Servus Sven!
Schon mal was von Interpunktion gehört?
Zu Deinem letzten Beitrag:
all die aufgezählten Dinge hättest Du auch getan, würdest Du bei Deiner Tochter (und bei KM) leben, also warum nun darüber jammern?
Es gilt, Lösungen zu finden und nicht nach Problemen zu suchen, warum etwas nicht möglich ist.
Marco, dem Deine Vorstellung von Umgang auch zu wenig wäre...
P.S.
Das JA kann bestenfalls beratend aktiv werden, hat weder Dir noch KM was vorzuschreiben. Wenn KM also nicht zusammenarbeiten will, dann tut sie es eben nicht!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Anscheind versteht ihr nicht was ich meine ich bin nicht freiwillig von meiner tochter weggezogen den aus gesundheitlichen gründen meine r tochter die im haushalt lebt.
naja aber da haben wir es doch ich habe das gespräch beim jugendamt aufgesucht um hilfe zu erhalten um zu vermitteln wischen der km und mir, und die km leht ja nun jeglichen umgang ab, und das kanns ja wohl nicht sein. Und noch was wenn wir als Vater niocht mit dem jugendamt zusammenarbeiten wollen heißt es gleich der will ja keine hilfe haben oder so.
und das jugendamt hat ja vorgeschlagen das wir die kosten und so uns teilen aber das will die km nicht . und ich bin kein mensch der aufs geld aus ist.
aber wenn wenn ich nix zuverheimlichen habe dann arbeite ich doch mit dem jugendamt zusammen zum wohl des kindes aber da blockt sie ab.
Hallo
Das ist dein Satz:
"und das jugendamt hat ja vorgeschlagen das wir die kosten und so uns teilen aber das will die km nicht . und ich bin kein mensch der aufs geld aus ist."
Weiter oben hast du geschrieben,daß die KM noch Restschuld bei dir hat wegen Anziehsachen EUrer Tochter mhm passt nicht so ganz zusammen, in meinen Augen.
Sorry aber ich glaube so ganz verstehst du leider nicht was dir hier einige versuchen klar zu machen. Du hast die km zahl zwischen dir und deiner Tochter geschaffen. Bist aber nicht in der Lage einem regelmässigen Umgangskontakt zu deiner Tochter aufzubauen, weil das Geld knapp ist. Möchtest lieber immer Monate auf die Ferien warten und die Maus dann für 3-4 Tage holen Sorry das ist eindeutig zu wenig.
Hier kämpfen Väter um jede kleine Stunde Umgang die sie kriegen können, da ist das hier was du beschreibst fast lächerlich, Sorry nicht böse sein.
neeee neeee restschulden sind mehr nicht vorhanden .
also anscheind würdet ihr nicht nach der gesundheit eines kindes was im haushalt lebt gehen wenn es ihr in der neuen umgebung besser geht. was wir aber getan haben ( zum wohl des kindes ) den die kleine hat astma und neurodemitis und da ist die berliner luft nun garnicht gut.
Ich telefoniere mit meiner tochter regelmässig alle 14 tage das hat die mutter zugelassen wollte aber 2 mal die woche anrufen aber das wäre ihr zuviel was ich nicht verstehe. Also bin ich drauf eingegangen und telefoniere alle 14 tage mit ihr und ich rufe pünktlich an.
und ich habe auch geschrieben wenn ich es finazell schaffe hole ich sie einmal im monat zu uns, weil es so auschaut das ich in der nächsten zeit arbeit habe, Und das ich alg 2 bekomme habe ich mir nicht ausgesucht.
aber wenn du denkt das es lächerlich ist . dann weiß ich auch nicht
Hi B1sven2005
Ich finde es schon etwas befremdlich, wie Du auf die Beschwerden des einen Kindes dermassen rumreitest, dem anderen Kind dafür faktisch einen Tritt in den Allerwertesten verpassen tust. Die von Dir genannten Erkrankungen sind eigentlich Volkskrankheiten, und ja - die Berliner Luft ist da nicht gerade die Beste. Allerdings sehe ich auch in LWL nicht die Lösung des Problems, welche Du hier zu implizieren versuchst. Diese Sammlung an Erkrankungen deuten für mich eher auf falsche Pflege hin - sorry, so ist nun mal meine Einstellung und mein Halbwissen dazu. Ebenso sehe ich keinen Sinn zwar vielleicht weniger Krankheitsbeschwerden zu haben, dafür jedoch noch schwerer einen Job zu finden. Für mich hört sich das alles etwas kleingeistig und an den Haaren herbeigezogen an.
