@samson1978 Was hat das JA hinsichtlich des Beschlusses und deren Einhaltung bis dahin gesagt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
War heute pünktlich (mit einem Zeugen) zur üblichen Zeit zur Abholung. Leider niemand da, keine Reaktion auf mein mehrfaches Klingeln.
Bin dann zum Haus ihrer Eltern gefahren, ihre Mutter kam raus und hat mich belogen wo Mutter und Kind sind. Sie wüsste es nicht. Als ich wieder ins Auto steigen wollte, stand auf einmal mein Sohn auf dem Balkon des Hauses und hat mich gesehen. Ich ihn auch. Aber er wurde dann schnell ins Haus geholt, dass ich keine Chance hatte mit ihm zu sprechen.
Schlimm, was da mit eurem Kind (und Dir) veranstaltet wird.
Du hast gut reagiert, hattest einen Zeugen. Für Mutter kann dem Kind nicht erzählen, Papa hätte kein Interesse oder keine Zeit, er hat dich gesehen. Das ist gut.
Hab im Hinterkopf, dass du vielleicht einen Anwalt brauchen wirst.
Handle SCHNELL, damit keine nachhaltige Entfremdung eintreten kann.
Zeitnaher Termin beim JA, wenn die KM einen Termin ablehnt SOFORT zum Anwalt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
ich persönlich (das ist aber nur meine Herangehensweise) würde sowas IMMER mit Anwalt machen.
Ich finde das gewichtiger, nachdrücklicher.
Es geht um zu viel und die Gefahr, nervös zu werden oder die Nerven zu verlieren ist hoch.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
es gibt einen Beschluss über die Regelung des Umgangs. Dann geht es um die Durchsetzung dieses Beschlusses und damit hat das JA nichts mehr zu tun. Das ist Zeitverschwendung.
Getreu dem Motto: Wehret den Anfängen - jetzt Ordnungsgeld beantragen UND Umgangspflegschaft, die für die Zeiten der Kindesübergabe das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat. Ja, nur für diesen kurzen Moment.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich bin auch am überlegen ob ich wieder den bekannten Anwalt nehme, der bereits die Vorgeschichte kennt. Oder einen weiblichen RA, der vielleicht mit einer anderen Strategie agiert.
Moin,
es gibt einen Beschluss über die Regelung des Umgangs. Dann geht es um die Durchsetzung dieses Beschlusses und damit hat das JA nichts mehr zu tun. Das ist Zeitverschwendung.
Getreu dem Motto: Wehret den Anfängen - jetzt Ordnungsgeld beantragen UND Umgangspflegschaft, die für die Zeiten der Kindesübergabe das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat. Ja, nur für diesen kurzen Moment.
DeepThought
Grundsätzlich richtig, aber damit finden wir nicht die Gründe für das Nichtwollen des Kindes heraus.
Den Beschluss durchsetzen ist das eine, aber das löst nicht das eigentliche Problem.
ich glaube ja, dass das keinen Unterschied macht.
Ich hatte ne tolle Anwältin, mein Ex ne grottenschlechte.
Das hatte mit dem Geschlecht rein gar nichts zu tun
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
ich glaube ja, dass das keinen Unterschied macht.
Ich hatte ne tolle Anwältin, mein Ex ne grottenschlechte.
Das hatte mit dem Geschlecht rein gar nichts zu tun
Natürlich will ich das nicht darauf reduzieren. Aber vielleicht hat eine RAin eine andere Strategie als mein bisheriger RA. Der war eher defensiv unterwegs und darauf bedacht, dass mit jedem Schritt auch die eigene Position vor Gericht verschlechtert werden kann.
das klingt in der Tat nicht nach einem guten Anwalt.
Besser fände ich einen iunaufgeregten, sachlich aber bestimmten Anwalt der die Anschuldigungen der KM an euch abprallen lässt.
Der Gesprächsbereitschaft kommuniziert (über Unterstützung des Kindes, nicht über Umgangsaussetzung), die Installation einer Umgangspflegschaft anregt (auch zur Unterstützung des Kindes).
