Umgang mehr als all...
 
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Umgang mehr als alle 14 Tage / von KM einseitig aufgekündigt

 
(@ein_papa)
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Hallo zusammen,

ich war sehr lange nicht mehr hier aber nun habe ich leider ein Anliegen, was das Thema Umgang angeht. Ich bin mir bei folgendem bewusst, dass es "Leiden auf hohem Niveau" ist im Vergleich zu anderen Fällen. Es geht mir insbesondere neben der folgenden Geschichte aber um die Grundsatzfrage, ob 14tägiger Umgang wirklich immer in Stein gemeißelt ist, was ja immer darüber begründet wird, dass beide Elternteile ein Anrecht auf jeweils 50% der Wochenenden haben, obwohl -außer bei einem Wechselmodell- immer ein Elternteil in die Röhre schaut, was die restlichen Tage außerhalb der Wochenenden angeht.

Folgende Situation:

- gelebtes Umgangsmodell seit nun fast 10 Jahren: alle 14 Tage Samstag / Sonntag, dazwischen jeweils ein Wochenende nur Sonntag (also Sa/So-So-Sa/So) dass vierte Wochenende Kind komplett bei KM.

- Feiertage und Ferien idR geteilt, sofern verfügbarer Urlaub das hergab.

- KM hat an einem der letzten Umgangs-WE das Kind aufgefordert, nach Hause zu kommen. Dies wurde von mir abgelehnt. Reaktion darauf war dann, dass ab jetzt dann halt komplett auf 14 Tage umgestellt wird. Mit Verweis darauf, dass Kind seine Mutter jetzt mehr bräuchte. Das ist eine Reaktion, wie ich sie von der KM schon lange kenne vor allem aus der "heißen Phase" direkt nach der Trennung. Hier wurde immer Reduktion auf 14 Tage angedroht, sofern ich nicht im Sinne der KM agiert habe. Ich verbuche die aktuelle Situation auch unter diesem Verhaltensmuster.

- Kind möchte wie bisher mehr zu mir kommen. Wird aber von KM verboten.

Ich weigere mich zu akzeptieren, dass KM einfach aus einer Missstimmung heraus die bisher gelebte Regelung komplett kippen kann. Und das auch entgegen dem Willen des Kindes.

JA war eingeschaltet. Termine haben nichts gebracht. Es wurde im Prinzip nur eine Bewegung meinerseits bei dem Thema gefordert, die Position der KM wurde nicht hinterfragt mit Hinweis darauf, dass eine 14 tägige Regelung üblich sei und die KM halt auch ein Anrecht auf die Hälfte der Wochenenden habe. Und die bisherige Regelung sei halt freiwillig gewesen, ein Gewohnheitsrecht leite sich aber daraus nicht ab (was im Bereich praktiziertes Umgangsrecht ja korrekt ist).

Das ist die Standard-Argumentation. Und ja, ich kenne alle Argumente für diese. Diese bräuchten hier bitte nicht widerholt werden. Hier bitte noch einmal meine Eingangsbemerkung lesen.

Ich wehre mich hier halt nun gegen die "übliche Regelung". Diese steht nicht im BGB, sondern ist halt seit Jahren gelebte Praxis im Umgangsrecht.

Trotzdem werde ich jetzt Klage einreichen, da die Gespräche über das JA gescheitert sind. Ziel wird sein, die bisher bestehende Regelung wieder einzusetzen.

Ich denke, dass ich aber vor dem Hintergrund der Standard-Argumentation zum Thema 14 Tage so gut wie keine Chance vor Gericht habe. Ich denke selbst wenn Kind vor Richter äußern sollte, dass es den alten Zustand haben möchte, wird es schwer.

Wie seht Ihr das? Und gibt es ggf Fälle, wo so etwas schon einmal versucht wurde?

Danke & Grüße,
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2016 15:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen im Forum!

Ich denke, dass ich aber vor dem Hintergrund der Standard-Argumentation zum Thema 14 Tage so gut wie keine Chance vor Gericht habe. Ich denke selbst wenn Kind vor Richter äußern sollte, dass es den alten Zustand haben möchte, wird es schwer.

Ich könnte mir vorstellen, dass die bisher gelebte Kontinuität ein Argument FÜR die Beibehaltung der bisherigen Regelung sein könnte, zumal

- Kind möchte wie bisher mehr zu mir kommen.