Also:
a) Die KM der 4-jährigen braucht sich nicht an den Kosten eines Umgangs zu beteiligen. Die Kosten des Umgangs hat der-/diejenige zu tragen welche(r) ihn wahrnimmt - in Ausnahmen, wer die Entfernung schafft. Da gibt es kein Lamentieren und Hinweisen auf JA-Aussagen.
b) Als Vater hast Du das Recht und die Pflicht, Umgang mit Deinem Kind wahrzunehmen. Gibt es hier Probleme, so ist folgender Weg ratsam/einzuschlagen:
- Versuch einer Einigung mit der KM
- das JA einschalten wegen Vermittlung mit der KM
- Klage vor Gericht auf Umgang
c) Du wirst hier keinen Beifall für den von Dir eingeschlagenen Weg bekommen.
Und meine eingangs geäusserte Kritik rührt aus eigener Erfahrung (Vermutung) her, teilweise 45 Jahre lang, in Berlin lebend, zzgl. chron. Kiefernhöhlenentzündung (Dank der Klimaanlage zu Armee-Zeiten). Oftmals sind es die Lebensweisen, welche erst dazu führen - ob verschuldet oder unverschuldet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich hab noch immer keine Antwort darauf, was passiert, wenn eines der im Hause während der angestrebten Umgangszeit krank wird, da fiel ja wohl in der Vergangenheit auch jedesmal der Umgang ersatzlos aus.
Ob im 200 km entfernten Ludwigslust die Luft besser ist als z.B. in Potdam?
😡 also ich sage dir jetzt das es in lwl meiner tochter schon besser geht und sie keine medis mehr braucht,
Arbeit habe ich in aussicht. und meine frau hat ab september so gut wie eine ausbildung in der tasche. das zu Thema arbeit.
UND ICH HABE MEINE TOCHTER N ICHT IN DEN HINTERGETRETTEN
falsche pflege das war ja wohl nix dann müsste ja jeder sein kind falsch pflegen was astma hat
und die entfernung habe ich zwar beschaffen aber wenn die mutter umgezogen wäre würde ja das gleiche sein
antwort für achhja
und es würde der umgang nicht ausfallen ich würde der km bescheid sagen das eines der kinder im haushalt krank ist weil wenn ich nachherrein sage achso eines der kinder war krank dann geht sie gleich an die decke und es ist nicht üfters gewessen.
und ersatzlos nicht haben den umgang auf das daraufolgende we gemacht
Hallo
Meine Frau hat auch Asthma und mein Sohn hat auch Neurodermities und deswegen ziehen wir aber trotzdem nicht hoch an die See.
Darf ich mal fragen wann du deine Tochter das letzte mal gesehen hast und warum du nicht zuerst den Umgang geregelt hast, bevor ihr umgezogen seit?
Lg
naja das ist ja deine endscheidung ob du an die see zioehst oder nicht wir haben diesen schritt getan und es geht meiner tochter viel besser als in berlin.
ich habe meine tochter im mai diesen jahre das letztemal gesehen ich habe ja bevor wir umgezogen sind versucht es zu regeln mit dem umgang habe es ja auch erst mit der km versucht zu regeln und sie meinte nur naja schaun wa mal den wir haben ihr rechtzeitig gesagt das wir diesen schritt machen werden, und somit habe ich mit ihr eine regelung zu finden aber dieses war nicht möglich sie stellte auf stur, somit bin ich dann den weg zum JA gegangen und bis man da ein termein bekommt ist nicht immer gleich so schnell den die bearbeiter beim JA sind ja auch nur menschen und haben viel zu tun,
da hatten wir ein getrennten termein und dann ein termein zusammen und es konnte nicht vermittelt werden weil die km auf nix eingegangen ist, und ich dagegen habe gesagt ok über punkte die geklärt werden solten zum späterenzeitpunkt ist nicht das problem.
ich bin kompromissfähig was die km nicht ist.
