Umgang so richig?
 
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Umgang so richig?

 
(@mazeron)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Ich bin der Vater eines 4 jährigen Sohnes.
2010 trennten sich die KM und ich als er 6 Monate alt war. Die Trennungszeit verlief gut, ich hatte ihn oft bei mir teilweise 3 - 4 Tage die Woche für 5 Stunden jeweils, manchmal auch mit Übernachtungen.
Das war nur aufgrund meines geteilten Schichtdienstes möglich.
Als ein Umzug bei der KM anstand und sie mich im Vorfeld bat ihn da über Nacht zu nehmen musste ich ihr das leider absagen da ich an diesen Tagen selbst verplant war (Am Abend). Tagsüber sei kein Problem.
Die KM war sichtlich sauer  über diese Absage so das einige Wochen nach dem Umzug ein Brief von einem Anwalt im Briefkasten lag, mit der Aussage ich sei wohl überfordert mit dem Kind und solle es nur noch alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen.

Nach viel Diskussionen mit der KM konnte ich es wieder so hinbiegen das er mindestens einmal die Woche bei mir wieder übernachten konnte. Bis es soweit war veringen aber 2 Monate.

Ich dachte es kehrt jetzt einfach Ruhe ein und ich könnte den Umgang mit der Zeit wieder ausbauen. Falsch gedacht...:) Die KM kam auf mich zu wegen der Namensänderung da unsere Sohn damals auf ihren Wunsch meinen Nachnamen erhalten hat. Nun sollte das wieder geändert werden damit er heisst wie sie und sie nicht mit dem Nachnamen angesprochen wird.

Von meiner Seite aus sah ich da keine Notwendigkeit, zumal das ganze ja auch nicht gerade billig ist. Ihre Meinung dazu war dann...."OK, wenn du das so siehst wird es dann erstmal keine weiteren Termine geben mit deinem Sohn."

Da stand ich nun und wusste nicht was machen....drauf eingehen und damit zeigen das ich "erpressbar" bin. Oder mitmachen weil mir mein Sohn wichtiger als alles ist.
ICh hab probiert ihn trotzdem zu sehen und mein Recht auf Umgang durchzusetzen.  Die KM weigerte sich ein halbes Jahr lang...bis ich schlussendlich doch zustimmte.

Dann lief alles gut er kam in Kindergarten mit 2,5 Jahren weil die KM auch in demselben arbeitete. Aufgrund eines Notfalls in der Familie konnte ich ihn an einem Tag nicht abholen und versuchte die KM einige Tage vorher zu erreichen das ich ihn nicht abholen könnte, ob sie Ersatz hätte sonst würde ich Oma / Opa oder Tante oder so fragen.
Jedes Kontaktmittel wurde ausgeschöpft es kam aber keine Rückmeldung.
Daher dachte ich bevor mein Sohn bis in alle Ewigkeiten wartet muss es halt doch anderst gehen un hab ihn abgeholt.....Dummerweise kamen dann auch die Eltern der KM ohne das ich davon was wusste.
Aufgrund dieser Terminabsage verbot sie mir wieder den Umgang mit meinem Sohn....
Diesmal für lang....Letzes Jahr Oktober hab ich ihn wieder gesehen immer für 2h am Anfang was aber anwaltlichen Nachdruck gebraucht hat.
Das hat sich dann mal ausgeweitet auf 2-3 mal die Woche.
Wir verstehn uns super er freut sich wenn ich komm sagt mir oft das er mich lieb hat...un wir habens echt gut zusammen.

Als wir mit der KM zusammen den Kindergarten für ihn angeschaut haben...das war vor 3 Wochen sage er beim Laufen an der Hand bei mir...."Papa ich möchte gerne bei dir wohnen".

Ich hab nicht sehr darauf reagiert, weil ich die Blicke der KM hinter förmlich gespürt habe.
Hab ihm gesagt er kann mich ja erstmal besuchen kommen und sehenn wie der Papa wohnt....un das er ja bei der Mama sein zuhause hat.

