Hallo Forum,
im Falle meiner bindungsintoleranten umgangsweigernden Kindesbesitzerin sind schon vor einiger Zeit die mit diesem Entzug des Umgangsrechtes zahlreich beschäftigten Fachleute darauf gekommen, dass es dem Kindeswohl am dienlichsten ist, den Umgang auszuschliessen.
Mein Vater sein beschränkt sich also darauf, den Umgang zu lassen.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist habe ich mal beim JA nachgefragt, was nun mit dem Umgang wird. Darauf hat das JA bei der KM nachgefragt, ob diese zu gemeinsamen Gesprächen als Voraussetzung für den Umgang bereit sei. Ist sie natürlicht nicht. Mehr will das JA nicht mehr unternehmen und verweist auf den Rechtsweg.
Und Ewig grüßt das Murmeltier.
LG Thomas
Moin Thomas,
willkommen hier. Leider wissen wir nicht, wie alt Euer Kind ist und was die Vorgeschichte war. Mit mehr Informationen kann man vielleicht eine bessere Einschätzung geben.
Der Umgangsdreispung lautet:
1. Gespräch / Brief an die KM
2. JA
3. Gericht
Somit würde für Dich nun Schritt 3 folgen. Hier können auch Sanktionsmöglichkeiten mit aufgenommen werden. Vielleicht ein Weg für Dich? Gruß Ingo
Moin Ingo,
ja alles schon durch beim letzten Mal.
Gutachten, Umgangsbeschluss mit Zwangsgeld usw.
Kind ist inzwischen 13.
LG Thomas
Willkommen Thomas,
Mehr
willkann und darf das JA nicht mehr unternehmen und verweist auf den Rechtsweg.
Da hat das Jugendamt recht. Du solltest dem Rat der erfahrenen Fachleute glauben. I.d.R. ist der von Ingo30 erwähnte Dreisprung
Der Umgangsdreispung lautet:
1. Gespräch / Brief an die KM
2. JA
3. GerichtSomit würde für Dich nun Schritt 3 folgen. Hier können auch Sanktionsmöglichkeiten mit aufgenommen werden.
keine olympische Disziplin, sondern Breitensport: Den schafft fast jeder. Sogar viele ohne Anwalt. Formalrechtlich.
Was ein ernsthaft boykottierendes Umgangselternteil an rechtswidrigen, schmutzigen und real wirksamen Aktionen aus der nach unten offenen Trickkiste bodenloser Gemeinheiten zaubern wird, kann dir niemand im Voraus sagen.
Viel Erfolg wünscht dir und deinem Kind
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Biggi,
Danke.
Und das Kind wird wieder sagen, keinen Umgang mehr zu wollen, weil es Angst hat, verstossen zu werden.
Das hatte KM schon beim letzten Mal unverhohlen zugegeben, das so gegenüber dem Kind zu praktizieren.
Alle Fachleute haben sich bestürzt gegeben und der Umgang wurde zum Wohle des Kindes ausgeschlossen.
Was sollte sich daran durch ein neues Verfahren ändern?
Hallo Thomas,
wann war denn "das letzte Mal"? Also wenn das Kind schon 13 ist, was ist in der ganzen Zwischenzeit passiert?
Magst du uns mehr Informationen geben, um deine Situation besser einschätzen zu können?
Wann wurde was beschlossen, wie kam es zu der neuen Situation?
Wie war der Umgang die ganzen Jahre geregelt?
Verheiratet (gewesen)? Wann getrennt? Wie oft das Kind gesehen?
Wieso Ausschlussfrist?
Danke für deine Mühe im Voraus!
LG D
Moin D,
gerne:
Der letzte Umgangsbeschluss vom FG datiert etwa vor zwei Jahren.
Daraufhin erfolgten erstmals einige (etwa 10) begleitete Umgänge (2-4 Std).
Vorher gab es keine Kontakte wegen der ständigen Umzieherei der KM.