Also, eine Bahnfahrt von LL nach B kostet hin und zurück ca. 42 Euro (Regio) mit einer Bahncard25, diese kostete mich einmalig 57 Euro.
Neurodermitis und auch Asthma sind Krankheiten, die im Kleinkindalter häufiger auftreten und sich oft verwachsen. Mein Sohn hatte als Baby neurodermitistypische Ekzeme, jetzt bis vor kurzem auch Krupphustenanfälle. Diese resultieren daraus, dass die Bronchien bei Kindern noch sehr klein sind und wenn diese verstopfen, schnell diese Hustenprobleme entstehen.
Wenn jetzt jeder an die See ziehen würde, dessen Kind ähnliche Probleme hat, na, dann wären die Orte an der See wohl recht bald überbevölkert. Man kann übrigens gerade bei Asthma/chron. Bronchitis/Krupp usw. auch viel durch die Lebensweise verhindern, wie Oldie schon schrieb. Dazu gehört bspw., dass in der Umgebung des Kindes, insb. in der Wohnung nicht geraucht wird, auf Tierhaltung ggf. verzichtet wird. Raus an die frische Luft, Ausflüge ins Umland, etc. sind Pflichtprogramm.
Insgesamt denke ich, hättest Du Dir vorher überlegen müssen, wie Du den Umgang (nach dem in meinen Augen überflüssigen Umzug) finanzierst und umsetzt.
Wie sieht denn Deine Kompromissfähigkeit aus? Im Moment sehe ich die nicht wirklich. Du hast ja auch eine recht feste Vorstellung, was Du willst. Womit willst Du denn entgegenkommen?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
also bei der kleinen war es so schlimm das sie wochenlang zur atemtherapie musste,und sie kronisches astma hat rauchen tuen wir nicht in der wohnung.und es ist nicht schön wenn sie nach luft schnappt und sie auch nicht kita tauglich ist, obwohl sie so gerne in die kita gegangen ist und wenn man von der kita hört das sie dann schauen ob sie es hinbekommen ihr das spray zu verabreichen musst du doch als elternteil angst haben das dein kind nicht mehr aus der kita kommt , wir haben die erziehrin auch eingewissen was zu tun ist im notfall und wir sind fast jedentag drausen im umland gewessen aber kaum waren wir in berlin angekommen hat sie angefangen zu röcheln und lange laufen konnte sie in berlin auch nicht und erkläre mal ein kind im alter von 1 jahr und 6 monaten das sie im wagen sitzen muss bzw nicht lange laufen kann wenn sie ein drang hat zum laufen.
Ja ich habe feste vorstellungen das stimmt , abert wieso soll ich als vater so springen wie die mutter es will sie kann ja auch auf vorschläge ein gehen und vorschöäge machen aber die KM würde am liebsten das kein kontakt mehr besteht.
Hallo Sven,
der Marco aus dem Süden hatte Dich schon gefragt, ob Du schon mal was von Interpunktion gehört hast.
Es ist total schwer, ohne Satzzeichen und mit wenigen Absätzen einige Sätze sinngemäß zu verstehen. Du schreibst alles so durch ohne Punkt und Komma. Manche Sätze muss mal 2x lesen bis man verstanden hast, was Du ausdrücken willst.
Bitte sei nicht böse, möchte Dich nicht belehren, aber es würde das Lesen für uns einfacher machen und Du würdest evtl. noch mehr Tipps bekommen.
LG,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
Hallo Km Bella
Also tips habe ich bis jetzt nicht wirklich bekommen. bis auf die bahncard und so.
