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Umgang

 
(@fuzzel2502)
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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zum Umgang. Da ich meine Tochter sehr unregelmäßig sehen kann und dann immer nur beim Jugendamt habe ich einen Antrag bei Gericht auf Umgangsregelung gestellt. Nun ist der Termin am 10.02.
Meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt, und ich durfte sie bisher nur 7 mal für eine Stunde sehen. Habe mir jedesmal einen Tag frei genommen da wir 150 km entfernt wohnen.
Jetzt hat mich mein Chef noch gekündigt da ich beim letzten Termin, nicht freibekommen habe aber es trotzdem gemacht habe.
Jetzt zu meiner Frage.
was kann ich machen um den Umgang aufs We zu verlegen, gibt es sonst noch irgendwelche Einrichtungen für das We?
ich weiß nur das sie mich nicht in Ihre Wohnung lässt. Und ich möchte sie regelmäßig sehen.
Weiß aber auch nicht wie ich sowas dann am besten machen kann?
Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich mit der kleinen machen kann, da ich sie sicher noch nicht mit zu mir nehmen darf
Und ich da keine Räumlichkeiten habe.
Rico

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2015 17:42
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Fuzzel,

schwierige Kiste.

Kleine Kinder benötigen in der Regel häufigen Umgang aber dafür wird dieser kürzer angesetzt.
Eine wohnliche Entfernung von 150 Km ist da natürlich hinderlich.

Du bist nun ohne Job. Ist es eine Option dorthin zu ziehen wo dein Kind wohnt bzw. in die Nähe?
Hängt natürlich von deiner familiären und sozialen Bindung zum jetzigen Wohnort ab.

Tendenziell hättest du den Umgang ausfallen lassen sollen und den Gerichtstermin abwarten sollen. Das war es die ganze Sache auch nicht wert.
Keiner kann dich zwingen Umgänge während deiner eigentlichen Kern-Arbeitszeit zu realisieren.

Auch zukünftig wird es nicht leichter. Eine Wohnung mit geeigneter Unterbringungsmöglichkeit solltest du zukünftig haben. Aber auch dann ist eine Distanz von 150 Km nicht gerade dienlich. Ein Kleinkind kannst du nicht mal eben für einen Tag Umgang jeweils hin und zurück 1,5 Stunden durch die Weltgeschichte kutschieren. Auch wenn das Kind bei dir übernachtet ist die Distanz am Anfang eher schwierig und am Ende auch kostspielig.

Wie gesagt, das optimalste ist in die Nähe zu ziehen. Ansonsten muss du weiter überlegen wie viele Tage du im Monat in Sachen Umgang umsetzen kannst und die Zeit für dich arbeiten lassen bis das Kind etwas älter ist dich aber als Vater sieht, kennt und akzeptiert.

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 18:40
(@fuzzel2502)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sputnik,

danke für deine Antwort.
also vor bei Gericht wurde in den Antrag geschrieben das ich gern wöchentlichen Umgang von jeweils 3 Stunden möchte. Das bekomme ich auch finanziell hin, nur ist eben die frage wann das stattfinden wird. Wie gesagt ich könne dann nur am we und darum geht es mir auch erst mal darum wie solch ein Umgang praktisch um zusetzten geht.

Wenn es stellen gibt wo man vielleicht Räume nutzen könnte, oder hab auch schon gedacht mir da ein Zimmer zu nehmen für die Zeit.
Umziehen möchte ich auch im Moment nicht da ich Anfang Februar wieder einen neuen Job habe und all meine Familie und Freunde hier sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2015 19:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weiß aber auch nicht wie ich sowas dann am besten machen kann?

Warum willst du denn unbedingt weiter beim JA oder ähnlichem, begleiteten Umgang haben?

Zunächst mal solltest du unbegleiteten Umgang fordern.

Zunächst bei, bei Misserfolg über das JA und dann beim Gericht.

Solange du dort kein Dach über dem Kopf hast, kommt nur Stundenweiser Umgang infrage.
Du könntest dich aber auch kostengünstig inner Jugendherberge oder Pension einquartieren.

Dann geht das auch mehrmals am WE oder eben auch mit Übernachtung.

Vielleicht gibt es ja auch einen Campingplatz auf dem man einen Wohnwagen oder einen Bungalow mieten kann.

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Wie sieht es an der Unterhaltsfront aus?
Habt ihr GSR?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 01:33
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Du kannst euer Kind etwa jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag sehen am Wohnort der Mutter(stundenweise).
Falls es Dir möglich ist, dann direkt in diese Stadt ziehen oder wenigstens ein Zimmer dort mieten so würdest Du häufiger Umgang bekommen können und das Kind kann auch bei Dir übernachten.
In welcher Stadt wohnt die Mutter jetzt?
Sobald euer Kind nicht mehr gestillt wird, kann das Gericht sogar Übernachtunge jedes 2. Wochenende anordnen (Bedingung kurze Entfernung zur Mutter).
Wohnst Du in der Nähe wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit dein Kind auch noch innerhalb der Woche sehen können.
Auch wenn Die Mutter unerlaubt weggezogen ist, so wird ein Gericht nicht anordnen daß sie wieder an den alten Wohnort zurückziehen muss.

