Umgang mit ihren ne...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang mit ihren neuen Schwiegereltern

 
(@emkaey)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Tag,
versuche es so kurz als möglich zu machen. Wurde wegen eines anderen Mannes verlassen und mit dem ist meine Ex jetzt auch verheiratet und hat noch ein kind bekommen. Daß ich den Typen nicht mag brauch ich vermutlich niemand zu erzählen. :gunman:  😉

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und die Umgangsregelung wurde in der not. Trennungsvereinbarung offen gelassen.

Also meine Mutter holt die kleine 1x unter der Woche vom Kindergarten und kurz vorm Schlafengehen bring ich sie wieder zu meiner Ex. Zusätzlich ist meine Tochter an 1 Tag des Wochenendes über Nacht bei mir. Das ist jetzt schon seit 2.5 jahren so. Da müsste es doch schon soetwas wie Gewohnheitsrecht geben, oder?
Vor kurzem haben wir uns wieder gestritten wegen dem Geburtstag unserer Tochter und da fängt si immer an mir gleich mal zu drohen daß der Umgang reduziert wird. Dagegen würde ich gerne gewappnet sein falls es doch mal soweit kommt.  Kann mir dazu jemand was erzählen?

Des weiteren passt es mir nicht daß meine Ex keine Veranstaltung auslassen möchte und meine Tochter auch seeeehr oft bei der Schwester meiner EX , meinen Schwiegereltern und sogar den neuen Schwiegereltern meiner EX schläft. Hat sie das Recht dazu oder hab ich da auch mitzureden? Es kann doch nicht sein daß das Kind 1x pro Woche bei mir schläft und mind. 1x pro Woche noch bei irgendjemand anderem!!! Das kann auch nicht gut sein für ein Kind, das so oder so schon genug "Hin und Her" hat.

Wäre Dankbar für Tips

Gruss
emkaey

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2009 15:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin emkaey,

Willkommen bei VS.de.

Da müsste es doch schon soetwas wie Gewohnheitsrecht geben, oder?

Hmm... die Frage verstehe ich nicht ganz. Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang und andererseits hat der Vater die Pflicht, den Umgang wahrzunehmen.

Wie alt ist Eure Tochter? GSR ist schon mal gut. Da ihr die Regelung in der notariellen Trennungsvereinbarung offen gelassen habt halte ich nicht für besonders gut. So hast du momentan keine Handhabe.

Versuche auf jeden Fall, im guten mit Ihr zu reden. Falls das alles nicht wirkt, hast du die Möglichkeit, beim zuständigen JA vorzusprechen. Die werden Dir dann sagen, dass sie zwischen Euch nur vermitteln können usw. (bringt meistens nicht besonders viel).

Oder ihr macht im Nachhinein eine sogenannte Elternvereinbarung.

Sprich sie doch als erstes beim nächsten Treffen mal an und warte, wie sie reagiert. Auf keinen Fall u.U. aus Zorn drohen mit Anwalt oder so....

Lass sie reden und bleib ganz entspannt.

Wenn dies scheitert, dann kannst Du Dir hier sicher Tipps holen.

Bedenke: Es ist Euer Kind! Versucht Eure Unstimmigkeiten nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen. Ihr seid Erwachsen.

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2009 16:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo emkaey,

Wurde wegen eines anderen Mannes verlassen (...). Daß ich den Typen nicht mag brauch ich vermutlich niemand zu erzählen. :gunman:  😉

Brauchst du nicht. Interessiert auch niemanden. Ist weder sein Problem, noch ihr Problem, und schon gar nicht mein Problem. Es ist ausschließlich ein Problem für dich, und sogar das nur dann, wenn du es selbst für dich zum Problem machst. Denk' bitte mal darüber nach.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und die Umgangsregelung wurde in der not. Trennungsvereinbarung offen gelassen.

Gemeinsames Sorgerecht ist gut; dass es keine schriftliche Umgangsregelung gibt, ist nicht ganz so gut, wie du gerade selber merkst. Ich persönlich würde so vorgehen:

Überleg dir als erstes, wie viel Umgang du wirklich willst (und bei realistischer Betrachtung auch tatsächlich wahrnehmen kannst). Das könnte durchaus mehr sein als das, was du bislang an "Gewohnheitsrecht" hattest. Deine Entscheidung, wie viel Umgang du wirklich haben willst. Denk bitte auch an Regelungen für die Ferien, für Feiertage, und was passieren soll, wenn ein Umgang z.B. wegen Krankheit ausfällt.