Diese ist dann wieder umgezogen und hatte die Termine nicht mehr eingehalten.
Darauf hatte das OLG im RM-Verfahren den Umgang für ein Jahr ausgeschlossen.
Konsequenzen für die KM gab es wiederum nicht. Das Gericht:
Ihre Ablehnung sei zwar nicht begründet aber von ihr psychisch erlebt.
Das Kind wünsche sich zwar Umgänge, doch weiß es, diesen Wunsch
gegenüber der KM nicht äußern zu dürfen.
Getrennt hatten wir uns seinerzeit schon vor der Geburt des Kindes.
Verheiratet waren wir nicht.
Von der Existenz des Kindes hatte ich erst nach der Geburt erfahren.
Und zwar vom JA wegen Feststellung der Vaterschaft bzgl. Unterhalt.
Da war das Kind etwa 2.
Bevor es zu damals angeordenten Umgängen kam, erfolgte ein Umzug.
Daraufhin scheiterte schon damals die Begleitung wegen der Entfernung.
Seit dem einjährigen Ausschluss ist die KM wieder schon 2-3 umgezogen.
Und zwar in der Weise, dass sich die Zuständigkeiten (Bundesland, Landkreis) ändern.
LG Thomas
Hi Slycite,
irgendwie verstehe ich es immer noch nicht.
Was ich deiner Geschichte entnehmen kann, ist dies:
- als das Kind 2 war, erfuhrst du erst von seiner Existenz,
- Kind ist nun 13,
- es gab mehrere Umgangsregelungen,
- OLG entschied den Umgang auszusetzen (WARUM?),
- KM zog ständig um und die Zuständigkeiten haben sich dadurch ständig geändert,
- obwohl einig, dass Vater gebraucht wird, wird empfohlen, Abstand vom Vater zu nehmen, da Rücksict auf geisteszustand der Mutter,
- es gab begleitete Umgänge, 10 Stück, 2-4 Stunden,
- Kind will Umgang, weiß es aber nicht zu äußern (was für ein Schwachsinn ist das denn?).
Was vergessen?
Was ist ein RM-Verfahren?
Also gemeinsames Sorgerecht besteht nicht?
Gibt es andere Beiträge diesbezüglich hier im Forum?
Sorry, aber ganz seh ich das Gerüst deiner Geschichte noch nicht ganz.
Ich fühle nur, dass ein Vater sein Kind nicht sehen kann. Das ist schlimm!
LG D
Hi SD,
das ist kein Schwachsinn.
Die KM ist die engste Bezugsperson des Kindes. Zum Vater hat es derzeit (und in der Vergangenheit keine Bindung)
Wenn nun das Kind den Wunsch nach Umgang nicht äußert, weil es spürt/weiß, dass die Mutter diesen nicht gutheißt und das Kind vielleicht auch emotional erpresst ("wenn du Papa sehen willst, dann will ich dich nicht mehr"), dann ist das eine natürlich Reaktion. Das Kind will ihre Bezugperson nicht "verlieren"zugunsten eines Menschen, den es im Prinzip nicht kennt.
Das ein Gericht dann einen Umgangsaußschluß beschließt, um Schaden von dem Kind fernzuhalten ist klar. Denn der Schaden, den das Kind dann durch die Mutter erfährt wäre fataler als der Schaden, der durch das Nichtsehen des Vaters entsteht.
Das das nicht gut und ok ist, brauchen wir nicht zu diskutieren. Nur solange die KM nicht zu einer Änderung ihres Verhaltens bereit ist, muß das Gericht einfach entscheiden ,was das geringere Übel ist.
Für das Kind ist es eine Katatastrophe, aber die Weigerung des Kindes ist seine einzige Überlebensstrategie, solange es auf die KM angewiesen ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina!
Empfinde ich immer noch anders. Wie kommt das Gericht auf "Kind will Umgang", wenn sich die 13-Jährige aber nicht äußern kann?
