Hallo...
ich habe eine 2,5 jährige Tochter . Ich habe von Geburt an, zwei Jahre zusammen mit meiner Tochter und meiner Ex bei meinen Eltern gelebt . Wir hatten eine eigene Wohnung bei Ihnen. Da meine Ex, keine Arbeit fand, sind wir wo anders hin gezogen wo sie sich selbstständig gemacht hat. Wir hatten eine neue gemeinsame Wohnung unser Kind ging in den Kindergarten, alles wunderbar .. Dann nach ein paar Wochen lernte Sie einen neuen Typen kennen und trennte sie von mir ... Das war anfangs sehr hart für mich. Ich musste die Wohnung wieder aufgeben, meine neue Arbeit und zog wieder zu meinen Eltern. Ich hatte nach unserer Trennung mit ihr einen Vereinbarung das ich unsere gemeinsame Tochter alle zwei Wochen übers We bekommen könnte und wenn ich Urlaub habe. Das lief die ersten zwei Monate auch ganz gut und ich habe die gemeinsamen We mit meiner Tochter genossen . Meine Tochter hängt sehr an mir . Nach den zwei Monaten rief mich meine Ex an und sagte mir das ich ich meine Tochter nur noch stundenweise sehen dürfte . Weil sie angeblich verstört sei wenn sie von unseren gemeinsamen we kommen würde . Darauf hin versuchte ich mit dem JA kontakt auf zu nehmen , was viele Wochen dauerte, da die Bearbeiterin angeblich im Urlaub gewesen sein sollte . Naja nach drei Briefen habe ich einen Termin erhalten . Da die Beraterin vom JA zwischenzeitlich Kontakt mit meiner Ex aufgenohmen hatte und die gleich mit Ihrer Anwältin ( gleichzeitig beste Freundin ) vorsprach und Ihre Anwältin die von JA kannte . Gab es für sie nur eine einseitige Beratung und sie hörte mir garnicht richtig zu . Darauf hin nahm ich mir eine Anwältin die auch in mehren Briefen versuchte mit der gegnerischen Partei zu vermitteln . Ohne Erfolg . Wir haben das gemeinsame Sorgerecht , kann da meine Ex einfach machen was sie will ??? Kennt sich jemand mit Urteilen aus ?? Es geht jetzt vor Gericht , aber ich weiß nocht nicht was raus kommt ... :exclam:
lg Stefan
Moin Zacherbfh und Willkommen!
Also die Sache scheint auf den ersten Blick recht klar zu sein - Deine Exe bricht geltendes Recht. Das wird nicht geahndet, es sei denn Du wirst aktiv.
Nach § 1684 BGB ist jeder Elternteil verpflichtet Umgang zu gewähren bzw zu diesen wahr zu nehmen. Es ist das Recht des Kindes.
Bei einer mauernden Exe und einem tränigen JA kannst Du nur Umgangsklage beim Amtsgericht einreichen. Die ist in der Regel der Fälle auch von Erfolg gekrönt. Zum großen Teil wird dann ein Umgang alle 14 Tage ein Wochenende beschlossen. Bei sehr kleinen Kindern manchmal häufigerer Umgang aber dafür kürzerer.
Sofern Du Dir nicht harte Dinge zu schulden hast kommen lassen, solltest Du eigentlich durch das Gericht eine Umgangsregelung erreichen können.
Grüße,
Milan
Danke für die Antwort ...
Eine Umgangsklage reicht meine Anwältin nächste Woche beim Gericht ein .. Habe mir nix zu schulden kommen lassen ... Sie hat jetzt nur eine neue Familie, wo ich nicht mehr rein passe ... Ich vermute das meine ex drauf hofft das ich aufgebe und nur noch der zahlende Vater bin ...
Wenn noch jemand was zu diesem Thema weiß, bitte schreiben ....
lg Stefan
Hi Stefan!
Die Exe kann argumentieren soviel sie will. Umgang zum getrennt lebenden Elternteil steht dem Kind von Gesetz wegen zu. Da gibt´s nix dran zu rütteln. Solange Du nicht das Sorgerecht alleinig oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht versuchst einzuklagen sind die Gerichte uns Vätern eigentlich in der Regel gnädig. Es sei denn die Exe kommt mit rotzhinterlistigen Argumenten und bösen falschen Vorwürfen. Dann kann es was länger dauern.
Grüße,
Milan
HI zacherbfh und Willkommen !
Wenn noch jemand was zu diesem Thema weiß, bitte schreiben ....
Ich denke 99,9 % der Väter die hier vertreten sind können da ganze Arien drüber schreiben und machen das volle Programm mit ;(
Wir alle versuchen hier einfach nur soviel wie möglich Kontakt mit unseren Kindern zu bekommen, zu halten was aber immer wieder durch durchgeknallte exen verhindert wird, das sind leider die Waffen der "kleinen Frau". Was wir hier davon halten ist ja wohl klar....wobei ich ganz klar betonen möchte, dass es hier auch weibliche Ausnahmen gibt, gerade das macht dieses Forum auch so interessant und wichtig.
Also zum Punkt, wie milan schon schrieb. Die Willkür der KM bekommst du nur eingedämmt wenn Du irgendwann gerichtlich vorgehst, Einigungen aussergerichtlich werden in der Regel wieder verworfen. Eine Garantie, auch mit gerichtlich geregeltem UGR gibt Dir allerdings keiner, aber ich denke es beruhigt und Zuwiderhandlungen können entsprechend beim AG oder JA "gemeldet" werden. Wir haben hier auch schon gelesen, dass in Härtefällen sogar Bußgeld auferlegt werden kann... aber das sollte die letzte Möglichkeit bleiben.
Wenn es dich interessiert was so alles passieren kann, dann findest Du hier im Forum massig Lesestoff, meine Geschichte findest du hier http://www.vatersein.de/forum-topic-8055.0.html
Also viel Glück und alles Gute, lass von Dir hören !
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
