Hallo zusammen,
meine Geschichte ist ziemlich komplex, ich werde nach und nach in den wichtigen Unterforen Unterhalt, Umgang, Sorgerecht mit der Bitte um Eure Unterstützung aufschlagen, jetzt soll es erstmal um den Umgang gehen. Danke schonmal für's Lesen! Für mich waren die vielen anderen Berichte und Erlebnisse, die hier diskutiert werden, schonmal sehr hilfreich.
Zusammenfassung: unsere beiden Söhne wurden im Januar 16 als Extrem-Frühchen geboren, einer von beiden hat den Tag leider nicht überlebt. Der andere ist jetzt knapp vier Monate alt. Ich bin das erste Mal Vater, darum ist vieles für mich ganz neu und ich muß erstmal hineinwachsen. Die Mutter hat sich von mir noch während der Schwangerschaft bis zum fast völligen Kontaktabbruch distanziert. Ich war überrascht, daß sie mich wenigstens nach dem Tod des einen Zwillings informiert hatte. Soweit, so ungünstig die Ausgangslage.
Die erste Zeit nach der Geburt gab es wieder eine Annäherung zwischen uns Eltern, die Zeit lief relativ harmonisch und ich war jeden Tag im Krankenhaus. Bei der Vaterschaftsanerkennung hat sie mir noch das gemeinsame Sorgerecht in Aussicht gestellt.
Wer sich mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auskennt weiß, was jetzt kam: meine Entwertung und die Projektion aller negativen Eigenschaften der Mutter auf mich, nachdem ich es gewagt hatte, die symbiotische Beziehung durch das Infragestellen einer bedeutungslosen Handlung der Mutter zu verlassen.
Von da an blockte die KM meine Besuche immer mal wieder komplett ab, da ich mich mit dem Krankheitsbild zu dem Zeitpunkt noch nicht intensiver auseinandergesetzt hatte, reagierte ich auch erstmal verletzt, die Negativspirale der Entwertung hatte wieder begonnen. Ihre Aussagen über mich waren komplett widersprüchlich und ich habe jetzt lange gebraucht um zu verstehen, was da überhaupt vor sich geht.
Ich habe die Mutter mehrfach gebeten, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären, was sie schließlich endgültig ablehnte. Ich habe daraufhin umgehend gerichtlich Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt, das Verfahren läuft, das Jugendamt ist zwecks Stellungnahme eingeschaltet, aber die Termine wurden von der KM immer wieder abgesagt. Der Richter hat inzwischen verfügt, daß wir Termine wahrnehmen müssen und nicht mehr absagen dürfen. Mehr dazu dann im anderen Strang.
Der Umgang verschlechterte sich mit der gerichtlichen Auseinandersetzung zusehends, schließlich durfte ich meinen Sohn (im öffentlichen Raum Krankenhaus) nur zweimal die Woche für 1-2 Std. "betrachten", ich hatte ihn bis heute erst zwei Mal(!) auf dem Arm. Mein Wunsch nach mehr Umgang führte zu offen ausgetragener Aggression am Krankenbett, darum habe ich darauf verzichtet.
Inzwischen sind Mutter und Kind zu Hause, seit mehr als einer Woche bitte ich um meine beiden Umgangstermine, keinerlei Reaktion bis gestern. In einem Brief teilt mir die KM mit, daß sie nicht bereit ist, mich in ihrer Wohnung zu empfangen und begründet das mit den Spannungen zwischen uns (die von ihr so wahrgenommen werden, obwohl ich ihr gegenüber nie einen negativen Gedanken hege oder äußere). Die Spannungen würden sich eventl. legen, wenn ich ihr ausreichend Geld bezahle (mehr als ich kann), so interpretiere ich ihr Schreiben. Dann erst könnte man über regelmäßige Besuche reden.
