Umgang mit sehzehnj...
 
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Umgang mit sehzehnjährigem Sohn nach sieben Jahre Unterbrechung

 
 SALI
(@sali)
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Hallo,

ab und zu hole ich mir Ratschläge von diesem Forum. Ich bin Ausländer und lebe in Ausland. Meine drei Kinder leben in Deutschland. Letztes Mal habe ich sie 2007 gesehen(DRK - begleiteter Umgang). Ich war durch die Kindesmutter völlig  „entsorgt“. Die Kinder wollten mich nicht sehen. Das Familiengericht, Umgangspflegerin (DRK) und ein Gutachter heben einstimmig entschieden „Pause machen“. Kurz danach ist die Kindesmutter mit den Kindern „untergetaucht“.  Jetzt ist sie wieder aufgetaucht. Die zwei älteren Kinder sind inzwischen erwachsen. Der jüngste Sohn  ist sechzehn. Ich habe vor, noch Mal um ihn zu kämpfen. Was soll ich jetzt machen? Bestimmt einen Antrag auf Umgang beim zuständigen Gericht stellen. Wird das mit sich den ganzen Kram (Gutachten, Jugendamt usw.) mitziehen? Kann der Junge im Vorhinein selbst entscheiden, dass er mich mich sehen will? Kann man einen sechzehnjährigen zu einem Treffen zwingen? Hat das noch einen Sinn?

Gruss   
SALI

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 17:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SALI!
Einen 16-jährigen zu was auch immer zwingen wird meines Erachtens nicht funzen.
Offensichtlich weisst Du, wo er sich aufhält...daher würde ich ihn ENLADEN (wie Du ihn erreichst, ist allerdings ein anderes Thema), Dich zu treffen, am Besten an seinem Wohnort...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 15.09.2014 17:35
(@mimamause)

hi SALI;

hast du ihn schonmal bei fb gesucht? Wäre das ne Option?

mmm

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Geschrieben : 15.09.2014 17:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

Die zwei älteren Kinder sind inzwischen erwachsen.

Hast Du zu diesen beiden Kontakt bzw. versucht, zu ihnen Kontakt aufzubauen ?

Gruß
United

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Geschrieben : 15.09.2014 17:41
 SALI
(@sali)
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Sie (die KM und die drei Kinder) verhalten sich komisch. Sind im Internet nicht zu finden. Haben meine Daten (Email- und Hausadresse) aber nutzen sie nicht. Ich habe den Jungen durch Polizei  (Vermisstenanzeige) gefunden. Mindestens zwei Jahre lang waren sie in Deutschland nicht angemeldet. Jetzt habe ich Schulbehörde beauftrag zu prüfen, wie es mit seinem Schulpflicht war.   

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 17:50
(@mimamause)

hi

Sie (die KM und die drei Kinder) verhalten sich komisch. Sind im Internet nicht zu finden

naja, ich finde das nicht komisch, da gibt es ne Menge Leute. die sich im Netz nicht finden lassen wollen.

Haben meine Daten (Email- und Hausadresse) aber nutzen sie nicht.

Warum sollten sie auch nach so langer Zeit? Die Ex wollte dich wahrscheinlich sowieso nie in ihrem Leben haben und die Kinder sind Lichtjahre von dir entfernt.

Jetzt habe ich Schulbehörde beauftrag zu prüfen, wie es mit seinem Schulpflicht war.   

DAS ist mal ein selten beschi....ener Ansatz für eine Kontaktaufnahme. Wenn da noch ein Funken Porzellan zwischen dir und deinem Jüngsten zu zerschlagen war tust du es gerade.
Ziel sollte es sein, zu dem Jungen Kontakt aufzunehmen, nicht der Mutter etwaige Fehlverhalten nachzuweisen. Die würden im Alter deines Sohnes sowieso zu keinen Sanktionen führen, nachträglichen sowieso nicht.

Fokussiere dich auf den Kontakt zu den Kindern, alles andere ist vergebene Liebesmüh und kontraproduktiv.

mmm

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Geschrieben : 15.09.2014 18:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sali,

aus meiner Sicht, lass es bleiben. Was sollen den JA oder Gericht jetzt entscheiden? Soll die Polizei den 16järigen zum Umgang vorführen? So wird das nichts.

Schreibe Deinen Kindern, dass Du sie sehr gern sehen würdest und Du Dich freust, wenn sie einem gemeinsamen Treffen zustimmen könnten. Du kannst den Brief auch sehr persönlich gestalten.

