Umgang mit der Toch...
 
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Umgang mit der Tochter kritisch

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(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.. Ich habe mich von meiner Ex Freundin vor 8 Monaten getrennt und dementsprechend hat sie seit dem Tag, das alleinige Sorgerecht (keine Ehe) und da wir beide noch um die 20 Jahre alt sind, läuft das eben total aus den Fugen. WIir können uns kaum einigen und ein Gespräch am Telefon endet oftmals im Streit, der eine will nicht akzeptieren was der andere möchte, eine gemeinsame Basis findet man eben nicht.

Mein Problem als Vater ist folgendes: Ich möchte meine Tochter um jeden Preis sehen, aber ich darf sie laut Mutter nur alle 14 Tage ca 2-4 Stunden sehen. Das bringt mir nichts, was soll das auch großartig bringen? Ich fahre dafür 100 km und ich würde sie gerne zu mir nehmen. Jetzt habe ich sie leider eine längere Zeit nicht gesehen, wir hatten einfach soviel Streit, das es gar nicht mehr ging und sie permanent "unterwegs" war, d.h. sie war an fast jedem Wochenende woanders, bei einem Freund irgendwo verteilt in Deutschland. Schön und gut, aber mich nervt das alles tierisch oder auf gut deutsch, es kotzt mich regelrecht an. Ich will meine Tochter sehen, ihr eben auch ein Umfeld hier bei mir _wieder_ zeigen, das sie weiß das sie hierher kommt, das sie weiß das sie hier spielen kann und und und.

Doch das geht nicht und jetzt frage ich mich, soll ich zum Jugendamt gehen und wenn ja, was erwartet mich dort? Was habe ich für Rechte? Ich habe meine Tochter jetzt 2 Monate nicht gesehen und ich darf sie nur selten sehen und das passt mir einfach nicht, ich zahle als Azubi jeden Monat pünktlich mein Geld und das ist bei meinem kleinen Gehalt ne Menge Geld, wenn man bedenkt womit ich am Monatsende leben muss und dafür bekomme ich meine Tochter nichtmal für 2 Tage im Monat.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 21:32
 elwu
(@elwu)

Hallo,

wie alt ist deine Tochter?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 22:33
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist 2 Jahre alt. Was ich noch vergessen hatte:

Sie hat 1,5  Jahre bei mir, mit ihrer Mutter gewohnt und meine Eltern waren tagsüber auch sehr oft für sie da, als wir oder einer von uns arbeiten war. D.h. sie ist bei uns 1,5 Jahre lang aufgewachsen und meine Eltern sind auch stinksauer... Kann ich auch nachvollziehen, denn sie würden meine Tochter auch gerne wieder sehen und meckern auch jede Woche ich soll endlich zum Jugendamt. Bis jetzt hatte ich noch Hoffnung, aber heute ist die gestorben, eine Einigung wird es wohl kaum geben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 23:50
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich an deiner stelle würde nich tmehr soviel zeit ins Land verstreichen lassen, deine Tochter ist noch klein und kann schnell vergessen und wenn sie dich schon 2 Monate nich tmehr gesehen hat, kann es passieren,daß ihr euch entfremdet und du bald bei null anfangen musst , will dir keien angst machen, aber zuviel zeit ohne Kind ist eh nicht gut sieh zu ,daß du deine Tochter wieder siehst udn vorallem ,daß sie dich wieder sieht,damit sie dich als ihren vater nicht vergiesst, ab zum Jugendamt und Hilfe holen.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2008 00:21
 elwu
(@elwu)

Bis jetzt hatte ich noch Hoffnung, aber heute ist die gestorben, eine Einigung wird es wohl kaum geben.