Lange Rede, jetzt meine Frage: wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich schwanke zwischen
- Gesprächstermin mit dem Jugendamt bezügl. Sorgerecht abwarten und dort auch den Umgang einvernehmlich regeln lassen (wobei ich ziemlich sicher bin, daß sie den Termin nicht wahrnimmt)
- sofort zusätzlich zum Sorgerecht auch ein Verfahren beim Familiengerecht zum Umgang anstrengen
- nicht nur das, sondern auch noch eine Kindeswohlgefährdung durch Umgangsverhinderung auf's Tablett bringen und das alleinige ABR einfordern
Bitte berücksichtigt, daß die KM eine krankhaft veränderte Wahrnehmung der Realität hat, die ihre Reaktion auf mein Vorgehen unberechenbar macht. Sie ist seit Jahren in psychologischer Behandlung, aktuell nimmt sie m.W. nur noch sporadisch in akuten Krisen die Möglichkeit von Gesprächen wahr.
Ich möchte den Kontakt zu unserem Sohn keinesfalls verlieren und jetzt endlich beginnen, eine Vater-Sohn-Beziehung aufzubauen, ich habe Angst, daß mir die Zeit davonläuft und ein Bindungsaufbau immer schwieriger wird. Dieser Wunsch wird wiederum von der KM als Bedrohung ihrer Integrität (symbiotische Verschmelzung mit dem Kind) aufgefaßt und bekämpft.
Wieviele Umgangstermine bei Säuglingen sind denn empfehlenswert? Lieber mehr und kürzer hört man überall. Wir wohnen jetzt ca. 40 Min. Fahrzeit auseinander und ich bin berufstätig. Ist es möglich, die Umgänge jetzt schon außerhalb ihrer Wohnung anzustreben?
Herzlichen Dank für Eure Anregungen! Ich bin auch noch auf der Suche nach einer Selbsthilfegruppe für Partner von BPS-lern, gibt es soetwas?
Hallo,
ich vermute mal, dass sie sich erst Mal mit Kind in den Alltag eingewöhnen muss.
Euer Sohn ist kein normales Kind, dass jetzt einfach zunimmt und wächst.
Er hat einen Rückstand aufzuholen, das schaffen die meisten bis zum Schuleintritt.
Gib ihr noch eine Woche und dann frag mal nach.
Aber, wenn sie sich nicht in ihrer Wohnung haben will, dann ist das ihr Recht.
Jetzt wird das Wetter aber schöner, so dass du ihn abholen und mit ihm spazieren gehen oder mit ihm auf einer Decke im Park liegen kannst.
Sophie
- @AnnaSophie,
- nicht nur das, sondern auch noch eine Kindeswohlgefährdung durch Umgangsverhinderung auf's Tablett bringen und das alleinige ABR einfordern
ich bezweifel, dass man ein Extremfrühchen aus 01/16 genau wie andere Kinder diesen Geburtsdatums schon auf die Decke ins Gras legen kannst
Hallo zusammen,
vergiss das gleich wieder, das hat keine, aber auch gar keine Aussicht auf Erfolg.
Am erfolgversprechendsten ist:
Gesprächstermin mit dem Jugendamt bezügl. Sorgerecht abwarten und dort auch den Umgang einvernehmlich regeln lassen (wobei ich ziemlich sicher bin, daß sie den Termin nicht wahrnimmt)
DANACH zum Umgang und Sorgerecht ein Verfahren beim Familiengerecht zum Umgang anstrengen
Nimmst du den Umweg über das JA nicht wirst du mit Sicherheit vom Gericht wieder auf "Los" geschickt.
Mima
Hallo,
ich kann ja verstehen, dass Du enttäuscht und verzweifelt bist.
Eine wesentliche Frage ist aber nicht beantwortet. Wie geht es dem Kind? Wie ist der Entwicklungszustand? Welche Therapien werden gemacht? Wie ist die Prognose?
Das die KM kaum Termine wahrnimmt ist bei einem extremen Frühchen auch nicht anders zu erwarten schliesslich hält das Kind sie auf Trapp.
Wie kannst Du mit einem Baby, dass immer noch sehr klein ist umgehen? Traust Du Dir eine Versorgung des Kindes zu?
Dein Ansprechpartner im Moment ist das JA, kurze Umgänge sind bei so kleinen Kindern normal, sie sollten aber häufig stattfinden, wobei ich hier auch nicht mehr als 2-3 mal pro Woche als realistisch ansehe, schliesslich musst Du auch noch arbeiten. Dass ihr euch sofort wieder streitet, wenn ihr euch seht ist sehr wahrscheinlich. Im Prinzip wäre es natürlich das beste, wenn die KM Dich im Umgang mit Deinem Kind anlernen würde. Wenn sie das aber nicht will, wäre die Frage ob es eine andere Möglichkeit gibt, wo Du Dein Kind z.B. mal 2 Stunden betreuen kannst. Z.B. beim JA oder einer anderen Einrichtung.