Wenn Du weisst wo sich Deine Kinder oder zumindest der Jüngste aufhalten würde ich an Deiner Stelle versuchen die Briefe persönlich zu übergeben, z.B. an der Schule. Noch besser wäre es, wenn Du den Brief über einen Lehrer übergeben könntest, dann denke ich würde er zumindest Deinen Sohn erreichen und vielleicht liest er ihn.

VG Susi

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Geschrieben : 15.09.2014 18:02
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Bitte auf Antwort auf eine Frage – gibt es nur der eine Weg – Familiengericht? Was wird wenn ich den positiven Gerichtbeschluss bekomme – er sagt, ich will nicht? 

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2014 18:04
(@mimamause)

Antwort auf deine Frage:
Du hast KEINE CHANCE, einen 16-jährigen zum Umgang zu zwingen. Also vergiß das FG. Verlagere deine Aktivitäten lieber auf die sozialen Netzwerke und versuche so, Kontakt zu bekommen.

mmm

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Geschrieben : 15.09.2014 18:06
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen SALI,

Kann man einen sechzehnjährigen zu einem Treffen zwingen? Hat das noch einen Sinn?

Kurz und knapp: 2 x nein. Erzwingen kannste in dem Alter garnichts.
Gruss Horst

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Geschrieben : 15.09.2014 18:29




(@psoidonuem)
Registriert

Du hast überhaupt nicht die geringste Chance den gewünschten Gerichtsbeschluss zu bekommen.

Du kannst ausschließlich von der anderen Seite kommen. Über das Kind.

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Geschrieben : 15.09.2014 18:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

mal ehrlich: Du hast 7 Jahre keinen Kontakt. Und fällst dann erstmal mit der Schulbehörde Eurem Sohn auf die Füße? Das ist kein guter Weg.

Dazu wirst Du - wie Dir die anderen schon gesagt haben - einen 16 Jährigen zu nichts zwingen können. Also lass den Unfug bitte.

In 2 Jahren wird der Junge eh auf Dich zukommen müssen, wenn er Volljährigenunterhalt beantragen möchte. Die Zeit kannst Du nun auch noch warten.
Ansonsten schreib einen netten Brief bzw. such den Kontakt über ein soziales Netzwerk. Gruß Ingo

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Geschrieben : 15.09.2014 22:53
(@Slycite)

Moin Sali,

schick ihm ein brandneues iPhone mit Flatrate, leg noch 500 Euro mit zu und eine Brief, wünsch ihm darin viel Spaß damit und dass Du Dich sehr darüber freuen würdest, wenn er Dich damit mal anrufen würde. Oder wie wäre es mit einem schicken Scooter plus Führerschein?

LG Thomas

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Geschrieben : 15.09.2014 23:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klar, kann er machen. Aber ob das den Sohn dazu bringt bei ihm anzurufen?

Ich glaub das Geld kann man daauchgleich verbrennen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.09.2014 23:58
(@Slycite)

Ich glaub das Geld kann man daauchgleich verbrennen.

Moin Tina,

so war es gemeint im Hinblick auf den beabsichtigten Umgangsantrag.

Für mich wäre das iPhone da wohl vielversprechender.

LG Thomas

P.S.

Hakt Deine Space-Taste ?

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Geschrieben : 16.09.2014 00:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hakt Deine Space-Taste ?

Ja leider ab und zu

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.09.2014 00:22
(@Slycite)

Was wird wenn ich den positiven Gerichtbeschluss bekomme – er sagt, ich will nicht?   

Moin Sali,

dann könnte rein theoretisch ein Umgang zum Kennenlernen auf Antrag angeordnet werden. Ob das Sinn macht und was dann weiter geschehen wird stünde allerdings in den Sternen. Es könnte alle guten Geister hier einmal zusammengerufen dazu führen, das Eis zu brechen. Doch meines und wohl von vielen anderen Erachtens nach, wäre so ein Ansinnen wohl eher von allen guten Geistern verlassen.

Frage beantwortet?

LG Thomas

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Geschrieben : 16.09.2014 00:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SALI

Konzentriere Dich bitte nicht nur auf den 16-jährigen. Das wäre unfair ggü. den anderen beiden Kindern. Alle drei sind Deine Kinder. Wenn, dann wäre meines Erachtens sowieso nur auf diese Art ein Neuanfang möglich. Oder glaubst Du, daß die Kinder untereinander keinen Kontakt haben? Daß sie nicht gemeinsam auf Deinen Kontaktaufnahmeversuch zum 16-jährigen reagieren? Ganz sicher nicht. Versetze Dich in ihre Lage. Das, was sie erfahren haben, womit sie bisher gelebt haben, wie sie daraus ableitend ihre Zukunft gestalten wollen. Und jetzt tauchst Du plötzlich auf. Denke bitte mal darüber nach.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 16.09.2014 16:56