Hallo!
Brauche wieder Hilfe von euch:)
OLG Stuttgart, Umgangsvereinbarung für 11, 13, 17 und inzwischen 19 Jahre alte Kinder.
-jede zweite Samstag bezwischen Freitag, Umgang von 12h bis 19h, abwechselnd zwei große bzw zwei kleine Kinder
-Gutachter hat nicht Übernachtungen, Urlaub mit der Mutter...empfohlen, es wurde auch nicht vom OLG durchgesetzt
-Gutachter hat auch kein Umgang epfohlen, ohne überwachung vom JA-HZE, aber OLG hat das durchgesetzt
Ex-Frau hat vor Gericht Zwangsgeld angefordert, weil sie angeblich keinen Umgang mit den Kindern hat.
JA-HZE Mitarbeiterin wollte nicht, auf mein Wunsch, die Kontrolle durchführen, ob die Mutter zu Umgangszeiten erscheint. Inzwischen haben die Kinder keine HZE-Hilfe, weil die JA-Mitarbeiterin für "sinnlos" findet, wenn die Kinder kein Lust haben.
Ich habe an Gericht geschrieben, die Mutter ist verpflichtet zu beweisen das sie zu Umgangszeiten anwesend ist, weil sie selbe Umgang boykotiert! Trotzdem, ihre Anwältin hat nochmal mit Zwangsgeld gedroht, hat nichts unternommen zu beweisen das die Mutter zu Umgangszeit gekommen ist. Gestern war die Mutter doch zu Umgangszei anwesend, nach knapp einem Jahr. Die Mutter hat mit den Kindern knapp eine Stunde gestritten und gegangen. Dabei hat den Kindern gesagt: nächsten mal komme ich nicht. Und, und, und....
Brauche ihre Beratung, wie kann ich beweisen, das die Mutter nicht zu Umgangszeit kommt?
1. Kann ich ans Gericht vorschlagen, das man in der Zukunft jeder Umgangstermin mi SMS bestätigt und gespeicherte SMS als Beweis dient?
2. Kann ich ans Gericht vorschlagen, das man ganze Umgangszeit per Handy Tonaufnahmen macht, um die Mutter zu zwingen an ihre Kindern keine Drohungen auszusprechen können? Soll ich von der Mutter eine Einverständniserklärung verhandeln, Tonaufnahmen während Umgang machen zu dürfen?
Weitere Vorschläge sind willkommen, danke.
An Gericht habe ich geschrieben, die Kinder gehen zu Umgangstermine ohne eigenen Willen, um Grundrechte der Mutter nicht zu verletzen. Die Kinder sind inzwischen groß, um den Streit mit der Mutter zu ertragen.
In der Vergangenheit, haben sich die Kinder immer wieder geweigert die Mutter zu sehen, auch die Mutter hat sich geweigert die Kinder zu sehen, aber jetzt sind sie so weit, fast Problemlos Umgang mit der Mutter auszuhalten.
Paar Wörter zu den Kindern:
Älteste Sohn hat gerade Abitur geschrieben.
Die große Tochter 17-Jahre alt, hat 1.1 Durchnitt auf Gym.
Kleine Sohn 13,5 Jahre alt, 7-te Klasse Gymnasium, Durchschnitt 3
Die kleine Tochter, 5-te Klasse Realschule, hat gute Chancen auf Gymnasium zu wechseln
Es sind keine Problemkinder, die Lehrern habe schon an Gericht "positiv" über Kindern geschrieben:)
Trotz allem, müssten wir HZE-Hilfe durchmachen.
Hi Bin,
was versteht man denn unter HZE? Eine Kreisstadt?
1. Kann ich ans Gericht vorschlagen, das man in der Zukunft jeder Umgangstermin mi SMS bestätigt und gespeicherte SMS als Beweis dient?
2. Kann ich ans Gericht vorschlagen, das man ganze Umgangszeit per Handy Tonaufnahmen macht, um die Mutter zu zwingen an ihre Kindern keine Drohungen auszusprechen können? Soll ich von der Mutter eine Einverständniserklärung verhandeln, Tonaufnahmen während Umgang machen zu dürfen?