Auch wenn es immer als unnötig angesehen wird, es macht Sinn, wenn Du einen Babykurs zur Versorgung eines Babys besuchern würdest oder Dich z.B. von einer Hebamme einweisen lassen würdest. Die Mutter lernt es im täglichen Umgang, Du siehst Dein Kind aber nicht häufig und hast es bisher auch nicht betreut.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund Dir das GSR zu verweigern, ich sehe aber auch nicht, dass Du mit der Situation wirklich umgehen kannst. Gerade ein Frühchen kostet viel Zeit und Nerven und ich lese aus Deinem Beitrag eigentlich nichts, was diese besondere Situation reflektiert. Du arbeitest Dich an der KM ab und das wars.
Die Sorge, dass Dein Kind keine Bindung zu Dir aufbaut sich im Moment unbegründet. Ob Du das Kind nun 2 mal pro Woche oder nicht siehst, es ist zu wenig um einen nachhaltigen Eindruck zu machen.
Im Sommer kannst Du Dein Kind ausfahren und mal in den Park gehen und dort auch wickeln, wenn nötig.
Die Frage der Bindung wird erst dann relevant, wenn das Kind auch längere Zeit wach ist und beschäftigt werden möchte.
Wenn es z.B. einen Nachmittag bei Dir verbringen könnte. Bist Du dafür eingerichtet?
Versuche mit HIlfe des JA einen sinnvollen Umgangsplan für das nächste Jahr unter Berücksichtigung der Gesundheit und der Entwicklung des Kindes auszustellen.
Ein solcher Plan bringt mehr als eine richterliche Umgangsregelung, gerade wenn das Kind besondere Bedürfnisse hat.
Sind die sonstigen Fragen KU und Betreuungsunterhalt geklärt?
VG Susi
Moin
Auch wenn mein erster Gedanke in Richtung Sorge um das Kind ging
Eine wesentliche Frage ist aber nicht beantwortet. Wie geht es dem Kind? Wie ist der Entwicklungszustand? Welche Therapien werden gemacht? Wie ist die Prognose?
Aber:
Das die KM kaum Termine wahrnimmt ist bei einem extremen Frühchen auch nicht anders zu erwarten schliesslich hält das Kind sie auf Trapp.
Sorry. Und wo ist hier der durch die KM ausgesperrte KV? Wieso nimmt sie nicht händeringend diese Hilfe wahr? Geht es DIR um das Kind, oder um "Mutter"(-gefühle)? Also bitte! konkretisiere sonst missverständliche Aussagen.
Wie kannst Du mit einem Baby, dass immer noch sehr klein ist umgehen? Traust Du Dir eine Versorgung des Kindes zu?
Und was qualifiziert die Mutter dies zu tun? Deine Aussage stimmt mich traurig ob des Themas dieser Seite. Wäre interessant, von weiblichen Teilnehmern (mir sehr wohl bekannte mal ausgenommen) solche Fragestellung auch "frischen" Müttern" ggü. sofort und unmittelbar gestellt zu sehen. Ja, das hätte was von öffentl. wahrgenommener Gleichstellung in sich. Wieso also stellst Du solche Frage ggü. einem KV?
Gruss oldie
PS: Ich will nicht streiten. Nur bin ich es leid, hier solch blödsinnige weil undifferenzierte und einseitige Fragestellungen zu sehen :note: - immer noch, nach -zig Jahren.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Und was qualifiziert die Mutter dies zu tun? Deine Aussage stimmt mich traurig ob des Themas dieser Seite. Wäre interessant, von weiblichen Teilnehmern (mir sehr wohl bekannte mal ausgenommen) solche Fragestellung auch "frischen" Müttern" ggü. sofort und unmittelbar gestellt zu sehen. Ja, das hätte was von öffentl. wahrgenommener Gleichstellung in sich. Wieso also stellst Du solche Frage ggü. einem KV?