Es konnte durchaus sein, dass euer Kind (wie alt ist es denn? Ich lese älter als 10 Jahre raus?) bei Gericht angehört wird und dessen Wunsch das Zünglein an der Waage sein könnte.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 16:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich bin ehrlich, die Regelung finde ich blöd und ich könnte mir vorstellen, dass KM durchaus auch Chancen hätte auf die 50/50 Teilung der Wochenenden. An deiner Stelle hätte ich Plan B im Kopf: Wiederherstellung der alten Regelung hilfsweise als Ersatz jeden Mittwoch nach der Schule bis Donnerstag zur Schule. Oder so.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 16:44
(@ein_papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Antworten.

@Marco: um es etwas anonym zu halten, denn auch KM kann hier lesen. Das Kind ist zwischen 10-12 Jahren alt und wird laut JA sicherlich angehört. So wie Du das siehst, habe ich es bis zum letzten JA-Termin auch gesehen. Bis dann der JA-Mitarbeiter -welcher bei einem Prozess Empfehlungsgeber sein wird- die Standard-Argumente für 14tägigen Umgang immer wieder hervor geholt hat. Seitens JA wird es hier also keine Unterstützung geben.

@LBM: Wurde mir von KM angeboten die aber weiß, dass dies für mich dank Job unmöglich ist. Komme idR nie vor 19-20 Uhr nach Hause. Ist leider keine Option so gerne ich dies auch machen würde. Es wäre nur über Verlust des Arbeitsplatzes möglich. KM arbeitet auch Vollzeit. Also bitte hier jetzt nicht das Argument, dass sie ja auch beruflich zurückstecken musste.

Danke & Grüße,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2016 17:01
(@ein_papa)
Schon was gesagt Registriert

@LBM: kleiner Nachtrag, von wegen "blöde Regelung": diese Regelung würde so fast 10 Jahre praktiziert und auch von der KM bis dato für gut befunden. Dank dieser Regelung haben Kind, ich sowie weiteres soziales Umfeld wie Großeltern ein ausgezeichnetes Verhältnis zueinander, obwohl Kind damals bei Trennung sehr klein war

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2016 17:08
(@ein_papa)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, Schreibfehler dank Autokorrektur: es sollte natürlich "wurde" und nicht "würde" heißen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2016 17:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sicher spricht das Kontinuitätsprinzip für den Sonntag zwischendurch. Gibt es denn irgendwelche Gründe seitens der KM außer "ich will nicht mehr?" (bzw. Kind braucht seine Mutter mehr? eigentlich ein Satz den man bei kleinen Kindern vermuten würde.)

Solange Dein Kind den Umgang so will, würde ich einfach versuchen weiter zu machen, in 1-2 Jahren wird das Problem Umgang aus Sicht des Kindes sowieso anders bewertet, da dann vermutlich Freunde einen höheren Stellenwert bekommen als Eltern. Die Frage wäre ob in der Schule und zu Hause die Dinge wirklich in Ordnung sind oder ob die KM Grund hat, Kind mehr zu Hause haben zu wollen. U.U. werden hier familiäre Konflikte ausgetragen, die einen tieferen Hintergrund haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 18:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast deienr Ex schonmal entgegengehalten, dass die "übliche" 14-Tags-Regelung von Freitag nachmittag/abend bis Sonntag abend geht?

Wäre es dir möglich, dass sie eben von Samstag bis Montag zur Schule bei dir bleibt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 18:54
(@ein_papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

@Susi: Gründe sind: Kind ist jetzt in Pubertät und braucht seine Mutter mehr (aha, und Papa weniger?). Außerdem Recht darauf, da nun selbst voll berufstätig und sonst zu wenig Zeit für Kind.

Dazu folgendes: KM ist schon seit Jahren voll berufstätig. Hat sie bisher nie gestört bzw sie hat Kind z.T. in unserer Wahrnehmung sehr oft an uns "abgeschoben", wenn es ihr gut in den Kram gepasst hat. Trotzdem ist mir klar, dass dieses Argument sehr schwer wiegen wird.

Wirklicher Grund ist wie im Eingangsbeitrag schon angedeutet eine Verstimmung ihrerseits, weil ich nicht gespurt habe sondern verneint habe, als sie Kind am Ungangswochenende aufgefordert hatte, nach Hause zu kommen. Verhaltensmuster war früher auch immer so, dass mit Umstellung auf 14 Tage gedroht wurde, wenn ihr Äußerungen von mir nicht in den Kram gepasst haben. Selbst Kind hat das erkannt. Kind hat mir zugestimmt, als ich erklärte, warum ich die Bitte verneint habe. Aber dann kam der bemerkenswerte Kommentar von Kind: "Ja, aber Du weißt ja wie Mama ist...". Das sagt meine ich alles...

