Umgang Schwiegermut...
 
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Umgang Schwiegermutter 🙁

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(@Unbekannt)

Hallo,

ich habe eine 3 Jahre alte Tochter.
Ich bin vor zwei Wochen ausgezogen und konnte meine Tochter mehr als nur regl. sehen.
Mein Problem ist aber meine EX Schwiegermutter.
Meine Frau arbeitet zu 75% im Krankenhaus als Schwester und die restlichen 25% arbeitet sie für einen mobilen Pflegedienst. Ihre Arbeitszeiten sind alles andere als geregelt. (mal Früh mittel oder spät) Sie geht so viel arbeiten, da sie das ehemalig gemeinsame Haus alleine abbezahlen möchte und sie im Krankenhaus keine 100% Stelle bekommen kann. Seis drum.

Mein Problem ist aber, das meine EX Schwiegereltern in diesem Haus mitwohnen in einer eigenen Wohnung. Früher (wo ich noch im Haus wohnte) hies es immer, ich soll meine Tochter so oft wie es geht betreuen, damit die Schwiegermutter, die sich um meine Tochter gekümmert hat, wenn wir beide gearbeitet haben, entlastet wird.
Jetzt ist es so, das sie meine Tochter jeder Zeit nimmt, und meine Frau zu mir sagt, wenn ich meine Tochter nehmen möchte wenn sie arbeitet, ihre Mutter müßte nicht entlastet werden.

Merkwürdig, oder ?

Der springende Punkt waren und sind die unterschiedlichen Einstellungen zwischen meiner EX Schwiegermutter und mir. Im Streit hat sie sogar behauptet, meine Tochter sei nicht von mir !
Blödsinn, habe ich überprüfen lassen, außerdem sollte ich mich nicht wundern, wenn bei meinem jetzigen Verhalten irgendwann einmal meine Tochter 3J) nicht mehr zu mir will.
(Mein Verhalten ist normal, aber ich falle vor dieser Frau nicht auf die Knie)
Darauf hin habe ich ihr gesagt, bei solchen Aussagen müßte man einmal überprüfen lassen, ob sie der richtige Umgang für meine Tochter ist. Sie ist 57 J alt und geht wie der Schwiegervater nicht arbeiten, weil sie ja ach so krank sind (. . .), aber nicht so krank um auf meine Tochter nicht acht zu geben.

Kann mir jemand sagen, ob ich ein Anrecht auf meine Tochter noch vor der EX Schwiegermutter haben, wenn meine Frau arbeiten geht, denn ich bin der Vater, auch wenn ich nicht mehr in diesem Haus wohne. Wohne 5 Min entfernt.

Außerdem, wie sieht es aus, habe ich bei solch schwankenden Diensten meiner Frau eine Chance, das ich meine Tochter erziehen kann, Sie muß ja viel arbeiten!
Kann ich etwas gegen meine Schwiegermutter unternehmen, bei solchen Aussagen (Schwiegervater hält sich aus allem raus) ?
Gilt mein Umgang vor der betreuung durch Sie ????

Gruß

Hans

Zitat
Geschrieben : 18.11.2003 13:35
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Hans,
habe jetzt erst gelesen, wie es wohnlich bei deiner Ex aussieht. es wirkt schon so, daß sich dort zwei Frauen zusammen getan haben, um gegen dich zu wettern.
Ich würde nicht versuchen, das alleine zu regeln. Gehe am besten zu einem Anwalt und lasse dich dort beraten.
Ich glaube gegen die Regelung, daß deine Ex arbeitet und eure Tochter von der Oma betreut wird kannst du nichts tun. Aber du musst nicht auf dein Umgangsrecht verzichten, weil Oma sich vielleicht dann auf den Schlips getreten fühlt.
Besser ist, du unternimmst schnell etwas. Sonst vergeht zu viel Zeit und dann heißt es, deine Tochter wäre dir völlig entfremdet.
Die Zeit spielt eine große Rolle und verstreicht zu viel Zeit ist es dein Nachteil .
Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2003 17:08
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Ich habe bezüglich meiner Trennung einen Anwalt genommen.
Er hat mir geraten, daß ich einebn Halbtagesjob nehmen soll und da meine Ex
Vollzeit arbeitet würden wir dann erfolg haben das mein Sohn (5 Jahre) dann bei mir wohnt.
Allerdings darfst Du Deinen Arbeitsvertrag angeblich nicht absichtlich hinschmeissen um eine andere Stelle zu bekommen.
Du müsstest schon glaubwürdig machen können, das Du ohne Die Halbtagesstelle Arbeitslos bist.

