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Habe ich das Recht meine Tochter (knapp 2 Jahre) von Freitag (Nachmittag) bis Sonntag (Abend) zu bekommen. Meine Ex lehnte es ab, sagte mir "ich habe überhaupt kein Recht" und wenn dann bekomme ich Sie nur von Samstag bis Sonntag.
Da mir der Umgang wichtig ist, möchte ich meine Tochter alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag nehmen um mit ihr was zu unternehmen.
MFG Sheriff
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2004 20:50
Hi Sheriff,
dazu gebbet schon vieles im Forum. Es gilt: Je jünger, desto öfter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 13.10.2004 20:58