Nun jetzt ist es so das die KM mir mitgeteilt hat das er ja sich auf den Kindergarten konzentrieren muss und sich da erst eingwöhnen soll. Daher kann ich ihn nur noch alle 2 Wochen am Wochenende sehen für 2 Stunden.
Alle Gespräche mit der KM waren bis jetzt fruchtlos. Sie ist der Meinung sie handle völlig zurecht...
Ich bin soweit das ich den Umgang gerichtlich festlegen lassen will....damit das einfach mal ein Ende hat.
Termin beim JA hatten wir schon. Der junge Mann beim JA war aber mit ihrer Art und allem meiner Meinung überfordert.

Würdet ihr auch vor Gericht ziehen?
Gespräche sind meines erachtens fruchtlos da sie sich im völligen Recht sieht.

Grüsse...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2014 12:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Würdet ihr auch vor Gericht ziehen?

Ja. Und zwar sofort.
Du hast dich schon viel zu lange ihrem Willen gebeugt und sie damit für ihr Fehlverhalten belohnt.
Und solange sie es mit dir machen kann, muss sie sich ja im Recht fühlen.

Wenn du so weiter machst, wird es garantiert nicht besser sondern immer schlimmer.

Also ab zum Gericht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 12:20
(@fruchteis)
Registriert

Moin Mazeron.

Ich schließe mich Beppo an.

Gespräche mit der Mutter und dem JAmt hatten keinen Erfolg.
1 und 2 des sog. Dreisprungs hast Du hinter Dir.
Nun steht mit 3 der Antrag beim FamG an, den Umgang verbindlich zu regeln.

Zuvor solltest Du Dir sehr gut überlegen, welche Umgangregelung Dir aufgrund Deines Schichtdienstes überhaupt zuverlässig zu organisieren möglich ist. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Schichtdienste nur schwer mit den üblichen Regelungen vereinbar sind. Sie bieten durch längere Frei-Zeiten aber auch gewisse Chancen und vor allem die Möglichkeit der alltäglichen Betreuung des Kindes.  

Arbeite dazu eine Elternvereinbarung aus, die Du dem Antrag beilegst, die zurückzuweisen dem Gericht schwer fällt. Anregungen, wie sowas grundsätzlich aussehen kann, findest Du unter www.elternvereinbarung.de

Der Antrag selbst ist nicht weiter kompliziert, dafür brauchst Du keinen Anwalt.
Die erfahrenen User hier helfen Dir gern bei der Formulierung.

Ach und...
Sowas
"(...)Hab ihm gesagt er kann mich ja erstmal besuchen kommen und sehen wie der Papa wohnt....un das er ja bei der Mama sein zuhause hat.(...)"
solltes Du vermeiden. Das Kind wohnt und lebt bei Mutter und Vater! Mache Dich nicht von vornherein zum Besuchsonkel.
Denke auch mal über eine sog. Doppelresidenz nach, vermeide nach außen hin aber den Begriff 'Wechselmodell', der ist noch zu wenig gut besetzt, sprich besser von gleich vertreilten Aufgaben und  Verantwortungen, von Entlastungen usw....  🙂

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 13:24
(@bagger1975)

Servus Mazeron,

erst einmal Wilkommen hier. @Beppo ist in allen Teilen beizupflichten. Wenn jetzt nicht konsequent der Umgang eingefordert und auch geregelt/praktiziert wird, wird es absehbar schlimmer werden...weil sich die KM durch ihr bisheriges Verhalten und Deine Tolerierung bestätigt sieht; das muss sich ändern.

Der KM muss offenbar verdeutlicht werden, dass die wichtige Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil nicht ihrer Beliebigkeit und Disposition unterliegt. Diese Beziehung zum anderen Elternteil ist überdies eminent wichtig für eine gute Kindesentwicklung und grundsätzlich durch nichts zu ersetzen.

Dir schreiben sicher auch noch andere...

Insgesamt fällt in Deinem Beitrag auf, dass Du Dich für einzelne Vorgänge zu rechtfertigen versuchst und hier Erklärungen lieferst (wann angeblich, wie und warum etwas beim Bringen/Holen nicht geklappt hat); mach Dich einmal gerade. Du musst Dich für die Einforderung einer ausreichenden und ungestörten und planbaren Umgangsregelung nicht rechtfertigen; eine solche führt ja gerade dazu, dass "Missverständnisse" ausgeräumt werden...