Hallo,

vorab: du wirst deine Tochter wiedersehen, und deine Eltern werden sie auch wiedersehen. Der Weg dazu ist aber vielleicht holprig. Zunächst musst du dokumentieren, dass du versuchst, mit der Kindsmutter eine Einigung zu erzielen. Das geht los indem du ihr umgehend einen konkreten und fairen, machbaren Vorschlag per Einwurfeinschreiben zusendest. Da dein Kind noch recht jung ist und daher kein Zeitbewusstsein hat, sollten die Termine in kürzeren Abständen stattfinden, z.B. ein mal unter der Woche 3 Stunden in der Ecke wo deine Ex wohnt. Und dazu jede Woche von Samstag 14 Uhr bis Sonntag 16 Uhr bei dir. Deiner Beschreibung nach zieht deine Ex gerne um die Häuser, vielleicht weiß sie ja zu schätzen, die Samstage frei zu haben...

Wenn du damit nicht weiter kommst, melde dich wieder hier, dann erklären wir dir die nächste Eskalationsstufe. Und wenn du damit weiterkommst, melde dich auch wieder hier, denn die Qualität unserer Unterstützung lebt ganz wesentlich vom konkreten Feedback, das wir erhalten.

/elwu,

ach ja, lass' das Thema Unterhalt hier *strikt* aussen vor. Nicht mal andeutungsweise erwähnen. Nur wenn dich eine Amtsperson danach fragt, kurz und knapp die Fakten nennen : 'Ich zahle xxx€ Unterhalt, jeden Monat pünktlich', Ende Thema.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2008 00:59
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mal gespannt wie das abläuft. Bis das Amt die Finger rührt, kennt mich meine Tochter sowieso nicht mehr. Das Problem ist einfach, das sich die Mutter meiner Tochter um nichts kümmert. Ihr ist es nämlich egal und sie hat mir schon mehrfach gesagt, das es ihr lieber wäre,  wenn ich mich gar nicht mehr melden würde. Aber das kann sie gänzlich vergessen, sie versucht es zwar andauernd, in dem sie einfach die Treffen absagt und das mehrmals. In den ersten 3-4 Monaten war das ja so, das sie fast jedes Wochenende mit der kleinen irgendwo war und sie meinte das sie dann keine Zeit hat. Desweiteren meint sie, das ich mal an das Kindeswohl denken soll. Bei dem Wort dreht sich bei mir schon der Magen. Wie der Begriff teilweiße definiert wird...

Naja, also ich soll jetzt also erstmal per Einwurfschreiben alles regeln?

- Was ist wenn sie darauf nicht reagiert?
- Wie und wie schnell läuft das beim Jugendamt ab?
- Was habe ich für Rechte und wie sieht das mit dem Umgangsrecht aus?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2008 14:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bedophials!

- Was ist wenn sie darauf nicht reagiert?

Offensichtlich ist eine gütliche Einigung mit KM nicht möglich, ergo wirst Du Dich wohl ans JA wenden werden.

- Wie und wie schnell läuft das beim Jugendamt ab?

Das JA wird aber auch nicht bestimmen können, sondern kann bestenfalls beratend und vermittelnd agieren. Wenn über das JA ebenfalls kein gereglter Umgang zu Stande kommt, bleibt Dir nur noch der gerichtliche Weg. Wie schnell die arbeiten wird Dir keiner sagen können.

- Was habe ich für Rechte und wie sieht das mit dem Umgangsrecht aus?

Im BGB §1684 ist das Recht des Kindes (und auch Deines) auf Umgang verankert, ebenso die Pflicht beider Elternteile, diesen zu ermöglichen.
Die Empfehlung mit dem JA kommt deswegen, weil viele Familiengerichte es gerne sehen, dass alle Möglichkeiten einer friedlichen Vereinbarung ausgeschöpft wurden, bevor der Klageweg bestritten wird.

Elwu hat es schon geschrieben, Du wirst Tochter Deine Tochter wiedersehen, es ist halt leider wie so oft eine Frage der Zeit ... Kampfgeist und Geduld ist angesagt!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2008 15:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ bedophials:

Sag mal wie kommst du auf diesen nick?Ich bin da immer versucht etwas völlig anderes zu lesen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2008 16:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

nicht warten, schnell agieren.
Hier ganz gut beschrieben.

http://www.trennungsfaq.de/umgang.html#umgang

Bei weiteren Fragen melde Dich wieder.