Das nur ganz grob als Richtwert.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 03:03
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Sobald euer Kind nicht mehr gestillt wird, kann das Gericht sogar Übernachtunge jedes 2. Wochenende anordnen (Bedingung kurze Entfernung zur Mutter).

Man sollte mit solchen Aussagen immer vorsichtig sein wenn hier Menschen heran treten, welche in dieser Misere stecken.
Der TO hat sein Kind bisher in sieben Monaten ganze 7x gesehen. Für das Kind ist der TO so viel wert und emotional so nah wie der Kinderarzt, die Kassiererin im Stamm-Supermarkt oder sonst irgendwelche Personen des täglichen Lebens.
Kein Gericht wird darauf hin nach der Stillphase einen Wochenendumgang mit Übernachtung anordnen. Dazu gehört, vorher eine emotionale Bindung zum Kind aufzubauen. Das ist wie du richtig erkannt hast durch die Distanz nicht leicht.

Beppos Vorschlag mit den alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gefallen mir sehr gut. Wir hatten hier schon mehrere TO´s die solche Möglichkeiten genutzt haben. Gerade Jugendherbergen sind oft eine tolle Sache. Viele JH sind heutzutage modernisiert. Haben 2-Bett oder Familienzimmer und sind nebenher allein vom Konzept her kinderfreundlich aufgebaut.

@fuzzel: Ich rate dir dringend, sich vorher ein Konzept zu überlegen wie du den Umgang wahr nehmen kannst, auch alleine und ohne Begleitung,  um so den Kontakt nach und nach auszubauen. Du musst jetzt einen Weg gehen der weitsichtig ist und die Bindung zu deinem Kind trotz Distanz gewährleistet.
Nimm den Ratschlag von Beppo ernst. Ich glaube der einzige Grund, warum der Umgang bisher begleitet war, ist weil die Mutter sich, taktisch clever, weigert dir den Zutritt zur Wohnung zu lassen. Also musst du unter Umständen nach passablen Alternativen suchen und dem Gericht vortragen. Konstruktive Beteiligung ist in solchen Dingen gerne gesehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 10:31
(@fuzzel2502)
Schon was gesagt Registriert

Danke,
ich finde das auch eine super idee mit dem Zimmer und werde mich da auch schnelllstmöglich erkundigen.
Unterhalt zahle ich immer pünktlich ans JA da sie eine Beistandschaft für die kleine hat. GSR? meist du damit gemeinschaftliches Sorgerecht; nein haben wir nicht.
sie hat sich bereits zu Anfang der Schwangerschaft von mir getrennt und da alles so schwierig für mich bisher verlief wollte ich zuerst den Umgang regeln und das Sorgerecht danach beantragen da mir vom Jugendamt gesagt wurde ich bekäme es jetzt sowieso nicht.
die Entfernung bestand von Anfang an, sie wohnt in Duisburg.
warum ich hmich an euch hier gewannt habe ist genau der Grund wie ophsei schrieb, möchte nicht dann vor Gericht stehen und keine passablen Lösungen für den Umgang haben.
deshalb bin ich euch auch sehr Dankbar für eure Vorschlage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 11:30
(@sputnik)
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da mir vom Jugendamt gesagt wurde ich bekäme es jetzt sowieso nicht.
sie wohnt in Duisburg.

Uff…… Ja die Aussage kann ich explizit von diesem Jugendamt nachvollziehen.
Ich will dir keine Angst machen, aber Duisburg ist mir als mütterfreundliches Amt bekannt. Ein Bekannter von mir hatte mit denen zu tun…. Viele Jahre Kampf und mittlerweile hat er aufgegeben.

Lass dich davon aber nicht entmutigen. Es kommt auch auf den Sachbearbeiter an und auch auf die Konsequenz mit der man an die Sache ran geht.
Klar solltest du einen vernünftigen und geregelten Kontakt haben um auch das GSR ausführen zu können und es ist richtig erstmal einen geregelten Umgang hinzubekommen.
Allerdings warst du schon seit Geburt bemüht deinem Kind ein Vater zu sein und es scheitert schließlich nicht an dir.
Kindswohlgefährdende Gründe liegen aktuell nicht vor. Somit ist die Aussage bedingt für den Eimer.

Im Übrigen kann es sein, dass euch Elternberatungsgespräche auferlegt werden. Hast du eine Idee wie du das stemmen kannst?