Gruss oldie
PS: Ich will nicht streiten. Nur bin ich es leid, hier solch blödsinnige weil undifferenzierte und einseitige Fragestellungen zu sehen :note: - immer noch, nach -zig Jahren.
Daran sieht man eben wie tief verwurzelt der Gedanke und auch die innere Überzeugung in der Breite der Gesellschaft ist, das KM von Geburt an alles öffnen und nur zum Kindswohl da sind, während KV eben alles lernen müssen bzw. Im Grunde eher unfähig sind und eher eine latente Gefahr für Kinder darstellen. Warum sollte es in den Köpfen von Richtern diesbezüglich anders aussehen....armes Deutschland
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
ich weiss, auch ich bin dir altbekannt 🙂
Aber du hast schon gelesen, dass es hier um ein Extremfrühchen geht??
Das KInd ist 4 Monate alt und ich habe einige befreundete Eltern (paare) mit Extremfrühchen..
Bisher hat die KM das Kind ausschließlich betreut. Ob das optimal ist sei dahingestellt. Ist hier aber so, der KV war bisher nur ab und an da.
Nur bin ich es leid, hier solch blödsinnige weil undifferenzierte und einseitige Fragestellungen zu sehen :note: - immer noch, nach -zig Jahren.
oldie, ich auch! Es handelt sich hier um ein Extremfrühchen!
Mima
Hi mima mause
Aber du hast schon gelesen, dass es hier um ein Extremfrühchen geht??
Jep. Kenne ich - bereits 2 mal. Und in beiden Fällen stellte der KV keinerlei Problem dar -im Gegenteil. Inzwischen sind beiden die liebsten Papas, die sich Kinder wünschen können. Eins davon fast 30 Jahre alt, das andere fiebert seiner Pubertät entgegen.
Ähm, was wolltest Du sagen?
Gruss oldie
PS: Ein Extremfrühchen allein betreut - das ist eine wirklich anschauliche Aussage. Hochinteressant.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich kenne ebenfalls 2 Extremfrühchen.
Und bei einem von denen gab es ebenfalls kein Problem, da der Vater von Anfang an involviert und präsent war.
Bei dem anderen war es schon ein Problem. Er konnte mir dem für ihn "speziellen" Kind nix anfangen und es gab erst Kontakt (von seiner Seite aus), als das Kind nach einigen Jahren langsam mit Gleichaltrigen mitlief.
Ich denke, dass auch hier die Papas die liebsten der Welt sein/werden können, hier gelten mmn nur andere UmgangsregelungenAbsprachen als bei zeitgerecht geborenen Kindern
Ähm, was wolltest du mir sagen?
Mima
Wie es dem Kind geht, seit die beiden zu Hause sind? Ich weiß es nicht, ich vermute aber mal, er ist soweit stabil. Für mich ist der regelmäßige Umgang auch deshalb wichtig, um mir selbst ein Bild von seinem Gesundheitszustand und seiner Entwicklung zu machen. Neben der Bindung, die ich aufbauen und nicht abreißen lassen will.
Das Jugendamt ist ja schon involviert, bis zum Termin vergehen halt sicher jetzt ein bis zwei Wochen, in denen ich eventl. schon handeln könnte. Am Ende steht dann eventl. doch der Gang vors Gericht und so vergeht ganz schnell ein oder zwei Monate, in denen ich unseren Sohn nicht mehr sehen kann. Vom JA wurde mir auch die Option mit auf den Weg gegeben, neben dem Sorgerecht auch gleich den Umgang gerichtlich regeln zu lassen, ohne Mediation.
Ja, ich traue mir die Versorgung des Kleinen zu. Ich lasse mir auch gerne von der Mutter alles zeigen und erklären, sie wird mir das Kind aber nicht alleine überlassen. Und einen Besuch in ihrer Wohnung lehnt sie (momentan) ab. Ich habe auch schon überlegt, wo der Umgang stattdessen stattfinden könnte. Bin etwas ratlos.
Ich habe sehr wohl registriert, daß sie sich bis an die Grenzen ihrer eigenen Kräfte aufopfert und ihr schon lange und auch wiederholt angeboten, zwei ganze Tage pro Woche das Kind im Krankenhaus zu betreuen, während sie dann etwas für ihre Entspannung machen kann. Sie ist darauf nie eingegangen bzw. hat es strikt abgelehnt, mir den Kleinen zu überantworten.