Viele Grüße,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2008 17:27
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

@ bedophials:

Sag mal wie kommst du auf diesen nick?Ich bin da immer versucht etwas völlig anderes zu lesen

Hallo,

ich hab mir den ausgedacht , der hat nichts zu bedeuten, ich hab aus dem Sinn einfach losgetippt. Meinen normalen Nickname den ich im Internet verwende, möchte ich nicht preisgeben, da nicht jeder über mein Privatleben bescheid wissen muss, ich weiß aber worauf du hinausmöchtest. Ich sehe es gerade selbst, tut mir sehr Leid, ich hoffe das das keine weiteren Umstände macht, es war wirklich wie aus dem Sinn, eine Reihenfolge an Bustaben die mehr oder weniger etwas ergeben *g*


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2008 23:08




(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

So da bin ich wieder.

Folgendes Ergebniss: Nach mehreren Anläufen kam dann letztendlich eine SMS in der stand "Du kannst die kleine am Sonntag für eine Stunde sehen"

Eine Stunde, 80 km Fahrtweg. Ich hab erst gar nicht auf die SMS reagiert, ich hätte mich sowieso nur aufgeregt. Jetzt bin ich zum Amtsgericht, hab nen Antrag auf nen Beratungsschein oder wie das Ding heisst gestellt und bekomme hoffentlich bald einen Anwalt.

Ich hoffe ich kann hier auch gleich ein paar Fragen zum Unterhalt anfragen, auch wenns das falsche Forum ist...

Ich bin Azubi und zahle 150€ im Monat, Einkommen gerade mal 450€ Daher leihe ich mir das Geld von meinen Eltern. Die haben jetzt aber gesagt, das ich ihr einen Brief schicken soll, in dem steht das ich keinen weiteren Unterhalt zahlen kann, weil meine Eltern mir das Geld nicht mehr leihen werden und ich selbst das nicht zahlen kann, ich hab so schon nichts mehr zum Leben übrig. Wohne auch noch bei den Eltern. D.h. jetzt, das meine Eltern mir nichts mehr leihen. Informiert hab ich mich ein wenig. Die Mutter muss einen Zuschuss beantragen...

Doch was dann? Muss ich das zurückzahlen? Gehen die vor dem Zuschuss erst an meine Eltern? Weil meine Eltern verdienen zu gut doch die wollen das explizit nicht zahlen, weil sie eben ihr Enkelkind nicht sehen dürfen, laut der Mutter meiner Tochter, die will das nicht und daher wollen meine Eltern das auch nicht bezahlen.

Was nun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 13:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bedophials
Bei 450,- € bist du nicht leistungsfähig und wirst, soweit ich weiß, auch nicht zum Abbruch deiner Ausbildung genötigt.

Deine Eltern sind dir zwar, ggf., Unterhaltspflichtig aber nicht bis zu einer Höhe, die dich selbst Leistungsfähig machen würde.

Die KM soll sich ans JA wenden und Unterhaltsvorschuss beantragen.

Die werden dann zwar wiederum bei dir nachfragen, möglicherweise auch recht ruppig aber davon musst du dich nicht erschrecken lassen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 13:15
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal 🙂

Ich mache auch neben der Ausbildung mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nach, was ich selbst tragen muss. Das sind 120€ pro Monat, auf 2,5 Jahre. Beim Jugendamt hat mir die Frau am Telefon gesagt, ich müsste das _eventuell_ nachzahlen, muss aber nicht sein das die irgendwann ankommen und das verlangen. Nach der Ausbildung gehe ich aber studieren, ich weiß ja nicht wie das generell da aussieht. Die nächsten 8 Jahre können die nichts oder nicht viel holen, muss ich das dann nach dem Studium nachzahlen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 13:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Die nächsten 8 Jahre können die nichts oder nicht viel holen, muss ich das dann nach dem Studium nachzahlen? 

Öhm..du bist aber  schon längst in der Verpflichtung..und nicht die Allgemeinheit..da du dann eine Ausbuildung hast, wirst du auch deiner Pflicht nachkommen müssen..