Hier ein paar Links:

http://www.jugendherberge.de/de-de/jugendherbergen/duisburg%20landschaftspark637/portraet

http://www.jugendherberge.de/de-de/jugendherbergen/duisburg%20sportpark441/portraet

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 12:34
(@ophsei)
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@sputnik

das ist ja häufig das Problem.

Die Väter fordern zu wenig ein, aus Sorge das Verhältnis zur Kindesmutter noch weiter zu belasten.
Daher unbedingt sehr häufig Umgang fordern.Weniger wird es ohnehin werden.
Alternativ betreuten Umgang fordern(zum Beispiel 3x pro Woche über 4 Wochen).
Danach ist Übernachtung auf jeden Fall möglich da sich dein Kind ja jetzt an Dich gewöhnt hat.
Die Mutter wird immer behaupten das Kind sei unruhig, schläft schlecht usw. aber der Grund liegt ja bei der Mutter und dem geringen Umgang mit Dir und deinem Kind.Das wissen auch die Richter.
Das ganze macht nur Sinn mit Anwalt.

Auch wenn es immer wieder verneint wird.
Erst das gemeinsame Sorgerecht beantragen dann den Umgang einklagen.
Leider entscheiden viele Richter noch immer nach Gefühl und altem Rechtsempfinden.
Hat der Vater keine gemeinsames Sorgerecht wird er häufig automatisch benachtteiligt und bekommt wenger Umgang.
Niemals gleichzeitig beide Dinge vor Gericht regeln.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 16:30
(@sputnik)
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Alternativ betreuten Umgang fordern(zum Beispiel 3x pro Woche über 4 Wochen).
Danach ist Übernachtung auf jeden Fall möglich da sich dein Kind ja jetzt an Dich gewöhnt hat.

Du tust gerade so als ob das alles ein Selbstläufer wäre und deine Widersprüche in sich sind auch nicht nachvollziehbar.

Das wissen auch die Richter.

Leider entscheiden viele Richter noch immer nach Gefühl und altem Rechtsempfinden.

Die Väter fordern zu wenig ein, aus Sorge das Verhältnis zur Kindesmutter noch weiter zu belasten.

Daher unbedingt sehr häufig Umgang fordern.Weniger wird es ohnehin werden.

Auch wenn es immer wieder verneint wird.

Hat der Vater keine gemeinsames Sorgerecht wird er häufig automatisch benachtteiligt und bekommt wenger Umgang.

Ein Vater der sein Kind in 7 Monaten 7x gesehen hat wird es schwer haben beim GSR die richtigen Argumente zu finden. Von daher empfehle ich unbedingt den Umgang als erstes dingfest zu machen. Das dient dem Kind momentan im übrigen auch am meisten!
Das ist ziehlführend und die Erfahrung zeigt, dass Mütter gerne den Umgang einschränken bis komplett ablehnen sobald ein Antrag (GSR) per Gericht eingereicht wird. Mit einem durchsetzbaren Beschluß sieht das anders aus.

Mal davon abgesehen hat der TO schon einen Antrag gestellt, darum alleine ist dieser Ratschlag jetzt nicht dienlich oder sollte er deiner Meinung nach den Antrag zurück ziehen und den Anwalt mit einem Antrag zum GSR beauftragen???? Nicht gut oder???

@fuzzel:

Gehe strukturiert vor. Auch die KM meiner Tochter hat sich am Anfang der Schwangerschaft von mir abgewendet. Wir haben zwar glücklicherweise nicht die Distanz aber immerhin einen gewaltigen Kampf. Termine beim JA, EB-Gespräche, Antrag GSR, Gerichtsverhandlung, Vorwurf Misshandlung meiner Tochter, Umgangsboykott, Antrag auf Umgangsregelung, Vorwurf Misshandlung und Missbrauch usw. usw.

Man verzweifelt manchmal und denkt sich wofür das ganze aber meine Tochter ist heute knapp über drei. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht, sie übernachtet bei mir und baut langsam ihren Loyalitätskonflikt mehr und mehr ab.
Mit der Mutter kann ich mich heute einigen, fahren gemeinsam zum Doc wenn was ist, können Umgänge flexibel gestalten und die Kleine wird momentan auch mehr manipuliert.

