Hallo an alle,
ich lebe est seit kurzem getrennt und habe schon einen Post im Unterhaltsforum geschrieben, da ich leider noch relativ wenig Erfahrung mit der Materie habe. Hier hab ich jetzt eine Frage die mich eigentlich schon seit der Trennung belastet.
Momentane Situation: Lebe getrennt von meiner Ex, sie lebt 40 km weg mit meiner dreijährigen Tochter, ich gehe die Kleine jedes Wochenende abholen und wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Soweit eigentlich ganz gut, aber meine Freundin studiert momentan internationale BWL und ich denke wenn das Studium vorbei ist, wird sie entweder ins Ausland gehen wollen oder weiter wegziehen wegen einer Arbeitsstelle.
Was ich wissen will, inwieweit habe ich Möglichkeiten, bei geteiltem Sorgerecht, wenn sie zB. 200 Km wegzieht oder im schlimmsten Fall ins Ausland geht. Es kann ja wohl nicht sein das man als berufstätiger Vater durch die KM mehr oder weniger gezwungen werden könnte am WE zB. 200 Km zu fahren um sein Kind zu sehen und es dann Sonntags wieder hinbringt, wie soll man da noch intensiv Zeit mit seiner Tochter verbringen ? Also frage ich mich, wie weit darf sie innerhalb Deutschland umziehen, darf sie ins Ausland ziehen und welche Möglichkeiten habe ich evt. dagegen vorzugehen, als Vater der seine Tochter genauso liebt ?
Danke schon mal für die Hilfe
Hallo Dark,
die Antwort ist bitter. Begründet sie ihren Umzug mit Arbeit, ist sie vogelfrei. Sie kann hingehen, wo sie will.
Habe dazu mal ein Urteil gelesen, aber jetzt nicht mehr im Kopf.
Tenor war: Sie will arbeiten statt Sozialleistungen zu beziehen, also geht das Recht des Staates vor dem des Kindes.
Du kannst nur versuchen, dass sie weniger Unterhalt bekommt, da sie sich an den Kosten für den Umgang beteiligen muss.
Im Ausland gibt es übrigens kinderfreundlichere Lösungen, aber das wird dir nicht weiterhelfen.
Gruss,
Michael
Moin Darknez,
in Ergänzung zu Weisnich: Du könntest versuchen, das Kind zu dir zu nehmen, so die Ex eine größere Distanz zwischen dir und deiner Tochter herzustellen gedenkt. Letztlich wird das Leid des Kindes, nämlich der tiefere Verlust eines Elternteiles, dadurch nicht gemildert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Du meinst das ich dann versuchen sollte das ABR zu bekommen ? Soweit wie in dem Forum hier gelesen habe, scheint das ja nur zu gehen wenn ich grobe Verstösse was Aufsichtspflicht usw beweisen kann und selbst dann sei es noch sehr schwer zu bekommen.