umgang in den ferie...
 
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umgang in den ferien/ aufsichtspflicht?

 
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

falls der beitrag eher ins umgangsforum paßt, dann bitte verschieben...kenne ich ja mittlerweile*g*

ich habe mal eine frage bezüglich der aufsichtspflicht und so während der ferien.

es ist ja so, daß mein LG in den ferien keinen urlaub nehmen kann, dies war auch schon während seiner ehe der fall. das weiß die exfrau und trotzdem pocht sie darauf, daß die kinder in den ferien hier sind.
darüber könnten wir uns eigentlich freuen, super, endlich könnten die kids den papa mal länger als 48 stunden sehen!!!
aber wie gesagt, er kann/ darf in den ferien keinen urlaub nehmen, sonst ist er seinen job los.
jetzt ist es so, daß die exfrau halt darauf besteht und ich sozusagen verpflichtet wurde, die kinder in den sommerferien zu betreuen. ( wußte gar nicht das das geht)

- das find ich allerding einen ganz schönen hammer, daß mir sowas aufgedrückt werden kann-

nur frage ich mich, was das bringen soll, weil es ja eigentlich ein vaterbesuch sein soll und kein ich -geh-mal-zur-neuen in den ferien.

was aber, wenn den kindern dann etwas passiert ( gott bewahre, hoffentlich nichts ) unter meiner aufsicht. muß ich dann dafür grade stehen???
obwohl ich fast gezwungen wurde die kinder zu betreuen!? ( laut scheidungsurteil...)

es ist vor allem das problem, daß ich schon sehr oft nieren versagen hatte, und mir natürlich gedanken mache, was wenn ausgrechnet während der besuchszeit es mir gesundheitlich schlecht geht und dann den kindern was passiert.
also bitte nicht falsch verstehen, klar würde ich auch auf dei kinder aufpassen ( freiwillig wäre schön gewesen ) nur ich habe halt bedenken wegen meiner geundheit und ob ich das überhaupt verantworten kann. und ob falls , und noch mal gott bewahre, etwas passiert inwiefern ich herangezogen werden kann.

wo ich hoffe ich konnte mich halbwegs gut ausdrücken.

danke und grüße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2005 14:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne kurze Nachfrage: DU wurdest zur Aufsicht verpflichtet im Scheidungsurteil? Wie geht denn das? Falls ihr euch trennt, kannst du ja die Kids nicht mehr betreuen, leuchtet mir nicht so ganz ein.

Die Diskussion mit der Verantwortung haben wir derzeit auch. Mein LG muss oft am WE arbeiten und derzeit weigere ich mich während der Zeit auf seine Kinder aufzupassen , da die Große eben nicht auf mich hört.

Eltern können die Aufsichtspflicht auf zeitweise auf andere Personen übertragen. Passiert in dieser Zeit etwas, dann wird es, soweit ich weiss, genauso gehandhabt, wie während der Aufsicht der Eltern. Wird also geguckt, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht. Sollte der/die Sorgeberechtigte(r) einer Person die Aufsicht erteilen, obwohl bekannt ist, das diese die Aufgabe nicht erfüllen kann (z.b. ein 5 jähriges Kind soll auf das 2 Monate alte Baby aufpassen), wird der Sorgeberechtigte wegen Aufsichtspflichtverleztung belangt werden können.

Ich glaub schlimmer als die rechtliche Situation für dich ist wohl eher die moralische Seite. Wenn du Pech hast wirst du sowohl von der Ex als auch vom LG Vorwürfe bekommen nicht genug aufgepasst zu haben. Aber eine Pflicht die Betreuung zu übernehmen besteht nicht. Dein LG hat den Umgang, wenn er keinen Urlaub nehmen kann ist ER verpflichtet für Betreuung zu sorgen. DA hat seine Ex nichts mitzubestimmen, IMO auch das Gericht nicht.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 15:25
(@andreadd)
Registriert

Hallo Paulina,

der Vater ist verpflichtet, sich in der Ferienzeit zu kümmern. Das kann aber genauso bedeutet, er organisiert ein Ferienlager für diese Zeit. Nirgendwo steht, dass DU persönlich verpflichtet bist. Wenn du das machst, ist das Freundlichkeit von dir. Nicht mehr und nicht weniger.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 15:32
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Paulina,

das ist ja eine ziemlich blöde Situation für Dich - moralisch und rechtlich.

