Umgang in den Oster...
 
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Umgang in den Osterferien

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Umgang in den Osterferien .

In meinem Beschluß steht das ich die Kleine in der ersten Ferienwoche bis einschließlich Ostermontag 12.00 habe . Soweit kein Thema .
Nun ist es so das die Ferien bei uns in RLP bereits heute beginnen ( Freitag ) . Das währe aber eigentlich das WE meiner EX . Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich meine Kleine jetzt schon übers WE holen darf oder erst ab Montag ? Wie würdet Ihr das sehen ?
Meine EX sagt mir zwar das ich sie haben kann - müsse sie dann aber am Do zurückbringen - was ich aber nicht einsehe da wir erstens weg fahren und ich dieses Jahr Ostern mit der Kleinen machen will . Ich will mir nur nicht wieder irgentwelche Scherereien einhandeln da meine EX so gerne zum Anwalt rennt .

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 14:28
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

wenn du jeden Stress vermeiden möchtest, dann hole die Kleine Sonntagabend ab und sie bleibt bei Dir bis Ostermontag 12.00 Uhr.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Havanman!
Steht im Beschluss, wann die erste Ferienwoche beginnt?
Normalerweise wäre kommender Montag der erste Ferientag, soviel ich weiss.
Wenn Du die Kleine heute holen würdest und am Ostermontag Abend zurück bringst, wäre dies keine "hälftige" Ferienteilung..

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich würde da kein Fass aufmachen, und sie am Montag abholen, wie es im Beschluss steht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 14:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Havanaman,

gerade wenn Deine Ex gerne zum Anwalt rennt, ist es wichtig
sich an Umgangsurteile zu halten.

Die Ferien beginnen doch in Deinem Fall klar heute, also bist Du eigentlich
sogar verpflichtet, heute Deine Tochter zu holen. Weiterhin ist auch genau
geregelt, dass der Umgang bis Mo einschließlich geht. Ob "Ihr" Wochenende
dabei ausfällt interessiert  in diesem Zusammenhang nicht.

Allerdings bis Du mit Deiner Anfrage etwas spät dran. Du müsstest eigentlich
Deine Tochter schon längst haben, oder?

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 15:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mux,
wir wissen nicht was der Beschluss über den Umgangsbeginn geregelt hat, havanaman hat doch nur geschrieben, bis wann - Ostermontag 12 Uhr.
Er sollte den Beschluss in Gänze zitieren, dann wissen wir mehr...ich könnte mir vorstellen dass da auch genau und konkret die Uhrzeit des Beginns geregelt ist, wie die Uhrzeit des Endes ja auch...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 15:38
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi ginnie,

Du hast recht. Besser er zitiert hier die entsprechende Passage aus dem Urteil. Allerdings hat Havanaman
geschrieben, dass er die erste Ferienwoche hat. Diese beginnt heute (s. z.B. www.schulferien.org).
Was mich verwundert ist, dass er noch die ganzen Osterfeiertage hat, womit die KM auf nur noch
lediglich 6 Tage der Osterferien kommt.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 15:47
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die superschnelle Hilfe .

Zitat :

Ab Weihnachten 2009 die Hälfte der rheinlandpfälzischen Oster , Sommer und Herbstferien , wobei in den Osterferien im jährlichen Wechsel ... die erste Ferienwoche einschließlich des Osterfestes bis Ostermontagmorgen 10.00 Uhr bei einem Elternteil - 2010 erstmals beim Vater und die zweite Ferienwoche  ab Ostermontag 10.00 Uhr bis zum Ende bei dem anderen Elternteil verbringt .

Wann beginnt nun die Ferienwoche ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 17:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin havanaman,

Wann beginnt nun die Ferienwoche ????

theoretisch (und wie oben oder >>>HIER<<< beschrieben) heute - aber was nützt Dir diese Deutung, wenn Deine Ex anderer Ansicht ist? Wird sie sich von den Ansichten der User dieses Forums beeindrucken lassen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 17:46
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Martin,

sind nicht nahezu alle Mitglieder dieses Forums mit Expartnern (hauptsächlich Exen)
gesegnet, die anderer Ansicht sind? Und das ständig? Wo liegt der Wert eines Titels,
wenn dieser nicht umgesetzt bzw. eingefordert wird?

Dass sie rumzicken kann, ist klar. Da gibt es aber Maßnahmen.

Der TO sollte aber erst mal mit seiner EX in Kontakt treten und das Abholen
des Kindes bekanntgeben.

Lg,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 18:05




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux,

Der TO sollte aber erst mal mit seiner EX in Kontakt treten und das Abholen
des Kindes bekanntgeben.

genau darauf wollte ich mit meinem Posting ja hinaus: Die Lösung des Problems liegt draussen, im "richtigen Leben" - und nicht hier. Wenn heute Osterferienbeginn ist und dieser laut Gerichtsbeschluss den Beginn des Umgangszeitraums markiert, hätte ich persönlich heute vor der Tür meiner Ex gestanden, um das Kind abzuholen - und nicht erst heute in einem Forum nachgefragt, ob ich das auch darf...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 18:18