Aber was ich nicht verstehe es wird immer so dargestellt als wenn ich mit absicht die entfernung mir ausgesucht habe,
Den wenn die km mutter weggezogen wäre was sie ja auch schon vorhatte würde ich ja auch kein umgang bekommen so wie ich es gerne hätte den ich wollte ja auch den umgang so beibehalten alle 14 tage aber da meinete die KM zu mir das weiß sie noch nicht ob wir es so machen.
ok habe ich gesagt dann gehe doch auf die vorschläge ein die ich gemacht habe auch so will sie den umgang nicht.
was soll man aber davon halten das sie mit unsere tochter zum jugendamt kommen sollte und sie aber nur alleine gegangen ist mit der begründung das die kleine eine magendarmgrippe hat. dann wäre ich da nicht hingegangen und ein neuen termien gemacht so das die kleine dabei wäre.
lg
Moin Sven,
hätte, wäre, könnte ist doch überhaupt nicht interessant! Von Bedeutung ist nur der Ist-Zustand und der ist nun mal, dass DU die Entfernung geschaffen hast. Die KM hätte auch.. hat sie aber nicht. Also vergiss das einfach.
Du kannst KM auch nicht zwingen, JA-Termine wahrzunehmen, weder mit noch ohne Kind. Und auch da macht es keinen Sinn, Dich darüber aufzuregen.
Die üblichen Schritte sind:
1. Versuchen mit der Mutter zu einigen. (Hast Du gemacht, klappt nicht)
2. Vermittlung von JA in Anspruch nehmen (Hast Du gemacht, klappt auch nicht)
3. eine Umgangsregelung gerichtlich einklagen.
So, das ist der Tipp. ABER: Du brauchst nicht nur eine Regelung, wie DU Dir den Umgang vorstellst, sondern diese muss von DIR auch einhaltbar sein.
Meine Prognose ist, wenn Du das Kind in den Ferien für je ein paar Tage haben willst, wirst Du scheitern, weil das Kind klein ist und die Abstände zwischen den Umgängen zu groß. Da wird KM dann sagen: "Oh, das Kind hat gar keine vernünftige Bindung mehr und da ist ihm 3-4 Tage Trennung von der Mutter über die Entfernung nicht zuzumuten." Und ich würde mich nicht wundern, wenn das Gericht ihr diesbezüglich Recht gibt.
Dass Du den Umgang aus finanziellen und Entfernungsgründen nicht öfter wahrnehmen kannst, kannst Du aber niemandem anlasten. Du hast bezüglich Deines Wohnortes eine Entscheidung pro 2. Kind getroffen, die sich nun gegen Dein 1. Kind auswirkt. Und eben das hättest Du vorher bedenken müssen.
Also solltest Du sicher Dein Recht auf Umgang einklagen, ABER Du solltest Dir wirklich Gedanken machen, WAS genau Du forderst.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Sven
Das was LBM geschrieben hast unterstreiche ich mal ganz klar und gebe ihr in allen Punkten vollkommen recht.
Ich möchte dir aber auch noch einen weiteren Punkt ans Herz legen. Du hast deine Tochter seit Mai nicht mehr gesehen, das sind mitlerweile 2 Monate. 2 Monate nur alle 14 Tage ein läppisches Telefongespräch mit deiner Tochter und sonst nichts.
Solltest du dich nun endlich dazu entschließen vor Gericht Umgang zu beantragen, wird noch weitere Zeit ins Land verstreichen. Somit kann es sehr gut passieren,daß du deine Tochter weitere Monate nicht zu Gesicht bekommst und eventuell die Mutter vor Gericht eine entfermdung vorbringt und vieleicht sogar noch BU beantragt.
So was machst du dann? Dann wirst du notgedrungener weise mehrmals alleine wegen BU zu deiner Tochter fahren müssen und dann ist nichts mehr mit Wochenenumgang oder sogar Ferien.
Glaube mir ich weiss was ich sage.
Die letze Umgansgverhandlung dauert gut 8 Monate bis zum Gerichtstermin vorher passierte gar nichts.