Mich würde noch interessieren, ob du die Möglchkeit hattest gegen diese "Auflage" zu protestieren und was denn der Wortlaut in dem Urteil ist.

Tina hat recht, wenn sie schreibt, dass ein Sorgeberechtigter die Aufsicht auf wen anders übertragen kann. Geschieht ja zum Beispiel auch beim Kindergartenbesuch oder wenn JUgendliche ein Freizeitheim aufsuchen.

Fakt ist aber auch, dass Du dich vor der ufsicht gar nicht drücken kannst, denn letztllich kann jeder Erwachsene belangt werden, wenn Gefahr im Verzug ist und er nichts tut. Also ich wüßte nicht wie aus dieser Situation herauskommen ist für dich - zumal der moralische Anspruch auf dich übertragen wurde, dass die Kinder beim Vater sien können.

An deiner stelle würde ich deinem LG noch einmal versuchen klar zu machen in welcher verzwickten Situation du bist. Denn selbst wenn er dir unterschreiben würde, dass er oder seine Ex dich nicht haftbar machen, kommst du nicht aus der rechtlichen Verantwortung.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 15:39
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

erstmal danke für eure antworten.

tja im urteil steht halt, daß der kv die kinder die hälfte der ferien zu betreuen hat und wenn dies nicht möglich ist, kann sein lebensgefährtin auch die aufsicht übernehmen.

das JA meinte nur mündlich, ich müsse dann auf die kids aufpassen...jaja die sagen ja viel wenn der tag lang ist.
wie gesagt ich würde es ja gerne tun, aber ich habe halt gute gründe die dagegen sprechen und den papa sehen sie dann auch nicht wirklich..

wer weiß ob es noch dazu kommt, die ex hat vor wochen mal gesagt, im den sommerferien will sie mal mit ihrem neuen und seinen kindern urlaub machen und dann muß der kv die kinder nehmen.

aber da wir die hausraten nicht mehr zahlen können, hat sich der umgang mehr als nur verringert in den letzten wochen.

eine betreuung durch andere können wir bzw. der kv sich nicht leisten, nach abzug von ku und hausraten bleiben noch 400€ übrig, von denen dann 560€ miete usw. abgehen. also bleibt halt nur die möglichkeit übrig, daß ich die kinder nehmen "muß".
nur schade das sie mir/uns das per JA sagt und nicht einfach mal nett fragt ob ich die kinder dann betreuen kann.

vielleicht passen ja die großeltern auch noch mit auf ( hab halt wirklich bedenken, daß ich wegen meinem gesundheitszustand nicht voll aufpassen kann ), denn auch unser gemeinsames kleines kind freut sich riesig wenn die kids da sind!!!
danke und grüße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2005 16:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wie es schon mehrfach erwähnt wurde, so kann die Aufsichtspflciht übertragen werden von einem Sorgebrechtigten ..
Warum also auch nicht ...

Ob man nun dir "ans Bein pinkeln würde" wenn du nun plötzlich gesundheitliche Probs hast und nun just in dem Moment etwas den Kids passiert (was auch immer das sein soll) mag ich etwas bezweifeln ..

Denke du machst dir das evtl. etwas zu viel Sorgen ...

im urteil steht halt, daß der kv die kinder die hälfte der ferien zu betreuen hat und wenn dies nicht möglich ist, kann sein lebensgefährtin auch die aufsicht übernehmen.

KANN ... nicht muß, denn das kann dir auch andich niemand aufzwingen ...
Aber ich denk an sich dürfte das nicht das wirkliche Problem sein, wenn ihr doch eh schon zusammenlebt..u es ist da ja auch naheliegend, dennoch kann auch das dann kein Dauerzustand sein..und wieso soll der KV genau hälftig alle Ferien die Kids haben, es ist doch schon logisch das er als Arbeitnehmer kaum so viel Urlaub haben wird...u von daher die Betreuung schon gar nicht sicher gestellt wäre..

das JA meinte nur mündlich, ich müsse dann auf die kids aufpassen...

Ja ja, is klar...du musst gar nichts..müssen mußt du nichts..

im den sommerferien will sie mal mit ihrem neuen und seinen kindern urlaub machen und dann muß der kv die kinder nehmen

Auch sehr "interessant", ist ja eine "nette" etwas egoistische Einstellung, sie macht mit dem neuen Urlaub u dessen Kids u die eigenen Kids bleiben eben daheim, auch nicht schlecht..

denn auch unser gemeinsames kleines kind freut sich riesig wenn die kids da sind!!!