Da du hierzu entsprechend befähigt bist, wirst du auch zum KU herangezogen.

Studierst du dann, wäre das dein Privatvergnügen..notfalls würde dir ein fiktives Einkommen angerechnet, nach dem du KU leisten mußt, wie du das dann tust, wäre dein Problem..aber nicht das der Allgemeinheit!

Würde heißen das du leistungsfähig eingestuft wirst, das JA in vorleistung tritt u du diese Vorleistung erstatten mußt zuzüglich des restlichen KU`s, den man dir fiktiv berechnen wird...

  Eine Stunde, 80 km Fahrtweg. Ich hab erst gar nicht auf die SMS reagiert, ich hätte mich sowieso nur aufgeregt.

Dennoch hättest du das wahrnehmen sollen, eine Stunde ist schon mal besser als gar nichts...

Könnte dir auch von Seiten der KM so auch evtl. als Desinteresse ausgelegt werden.

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 13:47
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo (")=§"(?%/
zurückbezahlen musst du UHV nur, wenn Du in der Vergangenheit leistungsfähig warst (>900€), aber nicht geleistet hast. Das sehe ich derzeit bei Dir nicht. Und lass dich nicht immer von Telefongesprächen mit irgendwelchen JA-Sachbearbeitern einschüchtern. Keine Infos und Diskussionen über Unterhalt am Telefon! Wenn sie was wissen wollen, bist du gerne schriftlich zur Auskunft bereit. Alsdann können sie dir ihre Beurteilung per Bescheid zusenden und du diesen befolgen oder Wiederspruch erheben. So ist nun einmal der geordnete Gang der Dinge.

Was Du aber immer noch nicht kapiert hast ist die strikte Trennung von Unterhalt und Umgang. Halte Dich einfach dran!

Der Vorschlag deiner Eltern ist absolut regelkonform. Überweise noch einen Monat KU und teile ihr per Einwurfschreiben mit, dass Du leider im nächsten Monat keinen KU mehr zahlen kannst, da du schlichtweg nicht deinen eigenen Unterhalt bestreiten kannst. Woher das Geld bisher stammte, würde ich im übrigen für mich behalten - das löst nur unnötige Diskussionen aus. Je weniger Infos du preisgibst, desto weniger Fragen werden dir gestellt.
Schreibe in dem Brief nichts über den Umgang, klaro?

Zum Umgang solltest Du in der von Elwu beschriebenen Weise vorgehen. Aber hurtig!

Gruß,
Michael

P.S.: Das Abi machste doch per Abendlehrgang, oder? In der Zeit kannste nämlich schon Einkünfte erwirtschaften.
Für das Studium gelten normalerweise o.g. Regeln. Ich würde mich aber trotzdem nicht von meinem Weg abbringen lassen, das durchziehen und dann den möglichen Schaden minimieren.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 13:58
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Das wegen dem Desinteresse kann ich gut vertreten, denn da gibts noch andere schlimmere Bedingungen die da gefordert werden.

Versteh ich das denn richtig, das ich egal wann, über maximal 6 Jahre einen Vorschuss beantragen kann?

Das Problem ist einfach folgendes. Wenn ich jetzt sage das ich nichts mehr zahle und die gehen dann an meine Eltern... Können die doch mehr als die 150€ verlangen, die persönlich einmal vereinbart waren oder? Eben nach der Düsseldorfer Tabelle. D.h. meine Eltern müssten dann zahlen, eventuell sogar mehr, ob sie wollen oder nicht. Wenn nicht ist dann noch das Problem, das wenn ich das mir jetzt für 6 Jahre leiste und dann mit dem Studium weitermache, das ja dann trotzdem normal zahlen muss, weil es ja freiwillig ist, wie der User Weisnich es  beschrieben hat.

Das Abitur mache ich übrigens mittels Fernstudium nach und gehe besuche keine Abendschule.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 14:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber 8 jahre Studium halte ich für übertrieben. Das sind 16 Semester. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen 8 und 10 Semester. mehr würde durch Bafög auch nicht gedeckt.

