Hallo,
Ich bin gesetzlicher Vater eines im Jahre 2002 geborenen unehelichen Kindes.
Den Kontakt zur Mutter habe ich bereits vor der Geburt des Kindes wieder beendet.
Die Beziehung zur Mutter war nur ein sexuelles Abenteuer ohne ernste Absichten meinerseits.
Das Kind kenne ich persönlich nur aus einigen begleiteten Umgängen im Alter von 2 und 10 Jahre.
Hierfür waren mehrere umfangreiche Gerichtsverfahren, psych. Gutachten, usw. erforderlich.
Inzwischen will das Kind allein aus den ablehnenden Gründen der Mutter keinen Umgang mehr.
Den Umgangsantrag habe ich nach richterlicher Anhörung des Kindes wieder zurückgenommen.
Zwei Jahre zuvor war der Umgang aus den Gründen der Mutter für ein Jahr ausgeschlossen.
Das Kind kennt mich persönlich nur aus den wenigen sehr positiv verlaufenden Treffen.
Mit der Mutter besteht insoweit Einigkeit, dass wir keinen gemeinsamen Kontakt wollen.
Ebenso habe ich nicht die Absicht, das Kind in meinen Haushalt dauerhaft aufzunehmen.
Wie kann ich künftig gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Kind erreichen ???
Das Kind wohnt bei der Mutter in einer anderen 200 Kilometer entfernten Stadt.
Die Wohnanschrift, Schule, Sportverein und das Facebook-Profil (mit öffentl. FL) sind mir bekannt.
Insoweit gibt es einige Anknüpfungspunkte für alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Guten Morgen,
salopp formuliert würde ich mal sagen, "der Zug ist abgefahren!".
Und dies aus zweierlei Gründen;
1. Die Kleine wird/ist dieses Jahr 13, damit kannst Du sie schonmal nicht mehr zu einem Umgang zwingen.
2. Dann wurde über die ganzen Jahre kein Kontakt aufgebaut, die Kleine würde also quasi einen Fremden besuchen (und sie ist jetzt in der Pupsertät 😉 - ein noch erschwerender Punkt).
Da wurde in der Vergangenheit schon Mist gebaut, der jetzt nicht mehr zu reparieren ist. Ich kann, in einem gewissen Sinne, die Tochter verstehen ... Sie besucht einen ihr fremden Mann, denn sie ein paar mal in ihrem Leben gesehen hat ... ich würde es vermutlich auch nicht machen.
Was könnte man tun? Viel ist es nicht, da die Tochter den Kontakt ablehnt ...
Kontaktaufnahme per FB, gelegentlich mal eine SMS schreiben (wenn möglich). Vorsichtig einen nicht aufdrägenden Kontakt aufbauen und abwarten. Irgendwann kommt der Selbstfindungstripp und dann auhc die Neugier auf den anderen Teil der Familie.
Mehr fällt mir hierzu nicht ein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Hallo,
Inzwischen will das Kind allein aus den ablehnenden Gründen der Mutter keinen Umgang mehr.
Das Kind kennt mich persönlich nur aus den wenigen sehr positiv verlaufenden Treffen.
Mit der Mutter besteht insoweit Einigkeit, dass wir keinen gemeinsamen Kontakt wollen.
Ebenso habe ich nicht die Absicht, das Kind in meinen Haushalt dauerhaft aufzunehmen.Wie kann ich künftig gegen den Willen der Mutter Umgang mit dem Kind erreichen ???
Das Kind wohnt bei der Mutter in einer anderen 200 Kilometer entfernten Stadt.
Die Wohnanschrift, Schule, Sportverein und das Facebook-Profil (mit öffentl. FL) sind mir bekannt.
Insoweit gibt es einige Anknüpfungspunkte für alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
wenn das Kind 2002 geboren wurde gehe ich davon aus, dass kein GSR (gemeinsames Sorgerecht) besteht und Du als Vater nur ein Umgangsrecht hast. Rein rechtlich kannst Du auf Umgang klagen, die Chancen dabei etwas zu erreichen sehe ich wie Du bei Null.
Du kannst, wie Kasper vorgeschlagen hat, natürlich Anknüpfungspunkte zu Deinem Kind suchen. Es gibt dabei aber das Problem, dass die KM Dir das schlicht und einfach untersagen kann.
Umgang kann nicht gegen den Willen der KM stattfinden, da sie das ABR hat und damit bestimmen kann mit wem das Kind zusammen ist und mit wem das Kind kommuniziert.
Wenn Du Dein Kind sehen willst, dann sollte das zufällig passieren.
Was Du tun kannst ist Briefe/Karten/E-Mails/FB für Geburtstagsgrüße, Grüße zu Feiertagen und dgl. zu nutzen und versuchen bei Deiner Tochter Neugier auf Dich zu wecken.
VG Susi
Umgang kann nicht gegen den Willen der KM stattfinden, da sie das ABR hat und damit bestimmen kann mit wem das Kind zusammen ist und mit wem das Kind kommuniziert.
Ich denke zwar auch, dass die Erfolgsaussichten gering sind aber nicht aus diesen Gründen.
Das Sorgerecht oder ABR hat damit nichts zu tun.
Selbstvetständlich kann ein Umgangsrecht auch ohne SR oder ABR erwirkt werden, aber auch mit SR und ABR verweigert werden.
Das Problem sind eher die Begrünndungen von Kasper.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Versuchen, Neugier zu wecken. Passt schon.