Das ganze ohne Peng ( Gewähr).
Frag einen Anwalt ob das stimmt

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2003 21:05
(@Unbekannt)

Hallo,

danke für die vielen Antworten.
Gestern Abend hatte ich ein sehr langes Telefongespräch mit meiner Frau, da ich heute meine Tochter für ein paar Stunden nehme.

Es ist der Hammer.
Meine Frau hat meine Tochter bei zwei Kindergärten angemeldet, für nächsten Sommer.
Es soll wahrscheinlich ein Vollzeitkindergarten sein.
Ich habe sie gefragt wo sie meine Tochter angemeldet hat und das ich dort einen Termin machen möchte, um mir diese anzuschauen. Beide liegen im direkten Umfeld des Hauses, einer ist lediglich 500 Meter weiter entfernt.
Meine Frau hat sich darüber aufgeret, daß ich mir diese anschauen möchte, da ich ja nicht meine Tochter täglich dort hin bringen müsse. Ich habe ihr aber gesagt, daß ich, wenn meine Tochter irgendwann einmal bei mir in der Woche schläft, sie dort hin bringen möchte. Dies will sie nicht. Außerdem hat sie es aufgeregt, wie es in Deutschland sein kann, das der Vater Mitspracherecht bei Kindergärten und Weiterführendenschulen hat, sie würde schließlich mit meiner Tochter die Hausaufgaben machen und nicht ich, daß will sie nicht.

Außerdem habe ich angesprochen, daß ich meine Tochter eventuell 2x die Woche sehen möchte, wenn meine Frau Spätdienst hat(Argument um ihre Muter/ Vater zu entlasten).
Dies will sie nicht, da ich meine Tochter nicht nehmen kann, wenn sie zur Arbeit fährt, sondern erst später und ihre Eltern würden ja auch ihren Tag mit meiner Tochter planen. Einmal die Woche würde reichen. Daraufhin habe ich gesagt, das es unsere Tochter ist und nicht die ihrer Eltern.Daraufhin hat sie gesagt, daß ihre Eltern im Haus wohnen würden und ich meine Tochter aus ihrer gewohnten Atmosph. reißen würde.

Was soll das ?
Gehen meine Interessen nicht vor denen ihrer Eltern ?
OK, ich kann meine Tochter erst um 16.00 abholen, aber ich wohne nur 3 KM entfernt und habe eine Wohnung mit eigenen Garten.

Hat einer eine Meinung, ob sie dieses eventuell so vor dem Familiengericht durch bekommt.
Meiner Meinung nach stellt sie erst jezt fest, was die Trennung (ich bin vor 2 Wochen erst ausgezogen) für sie an Belastung bedeutet.

Ist es meiner Tochter zuzumuten, das meine Frau solch ungeregelte Arbeitszeiten hat?
Was soll dagegen sprechen, das ich sie nehme, wenn meine Frau arbeitet ?

Was kann ich gegen den Umgang mit den Schw-eltern unternehmen, wenn diese sich gegen mich stellen. Ist dieser Umgang noch im Interesse meiner Tochter mit den SE ?

Außerdem wirft mir meine Frau vor , ich würde meine Tochter manipulieren.
Da sie an einem Abend nach Hause gekommen ist und gesagt haben muß"Demnächst hätte sie einen neuen Vater", darauf hin habe ich dies bestritten und gesgt, daß es für meine Tochter nur eine Person mit dem Namen Vater gibt und daß ich dies sei.

Gruß

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 13:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Hans,

wie kann Deine Frau eure Tochter zum KiGa anmelden ohne deine Unterschrift? Ihr habt doch GSR, oder?

Das was du durchlebst ist für viele Umgangsväter völlig normal. Die Ex mag es nun einfach nicht, wenn an ihrem Status "alleinerziehend" gerüttelt wird. Sie wollen die Kontrolle behalten und das Sagen.

Ich bin der festen Meinung, ein Kind von drei Jahren kann sehr wohl über das Wochenende zum Umgangselternteil. Auch sind in dieser prägenden Phase beide Elternteile notwendig. Da sich die Situation arbeitsmäßig bei dir recht gut darstellt, solltest du in diese Richtung auf jeden Fall weiter machen. Nur, allzu viel Hoffnung möchte ich dir nicht machen.