Wie auch immer: Die ersten Gründe werden vor Gericht aufgetischt werden und vermutlich zum Erfolg aus Sicht KM führen. Meine Deutung kann ich nicht nachweisen und von daher ist sie nicht relevant.

@midnightwish: Sie hat Angebote gemacht, die ich nicht unterschlagen möchte: Umgangs-WE von Freitagabend bis Sonntag anstatt Sa/So .Das wäre aber schon immer gegangen. Habe das auch oft wahrgenommen, aber oft ging es aus beruflichen Gründen nicht. Wenn nichts anderes geht, so werde ich darauf auch umstellen. Dann aber entfällt der Vorteil der bisherigen Regelung, die mehr Kontinuität bei gleichzeitig Minimierung der langen 14 Tage-Pausen (erst nach 3 Besuchskontakten anstatt nach jedem) gebracht hat. Dann haben wir diese langen Pausen jedes Mal und unter dem Strich ergibt das wider ein Mehr an Entfremdung. Zudem entfällt noch ein anderer Vorteil der bisherigen Regelung: Ich habe neben der Pflege der sozialen Kontakte zu mir auch noch umfangreiche andere Kontakte damit am Leben erhalten. Das geht an einem ganzen Sonntag leichter als an einem zusätzlichen Freitagabend.

Allerdings ist mir auch klar, dass dieses ganze Thema eh nur noch zeitlich sehr begrenzt funktioniert hätte. Spätestens in 3-4 Jahren werden die Prios bei Kind ganz klar auf anderen Dingen liegen wie Freunde usw. Vermutlich werde ich mich dann eher daran gewöhnen müssen, am Wochenende Fahrdienst zu spielen... 😉

Nur aktuell würde ich das Thema gerne noch so weiterführen. Zudem auch Kind mehrfach darum gebeten hat

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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2016 19:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ein Papa,

ich fahre selber das 14 Tage Modell mit zusätzlichen Tagen unter der Woche. Das funktioniert sehr gut. Für mich war es immer wichtig, dass beide (!) Elternteile ihren Freiraum an den WEs haben und gerade nicht dann immer noch der Ex-Partner an der Tür klingelt. Aus meiner Sicht gibt es auch für die Kinder hier keine Nachteile - wenn es kontinuierlich läuft und die Kids sich darauf einstellen können.

Ich würde hier überhaupt kein Fass aufmachen. Wo soll das Enden? Vor Gericht? Seh ich überhaupt keine Chance für.

Aus der Forenbeobachtung würde eine Kindsbesitzerin ( was Deine Ex ja nun wirklich nicht ist) wie folgt reagieren:
- Manipulation des Kindes ("Mama muss immer weinen wenn Du bei Papa bist" / "Wenn Du bei Mama bleibst gibt es nächste Woche eine neue Playstation / ein neues Pony / Reitstunden")
- "Du siehst ja, Papa ist böse, er zerrt Mama vor das FamGericht"

Hier ist die Frage, ob Du so ein Verhalten der KM risikieren willst. Dazu kommt: Du rechtfertigst Dich stark mit Deinem Beruf. Auch hier müssen Kompromisse möglich sein (und sind sie auch meist, ohne das es zum Jobverlust kommt).
Bereits in 1-2 Jahren kannst Du eh nur noch einen Angebotsorientierten Umgang bereitstellen. Feste Umgangszeiten sind dann eh nicht mehr durchsetzbar, weil die Freunde an Bedeutung gewinnen und durch die Pubertät auch eine Abnabelung von den Eltern erfolgt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 20:04




(@bester-papa)
Registriert

Hi.
Ich denke, dass Du vor Gericht nicht chancenlos bist, weil das Modell nun schon mehr als 10 Jahre gelebt wird.
In einem gerichtlichen Umgangsverfahren wird das Kind (10-12 J) natürlich gehört. Und wenn Dein Kind dem Richter sowie Verfahrensbeistand deutlich sagt, dass es den aktuellen Status quo beibehalten will, sehe ich Dich nicht chancenlos.
Entscheidend ist, dass Du den Kindeswillen in den Vordergrund stellst.
Ich fände es aber auch besser und geschickter, wenn Du der Mutter ihr Wochenende zugestehst und Du Dich dafür um einen weiteren Tag unter der Woche bemühst.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2016 21:28