Weitere Vorschläge sind willkommen, danke.
Flüchtige Medien (SMS) sind keine Beweismittel. Wie willst Du bitte Tonaufnahmen durchsetzen? Was hat das noch mit einer freiheitlichen Gesellschaft zu tun, wenn man zum Umgang ein Tonbandgerät und Richtmikrophone aufstellt? Stell Dir die Situation bitte bei Dir selber mal vor. Natürlich geht soetwas nicht.
Den besten Beweis bekommst Du durch Zeugen, die den Umgang in Augenschein nehmen bzw. sehen das die KM zum Umgang erscheint. Gruß Ingo
Also ich habe größte Mühe zu verstehen, was du meinst.
Was willst du denn nun beweisen?
Dass sie nicht da ist, wenn du die Kinder bringst?
Oder dass sie nicht kommt, wenn sie kommen soll.
Sortiere dich und deine Fragen bitte noch ein wenig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin BM,
Du musst überhaupt nichts beweisen - wem und warum auch? Wenn Deine Ex lustig ist, kann sie Dich wegen des von ihr behaupteten Umgangsboykotts verklagen - und ist dafür ihrerseits beweispflichtig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Als Ergänzung. Bei dem 19-jährigen kann die KM den Umgang nicht mal mehr erzwingen bzw. dich mit Zwangsgeld belästigen wollen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Als Ergänzung von mir
Du bist vor vier Jahren mit den Kinder und EX, die dort ein eigenes Zimmer hatte, eingezogen.
Km ist dort aus nicht ersichtlichen Gründen ausgezogen.
Seit dem streitet ihr um Umgang.
Mir kommt es so vor, als würde ich mit meiner EX reden. :puzz:
Warum ist Umgang denn nicht möglich?
Sie nimmt doch scheinbar schon alle Mittel, die ihr zur Verfügung stehen in Anspruch.
Keiner kann mir verklickern, das jemand um Umgang kämpft und den gleichzeitig nicht wahrnehmen will.
Mir ist das ganze etwas suspekt.
Gruss Wedi
OK, habe verstanden, es ist nicht in Ordnung Tonaufnahmen zu machen, SMS sind auch kein Beweismitell
Ja, es ist nicht so einfach zu verstehen, dass die Mutter Umgang boykotiert und gleichzeitig klagt wegen nicht funktionierende Umgang.
Änliche Thematik wurde schon 2010 besprochen, nachdem ein Gutachten von Uni-Prof. Psychiater durchgeführt worden war. Gutachten umfasst 56 Seiten, wo man deutlich sieht dass der Vater nicht schuldig ist für die schwierige Verhältnis zwischen der Mutter und den Kindern. Der Gutachter sollte eigentlich entscheiden ob ABR an die Mutter übertragen soll, weil der Vater Umgang boykotiert. Nach dem Gutachen wurde der Mutter nicht nur ABR untersagt, sondern fast alles verboten, Urlaub, Übernachtungen, Schule der Kindern zu besuchen, nur 1 Stunde telefonieren mit den Kindern....
Die Kinder haben schon geschrieben und paar mal an Verfahrenspflegerinen berichtet, wie die Umgang mit der Mutter schwierig ist.
Das alles ist sehr aufwendig zu erklären und es ist auch nicht im Moment so wichtig.
Ich brinnge nicht die Kinder zu Mutter, sondern die Kinder warten auf die Mutter, die jetzt im Moment nur 4 KM weit von uns wohnt.
Letztes Jahr hatten wir die Verhandlungen vor Gericht, es ging um Antrag der Mutter das Sorgerecht auf JA zu übertragen. Es wurde nur gestritten mit Verfahrenspflegerin und Richterin. Es wurde nichts entschieden, wurde fast die gleiche Vereinbarung getroffen wie vor OLG aus dem Jahr 2010. Verfahrenspflegerin hat PAS vorgeworfen, ich habe mich mit Gutachten verteitigt und neue Gutachten angefordert, da wir alle Anwesende bei Verhandlung nicht kompetent sind Situation abzuschäzen.