Da das Kind bereits in den Kindergarten geht und die Schulzeit absehbar naht, ist neben einer regulären Umgangsregelung auch gleich an eine hälftige Ferienregelung zu denken, natürlich ausgerichtet an dem amtlich festgelegten Schulferienzeiten...

Viele Grüße

Edit: Tippfehler

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 13:30
(@mazeron)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die vielen Antworten.....
Habs jetzt nochmal im Guten probiert da ich jetzt auch fast 1.5 Woche Urlaub habe und auch viel Zeit hätte für den Kleinen.
KM beharrt aber darauf das der 2 Wochen Turnus eingehalten wird....und das sie auch immer dabei ist.
Begründet wird der Turnus damit da mein Sohn ja (zum ersten Mal überhaupt mit fast 4 Jahren) im Kindergarten ist und dabei ist 72 Kinder kennenzulernen und sie ihn nicht überlasten möchte...
Was für mich völliger Quatsch ist. Denk er steckt das am besten weg, da er in der Vergangenheit hier mal 2 Monate im Kindergarten war dann n halbes Jahr nicht dann wieder 3 Monate.

Ich denke ich willige ein werde aber Zeit gleich übers Gericht gehen.

Kann ich mich direkt ans Gericht wenden oder läuft das über einen Anwalt?

Gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2014 19:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir fällt nicht viel dazu ein, da die bisherigen Posts es schon gut auf den Punkt gebracht haben  - für mich zumindestens...

Ich denke ich willige ein

mmhh,...  :question:

Wenn jetzt nicht konsequent der Umgang eingefordert und auch geregelt/praktiziert wird, wird es absehbar schlimmer werden...weil sich die KM durch ihr bisheriges Verhalten und Deine Tolerierung bestätigt sieht; das muss sich ändern.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2014 22:03
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Siehst du denn das Messer wirklich nicht, in das du hineinläufst?

Lies dich mal ein bisschen hier ringsum. Es mag dir aktuell lediglich wie überzogene Kompromissbereitschaft deinerseits erscheinen und du magst dir denken, wenn sich alles wieder beruhigt hat, dann kann man da sicher nochmal drüber reden.
Aber was, wenn nicht?

Bis du irgendwann mit dem Thema endlich vor Gericht bist und ein Verfahren durchgelaufen ist, sind noch einmal ein paar Monate vergangen, in denen du deinen Sohn nur so begrenzt gesehen hast. Und dann kommt das Kontinuitätsargument.
Es wäre eine Sache, wenn die Mutter begründen müsste, dass sie den Umgang von jetzt auf gleich massiv einschränken will. Eine andere ist es, wenn der Umgang seit Monaten schon eingeschränkt läuft und du willst mehr.

Weil bei jeder Veränderung immer wieder gefragt wird "Warum ist das besser für das Kind als die aktuelle Situation?"

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 13:49
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Um es kurz und bündig im ähnlichen O-Ton meiner Vorschreiber zu tun:

Nimm dir sofort einen Familienfachanwalt und beantrage eine kontinuierliche und ausgewogene Umgangsregelung bei Gericht. Und das nicht morgen oder Übermorgen sondern am besten noch gestern.

Die Frau spielt "Ätschibätsch" mit dir und das geht GAR NICHT.

Ich weiß wovon ich spreche, bin momentan in der gleichen Situation.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 14:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mazeron,

wie die anderen schon geschrieben, ab zum Fachanwalt für FamRecht. Du tappst wie viele KVs in die "ich bin doch so ein netter und kompromisbereiter Typ"-Falle. Von Deiner Exe wird dies allerdings nur als Schwäche wahrgenommen.

Die "Argumente" Deiner Ex sind übrigens totaler Blödsinn - was Du hoffentlich auch selber bemerkt hast. Weder lernt ein Kind 72 Kinder im Kindergarten kennen, sondern primär die Kinder seiner Gruppe (vielleicht 15-20). Dazu muss sich ein Kind darauf auch nicht "konzentrieren", sondern soll Spaß und Freude am Kiga haben. Das hat mit Umgang überhaupt nichts zu tun. Vielmehr bietet die Kiga-Zeit für Euch die Möglichkeit, die Übergabe komplett über den Kiga abzuwickeln, so dass Du Deine Exe nach Möglichkeit gar nicht mehr gross treffen musst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2014 16:33