Durch meine Ex konnte ich meine Tochter im Mai und Juni nicht sehen, ich war zwar vor der Haustür der KM und unserer Tochter, aber mir wurde die Maus nicht raus gegeben. Tja mal eben Freitags 760 km umsonst gefahren.
Jetzt im Juli konnte ich meine Maus endlich sehen , aber meine Tochter sagte zu meiner Frau als diese in NRW abgeholt hatte, sie hätte mich so lange nicht gesehen und wüsste schon gar nicht mehr wie ich aussehe. Das tat weh für mich als Vater und meine Tochter ist schon 8 Jahre.
Lg
Hallo Lausebackesmama
Das ist mal wenigstens eine vernümftig anwort und nicht nur vorhaltungen, Den jeder Vater und auch mutter denke auch an das wohl des kindes was im haushalt lebt.
also ich habe ja nun nächste woche schon die gerichtsverhandlung weil meine anwältin es auf eilverfahren beantragt hat., und so wie ich die umgänge gerne wünsche sind auch vom gesetzgeber auch noch im rahmen und auch vertretbar.
Meine Anwältin hatte mir noch ein tip gegeben das es ein neues urteil gibt wo ich zuschuß beantragen kann um die umgänge mit meiner tochter wahrzunehmen. UNd das ich moemtan arbeitslos bin habe ich mir nicht ausgesucht den die wirtschaftslage kennt ja wohl jeder.
Es mag zwar sein das man die km nicht zwingen kann aber im intresse des kindes arbeitet man mit dem Ja zusammen ist meine meinung, zumal wo ich meine tochter die jetzt fast 5 jahre ist am sonntag wenn es wieder nachhause geht immer gesagt hat sie will nicht zu mama , Und auch wo die KM siew bei uns abgeholt hatte sie sich geweigert hat sich die schuhe und so anzuziehen. Da habe ich dann gut zureden müssen das wir uns ja in 14 tagen wieder sehen und ich sie wieder aus der kita abhole.
Meine vorstellungen ist das Meine tochter wenn sie mit der KM zum Ja gegangen wäre das sie sagen tut das sie Ihren papa sehen möchte
Hallo Sven
Das was LBM geschrieben hast unterstreiche ich mal ganz klar und gebe ihr in allen Punkten vollkommen recht.
Ich möchte dir aber auch noch einen weiteren Punkt ans Herz legen. Du hast deine Tochter seit Mai nicht mehr gesehen, das sind mitlerweile 2 Monate. 2 Monate nur alle 14 Tage ein läppisches Telefongespräch mit deiner Tochter und sonst nichts.
Solltest du dich nun endlich dazu entschließen vor Gericht Umgang zu beantragen, wird noch weitere Zeit ins Land verstreichen. Somit kann es sehr gut passieren,daß du deine Tochter weitere Monate nicht zu Gesicht bekommst und eventuell die Mutter vor Gericht eine entfermdung vorbringt und vieleicht sogar noch BU beantragt.
So was machst du dann? Dann wirst du notgedrungener weise mehrmals alleine wegen BU zu deiner Tochter fahren müssen und dann ist nichts mehr mit Wochenenumgang oder sogar Ferien.Glaube mir ich weiss was ich sage.
Die letze Umgansgverhandlung dauert gut 8 Monate bis zum Gerichtstermin vorher passierte gar nichts.
Durch meine Ex konnte ich meine Tochter im Mai und Juni nicht sehen, ich war zwar vor der Haustür der KM und unserer Tochter, aber mir wurde die Maus nicht raus gegeben. Tja mal eben Freitags 760 km umsonst gefahren.