Was steckt hinter dem "Sich nicht äußern können"?
Du sprichst von der aktuellen Lage der Rechtsprechung, ich spreche hier mein Unverständnis aus.
Das sind doch alles erwachsene Menschen. Ich verstehe das einfach nicht, dass sich Menschen nach der Trennung so verhalten.
Schlimmer allerdings noch, dass das Verhalten hier in D von den Gerichten toleriert wird.
Was muss denn in D passieren, dass die Gesetze endlich vernünftigen Rahmenbedingungen angepasst werden, wie sie anders in Europa bereits praktiziert werden?
Müssen wir, die ungerecht behandelten UET, uns alle vorm EuGH in Luxemburg versammeln und monatelang protestieren?
Oder einen Aufruf starten und für die Menschenrechte unserer Kinder in Den Haag mit tausenden von Briefen kämpfen?
Müsste man an die Familienministerin appellieren?
Wie sähen unsere Forderungen aus?
Ernsthaft, dieses ständige Füße-Stillhalten geht mir tierisch auf den Senkel wohingegen die Kindesbesitzerin/der Kindesbesitzer zu oft unsere Kinder für ihre persönlichen Zwecke missbrauchen und machen können was sie wollen.
Und tagtäglich von neuen Fällen zu lesen bzw. hören muss doch Antrieb genug sein, tätig zu werden.
Gibt es derartige Vereinigungen?
Was können wir tun, um die Situation in Deutschland zu ändern?
LG D
Edit:
Um die im Betreff gestellte Frage des TOs zu beantworten: NEIN! Nicht den Umgang einstellen/lassen.
Kämpfen... das Mädel ist bald 14 und man kann sicherlich hier vorsichtig an das Mädel herantreten und langsam eine Bindung aufbauen.
Moin D,
für mich ist unverständlich, dass, wenn die zahlreichen Fachleute schon zu dem beschlusstragenden Ergebnis einer Kindeswohlgefährdung mit der Notwendigkeit eines (unverschuldeten) Umgangsausschluss kommen, es offenbar keine weiteren Konzepte oder Bemühungen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung als einzig den Umgangsausschluss gibt. Beispielsweise erzieherische Auflagen, Therapien o.ä., um einen gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Dies müsste eigentlich wegen der Amtsbekanntheit der Sachlage von Amts wegen geschehen. Doch solange hier nur die Rechte des Kindes und des Vaters mit Füßen getreten werden, doch das Wohl des Kindes durch den Umgangsausschluss nicht mehr akut gefährdet ist, löst sich die Kindeswohlgefährdung wohl insoweit in Luft auf. Die tritt dann erst wieder auf, wenn man den Umgang nicht lassen will, was im Ergebnis dann wiederum zum neuerlichen Umgangsausschluss führt. Wie man diesen Kreislauf durchbrechen könnte und welchen Nutzen das Kind davon hat, ist die Frage. Offenbar sehen die zahlreichen Fachleute keine andere Lösungsmöglichkeit, als den Umgang auszuschliessen. Der Darlegung von Midnightwish ist meinerseits beizupflichten. Dass das Kind keinen Umgang mehr will ist ja beinflusst und wird vom Kind situationsbedingt als eigener Wille angenommen.
LG Thomas
Hi Thomas,
selbiges stößt auch bei mir auf Unverständnis.
Mein Gerechtigkeitsempfinden hat mit der deutschen Rechtsprechung nur wenig gemeinsam.
Ich versuche mich immer in die Situation eines Elternteils hineinzuverstzen, welches ein lebendes Kind verloren hat.
Ich stelle mir den Schmerz, ein lebendes Kind zu verlieren/nicht sehen zu dürfen, schlimmer vor, als ein geliebtes Kind durch Tod verloren zu haben.
In einem Moment der Ruhe, nehme ich die Arme meines 2,5-jährigen Sohnes und fang mit ihm an, zu beten:
"
Lieber Gott,
bitte mach, dass mein Papa und ich für immer zusammen bleiben können.
