Hallo, das mit dem Beschluss ist mir klar, ich hab ja einen. Ich denke nur dass JA-Trulla sagen wird, der Kleine muss sich erst wieder an mich gewöhnen. So wie sie jetzt der Meinung ist, KM könnte mir das Kind nicht kurzfristig geben, weil sie ihn erst auf den Umgang vorbereiten muss.
Ich hab ihn noch nie als Geschenk verpackt bekommen.
Ich werde bis zum Gerichtstermin weiter wöchentlich um Umgang bitten. Vielleicht krieg ich ja doch mal eine Antwort. Diese Woche hab ich die Bitte schriftlich per Einschreiben gemacht, das hat JA-Tante schon wieder als Provokation meinerseits gesehen.
Gruß Willi
Das lag ja nicht daran, dass Du keine Lust dazu hattest.
Da gebe ich dir bedingt Recht. Nur 7 Monate ist dennoch eine lange Zeit. U.u. wird eine Wiederanbahnung von Gericht
angeordnet.
Beschluß ja, nur sollte der auch mittels beispielsweise Ordnungsgeld o.ä. Durchsetzbar sein, sonst geht das ganze Spiel
wieder von vorne los.
Gruß
Agent
(der Mittlerweile von Beschlüßen und Vergleichen ein
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Einen Beschluss mit Ordnungsgeld habe ich. Wieso 7 Monate? Ich hoffe doch dass der Gerichtstermin nicht so lange dauert. Mein Anwalt hat beschleunigtes Verfahren wegen Umgangsverweigerung beantragt.
Was bedeutet Wiederanbahnung?
Gruß Willi
Ich würde der JA-Trulla noch ein wenig auf den Senkel gehen, damit auch dem letzten Hirni klar wird, in welchem Orchester die spielt.
Neben der Anfrage, nach deinen konkreten Verfehlungen, für die du dich entschuldigen sollst, würde ich sie auch ganz höflich fragen ob sie sich denn nun in der Lage sieht, die regelmäßige Durchführung des Umgangs sicher zu stellen, denn ansonsten seiest du gezwungen, dich umgehend erneut ans Gericht zu wenden.
Auf ihre erfolglosen Bemühungen würdest du dann in Zukunft verzichten.
Dann hättest du auch Material um sie vor Gericht auszuhebeln, falls sie an dir rum stänkert.
Aber wie gesagt, höflich formuliert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Was bedeutet Wiederanbahnung?
Ich denke nur dass JA-Trulla sagen wird, der Kleine muss sich erst wieder an mich gewöhnen.
Die Antwort hast du dir selber gegeben.
Ich würde das auch so machen wie Beppo schrieb.
Gruss Wedi
Der JA-Tante werd ich gar nix mehr sagen schreiben oder was auch immer. Der einzige vernünftige Satz, der gestern aus ihrem Mund kam war die Möglichkeit den Fall abzugeben an einen anderen Mitarbeiter. Da wird aber mit Sicherheit kein anderes Ergebnis heraus kommen, weil sie mich entsprechend "empfehlen" wird. Den Umgang zu regeln ist nicht ihre Aufgabe, das hat sie mir gestern gesagt. Sie kann nur beraten.
Da geh ich auf keinen Fall mehr hin! Ich kann ja dem Richter die Empfehlung mit dem Blumenstrauß mitteilen.
Gruß Willi
Ok, aber dann solltest du die Information, dass die Frau sich selbst für unfähig, unwillig und unzuständig hält, dem Gericht zur Kenntnis geben.
In der Klageschrift oder in irgendeiner Erwiderung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich würde der JA Trulla auch weiter auf die Eierstöcke gehen. In etwa so:
Sehr geehrte Frau .......,
ich bitte um umgehende Umsetzung des Beschlußes vom......
Anderenfalls wäre ich leider gezwungen, erneut gerichtliche Schritte einzuleiten.
MfG usw.....
Schieb denen den Ball zu. Dann hast du nen Nachweis, das wegen deren Untätigkeit der Umgang nicht durchgesetzt
werden konnte. Somit schaffst du dir eine weiße Weste und die haben den schwarzen Peter. Und du erhöhst zeit-
gleich den Druck auf das JA und bringst die in Zugzwang.
Du wirst es als Nachweis brauchen.
Gruß
Agent
P.S.: Ich würde der JA Trulle dennoch schreiben, und sei es um eine schriftliche Aussage von ihr zu bekommen. Wie auch
immer die ausfallen mag. 😉
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Mein Anwalt hat in den Antrag geschrieben, dass mit Unterstützung von Frau ... keine Umgangslösung zu erzielen war und dass sein Mandant das Vertrauen in sie verloren hat.