Die von dir geschilderten Themen mit deiner Frau werden einen Richter nicht bewegen. Es könnte sogar eher das Gegenteil der Fall sein und du wirst zum meckernden Ex abgestempelt. Wenn dann wirklich mal Not am Mann ist, hast du mit diesem Stempel auf der STirn kaum eine Chance.

Du kannst nur durch Kontinuität und Beharrlichkeit eurer Tochter ein verlässlicher und umsorgender Vater sein. Und du musst lernen zu buckeln und zu betteln, ohne dass es dich belastet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 13:42
(@Unbekannt)

Hallo,

es kann doch nicht sein, das die Eltern von meiner Faru schwerer wiegen als der Vater.
Meine Frau ist sehr oft erst um 22.00 zuhause.

Gibt es denn keine Tricks.
bringt es etwas Telefonate mitzuschneiden als Beweis für spater?

hans

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 13:47
(@Unbekannt)

Apropo,

kann es denn mit rechten dingen zugehen, daß meine Frau meiner Tochter zeitlich kein geregeltes Leben sicherstellen kann?
Sondern nur durch ihre Eltern ist dies möglich.

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 13:49
(@teuker)
Rege dabei Registriert

Zum GSR muss ich jetzt aber mal kurz was sagen:

Schulen, Behörden und weiß ich nicht was, scheren sich einen Dreck darum. Mich hat noch nie jemand nach einer Unterschrift gefragt, wenn eines meiner Kinder für eine neue Schule angemeldet wurde! Ich werde zu keinem Elternabend eingeladen (wo ich ohnehin wegen meiner bescheuerten Arbeitszeiten nicht hingehen könnte) und die meisten Lehrer wissen nicht einmal, dass die Kinder beim Vater leben. Mein Kleiner ist letzte Woche zur Kur gefahren. Klar, ich bin einverstanden, weil ich der Meinung bin, dass es gut für ihn ist - aber gefragt hat mich niemand (d.h. ich musste keine Unterschrift leisten).

Jetzt mal zur Abwechslung eine Frage von mir: woher weiß eine Schule denn, dass das GSR vorliegt und deshalb die Unterschrift beider Elternteile nötig ist, wenn es um entscheidende Fragen geht???

Ein wenig verwirrt jetzt

Gaby

Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.

(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 13:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hans,

die Methoden zur Feststellung von Kindeswohl sind recht simpel: Dort steht der Kühlschrank, dort das WC und dort das Bett. Prima. Haken dran. Das was du, wir hier, unter Kindeswohl verstehen, wird als übertriebener Sorgetrieb missgedeutet.

Nein, die Großeltern wiegen nicht schwerer als der leibliche Vater. Aber, was willst du machen? Erzwingen kannst du nichts.

Du könntest deiner Frau einen Brief schreiben, in dem du die Ausdehnung der Umgangskontakte und -zeiten anregst und deine Vorstellung dazu mitteilst. Eines ist dabei wichtig: Keine Vorwürfe, keine Angriffe. Rein sachlich bleiben, die Vorteile für das Kind aufzeigen. Setze dir selbst eine Frist von 2 Wochen für die Beantwortung seitens deiner Frau.

Lehnt deine Frau deine Vorschläge ab, gilt folgendes: Sollte sie dir ihre Meinung per Telefon mitteilen, schreibe ihr einen Brief mit dem Inhalt des Telefonates. Wichtig hierbei ist, es muss ein Verlaufsprotokoll sein, kein Ergebnisprotokoll. Auch jetzt gilt wieder eine Frist von zwei Wochen, die du deiner Frau zum Reagieren einräumen solltest. Danach kannst du einen Antrag bei Gericht auf Festlegung des Umgangs stellen. Sollte sich der Umgang erschweren, bedingt in deinem "Vorstoss", kannst du den Antrag auch nach § 52 FGG stellen, damit das Gericht etwas zügiger reagiert und wenn die Probleme richtig dicke kommen, auch noch Antrag auf Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG stellen.

Dies wäre rechtlich ein zulässiger und gangbarer Weg. Ob du dir und damit auch eurer Tochter einen Gefallen tust, wage ich zu bezweifeln.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 14:42
(@Unbekannt)

Hallo,

habe gerade mit dem Kinderschutzbund telefoniert.
Die haben mir gesagt, da wir noch nicht geschieden sind, haben wir gemeinsames Sorgerecht, worauf ich auch nach der Scheidung nicht verzichten soll.
Somit hätte ich das recht meine Tochter während der Scheidungsphase so oft wie es geht (nach Absprache ) zu sehen. Kann mir jemand etwas dazu sagen ?
das mit 14 Tagen und 2 Anrufen die Woche, hat mir die Frau gesagt, würde so nicht gelten !?