Amen!
"
Jedes Mal, wenn ich das tue, wird er so ernst und schaut mir tief in die Augen, als ob er verstünde, was wir tun.
Schon in der Bibel wird das besondere Verhältnis zu Kindern und Gott beschrieben.
Vor jeder gemeinsamen Mahlzeit bedanken wir uns beim Herrn und ich spreche das Tischgebet.
Mein Sohn sagt immer "Amen!"
Gott hat in unserer schweren Situation eine besondere Rolle eingenommen.
Vielleicht hilft bei dir auch nur noch beten.
Ich sehe keine Möglichkeit für dich, etwas zu ändern.
Das Schweigen anderer deute ich ebenfalls als Ratlosigkeit. Tut mir sehr leid 🙁
Was würde ich tun?
Beten und meiner Tochter einen Brief zukommen lassen und sie wissen lassen, wie sehr ich sie liebe und dass sie jederzeit zu mir kommen könne, ich immer für sie da sein werde und sehnsüchtigst auf ihren Kontakt warten werde.
Andere Ideen habe ich zurzeit nicht parat.
Thomas, ich wünsche dir Kraft und das aller Beste!
LG D
Dass das Kind keinen Umgang mehr will ist ja beinflusst und wird vom Kind situationsbedingt als eigener Wille angenommen.
Solche Kindeswille = Kindeswohl Kracher hauen dir Richter mit etwas pech schon bei 5-7-Jährigen um die Ohren. Obwohl die Verweigerung meilenweit nach Manipulation stinkt. Bei Kindern über 12 Jahren ist der Sack zu. Da machst du garnichts mehr. Außer brav zahlen und abwarten ob das Lügengeflecht irgendwann auffliegt.
Gruss Horst
In einem Moment der Ruhe, nehme ich die Arme meines 2,5-jährigen Sohnes und fang mit ihm an, zu beten:
"
Lieber Gott,
bitte mach, dass mein Papa und ich für immer zusammen bleiben können.
Amen!
"
Hast Du vor, Verlustängste zu züchten?! Sowas halte ICH für kindeswohlschädigend!
Kopfschüttelnde Grüße, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Thomas,
das ist ebenfalls eine sehr traurige Geschichte.
Ich glaube kaum, dass man eine 13jährige zum Umgang zwingen kann. Das JA kann nur vermitteln und wenn KM und Tochter nicht wollen, dann bliebt bestenfalls die Klage vorm Gericht. Dabei ist natürlich auch fraglich, warum denn jetzt alles anders entschieden werden soll.
So traurig es ist, eigentlich gibt es nichts zu gewinnen. Die KM hat Dir Deine Tochter mit Hilfe der Helferindustrie erfolgreich entfremdet. Aus meiner Sicht solltest Du einen kurzen Brief schreiben, in dem steht, dass Du Deine Tochter liebst und dass Deine Tür für sie immer offen sein wird. Du Dich über einen Anruf, Brief oder SMS jederzeit freust und ihr auch jederzeit mit Rat und Tat Seite stehst. Dass, Du den Brief geschrieben hast, weil Du sie anders nicht erreichen kannst.
Den Brief solltest Du persönlich übergeben (an der Schule z.B.).
Vielleicht schickst Du ihr jedes weitere Jahr eine Karte zum Geburtstag und zu Weihnachten und vielleicht auch wieder einen Brief, aber mehr wird nicht drin sein.
Sicher ist der Umgangsboykott nicht ihr Wille, er ist aber Realität und sie wird nicht begeistert sein, wenn Du auftauchst.
Wenn Sie 18 bzw. selbständig (auch als Studentin, so Du die Information überhaupt bekommst), kannst Du es noch einmal mit einem freundlichen Gespräch versuchen.