Es lohnt sich konsequent dran zu bleiben. Mach dich gerade. Wenn die KM merkt dass die Distanz dich nicht abhält und du dich nicht von ihr denunzieren lässt dann wirst du sie irgendwann beugen. Aber mache einen Schritt nach den anderen und lass dich nicht verrückt machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 17:48




(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

ja das hast Du Recht @ sputnik

der Antrag auf Umgang ist schon gestellt.Dann kann man natürlich jetzt keinen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 02:00
(@fuzzel2502)
Schon was gesagt Registriert

Uff…… Ja die Aussage kann ich explizit von diesem Jugendamt nachvollziehen.
Ich will dir keine Angst machen, aber Duisburg ist mir als mütterfreundliches Amt bekannt. Ein Bekannter von mir hatte mit denen zu tun…. Viele Jahre Kampf und mittlerweile hat er aufgegeben.

ohje das klingt ja nicht so schön, und genau dieses Gefühl habe ich auch jetzt schon, muss mir jedesmal anhören ich mache zu wenig. Ich durfte noch nichtmal der kleinen die Flasche geben, als ich das nach dem Umgang bei der Dame vom JA ansprach und meinte die KM könne mir so langsam mal etwas entgegenkommen musste ich mir anhören. das ich zu wenig dafür tue.
Sie meinte auch noch: ihr wäre nicht ganz klar was ich überhaupt möchte.
Und das jedesmal im beisein der Kindsmutter, ich komme mir jedesmal vor wie der totale Trottel.
Genauso wie mit den Terminen, manchmal aller drei Wochen dann wieder mal nach sechs Wochen, so wie die vom JA lust hat.
Desweiteren soll ich mir Gedanken machen wie solch ein Umgang außerhalb des JA aussehen könnte, sie meinte auch z.b in solch ein Spielparadies gehen. Dafür denke ich aber ist die kleine noch bisschen zu klein, oder was meint ihr?

Nun Hoffe ich natürlich das ich durch den jetzigen Termin bei Gericht endlich eine vernünftige Regelung im Umgang bekomme.
Und ich werde auch konsequent dranbleiben, wie Sputnik schon sagt manchmal hat man echt die Schn....voll,
Bei mir ist es auch jedesmal so das ich mich voll auf die kleine freue, aber jedesmal wenn ich da wieder weg fahre könnte ich kotzen. Die KM und die vom JA lassen mich immer wie den letzten Deppen da stehen.

Das Lächeln meiner kleinen baut mich dann jedesmal wieder auf, das ist soo schön wenn ich mich die Stunde mit ihr beschäftigen kann.Sage mir immer, irgendwann kommt die Zeit das ich meine kleine auch mal für mehr Zeit habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2015 23:48
(@fuzzel2502)
Schon was gesagt Registriert

so jetzt bin ich wieder einen kleinen Schritt weiter, hatte nun wieder einen Termin beim Jugendamt.
Diesmal wurde zuerst mit der Dame des Jugendamtes und dem Verfahrensbeistand gesprochen.
Wir sind vorerst zu der Lösung gekommen, das ich jetzt alle 14 Tage meine kleine am Freitag sehen kann und dies ab 16.00 Uhr.
Leider möchte die Kindsmutter keine Termine am Wochenende weil sie ja auch da immer mit beisein möchte.
Da sie Samstags Schule habe und am Sonntag ihre Sozialen Kontakte pflegen möchte.
Was haltet ihr von dieser Lösung? Sie meinte natürlich wenn alles gut verläuft werden die Kontakte weiter ausgebaut.
Ich bin mir noch nicht ganz schlüssig ob das gut ist da ich ja ab 16.00 Uhr auch nicht die ewige zeit habe mich mit der kleinen zu beschäftigen.
Was haltet ihr davon?
Habe schon überlegt eimal Freitags und dann Sonntags im Wechsel,
da ich die Termine Freitags noch nicht ganz berufsbedingt bestätigt habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 13:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fuzzel,

auch wenn es keine güldene Lösung ist, solltest Du Dich m.E. auf einen derartigen Start einlassen.

Wenn Du bei den ersten Umgängen feststellst, daß die Kleine freitags um 16 Uhr immer zwei Stunden schläft (soll es geben), dann ist die Lösung Müll ...
... aber einen Versuch ist es wert.

Deine Ausgangsposition ist nun mal nicht so gut, als daß Du (kurzfristig) eine deutlich bessere Regelung erzielen könntest.

Wenn sich (wenn auch kleine) Fortschritte einvernehmlich erzielen lassen, ist das in aller Regel besser als die Gerichtskeule.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2015 13:45
(@fuzzel2502)
Schon was gesagt Registriert

Danke United,
den Gerichtstermin haben wir sowieso am Dienstag. Um auch das abgesprochene festzuhalten, da ich der KM nicht so wirklich traue, denn noch bei dem letzten Treffen gab es für sie noch keine Lösung auserhalb des Jugendamtes. Mit dem Freitag kann ich mich erstmal auch gut arrangieren, nur dachte ich eben vielleicht kann man das eben auf einmal Fr. und einmal So im Wechsel legen, da ich Freitag nach der Arbeit schon etwas Streß habe da immer pünktlich zu sein. Wichtig ist natürlich auch für mich das dies nur der Anfang zu mehr Umgang ist.
Aber du hast schon recht einfach mal schauen wie sich das ganze etwickelt.

Gruß Fuzzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 15:44