Was meint ihr ?

Gruß

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 15:15




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hans, das Recht des Kindes auf Umgang mit dem vom ihm getrennt lebenden Elternteil ergibt sich aus § 1684 BGB und ist bis zur Scheidung nicht anders als danach. Die Einschränkung des KiSchuBu, dass dieses eben nach Absprache erfolgt, ist doch der Knackpunkt. Wenn Ex nicht will oder auf deine Ideen und Einwände nicht eingeht, wird es eben nix. Sorry, so ist das Leben eines Umgangselternteiles.

In der Umgangsrechtsprechung hat sich die Ansicht gebildet, dass der persönliche Umgang alle 14 Tage über das Wochenende, drei Wochen in den Sommerferien und und an den wesentlichen christlichen Feiertagen (Ostern/Weihnachten) im Wechsel ok ist. Dazu Telefonate Mittwochs und Sonntags. Das sieht der Regelfall vor, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine eigene Lösung zu erarbeiten.

Gesetzlich gibt es keine Vorschriften, aber eben eine, wie beschrieben, Rechtsauffassung der Gerichte/Richter.

Das GSR ist der Regelfall (sollte es zumindest sein) und bleibt auch nach der Scheidung bestehen, so lange deine Ex nicht einen Antrag auf Übertragung stellt und du dem zustimmst bzw. das Gericht es aus dem Gesichtspunkt des Kindeswohls befürwortet. Dass Väter gelegentlich von den Müttern/Richtern vor die Alternative Umgang oder GSR gestellt werden, verschweige ich dir lieber.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 15:29
(@Unbekannt)

OK,

dann hilft nur noch die Keule.
Das hat schon im Mittelalter funktioniert, warum nicht heute.
Da gab es weniger Gesetze und alles hat auch funktioniert.

"Gesetze sind etwas, was Dich bei normalen Dingen nur behindert"

Thino

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 15:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was du als mitteralterliche Keule benutzen möchtest, ist im Laufe der Zivilisierung zum einem Softball degeneriert. Zumindest für den, der ihn abbekommt. Der, der ihn wirft, hat allerdings danach das Gefühl, von einer Splittergranate getroffen worden zu sein.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 15:55
(@Unbekannt)

Danke noch einmal an alle, die hier gepostet haben.
Hab noch keine Meinung, aber meine Tochter braucht ihren Vater.

Mehr als einmal die Woche und alle 14 Tage.
Mein gr. Vorteil, gekomme ich keine vern. Regelung hin, bekommt meine Frau einmal im Monat ein Schreiben meines Anwaltes, die Kosten für ihren eigenen Anwalt werden nicht ohne sein, es sei denn, das wenn es um Kindesbelange geht(Umgangsrecht), das sie Gerichtskostenbeihilfe als Hausbesitzerin (Haus ist noch nicht abbezahlt) bekommt.

Ich werde kämpfen.
Ich habe gelernt, das ich nach Aussen hin, nicht als Vater der sich nur Sorgen macht auftreten darf, sondern lediglich ernsthafte Zweifel über das Wohlergehen meiner Tochter habe.

Frei nach dem Motto Oma/ Opa sind Drückeberger, die außer ihren Rechten nicht ihre Pflichten kenn und somit das Kindeswohl gefährdet ist.

Noch eine Frage: Muß mich meine Frau fragen wenn sie einen Tagesausflug ins Ausland macht zB. Belgien, bzw. kann sie einfach mit meiner Tochter nach Polen fahren, ohne mich vorher zu fragen ????

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 16:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Muß mich meine Frau fragen wenn sie einen Tagesausflug ins Ausland macht zB. Belgien, bzw. kann sie einfach mit meiner Tochter nach Polen fahren, ohne mich vorher zu fragen ????

Die Gestaltung des Umgangs obliegt alleinig dem Umgangselternteil. Aber mal ehrlich, ich meine ein 3jähriges Kind hat mehr davon, mit dem Papa ein Lego-Haus zu bauen, den Spielplatz umzupflügen oder im Streichelzoo Ziegen und Schafe zu füttern. Die Zeit ist einfach sinnvoller genutzt, als egal wie lang/kurz im Auto zu sitzen.