VG Susi
So traurig es ist, eigentlich gibt es nichts zu gewinnen. ... Aus meiner Sicht solltest Du einen kurzen Brief schreiben, in dem steht, dass Du Deine Tochter liebst und dass Deine Tür für sie immer offen sein wird. Du Dich über einen Anruf, Brief oder SMS jederzeit freust und ihr auch jederzeit mit Rat und Tat Seite stehst.
Moin Susi,
das ist schon bei den letzten begleiteten Umgängen vor dem Umgangsausschluss so geschehen. Briefe werden gar nicht durchgereicht. Irgendwo plötzlich persönlich aufzutauchen finde ich nicht so glücklich.
Wäre das JA etwas kooperativer, könnte man darüber eventuell neue Kommunikationswege zumindest zum Kind eröffnen ohne gleich neue Gerichtsverfahren einleiten zu müssen.
Aber so bleibt einem letztendlich nur der Gerichtsweg, um die Signale auszusenden, die dem Kind zeigen, dass man trotz Weigerung Interesse am Umgang hat (die Tür aufhalten).
Vielen Dank für Deinen Beitrag
LG Thomas
Hast Du vor, Verlustängste zu züchten?! Sowas halte ICH für kindeswohlschädigend!
Kopfschüttelnde Grüße, LBM
Moin LBM
Im Gebet Gott zu bitten und zu danken schürt doch keine Verlustängste. Das muss ja nicht gegen den anderen Elternteil sondern allgemein ausgesprochen sein. So verstehe ich jedenfalls den Ratschlag. In Gott findet das Kind Trost und Freude. Trost wenn es Hunger hat, Freude, wenn es genährt wird. Das gilt universell in allen Lebenssituation und schürt doch allenfalls Vertrauen in Gott.
LG Thomas
Solche Kindeswille = Kindeswohl Kracher hauen dir Richter mit etwas pech schon bei 5-7-Jährigen um die Ohren. Obwohl die Verweigerung meilenweit nach Manipulation stinkt. Bei Kindern über 12 Jahren ist der Sack zu. Da machst du garnichts mehr. Außer brav zahlen und abwarten ob das Lügengeflecht irgendwann auffliegt.
Gruss Horst
Moin Horst,
ja stimmt. Nur alles was es ausmacht, Vaters Kind bzw. Vater zu sein, ist unwiederbringlich verloren. Von der Windel bis zur Schultüte usw. alles weg. Hier hat die KM ja sogar unverhohlen ihr Verhalten dargelegt und somit die Manipulation selbst offengelegt. Ob man das beim brav zahlen auch so ungestraft machen kann?
LG Thomas
selbiges stößt auch bei mir auf Unverständnis.
Mein Gerechtigkeitsempfinden hat mit der deutschen Rechtsprechung nur wenig gemeinsam.
...
Thomas, ich wünsche dir Kraft und das aller Beste!
LG D
Vielen Dank.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Gesetzgebung, Rechtssprechung oder Rechtspraxis in Deutschland da nicht richtig funktioniert. Schließlich wird auf das Kindeswohl, also auf das Kind als schwächstes Element, fokussiert. Das scheint mir richtig. Grundsätzlich vertraue ich darauf. Mein subjektives Rechtsempfinden ist dazu auch konträr.
Ob Tod oder Entfremdung. Der Tod ist entgültig und kann als solches irgendwann abschließend verarbeitet werden. Entfremdung bzw. Zwangstrennung ist ein veränderlicher laufender Zustand, sowohl für Kind als auch Elternteil immer wieder aktuell. Ähnlich der Ungewissheit in Vermisstenfällen.
Vertrauen in Gott und zu Gott beten ist ein möglicher Weg der Bewälltigung. Und Gott gibt einen auch schon mal durch ein Forum die erhofften Antworten. Weisheit, Vernuft und Erkenntnis, wie man in schwierigen Lebenssituationen Probleme bewälltigen kann, ohne dass alles herum im Chaos versinkt.