Selbstverständlich werde ich hier alles Nötige bereitstellen, sobald er auch zu mir kann. Ich kann mich auch gerne bei den ersten Malen von einer Hebamme beraten lassen, ich tue alles, damit die KM sicher ist, daß es ihm hier bei mir gut geht. Wahrscheinlich wird mir das aber nicht gelingen.
Die Fragen KU und BU sind noch offen, die Forderungen der Mutter schwanken je nach Laune von Null bis 1.000 EUR, ich habe das JA gebeten, eine Berechnung entsprechend der rechtlichen Gegebenheiten anzustellen. Ich zahle bis dahin das, was ich mir mittels diverser Unterhaltsrechner ausgerechnet habe (DDT).
Danke schonmal für euer Feedback bis jetzt! Und übrigens: WIR streiten uns nicht vor dem Kind, ich weise sie immer darauf hin, daß sie das unterlassen soll und wir rausgehen, wenn es Redebedarf gibt. Ich habe keinen Grund, mit ihr Streit anzufangen, habe ich noch nie getan. Ich gehe dann aber meist recht schnell wieder, wenn es von ihrer Seite nicht aufhört.
PS: Warum soll ich mit dem Kind nichts anfangen können? Im Gegenteil: ich wäre gerne bei seinen Terminen dabei, z.B. Krankengymnastik und würde gerne mit ihm Übungen machen und alle Sinne stimulieren, wie auch immer. Ich weiß, daß er viel Förderung braucht, aber dafür bin ich ja auch da. Welche anderen Umgangsregelungen sollen für uns gelten?
In Antwort auf susi64 und vor allem einer Mrs_Mima
Ja, ich traue mir die Versorgung des Kleinen zu.
...
PS: Warum soll ich mit dem Kind nichts anfangen können? Im Gegenteil: ich wäre gerne bei seinen Terminen dabei, z.B. Krankengymnastik und würde gerne mit ihm Übungen machen und alle Sinne stimulieren, wie auch immer. Ich weiß, daß er viel Förderung braucht, aber dafür bin ich ja auch da.
Von daher: Mach' es, setze alles in Bewegung, was Dir hierbei möglich erscheint.
LG oldie
PS: Da bei Dir anscheinend die Zeit der Muttermilchversorgung eher technisch als real praktizierend - da objektiv unmöglich - vonstatten geht, würde ich an Deiner Stelle auf volle Gleichberechtigung bei der Versorgung/ Betreuung des Kindes bestehen - unabhängig vom Alter des Kindes. Das heißt für den Umgang - volle Gleichstellung in Bezug auf die Bedürfnisse der Mutter. Versuch auch mit der KM zu reden. Das ist immer der este und auch einfachste Weg, wenn er auch mitunter als der schwierigste erscheint.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Azael,
ich sehe allerdings einige sehr tiefgreifende Probleme auf Dich zukommen.
Mit der Diagnose Borderline und den Problemen scheinst Du dich schon auszukennen, was sehr wichtig ist.
Bei allem Verständnis für die Situation läufst Du aus meiner Sicht schon in die ersten Fallen der KM rein.
Die Fragen KU und BU sind noch offen, die Forderungen der Mutter schwanken je nach Laune von Null bis 1.000 EUR, ich habe das JA gebeten, eine Berechnung entsprechend der rechtlichen Gegebenheiten anzustellen. Ich zahle bis dahin das, was ich mir mittels diverser Unterhaltsrechner ausgerechnet habe (DDT).
Hier geht es schon los. Du hast selbst festgestellt, dass die KM Umgang und Unterhalt miteinander vermischt. Das sollte generell nicht gemacht werden. Die KM hat also bereits erkannt, dass ein Kind ein hervorragender Erpressungsgegenstand bzw. Einkommensquelle ist.
Nun liegt es an Dir, wie Du darauf reagieren möchtest.
Die Gefahr besteht aus meiner Sicht, dass Du der KM nun (um Deinen Umgangswunsch zu realisieren) insb. monetäre Angebote machen wirst. Dies halte ich - insb. wg. der psychischen Auffälligkeiten - für schwierig. Denn die Forderungen werden immer weiter gehen. Gibst Du den kleinen Finger, wird sie die ganze Hand nehmen wollen.