Der das Kind betreuuende Elternteil kann letztlich ebenso hinsichtlich Freizeitgestaltung (dazu zählt auch Urlaub im Ausland) allein entscheiden. Einschränkungen kann es u.U. geben, wenn das Heimatland besucht werden soll, da hier die potenzielle Gefahr des Kindesentzugs gegeben ist. Hilfe bietet dann die Auslandsliste (siehe ganz oben rechts).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 16:06
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,
ich sehe das GSR inzwischen auch so, daß es bestimmt werden kann, von demjenigen Elternteil, bei dem die Kinder leben.
In den alltäglichen Dingen ist es ja auch nicht verkehrt.
Gabys Beitrag hat mich da mal nachdenken lassen :-).
Mich hat in der Schule noch nie jemand gefragt, wie es mit dem Sorgerecht aussieht. Ich brauchte auch nie die Unterschrift meines ExMannes.
Auf dem letzten Elternabend wurden dann die angegebenen Telefonnr. aktualisiert. Micha und ich haben beide die Nr. vom Arbeitsplatz angegeben, unsere Privatnr. und Omas Telefonnr.
Die Nummer meines ExMannes habe ich gestrichen. Nur deshalb, weil er, wie schon beschrieben, das Drogenproblem hat und mit einem Anruf in einer Notsituation nicht umgehen könnte.Die Lehrerin hat ohne Fragen den erneut ausgefüllten Bogen ins Klassenbuch gelegt. Die Schule weiss von dem Drogenroblem nichts.
Jetzt die andere Seite.
Micha hat letztes Jahr an einem Freitagmittag eine SMS seiner Ex bekommen, daß die Kinder im Krankenhaus wären. Auf Fragen wo und warum kamen dumme und sarkastische Antworten. Wir haben Kliniken angerufen und letztendlich die Kinderärztin. Die verweigerte jegliche Auskunft. Micha teilte ihr das GSR mit, sie antwortete nur, er müsse das mit seiner Frau klären. Wir haben eine Beschwerde an die Ärztekammer geschrieben. Die antwortete, die Kinderärztin hätte richtig gehandelt!?!?!?!?!?!?! (ohne Begründung)
Vor ein paar Wochen sind Michas Kids ev. getauft worden, Ganz still und heimlich. Er hat es beim Kinderschutzbund mitgeteilt bekommen.Niemand hat nach GSR gefragt.
Also wie man sieht, bleibt alles in der Handhabe des Elternteils, bei dem die Kids leben, auch wenn es anderswo, anders beschrieben wird.
Übrigens stellte sich heraus, dass die SMS der Ex ein mieser Witz war. Sie wollte uns das Wochenende vermiesen. Die Kids waren gesund und munter zu Hause.
Auch wenn der Elternteil, bei dem die Kids nicht leben, wenig Chancen hat, am Leben der Kids teilzunehmen, sollte er nicht aufhören zu kämpfen. Ich glaube die Keule ist nicht so ganz passend. Beim Keuleschwingen schaltet der Verstand oft ab und das kann das vernichtende Eigentor sein.( Trotzdem glaube ich, jeder hier, hätte schon so einige Male gerne den Verstand mal abgeschaltet :-) )
Lieben Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2003 21:07
(@Unbekannt)

Hallo,

jetzt kommt es ganz dicke.
Habe heute meine Frau kurz getroffen um das Stammbuch abzuholen für meinen Anwalt.
Sie hatte wieder keine Zeit um Dinge die meine Tochter betreffen zu klären oder konnte mir auch keinen Zeitpunkt für ein Gespräch nennen, außerdem würde ich meine Tochter mit 1x pro Woche und alle 14 Tage schon öfters bekommen als notwendig, laut Jugendamt.
Außerdem will sie mir am Samstag kein Spielzeug mitgeben, noch nicht einmal die lieblingsbücher meiner Tochter. Darf Sie das, was kann ich dagegen machen ?

Außerdem hat sie mir gesagt, sie habe sich schlau gemacht,
ich würde in den nächsten Tagen ein schreiben vom Jugendamt bekommen, für einen Gesprächstermin. Ich könnte kommen oder auch nicht. Worum es geht keine Ahnung, will sie mir nicht sagen. "

Soll ich hingehen ?
Soll ich einen Anwalt mitnehmen?
Was wollen die von mir ? Ich will morgen selbst das Jugendamt anrufen um mehr zu erfahren.

Verwunderlich ist, das meine Frau vor ca 3 Wochen auf keinen Fall zum Jugendamt wollte, ich hatte sie gefragt, ob wir das Umgangsrecht dort regeln wollen.