LG Thomas
Im Gebet Gott zu bitten und zu danken schürt doch keine Verlustängste. Das muss ja nicht gegen den anderen Elternteil sondern allgemein ausgesprochen sein. So verstehe ich jedenfalls den Ratschlag. In Gott findet das Kind Trost und Freude. Trost wenn es Hunger hat, Freude, wenn es genährt wird. Das gilt universell in allen Lebenssituation und schürt doch allenfalls Vertrauen in Gott.
Mir geht es nicht darum, dass ein Kind nicht zu Gott (oder sonstwem) beten soll. Mir geht es darum, dass diese "Bitte" so eine negative Stimmung hat "Bitte mach, dass mein Papa und ich immer zusammenbleiben!" impliziert, dass eben dies in Gefahr ist. Und das muss man einem kleinen Kind nun wirklich nicht in den Kopf pflanzen. Kinder haben für Subtext feine Antennen.
Vielleicht geht es ja positiv: "Lieber Gott, danke dass meine Familie gesund ist und ich heute satt und glücklich ins Bett gehe und einen schönen Tag mit meinem Papa hatte. Bitte schenke mir noch mehr davon!"
Die erste Variante finde ich jedenfalls nicht kindgerecht und gut.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM
Ok, verstanden und einig.
Bitte lass uns Gesund sein und bleiben und nicht krank werden.
Lass das Gute über das Böse siegen.
Was das Böse ist?
Nicht das Gute!
LG Thomas
Hallo Thomas,
können denn deine Briefe oder ein Brief nicht auf einem Weg an deine Tochter gebracht werden, dem du vertraust?
Durch eine bestimmte Person? An einem Ort, an dem sie ihn auf jeden Fall finden wird oder Ähnliches?
@Susi
Schön, dass du das mit dem Brief auch so siehst.
@LBM
Ach LBM,
findest du dies nicht überzogen gleich von Gefährdung zu sprechen?
In unser Gebet werden viele Dinge wie eben auch Gesundheit, Familie, Friede und Glück eingeschlossen.
Er strahlt dabei, seine Augen funkeln und von Angst ist keine Spur.
Es ist der normalste Wunsch der Welt, dass man für immer zusammen bleiben will.
Du tust mir leid, was du in manchen Dingen zu erkennen vermagst.
Gleich immer den Teufel an die Wand malen...
Nicht einer von meinen Freunden, darunter auch sehr Gläubige und alle selber Eltern, hat ansatzweise etwas Negatives darin gesehen.
Nur so nebenbei...
LG D
können denn deine Briefe oder ein Brief nicht auf einem Weg an deine Tochter gebracht werden, dem du vertraust?
Durch eine bestimmte Person? An einem Ort, an dem sie ihn auf jeden Fall finden wird oder Ähnliches?
Fällt mir nichts und niemand ein. Dafür müsste eigentlich das JA im Rahmen der gesetzlichen Unterstützungspflicht zuständig sein (§18 Abs.3 SGB VIII). Das aktuell zuständige JA weigert sich jedoch, wie ich das oben schon dargelegt habe. Insoweit ist auch der obige Hinweis von Biggi nicht zutreffend, dass das JA nicht mehr machen darf als bei der KM um Gesprächsbereitschaft nachzufragen. Bei anderen JÄ läuft das anders und effektiver. Insbesondere bei amtsbekannter Kindeswohlgefärdung durch den betreuenden Elternteil.
Diesbezüglich habe ich bereits Dienstaufsichtsbeschwerde und Widerspruch gegen den beschwerenden "hoheitlichen Verwaltungsakt" des JA erhoben. Das geht dann bei Nichtabhilfe in ein VG Verfahren über. Vielleicht mal irgendwann in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss über vorsätzliche Unterlassungstatbestände der öffentlichen Jugendhilfe in diesem Bezirk. Das ist dann aber auch das Ende der Fahnenstange. Bis dahin ist das Kind wohl schon volljährig. Hat kaum praktischen Nutzen in der Gegenwart bzw. im Einzelfall.
LG Thomas