Jetzt aber auch mal ehrlich, also was das wiederum für einen Eindruck erweckt ist dir bestimmt aber auch klar, bei deinem eigenen Kind hast du doch auch nicht so die Bedenken es zu betreuen, oder hast du da dann Hilfe? Aber bei den Kids deines Partners da hast du bedenken ... eineseits versteh ich es zwar, aber andererseits auch nicht ganz....
Beisst sich etwas.. aber eben nur etwas..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 16:39
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

ach jens.... wir zwei werden wohl nie freunde....

-Jetzt aber auch mal ehrlich, also was das wiederum für einen Eindruck erweckt ist dir bestimmt aber auch klar, bei deinem eigenen Kind hast du doch auch nicht so die Bedenken es zu betreuen, oder hast du da dann Hilfe? Aber bei den Kids deines Partners da hast du bedenken ... eineseits versteh ich es zwar, aber andererseits auch nicht ganz....
Beisst sich etwas.. aber eben nur etwas.. -

nö, das sehe ich nicht so. denn das ist mein kind und dort kann und muß ich die volle verantwortung übernehmen und mit meinem gewissen vereinbaren. außerdem ist es noch so klein, daß es mal schnell in den laufstall zur not kann.
die kinder meines LG sind aber nicht meine kinder!!!und da ist m.e. eine ganz andere verantwortung!!!! für mich eine große last ( die verantwortung). ja und genau deshalb mache ich mir vielleicht auch zuviele sorgen. ebend weil es um "fremde" kinder geht. wenn du wüßtest wie oft ich schon von außenstehenden angefahren wurde, weil unser gemeinsames kind angeblich einen schock fürs leben bekommt, wenn ich einen epileptischen anfall bekäme.
und wenn das schon bei unserem kind passiert, was wird denn vielleicht bei den anderen kids gesagt.
tja, dann bin ich halt die "memme", die ebend vorher alles xmal im kopf durchkaut. es sind halt nicht meine kids, und was wenn hier nur was leichtes passiert ( kleine wunde vom toben ) und die exfrau dann den umgang noch weiter reduziert???

jaja...jens..wir werden wohl wirklich keine freunde ;-))

gruß,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2005 16:57
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

ÄH ..

[ach jens.... wir zwei werden wohl nie freunde....
/quote]

..das mußt du mir jetzt mal bitte erklären??!!!! :question: :note:

Weil wenn ich das richtig sehen hab ich bisher weder in deinen Topics noch auf deine Antworten in anderen Topics etwas geschrieben?

Diesen ausspruch kann ich nun auch nciht nachvollziehen... :note:

Was auch immer das bedeuten soll ...

nö, das sehe ich nicht so. denn das ist mein kind und dort kann und muß ich die volle verantwortung übernehmen und mit meinem gewissen vereinbaren. außerdem ist es noch so klein, daß es mal schnell in den laufstall zur not kann.

So das schaffst du also noch wenn deine Nieren versagen plötzlich, was wäre denn dann z.b. das Problem den KV zu informieren ..
Also ist es so schlimm die gesundheitliches Problem das du von eine Sekunde auf die andere nicht merh reagieren kannst?
Aber den kleinen in den Laufstall setzen das geht dann noch?
Sorry, klingt eben wiedersprüchlich für mich ..
Und auf der anderen Seite wäre es ok gewesen wenn die KM einfahc mit dir gesprochen hätte, aber vom Gericht möchtest du es dir nicht aufgezwungen sehen .. was ja auch eingetlich dir kein Gericht wirklich aufzwingen kann...

Was ist denn da wirklich dein Problem?
Dich stört es vielleicht eher das du auch mal die Kids aus erster Beziehung deines Partners betreuen sollst, kann das sein?

Denn einerseits scheint es doch ein Problem für dich darzustellen .. und ich mein nicht das man es dir so aufgezwungen hat, denn das ist nun nicht ok so ..

Aber Hallo! Es sind die Kids deines Partners...

Und wenn so sehr gefahr im Verzug ist, dann ist es das auch für dein/euer Kind ..

für mich eine große last

Eben, so klingt es, das die Kids deines Partners ein Last sind...