Jetzt im Juli konnte ich meine Maus endlich sehen , aber meine Tochter sagte zu meiner Frau als diese in NRW abgeholt hatte, sie hätte mich so lange nicht gesehen und wüsste schon gar nicht mehr wie ich aussehe. Das tat weh für mich als Vater und meine Tochter ist schon 8 Jahre.Lg
Ja das ist schon hart was heißt BU??
ich habe auch gedacht das es lange dauert bis es zum gerichtstermien kommt aber es sind jetzt gerademal 4 woche ca her wo ich meine anwältin beauftragt habe es gerichtlich einzuklagen.
und am 15.7 ist schon der termien da sie ein eilverfahren beantragt hat beim gericht.
und sie hat auch gesagt das der bericht vom JA gut ist und für mich gut ausgelegt ist da sie blockt und somit habe ich gute chancen
Moin,
es hätte Dir auch genauso passieren können, dass Deine Ex mit Kind zum JA marschiert und das Kind sagt: "Ich will Papa nicht sehen!" Da wäre sie nicht das erste Kind, was das behauptet, obwohl es nicht stimmt. Die Aussage des Kindes ist für den Umgang auch "nicht maßgeblich". Umgangsrecht/-pflicht ist gesetzlich definiert und ebenso wenig vom Willen des Kindes abhängig, wie der alltägliche Gang in die Kita oder Schule.
Ob man im Interesse des Kindes mit dem JA zusammenarbeitet, muss jeder für sich entscheiden. Und wenn das für Dich der richtige Weg ist, dann ist das schön. Aber eben nicht allgemein verbindlich.
Du magst was Arbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise angeht schon Recht haben, aber ob es dann clever ist nach McPomm zu ziehen, ist eine andere Frage.
Was machst Du eigentlich, wenn Du jetzt Umgang zugesprochen bekommst, aber aus irgendeinem Grund das Kind nicht mitnehmen darfst? Hast Du eine Vor-Ort-Lösung? Könnte ja sein, dass das Gericht betreuten Umgang empfiehlt oder eine langsame Umgangsanbahnung (erst stundenweise, dann tageweise zur Probe, weiß der Geier). Wenn Du Dich hier umsiehst, wirst Du ja schon gesehen haben, dass es einige Fälle gibt, in denen der Umgang nicht einfach nach den Vorstellungen des beantragenden Elternteils ausgeurteilt wurde.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja das ist schon hart was heißt BU??
ich habe auch gedacht das es lange dauert bis es zum gerichtstermien kommt aber es sind jetzt gerademal 4 woche ca her wo ich meine anwältin beauftragt habe es gerichtlich einzuklagen.
und am 15.7 ist schon der termien da sie ein eilverfahren beantragt hat beim gericht.
und sie hat auch gesagt das der bericht vom JA gut ist und für mich gut ausgelegt ist da sie blockt und somit habe ich gute chancen
BU heisst Betreuter Umgang.Du darfst deine Tochter dann nur unter Aufsicht für ein paar Stunden sehen und das in kurzen Abständen.
Dann hast du aber mehr Glück als die meisten hier bei Vatersein.de das die Verhandlung so schnell nach Antrag zur verhandlung kommt. Viele warten wie gesagt Monate wenn nicht sogar mehr als ein Jahr auf Umgang.
Lg
Naja wir sind nach meckpomm wegen der kleinen hochgezogen wegen der luft hier und es geht ihr viel besser und braucht keine medis, und das ich auf suche bin wegen arbeit ist klar das mache ich ja auch. habe mich auch bei zeitarbeitsfirmen beworben da verdient man zwar nicht die welt aber so komme ich raus und kann sagen ich gehe arbeiten und bestreite meinlebensunterhalt .
ob es dann reicht steht auf ein anderes blatt geschrieben.
Mit welcher begründung sollte das gericht begleitenden umgang anordnen? ich habe sie seit nach der trennung regelmässig gehabt alle 14 tage.
Und es ist aber traurig das wir väter in manchenfällen gezwungen werden so mit rechtfolgebelehrung und so aber eine KM Braucht es nicht?
wo ist da die gleichberechtigung.
Und ich kann mich Vater nennen den ich will mich ja auch weiterhin mich um meine Tochter kümmern
Denn es gibt ja auch Väter die keine intresse zeigen und das ist traurig und den sollten sie mal mehr auf den zahn fühlen.
Aber es werden ja alle väter unter ein kam gescherrt.