Anschließend bittest du Ex-Schatziputzi, dass ihr über eine dauerhafte Umgangsregelung redet und das Ergebnis dann auch schriftlich festhaltet. Das kann gerne eine einfache Vereinbarung sein, von euch beiden unterschrieben (ein Exemplar für dich, ein Exemplar für sie), das braucht nicht unbedingt von einem Notar o.ä. abgesegnet zu werden. Viel wichtiger ist, dass ihr euch einig seid, und dass es beweisbar festgehalten ist. Das wird dir zwar im Streitfall nur bedingt nützen, denn Umgangsboykotteusen haben in diesem Land so oder so Narrenfreiheit, aber es wird ihr ein bisschen schwerer fallen, sich auf Gedächtnislücken zu berufen.

Wenn Ex-Schatziputzi nicht will, hast du zwei Möglichkeiten. Entweder, du hältst still und hoffst, dass eure gewohnte Regelung einfach weiterläuft, schließlich sollte ihr klar geworden sein, dass du die Sache ernst meinst und ggf. bereit bist, für den Umgang mit deiner Tochter zu kämpfen. Stillhalten wäre in dieser Situation vermutlich das beste, denn wozu schlafende Hunde wecken? Du könntest allerdings anschließend auch gleich das Jugendamt um eine Vermittlung bitten zwischen dir und Ex, vielleicht kommt ihr dadurch zu einer gemeinsamen Regelung. Diesen Weg wirst du spätestens dann gehen müssen, wenn deine Ex anfängt, den Umgang zu sabotieren.

Wenn das Gespräch beim Jugendamt nichts nützt, oder wenn Ex-Schnucki das Gespräch beim JA verweigert (zwingen kann sie keiner), dann klagst du vor Gericht eine Umgangsregelung ein.

Des weiteren passt es mir nicht daß meine Ex keine Veranstaltung auslassen möchte und meine Tochter auch seeeehr oft bei der Schwester meiner EX , meinen Schwiegereltern und sogar den neuen Schwiegereltern meiner EX schläft. Hat sie das Recht dazu oder hab ich da auch mitzureden? Es kann doch nicht sein daß das Kind 1x pro Woche bei mir schläft und mind. 1x pro Woche noch bei irgendjemand anderem!!! Das kann auch nicht gut sein für ein Kind, das so oder so schon genug "Hin und Her" hat.

Ob du ein Recht hast, ihr in die Kindererziehung hineinzureden? Kurze Antwort: Nein, hast du nicht.

Ausführliche Antwort: Genau so wenig, wie sie das Recht hat, dir in den Umgang mit deiner Tochter hineinzupfuschen. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muss sie sich mit dir zwar bei wichtigen Entscheidungen abstimmen, z.B. wenn es um die Einschulung geht oder um eine geplante Operation; aber Alltagsentscheidungen trifft sie, so lange das Kind bei ihr ist. Genau so, wie du die Alltagsentscheidungen triffst, wenn deine Tochter bei dir ist. Oder was würdest du sagen, wenn deine Ex dir vorschreiben könnte, was du zu Mittag zu kochen hast, wenn Töchterchen bei dir ist?

Einzige Ausnahme: Wenn durch ihre Entscheidungen das Kindeswohl gefährdet ist. Davon kann ich hier aber weit und breit nichts erkennen. Und übrigens, Vorsicht, wenn sie ein bisschen geschickt ist, dreht sie dir die Worte im Munde um:

Es kann doch nicht sein daß das Kind 1x pro Woche bei mir schläft und mind. 1x pro Woche noch bei irgendjemand anderem!!! Das kann auch nicht gut sein für ein Kind, das so oder so schon genug "Hin und Her" hat.

Darauf könnte Exchen antworten: "Ach, das ist nicht gut für das Kind? Lieber Emkaey, das sehe ich genau so - ab sofort übernachtet das Kind nicht mehr bei dir, es hat schließlich auch so schon mehr als genug Hin und Her!"

Nebenbei bemerkt, wenn deine Ex keine Veranstaltung auslassen möchte, wenn sie mit einem anderen Mann zusammen ist, wenn sie mit ihm ein weiteres Kind hat - versuche mal, das Positive daran zu sehen. Um so weniger Zeit hat sie, einen Grabenkrieg gegen dich zu führen, und um so eher kannst du ihr schmackhaft machen, wie vorteilhaft die "Freizeit" für sie ist, wenn Töchterchen möglichst häufig bei dir ist ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2009 16:21
(@emkaey)
Schon was gesagt Registriert

tja. erstmal danke für die sicher gutgemeinten ratschläge. allerdings glaub ich daß bisher keiner so richtig verstanden hat um was es mir geht. ich wollte eigentlich nur wissen ob meine ex überhaupt das recht hat zu bestimmen ob meine tochter bei fraux oder frau y oder gar bei familie z übernachtet oder ob sie das nicht mit mir abstimmen muß??? kann doch eigentlich nicht sein daß meine tochter bei fremden leuten schläft!!! also ich bin da absolut dagegen.