Nach einer abgeschlossenen Ausbildung würde dir, trotz Studium, dann ein fiktives Einkomemn angerechnet. Bedenke aber auch, das der Vorschuß für maximal 6 jahre gezahlt wird und das Kidn von irgendwas leben muß.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 14:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Versteh ich das denn richtig, das ich egal wann, über maximal 6 Jahre einen Vorschuss beantragen kann?

Falsch, das kann nur die KM beantragen. Dann wird deine Leistungsfähigkeit und -willigkeit geprüft. Den Vorschuß gibt es max. 6 Jahre bzw. auch nur bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.

Das Problem ist einfach folgendes. Wenn ich jetzt sage das ich nichts mehr zahle und die gehen dann an meine Eltern... Können die doch mehr als die 150€ verlangen, die persönlich einmal vereinbart waren oder? Eben nach der Düsseldorfer Tabelle. D.h. meine Eltern müssten dann zahlen, eventuell sogar mehr, ob sie wollen oder nicht. Wenn nicht ist dann noch das Problem, das wenn ich das mir jetzt für 6 Jahre leiste und dann mit dem Studium weitermache, das ja dann trotzdem normal zahlen muss, weil es ja freiwillig ist, wie der User Weisnich es  beschrieben hat.

Wenn die Großeltern in die Pflicht genommen werden, sind einige Hürden zu überwinden. Erstens müssen beide Elternteile nicht leistungsfähig sein und zweitens werden dann alle 4 Großelternteile herangezogen. Ja du mußt irgenwie zahlen. Das ist deine Verantwortung. Nur überdie Höhe kann man diskuteiren ,denn die orienteirt sich an deinem Einkommen oder dem Einkommen das du erzielen könntest.

Das Abitur mache ich übrigens mittels Fernstudium nach und gehe besuche keine Abendschule.

Das dürfte ja auch einiges kosten (zumindest ist es beim Fernstudium so) Warum machst du dann nicht so weiter und studierst als Teilzeitstudent an einer Fernuni (dann würden die 8 Jahre auch hinkommen). Dann kansnt du normal arbeiten, deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen und ein Studium abschließen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 14:18
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo (/&$§)(

Wenn ich jetzt sage das ich nichts mehr zahle und die gehen dann an meine Eltern...

Schmarrn! Deine Eltern sind dir zu 750€ unterhaltsverpflichtet. Deutlich unter deinem notwenidgen Selbstbehalt und somit kann dadurch keine Leistungsfähigkeit erzeugt werden.

Panik schieben wird dich jetzt nicht weiter bringen. Suchfunktion benutzen, Threads lesen = mehr Wissen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 14:50
(@bedophials)
Schon was gesagt Registriert

Das ich zahlen muss ist ja klar, das tue ich auch gerne fürs Kind, solange ich halt kann. Das mit den 8 Jahren ist nicht rein aufs Studium bezogen, sondern auf die nächsten 8 Jahre. D.h. jetzt das Abi danach das Studium, das wären um den Dreh 8 Jahre. Teilzeitstudent kommt für mich nicht in Frage, das was ich studieren möchte, verlangt mir ne Menge ab und da will ich mich voll und ganz reinhängen. Wie ich das mit dem Geld dann mache, weiß ich noch nicht, wird sich dann aber irgendwie zeigen. Für mich ist erstmal wichtig, das die mir nicht den Hahn komplett abdrehen und ich in Schulden versinke. Naja die KM hatte es ja vorher schon mit härteren Bandagen probiert ala "wenn du nicht zahlst, fähnden die dir alles weg" Geglaubt habe ich das nicht, stutzig machte mich das aber schon ein wenig.

Im Grunde muss die KM dann den Vorschuss beantragen. Nach meinem Abi+Ausbildung beantrage ich dann Bafög und darf dann im Endeffekt nach dem Studium Bafög und den Vorschuss nachzahlen oder? Das wird ein Spaß.

Am besten warte ich jetzt erstmal auf den Anwaltsbrief und schau mal wie sich das dort entwickelt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 14:59




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