Ich hab dem JA letzte Woche schon schriftlich die momentane Umgangssituation mitgeteilt und ihr geschrieben, dass jetzt keine andere Wahl habe als mit Hilfe von Anwalt und Gericht eine Lösung zu finden.
Gruß Willi
Gut, das reicht dann auch.
Das mit den Blumen kannst du dann ja vielleicht in der Verhandlung als Anekdote einflechten, falls dich einer fragt, warum du kein Vertrauen mehr zu ihr hast.
Dann lass es jetzt so laufen.
Du solltest aber deine Bemühungen um Umgang jetzt nicht einstellen und irgendwie dokumentieren.
Und sei es durch ein Tagebuch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja das mache ich schon seit dem Sommer. So hab ich es auch ans JA geschrieben. Ungefähr so: 13.5. Nachricht mit Bitte um Umgang, freie Tage am 17.5.und 18.5., keine Antwort; 19.5. Nachricht....
Die Nachrichten im Handy werden gespeichert. Oder sollte ich wirklich lieber jede Woche ein Einschreiben schicken? Sieht das der Richter vielleicht auch als Provokation?
Gruß Willi
Moin,
ich finde auch, dranbleiben ist angesagt. Auch ich fahre 2-wöchentlich zur KM und dokumentiere, obwohl (bisher) dabei nichts
herauskam. Das zeigt, dass ich mich an MEINEN Teil der Vereinbarung stringent halte.
Dennoch, dokumentiere weiter, dann hast du etwas zum vorlegen bei Gericht, was deine Bemühungen dokumentiert.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Oder sollte ich wirklich lieber jede Woche ein Einschreiben schicken? Sieht das der Richter vielleicht auch als Provokation?
Nein, das reicht.
Ich würde das noch tabellarisch auf einen Zettel schreiben und erwähnen, dass du die SMS auch noch vorzeigen kannst.
Wenn es denn jemand wissen will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also werde ich weiter Nachrichten schreiben, ich frag gleich noch mal nach wegen dem Termin am WE. Zur KM werde nicht gehen, die Brüllerei ist peinlich.
Sollte ich das Angebot mit der anderen Mitarbeiterin annehmen? JA-Tante könnte das bei Gericht vielleicht gegen mich verwenden, wenn ich das Angebot nicht annehme? (Bitte nicht)
Sollte ich das Angebot mit der anderen Mitarbeiterin annehmen? (Bitte nicht)
Ich würd's tun
Gruss Wedi
Moin,
auch würde ich, wenn du Beispielsweise versuchst, mit der (H)exe Kontakt aufzunehmen mir für sämtliche Dinge
ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und es der JA-Trulla zur Kenntnisnahme mit dem Vermerk "Zur Komplettierung
Ihrer Unterlagen" zusenden.
Damit gewährleistest du, dass jeder auf dem gleichen Wissensstand ist und du es weitergegeben hast.
Gruß
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
okay, dann warte ich jetzt noch bis nächste Woche, ob JA-Tante mit KM spricht und ob sie was erreicht. Angeblich hatte sie gestern mein Schreiben von letzter Woche noch nicht. Den Antrag lasse ich aber weiterlaufen, es geht ja hier um die Umgangserweiterung mit Übernachtung. Darüber zu reden, hat die JA-Mitarbeiterin abgelehnt, weil es in dem Gespräch nur um den momentanen Umgang gehen soll und ein Umgang mit Übernachtung bei so einem kleinen Kind nicht in Frage kommt.
Nächste Woche werde ich ihr dann mitteilen, dass ich ihren Vorschlag annehme und ein Gesspräch mit der anderen Mitarbeiterin möchte.
So wird`s gemacht.
Gruß Willi
Also müssen musst du nicht.
Ich würde aber die Chance vielleicht nutzen.
Die sind nicht alle furchtbar.
Ich hatte bis jetzt mit 4 von denen zu tun.
Davon war eine furchtbar, eine gemischt und 2 gut.
Hat mir ne Verbesserung meiner gerichtlichen Umgangsregelung eingebracht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Mitarbeiterin kenne ich schon, sie hatte mir den ersten Gerichtstermin empfohlen, weil mit der KM nicht zu reden war. Die Andere hat den Fall dann wegen Krankheit übernommen und behalten. Ich fürchte nur die Einflussnahme.
Gruß Willi
Ich würde es trotzdem versuchen aber wenn du das nicht willst, ist das auch kein Problem.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.