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Das macht er auch. Aber er betrachtet auch (manchmal zu sehr) die Möglichkeiten, dass zu forsches Handeln/ Agieren vor Gericht gegen mich verwandt werden kann und die Gefahr besteht das bspw. das SR entzogen wird.
Er ist Fachanwalt f. Familienrecht.
Kurzer Zwischenstand:
Termin JA erfolglos verstrichen, KM war nicht mit dem Kind zum Termin oder hat auf Anrufe des JA reagiert.
Antwort vom gegn. Anwalt habe ich auch nicht erhalten.
Mein RA hat jetzt dem gegn. RA geschrieben, dass
1. der entgangene Umgang nachzuholen ist
2. einseitige Umgangsaussetzung nicht erlaubt ist und sanktioniert wird und entsprechende Maßnahmen beantragt werden.
und hat das hoffentlich auch schon heute im Eilverfahren auf den Weg gebracht?
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich möchte hiermit kurz mitteilen, dass ich mich vom meinem Sohn verabschieden werde.
Heute kommt der VB zu mir um meinen Sohn in meiner Umgebung kennenzulernen.
Aufgrund der Vorfälle in letzter Zeit sehe ich auf absehbare Zeit keine Entspannung und zunehmend Streß bei ihm und mir.
Was ist passiert?
KM hat den Umgang Anfang März ausgesetzt und hat erst danach einen Antrag auf 6 monatige Aussetzung vor Gericht gestellt. Wegen Umgangsverhinderung unter Vorsatz bekam sie ein Ordnungsgeld von 250€ verbrummt. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt und ist vor das OLG gegangen. Auch die haben das abgelehnt und mit sehr deutlichen Worten der KM eine Bindungsintoleranz und massive Beeinflussung des Kindes bescheinigt. So deutliche Worte zu dem Problem habe ich noch nie gelesen. Quasi eine Klatsche für die KM.
Das FamG hat den alten Beschluss nicht aufgehoben, sondern hat eine Zwischenverfügung mit folgendem Inhalt erstellt: psychologisches Gutachten mit Fragekatalog, verminderter Umgang bis Gutachten steht.
Also gab es seit Anfang Juni (nach über 3 Monaten) wieder etwas Umgang.
Leider hat die KM das Kind in den 3 Monaten weiter bearbeitet und er konnte in seiner Komfortzone bleiben, mit ihrer Unterstützung.
Somit waren die letzten 3 Umgänge mehr Krampf als Freude. Egal was ich geplant oder vorgeschlagen habe, das Kind wollte einzig zurück zur Mama. Verstockt und verschlossen saß er da. Da half einfach nichts.
Hinzu kam erneute Diskussionen mit der KM über die Dauer des Umgangs. Obwohl im vorläufigen Beschluss "mind. 1 Tag" steht, kam die KM mit einer stundenweisen Ausweitung. Also die alte Salamitaktik.
Am letzten Umgangstag ist er dann auch noch weggelaufen und mit der Straßenbahn zurück zu seiner Mutter gefahren.
Da ich mir nicht zu helfen wusste, musste ich die Polizei rufen, die ihn kurz vor ihrem Haus gefasst hat.
Unter den Eindrücken und mit fehlender Perspektive werde ich mich zurückziehen.
Ich kann nicht dauerhaft gegen den Willen meines Kindes arbeiten, wenn gleichzeitig die KM ihre manipulativen Spiele weiter betreibt. Es ist auch eine Frage der Verantwortung, wenn er erneut wegläuft.
Das ist alles sehr, sehr traurig und meine Hoffnung liegt irgendwo in der Zukunft, dass wir neu beginnen können.
Aber ständig den Kürzeren ziehen und jeden Umgang beiderseits krampfartig bewältigen zu müssen, ist auf Dauer nicht gesund.
Ich werde meinem Kind heute die Wahrheit sagen und ihm sagen, dass ich immer für ihn da bin wenn er mich braucht. Mehr kann ich gerade nicht tun.
@samson1978 Respekt! Wünsche Dir viel Kraft für die nächste Zeit, Manchmal muss man los lassen um wieder zu einander zufinden ...
Oha! Letztlich eine weise Entscheidung und ich wünsche Dir viel Kraft für das Gespräch mit Deinem Sohn und die Zeit danach.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!