Sie gehören nunmal zu ihm ..

wenn du wüßtest wie oft ich schon von außenstehenden angefahren wurde, weil unser gemeinsames kind angeblich einen schock fürs leben bekommt, wenn ich einen epileptischen anfall bekäme.

Hm.. wieso das denn...einen Schock fürs Leben..hm..also bist du dann eine Mutter für dein Kind die das Kind eigentlich nicht erleben dürfte oder was?
Und mich wundert es jetzt das du jetzt, wo es oben noch um Nieren versagen ging, um Epilepsie geht ..
Und wenn die Epilepsie so schlimm ist, dann kannst du auch kaum mit deinem Kind wirklich allein sein u es im Notfall noch schnell in den Laufstall setzen ..

Ich weiß was Epilesie ist, mal am Rande erwähnt, und das sehr genau...

Nur jetzt hast du sogar zwei gesundheitliche Probs u wenn dem so ist, dann kann man dir das ansich eh nicht zumuten mit weiteren Kids.. warum wurde das nicht auch bei Gericht und dem JA angesprochen?

es sind halt nicht meine kids, und was wenn hier nur was leichtes passiert ( kleine wunde vom toben )

Dann sind es kleine Wunden vom toben und??
Deshalb ist doch nicht die Aufsichtspflicht verletzt ...

jaja...jens..wir werden wohl wirklich keine freunde ;-))

Und den Satz versteh ich dann noch immer nicht ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 17:22
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

@ jens,

meine güte nochmal, ich kenne kaum leute die es schaffen sich immer mal nen bruchteil aus nem post herauszupicken und dann immer ne geschichte zusammenzuweben.
in welchem meiner posts bei vatersein habe ich auch nur einmal gesagt, daß seine kinder eine last für mich wären?????
es sind die kinder meines partners und verdammt nochmal jens, sie gehören zu ihm, dessen bin ich mir bewußt und in keinster weise schließe ich sie aus!!!! -könnt mich grad unglaublich aufregen!!!-
denn in unserer beziehung bin nämlich ich diejenige, die ihn doch mal darum bittet sich um sein kinder zu kümmern!!!ein jahr lang hat er die kinder 8 stunden im monat gesehen. ich habe ihm gesagt, es wäre für die kinder und für ihn doch ganz gut, wenn die kids hier übernachten. nun sind wir schon bei 48 stunden im monat, immer noch zuwenig wie ich finde, aber da hat ja auch die km etwas zu sagen.
ich freue mich wenn die kids hier sind, sie haben bis jetzt immer gesagt, daß sie mich mögen ( auch bei sich zu hause ). an geburtstagen werden sie nicht ausgeschlossen, dann können sie aber selber entscheiden ob sie kommen wollen oder nicht.
du drehst mir die worte im mund um.
die kids gehören nunmal zum kv und da ich mit ihm zusammen bin, auch in gewissser art und weise auch zu unserer kleinen familie. denn ich muß sie nicht erst aktzeptieren.. weil ich sie von anfang an aktzeptiert habe !!!! ich bin keine frustrierte zweitfrau oder so!!!!

diese frage hätte ich mir auch bei anderen kids gestellt. deshalb betreue ich das kind einer freundin auch im moment sehr ungerne.

und wenn du schon zitierst, dann bitte auch die zusammenhänge, denn ich habe mit last die verantwortung gemeint und auch geschrieben!!!!

ich denke, dir eher eine pm zu schreiben, daß hat m.e. grad nicht soviel mit dem forum zu tun, was ich dir hier sagen will.

denn es regt mich echt immer auf, wie sehr du was ganz anderes hier hinstellst. vielleicht findest du ja noch den text bei vatersein, wo ich die kids meines LG als nichtfamilienmitglieder, als störenfriede, als last bezeichne oder wahrnehme!!! mein gott, dann würde ich nicht meinen LG dabei unterstützen, daß er endlich mehr umgang mit seinen kindern hat. mittlerweile besetzt die km die umgangswochenenden mit anderen aktivitäten.

es geht hier um verantwortung, um mein gewissen, um seine kinder..es sind die kinder meines LG und seiner exfrau..nicht meine! bei meinem kind ist die verantwortung genauso hoch, aber ebend anders...schwer zu erklären.

so..bevor der thread hier zugemacht wird, hör ich lieber auf und werde die lieber ne pm schreiben..

