Mami1, ich glaube du meinst Pueppi in dem Fall.
Ich hatte nach deinem letzten Dank nichts mehr geschrieben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Mami1,
Der Unterhalt wurde m.E. schon richtig berechnet. Aber letztendlich kannst Du ihn selber ausrechnen, da Du auch beim Bund bist/warst. Es spielt Einkommensmäßig keine Rolle, ob SaZ oder Berufssoldat.
Die Besoldungstabelle müsstest Du haben, den Dienstgrad und das Alter hast Du auch. Schau einfach nach was er an "Gehalt" bekommt.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Hauptfeldwebel ohne Zulagen mehr als 1.500,00€ bereinigtes Netto hat. Also DDT 1 abzüglich häftiges Kindergeld macht 202,00€ KU. Seine Fahrtkosten und beruflichen Aufwendungen sowie Teile einer Altersversorgung kann er vorher vom Netto abziehen. Ob Zulagen berücksichtigt werden weis ich nicht. Du kannst aber einmal in die Unterhaltsrichtlinien Deines OLG Bezirks nachschauen.
Inwieweit der KV Dir unterhaltsverpflichtet ist lässt sich schwer sagen. Auf alle Fälle werden m.E. Deine Einnahmen mit berücksichtigt. Also entweder Elterngeld oder Dein Gehalt.
Wenn Arge aus Dir und Deinem LG eine Bedarfsgemeinschaft macht, dann müsst ihr schon zusammenleben. Und nicht wie ich meine gelesen zu haben, dass Ihr erst zusammenziehen wollt. In wieweit dieses Zusammenleben bei einer Auseinandersetzung wegen BU Relevanz haben wird, kann ich auch nicht rechtsverbindlich sagen. Du läufst aber Gefahr, dass man Dir wegen diesem Zusammenlebens eine Haushaltsersparnis gegenrechen könnte.
Kleine Anmerkung zu meiner ganz persönlichen Befindlichkeit. Es macht bei mir persönlich keinen guten Eindruck, wenn BU ein Thema ist, weil man mit einem LG zusammenlebt und Arge nicht mehr zahlt. Auch das Argument, dem LG geht es wegen Eheschulden und KU nicht besonders gut, hat für mich einen faden Beigeschmack. Aber wie schon gesagt meine ganz persönliche Befindlichkeit. Aber das ändert nichts an Deinen eventuellen Ansprüchen.
Der KV hat ein Recht Euer gemeinsames Kind regelmäßig zu sehen. Also hier meine Bitte bzw. mein Rat. Akzeptiere zwei Übernachtungen. Dann gibt es keinen Stress.
Dieser Satz war in sich schon falsch. Euer Kind hat das Recht beide Elternteile regelmäßig zu sehen.
Nichtplatt