Auch mit dem JA solltest Du ziemlich aufpassen. Die Aufgabe des JA ist es, den Staat von allen Leistungen frei zu halten und Dich als KV zu den gesetzlichen Unterhaltspflichten heranzuziehen. Dazu kann die KM auch einen Titel gegen Dich beantragen. Das Thema Umgang steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Hast Du es mit einem mütterfreundlichen JA zu tun, so kann es Dir passieren, dass Dein Umgangswunsch einfach abgetan wird (Frühchen / zu klein / muss gestillt werden / Kind braucht Ruhe / etc.).
Durch die Verweigerung des Wohnungsbesuchs hat die KM zudem nun einen wichtigen Baustein in der Umgangsphase mit Kleinkindern die Grundlage entzogen. Denn im Normalfall werden die Umgänge (stundenweise, dafür mehrfach pro Woche) in der Wohnung der KM durchgeführt. Auch das hat die KM aus meiner Sicht nicht ohne Grund getan, denn nun werden die Möglichkeiten zur Betreuung eines so kleinen Kindes schon eng.
Ich lasse mir auch gerne von der Mutter alles zeigen und erklären, sie wird mir das Kind aber nicht alleine überlassen.
Meine Antwort dazu: Vergiss es.
Aus meiner Forenbeobachtung heraus wage ich folgende Prognose: So sehr Du dich auch bemühen wirst - es wird für die KM falsch sein. Wenn mach einen externen Kinderpflegekurs. Das macht Sinn und Du kannst später per Nachweis sogar gegenüber dem JA zeigen, das Du dich aktiv bemühst.
Ich sehe hier einen sehr steinigen Weg auf Dich zukommen, der wahrscheinlich ohne viel Schriftverkehr, Rennerei, Stress und Gerichtsverfahren nicht zu regeln sein wird. Dies als Vorwarnung, wenn Du wirklich "Vater sein" willst.
Darf ich fragen wie Deine Einkommenslage ist? Denn hier entscheidet sich ob Du die notwendige finanzielle Ressourcen zur Zahlung von ggf. Anwälten, Gutachtern und anderen Ausgaben hast. Gruß Ingo
Hallo oldie,
ich stelle die Frage, weil
.
... schließlich durfte ich meinen Sohn (im öffentlichen Raum Krankenhaus) nur zweimal die Woche für 1-2 Std. "betrachten", ich hatte ihn bis heute erst zwei Mal(!) auf dem Arm.
nicht unbedingt darauf schliessen lässt, dass er vertraut mit dem Umgang eines Babys ist. Dass das nicht seine Schuld ist, ist eine andere Frage.
Die Mutter verfügt mittlerweile über eine Erfahrung von mehreren Monaten.
VG Susi
Moin
... nicht unbedingt darauf schliessen lässt, dass er vertraut mit dem Umgang eines Babys ist. Dass das nicht seine Schuld ist, ist eine andere Frage.
Richtig. Nur bemühst Du hierbei indirekt die Agrumentation, das eine Mutter per se geeignet ist, ein Vater dies erst einmal beweisen muss. Allein dieser artverwandte Gedanke von Dir hierzu bringt mich auf die Palme.
Die Mutter verfügt mittlerweile über eine Erfahrung von mehreren Monaten.
Klasse. Warum, weshalb, wieso? Sage jetzt bitte in der Konsequenz nicht, Männer sind generell benachteiligt und im Vergleich chancenlos. Denn - hier müssten dann ganz andere Organe aktiv werden (wenn wir denn in einem Rechtsstaat leben). 🙂
Entschuldige, mein Sarkasmus/Humor läßt ein Lächeln zu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Durch die Verweigerung des Wohnungsbesuchs hat die KM zudem nun einen wichtigen Baustein in der Umgangsphase mit Kleinkindern die Grundlage entzogen. Denn im Normalfall werden die Umgänge (stundenweise, dafür mehrfach pro Woche) in der Wohnung der KM durchgeführt
Ingo, wie kommst denn da drauf?