*grummelige* grüße
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2005 17:51
(@sandgren)

hy paulina,
dein LG hat das recht dir die aufsicht und betreuung seiner kinder zu übertragen,das heist aber nicht das du rechtlich verpflichtet werden kannst diese zu übernehmen. 😉

extrem ausgedrückt bedeutet die das dein LG dafür verantwortlich gemacht wird wem er die aufsicht überträgt sollte etwas passieren.

in eurem fall könnte er auch einfach sagen er nimmt die kinder in den ferien nicht zu sich da er dir die betreuung nicht auferlegen kann.

da die kinder bei der mutter leben und sie soweit ich es herauslese das ABR hat ist es auch ihr problem wie sie ihren urlaub dann warnehmen kann.

das eine weigerung die kinder in den ferien zu euch zu nehmen aber weiteren ärger bedeutet sollte auch klar sein.

zum thema freunde werden wir wohl nie:
es ist nicht notwendig freunde zu werden solange man sich trotzdem respektiert und das thema betreffend vernünftig miteinander umgeht! 😉

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 18:15




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@sandgren

zum thema freunde werden wir wohl nie:
es ist nicht notwendig freunde zu werden solange man sich trotzdem respektiert und das thema betreffend vernünftig miteinander umgeht!

Danke, so ist es wohl ...

Und man muß ja auch nicht einer Meinung sein, oder man kann dinge auch anders sehen, und auch etwas anders zu sehen/deuten kann eben auch an der Sicht des Betrachters liegen ..

Und manche aussagen schmecken eben vielleicht demjenigen nicht, auch ok ..

Und wenn eben macnhes für mich so klingt dann klingt es eben für mich so, was nicht heißt das es richtig sein muß, denn es kann auch sein das ich es falsch betrachte...

Dennoch kann selbst diese Betrachtungsweise ja Anregungen bringen ..

Und teils stimme ich ja auch zu, das das wie es läuft nicht ok ist.. andererseits höre ich für mich auch andere "Stimmungen" heraus, die ich natürlich auch falsch interpretatieren kann jetzt ...
Wie auch immer ..

Nur denke das besagte Sätze eher unpassig sind..

Und dennoch wundert es mich z.B. das jetzt ein weiteres gesundheitliches Problem da ist ..
Und ich find es etwas überspitzt sich so Gedanken darum zu machen..
Und wunder mich das der KV u wie er darüber denkt hier völlig aussen vor bleibt..

Wie denkt er denn darüber??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 18:26
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Paulina,

deine Idee mit den Großeltern ist doch auch nciht schlecht.
Vielleicht kann mand as Ganze etwas kombinieren.

Wie sieht denn zeitlich ein Arbeitstag deines LG aus?
Ich kann deine Ängste schon gut verstehen. Ich habe zwar erst einen Tag mit den Kids meines LGs allein verbracht, da er arbeiten musste, aber auch ich hatte ein ganz schönes Grummeln im Bauch.

Ich denke es würde gut tun, ihr setzt euch noch einmal zusammen und besprecht wie man diese Ferienzeit am besten gestalten kann.
Evtl. kann dein LG dir noch ein wenig die Ängste nehmen und vorab ein Gespräch mit den Großeltern führen.
Dann könnte man sich die Zeit etwas aufteilen und du hättest diesen Druck nicht so sehr.
Vielleicht ist das ja eine Möglichkeit.

Letztendlich denke ich, kommt es auf dein Bauchgefühl an: schaffst du das gesundheitlich? kommst du mit der Situation klar?

Lasst euch alles noch einmal gemeinsam durch den Kopf gehen. Es wäre sicher auch eine schöne Zeit 🙂

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2005 19:22
(@lisbeth)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Paulina,

ich würde die Kinder meines Mannes in den Ferien NICHT betreuen, wenn es mir gesundheitlich nicht gut gehen würde. Und auch sonst nicht, glaube ich. Da schwillt mir glatt der Kamm, wenn ich lese, dass die Mutter mit ihrem Neuen und dessen Kindern in den Urlaub fährt und ihre eigenen Kinder loshaben will......
😡 😡 😡

Da muss sich meiner Meinung nach die Mutter was anderes einfallen lassen! Wenn irgendwas passiert, dann bist du eh "dran", davon kannst du ausgehen! Tu es nicht!

Gruß
Lisbeth

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 12:44