Jetzt will sie. Würdet ihr dies dem JA mitteilen und mit wem ich damals gesprochen habe?
Außerdem hat sie sich schlau gemacht, daß wenn ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen würde, nicht meine Tochter bekommen würde. Soweit ist es schon, daß mir so etwas unterstellt wird.

Ich würde sie nur kontrollieren und türanisieren.

Bringt es was, das ich eine Abschrift meiner Telefonprotokolle (ohne eigene Meinung) der letzten Woche mitnehme ?
Bringt es etwas, das ich dem Jugendamt belege, das sich meine Schwiegereltern mehr (ca. 60-70, da meine Frau eine 3/4 Stelle Krankenhaus Schichtdienst und 1/4 Stelle Mobilen- Pflegedienst hat und sich nicht richtig um meine Tochter kümmern kann ? Bei ihr gibt es keine regelmäßigkeit.

Schwiegereltern machen auf Sozialempfänger.

Habe ich unter solchen Umständen kein Recht auf mehr Kontakt. Vater statt Schwiegereltern ?

Sie ist eh der Meinung, das ich nicht der richtige Umgang bin.

Gibt es eine Homepage mit Tips zum Umgang mit dem Jugendamt ?

Am liebsten würde ich mit ihr vor das Familiengericht gehen, frei nach dem Motto alles oder nichts.

Meiner Meinung nach ist das Kindeswohl gefährdet, sie bekommt beruhgungstropfen für das Autofahren, regelmäßig, interessiert so etwas das Jugendamt.

Wie wichtig ist dem Jugendamt das Verhältnis meiner Frau und meiner Person ?

Gibts ein paar Tricks ?
Habe mit dem Kinderschutzbund gesprochen, die haben mir gesagt, daß der Umgang mit meiner Tochter auch in der Woche wichtig sei. Bringt der Kinderschutzbund einem etwas ?
Würdet ihr dem JA sagen, daß ich mit denen Telefoniert habe, weil ich Angst um meine Tochter habe ???

Soll ich mich mit meinem Anwalt beraten, wegen des Termins mit dem Jugendamt, oder bringt das nicht ?

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2003 20:53
(@Unbekannt)

Nachtrag,

kann mir jemand sagen, ob mir meine Frau einfach Spielsachen von meiner Tochter für mein Wochenende von ihr nicht aushändigen darf ?

Gibt es Erfahrungen mit dem Familiengericht?

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2003 22:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh oh Hans, jetzt geht's los...

Also, Spielzeug muss sie rechtlich gesehen eurer Tochter nicht mitgeben. Hingegen mögen weder JA noch Richter ein solch störrisches Weibsverhalten.

Lies dir bitte zunächst diesen Ausatz durch. Dann wird dir schon einiges klarer.

Eine vor dem Jugendamt getroffene Umgangsregelung hat keine rechtlich bindende Wirkung. Nur die richterliche Verfügung im Rahmen eines Umgangsurteils ist einklagbar. Aber ganz ehrlich: Ein kind wird zwecks Umgang nicht gepfändet. Allerdings hilft es dir bei deinem Vorhaben, deine Tochter zu dir zu nehmen zu wollen. Du musst nur Geduld haben und sammeln. Sei wie eine Registrierkasse: Immer fleißig eintippen und dann, wen der richtige Moment da ist, drückst du auf "Summe".

Deinen Anwalt mitzunehmen verhärtet die Fronten und du wirst ihn auch nicht dazu bewegen können. Du solltest die Zeit bis dahin nutzen, dir ein wirklich pfiffiges Diktiergerät zu kaufen. Weißt du, so eines, dass doppelte Laufzeit hat, niedlich und klein ist und, ganz wichtig, mit einem ansteckmikrofon betrieben werden kann. Dann brauchst du nochein zweites. Das stellst du zu Gesprächsbeginn auf den Tisch und fragst, ob jemand etwas dagegen hat, das Gespräch aufzuzeichnen. Wenn nicht, schade. Aber wie gut, dass du zwei hast.

Dir bleibt jetzt nur abzuwarten, was in dem JA-Schreiben steht. Halte uns hier bitte auf dem laufenden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2003 22:51
(@Unbekannt)

Hallo,

habe ich es richtig verstanden, meine Tochter darf ihre Lieblingspuppe und lieblingsbuch nicht mitnehmen ?
Was hälst Du davon, wenn ich mir dies schriftlich geben lasse von der KM, wenn sie so etwas unterschreibt. Was mache ich, wenn jetzt SA SO auf einmal meine Tochter krank ist ?

Hans

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2003 10:35




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