Wie und mit welcher Grundlage sollte eine KM gezwungen werden, den KV in ihre Räume zu lassen?
Wie wärs denn umgekehrt? Die KM kommt mit dem Kind in die Wohnung des KV und der Umgang findet dort statt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Midnight,
natürlich gibt es hier keine Pflicht, dass die KM den KV einlassen muss. Doch ist genau doch das die gängige Praxis der JAs zur Regelung beim Umgang mit Säuglingen.
Ich sehe halt folgende Problematik: Wo soll der KV den Umgang mit einem Frühchen nun adequat durchführen? Durch das Thema "Stillen" ist ein Umgang ausserhalb der Reichweite der KM schon mal "raus". Was bleibt? Ein Frühchen im Indoor-Spielplatz ist vielleicht auch nicht so geeignet.
Daher meine Anmerkung dazu. Aus meiner Sicht wird es für den TO sehr schwer werden beim gezeigten Verhalten der KM überhaupt einen geregelten Umgang auf die Beine stellen zu können. Gruß Ingo
Hallo,
wird das Kind überhaupt gestillt? Bei Frühchen ist das ja nicht unbedingt möglich, vor allem bei Extremfrühchen.
Wenn es nicht gestillt wird kann Papa auch Flasche geben. Es sei denn Muttermilch wird abgepumpt und dem Kind in der Flasche gegeben.
Sophie
Die Muttermilch wird abgepumpt und mit der Flasche gegeben. Das könnte ich auch, wobei ja sicher eine Kühlkette aufgebaut werden müßte und ich jetzt nicht genau weiß, wie lange die Milch im normalen Kühlschrank haltbar ist.
Bei allem Verständnis für die Situation läufst Du aus meiner Sicht schon in die ersten Fallen der KM rein.
Hier geht es schon los. Du hast selbst festgestellt, dass die KM Umgang und Unterhalt miteinander vermischt. Das sollte generell nicht gemacht werden. Die KM hat also bereits erkannt, dass ein Kind ein hervorragender Erpressungsgegenstand bzw. Einkommensquelle ist.
Du hast recht, das ist mir inzwischen auch klar geworden. Ich habe bereits den Fehler gemacht, mir mit mehr Geld etwas Ruhe "erkaufen" zu wollen, hat natürlich nicht funktioniert und das ganze nur noch schlimmer gemacht. Darum bezahle ich jetzt nur das, was ich rechtlich gesehen auch bezahlen muß und mache klar, daß das Thema Geld nichts mehr ist, worüber sie mit mir diskutieren braucht.
Mit der Einschaltung von Gericht und JA möchte ich ihr ja genau diese Druckmittel nehmen (Geldforderungen, Umgangsverweigerung, Informationsausschluß) -- in der Hoffnung, daß sich danach die ganze Situation entspannen kann.
Danke für die Warnung, ich denke auch, daß der Weg steinig werden wird, aber es wird auch ihr helfen, wieder etwas mehr Bodenhaftung zu bekommen und ich hoffe immer noch, daß wir mittelfristig ein ordentliches Elternverhältnis aufbauen können.
Natürlich habt ihr recht: wo soll der Umgang stattfinden. Kann Sie einfach so sagen, bei mir nicht und fertig? Das kann ich gar nicht glauben.
Natürlich habt ihr recht: wo soll der Umgang stattfinden. Kann Sie einfach so sagen, bei mir nicht und fertig? Das kann ich gar nicht glauben
Doch das musst du. Die Wohnung steht unter dem Schutz des Grundgesetzes (Art. 13 Abs. 1 GG). Daher kann sie nicht durch ein Gericht dazu verdonnert werden, dir gegen ihren Willen Umgang in ihrer Wohnung zu gewähren. Das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff, den sie lächelnd von der nächsten Instanz kassieren lässt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Was kann ich denn dann realistisch für Umgangstermine und -orte einfordern? Kann ich sagen 3 Std. bei mir, zweimal die Woche? Ich bin sicher, sie läßt mich dann lieber in die Wohnung als mir das Kind ganz herauszugeben. Mir wäre es recht, auch alleine Zeit mit ihm zu verbringen. Ich hab ihn jetzt 14 Tage nicht gesehen, nichts von den beiden gehört, das kann's doch auch nicht sein.