mit dem gewohnheitsrecht meine ich folgendes: seit 3 jahren kommt meine tochter jetzt an jedem wochenende über nacht zu mir und unter der woche 1x von mittags bis abends. da kann sie bestimmt nicht jetzt so winfach kommen und sagen daß sie ab sofort nur noch alle 2 wochen bei mir übernachten darf. hat sich so jetzt seit 3 jahren bewährt und ist deshalb gewohnheit.

viele grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2009 00:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Emkaey,

doch, das kann Deine Ex entscheiden. In der Zeit, die das Kind bei einem sorgeberechtigten Elternteil ist, entscheidet dieser über die sog. "Alltagsentscheidungen". Dazu gehört der tägliche Speiseplan, wann das Kind ins Bett geht, wo es das tut, welche Socken es trägt oder ob noch Schal- und Mützenzeit ist, um es mal spitz zu formulieren. Und nein, all das muss sie nicht mit Dir abstimmen. Auf so eine Art und Weise wäre ein GSR meiner Meinung nach nicht durchführbar. Ich käme nie auf die Idee, meinen Ex zu fragen, ob unser Sohn bei meinen Eltern oder meiner Tante oder bei seinem kleinen Freund schlafen darf. Ich bin nämlich schon groß und kann Risiken und Probleme selber einschätzen.

Anders sieht es aus bei Dingen, wie zB jetzt vor Kurzem die Frage der Schulwahl. Ich habe darüber mit meinem Ex gesprochen. Genauso wie bei Impfungen, bei einer ev. anstehenden Phimose-Beschneidung, etc. pp.

Was Deine Meinung zum Umgang angeht, stimme ich Dir zu. Eine Einschränkung sehe ich insoweit, dass ich denke, ALLE Wochenenden für Dich zu beanspruchen, wird Dir vor Gericht nicht gelingen. Aber in der Summe sollte Dir die gleiche Zeit verbleiben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2009 00:30
(@emkaey)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

dann könnte meine ex theoretisch entscheiden daß meine tochter öfters bei ihren neuen schwiegereltern (also fremden) schläft als bei mir??? das fänd ich ja wirklich nen witz. aber bei deutschem recht wundert bzw. überrascht mich nichts mehr.

also bisher hielten wir das absolut locker und kamen auch dmit ganz gut klar. besonders weil sie wie ich schon erwähnte kein event auslassen möchte und ich davon profitierte. mir geht nur auf den senkel daß ich dauernd höre daß ihr neuer nicht meine vaterrolle übernehmen will und ich nicht sauer auf ihn sein muss, allerdings bringt er sie täglich in den kindergarten und meine ex will den typ halt überall mit einbinden. das finde ich nicht korrekt solange unsere tochter einen vater hat der sich sehr gerne und oft um seine tochter kümmert. (was mir meine ex auch immer bestätigt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2009 00:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Emkaey,

ich will es anders sagen: Jeder von euch hat die Zeit X mit dem Kind. Und in dieser Zeit entscheidet jeder die täglichen Angelegenheiten. Wenn Deine Ex in "ihrer Zeit" entscheidet, dass das Kind bei ihrer Mutter oder ihrer Schwiegermutter schläft, dann ist das so.

Du solltest das Wort "fremd" mal definieren. "Fremd" sind die Schwiegereltern für DICH, für Dein Kind sind sie jetzt aber ein Teil der Familie, auch wenn Dir das nicht gefällt. Und natürlich bindet Deine Ex ihren LG/Mann mit ein, denn mal ehrlich, wie soll denn so eine Neufamilie funktionieren, wenn sie mit dem Kind "ihrs" macht und er da "nebenherläuft"?
Mir scheint, Du hast noch viel "Eifersucht" in Dir, weil dieser Typ und seine Eltern jetzt Deinen Part übernehmen. Das kann ich auch verstehen. Aber dagegen kannst Du nichts tun. Du kannst nur versuchen, Deinen eigenen Anteil am Kuchen (Zeit) auszudehnen. Das aber nicht mit der Argumentation, dass der Neue oder sein Teil der Familie weniger Zeit mit dem Kind haben sollen.

Stell Dir einfach vor, Du hast eine neue LG. Wenn das Kind bei euch ist, wird sie auch für Deine Tochter kochen, vielleicht mal abends vorlesen oder mit ihr zum Einkaufen oder auf den Spielplatz gehen, ohne dass sie deshalb die Mutter ersetzt.

Ich glaube nicht, dass Du Dir mit Deiner Ansicht einen Gefallen tust.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2009 00:57