Es gab sehr scharfe Töne meinerseits! Aufeinmal hat Verfahrenspflegerin Streit abgebrochen und mich aufgefordet in die Zukunft zu schauen. Das habe ich auch gemacht und Vorschläge gegenseite akzeptiert, wie immer.
JA-Schef mußte unter Druck von Richterin und Verfahrenspflegerin Familienhilfe durchführen. Zweimal hat er das abgelehnt bei mündlichen Verhandlungen und am Ende mußte zustimmen. Er hat uns auch zu Hause besucht und gesagt, die Kinder sind gute Schüler und zeigen gar keine Auffäligkeiten....
Bei mehreren Verhandlungen versucht die Mutter PAS zu beweisen, jedes mal hat sich in Lügen verwickelt. Trotzdem, versucht die Mutter immer wieder PAS zu beweisen.
19 jährige Sohn ist nicht verpflichtet die Mutter zu besuchen, aber ich will nicht dass die Mutter gar keinen Kontakt hat. Sie ist nicht Schuldfähig, nach meiner Schätzung aber hat trotzdem das Recht ihre Kinder zu sehen. Schwirig zu erklären.
In der Vergangenheit gab`s auch Gewalt, Mutterseits. Darüber kann ich nicht schreiben.
Ich bin meistens alleine, ohne Anwalt vor Gericht.
Also ich habe größte Mühe zu verstehen, was du meinst.
Was willst du denn nun beweisen?
Dass sie nicht da ist, wenn du die Kinder bringst?
Oder dass sie nicht kommt, wenn sie kommen soll.Sortiere dich und deine Fragen bitte noch ein wenig.
die Mutter kommt einfach nicht, dann wurde mehrmals von den Kindern angerufen, um vom Gericht endlich "Ruhe" zu haben.
Für die Kinder ist einfacher jede zweite Woche paar Stunden mit der Mutter spazieren zu gehen als immer wieder vom JA, Verfahrenspflegerin, Richterin, Lehrern...befragt zu werden.
Mit den Kindern habe ich mehrmals geübt, wie sie Streit mit der Mutter vermeiden oder umleiten können. Das ärgert die Mutter noch mehr, deshalb hat sie letzte Samstag nur eine Stunde mit Kindern verbracht.
Also deine Worte sind für mich immer noch etwas verwirrend aber wenn ich dich richtig verstehe, hast du nicht viel Grund zur Sorge.
Du hast eine Umgangsberechtigte KM die, den Umgang nicht wahrnimmt, dir aber wegen Umgangsboykott ans Bein pinkeln will.
Das wird schwierig.
So wie Brille schon schrieb, muss sie erstmal Belege für deine Schuld vorlegen, bevor du deine Unschuld belegen musst und auf der anderen Seite hat dir ja wohl schon mal ein Gericht geglaubt, dass du besser geeignet bist, die Kinder zu erziehen als die Mutter.
Das sollte dich beruhigen.
Ich kann verstehen, dass einen zermürben kann, wenn man seine Kinder ständig zum Umgang "bereit stellt" und keiner kommt aber die Sorge, dass sich daraus für dich juristische Problem ergeben halte ich für unbegründet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke, ihr habt mich beruhigt:)
die Mutter muß beweisen, so habe ich auch Stellungnahme geschrieben
auf das zweite Schreiben von KM Anwältin, werde ich nur kurz antworten, ungefähr so:
am 28.04.2012 konnte die Mutter nicht zu Umgang kommen, da sie gearbeitet hat. Am 05.05.2012 ist die Mutter zu Umgang gekommen, eine Stunde mit Kindern diskutiert (gestritten) und plötzlich gegangen. Statt sich freundlich von den Kindern zu verabschieden, die Mutter hat gedroht nächstes Samstag nicht zu Umgang kommen. Ich bitte Fr. xy (die Mutter) um etwas mehr Geduld und weniger Streitbereitschaft.
Ich bitte Fr. xy eine SMS zu senden, ob und wann sie Zeit für die Kinder hat. Es muß nicht unbediengt Samstag sein, wenn sie kein Zeit hat, das kann eventuell auch Sonntag oder Mitwoch nachmittags sein.
Oder hat jemand von euch Vorschlag wie ich das formulieren kann?