bei mir und kann deshalb nicht teilnehmen.

Durch einen Tausch wäre beides problemlos möglich.

Wie soll ich ihr jetzt am WE erklären, dass ihre Mutter den vorgeschlagenen Tausch abgelehnt hat, weil noch ich es möchte. Es geht eben manchmal nicht um das Kind, sondern um den Partner oder besser gegen den Ex-Partner.

Wie gut, dass es einen nicht antwortenden Umgangsbetreuer gibt.

Übrigens habe ich auf eine Umgangsvereinbarung geklagt, weil auch das Jugendamt keine andere Chance mehr sah.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2017 16:19
(@wasserfee)
Registriert

@Bruno,

ich verstehe deine Sicht aber all dies ist eben (meist) nicht mehr möglich, wenn man eine gerichtliche Vereinbarung hast.
Du hast den Umgang ja nicht ohne Grund einklagen müssen.

So blöd es für das Kind ist, wenn ein ET nicht mitspielt bleibt nur, sich an den Beschluss zu halten.

Wieso kann sie denn nicht am Zeltlager teilnehmen wenn sie bei dir ist? Dann ermögliche du ihr das doch?

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 16:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bruno.

Ich antworte auch nochmal und stoße dabei ins selbe Horn wie die Wasserfee:

So schade das für das Kind ist, wenn die KM nicht tauschen will, wird das nichts. Und da es sich bei Deiner Tochter offensichtlich nicht mehr um ein ganz kleines Kind handelt, kannst Du ihr schon kommunizieren, dass der angefragte Tausch nicht von der KM goutiert wurde.

So blöd es für das Kind ist, wenn ein ET nicht mitspielt bleibt nur, sich an den Beschluss zu halten.

Wie gut, dass es einen nicht antwortenden Umgangsbetreuer gibt.

Der wird Dir nach meiner Einschätzung auch nicht helfen können, es sei denn, seine Argumente erweichen die Mutterseele...  :rofl2:

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 19:46




(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Danke Euch fleißigen Schreibern.

Es ist viel angenehmer die Wahrheit hier zu erfahren  🙂
Schreiben war schon der erste richtige Schritt.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2017 13:58