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Umgang

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(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin Neu hier und habe eine brennende Frage die mir hoffe ich jemand beantworten kann!?
Kurz: Anfang der Schwangerschaft haben wir uns getrennt,nicht zusammen gewohnt! Sohnemann ist nun fast 9 Monate Alt.Meine Umgangsangebot werden nicht akzeptirt oder werden mir gar viele böse Text vor geworfen!!!Mein Angebot ist,weil KV sich immer aufregt,da Er eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit hat,wäre alle14 Tage es für ihn besser,da er die Woche über in der Kaserne verbringt,weil er Berufssoldat ist,will Er es so haben weil er ja auf der Autobahn an meinem Wohnort vorbei kommt,den kleinen mit nehmen und bis zu seinem Wohnort fahren der nochmal 150km weit von mir weg ist und ihn erst Sonntag wieder bringen wenn er wieder richtung Kaserne fähr,ALSO BLOß KEINE EXTRA TOUR!Mein Vorschlag weil ich 2 Übernachtungen nicht für gut heiße,Alle14 Tage Samstag 10Uhr bis Sonntag !8Uhr,die eine übernachtung finde ich für den kleinen gut wegen der Fahrzeit,da ist es weniger Stress! IST DAS ZU WENIG???? :question: :question: :question:
Nächste Frage: Bekomme ich denn Betreuungsunterhalt von ihm,auch wenn ich demnächst mit einem Neuen Partner zusammen ziehe???Bin aber dringend noch auf suche eines Krippenplatzes das ich wieder Arbeiten kann.....Kann mir jemand Helfen???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 21:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mami1,

ich habe mir erlaubt, deinen Beitrag von Moerphis Thema abzutrennen und in einen eigenen Thread zu schieben, damit eure Themen nicht vermischt werden.

Ansonsten, herzlich willkommen auf Vatersein.de und Muttersein.de

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 21:28
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mein sohnemann ist jetzt fast 9 Monate Alt,KV u ich trennten uns wärend der Schwangerschaft.
ER möchte,weil er als Berufssoldat die Woche über immer in der Kaserne ist und an meinem Wohnort vorbei fährt,Den Kleinen auf seinem Heimweg am WE Freitag mit nehmen und Sonntag Abend auf dem weg zur Arbeit wieder bringen Dies Alle 14 Tage wegen seiner Fahrgemeinschafft!!!!!!!!!!!!
Ein Ganzes WE heiße ich nicht für gut,er wohnt 150km von mir entfert,habe ihm eine Übernachtung alle 14 Tage angeboten,da es jetzt 2mal gut geklappt hat. Von Samstag10Uhr bis Sonntag 18Uhr. IST das zu wenig ??? :question:?Ihm ist das nicht recht,er hätte dadurch eine extra tour,ich werde ständig deswegen unter druck gesetzt!!!!!!!!!!!!
Hat denn jemand eine Antwort für mich???
Hab den DRUCK und die Streitigkeiten sooo Satt! ;( :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 21:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 21:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mami1!

Wieso heißt Du eine Übernachtung gut, zwei aber nicht? Bei 150km Entfernung, dem damit verbundenen Fahrstress für ein Kind und der finanziellen Belastung bei den derzeitigen Benzinpreisen für den KV kann ich verstehen, dass er nicht 300km extra fahren will.

Was den BU angeht... hm, rein rechtlich wissen es andere besser. Aber wenn Du einen Lebenspartner hast, mit dem Du zusammen wohnen willst, warum soll dann ein Dritter für Dich zahlen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu deinen Fragen:

1. Bekommst du Betreuungsunterhalt trotz neuem Freund?
Ja, und zwar i.d.R. bis euer kleiner 3 Jahre alt wird.
Zumindest im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.
Um das endgültig beurteilen zu können müsstest du aber einige Details deines und seines Einkommens offen legen.

2. Umgangsregelung. Fr bis So oder Sa bis So?
Zunächst mal freue ich mich, dass ihr euch in dieser wichtigen Frage doch schon gut angenähert habt. Das dein Ex-Freund zu seiner Vaterschaft steht und du ihm diese anscheinend auch nicht streitig machen willst.

Demgegenüber sind eure noch bestehenden Differenzen eher als gering anzusehen.

Ob das fehlende Stück, er jetzt dir entgegen kommen muss oder du ihm ist natürlich von hier aus schwer zu beantworten, zumal nur du hier bist. Ihn können wir schlecht beeinflussen.

Natürlich hat man es als junge Mutter immer schwer, sein kleines Kind jemand anderem anzuvertrauen, der "dein" Kind ja doch so viel weniger kennt als du.

Du solltest dir jedoch auch klar machen, dass du auch eines Tages vor dieser neuen Situation gestanden hast und damit auch klar gekommen bist.

Ich selbst habe 4 Kinder und von der Mutter meiner ältesten Tochter habe ich mich noch vor der Geburt getrennt. Wir kamen dann zur Geburt nochmal kurz zusammen aber das hielt auch nur einige Wochen.
Zum Glück haben wir unsere Differenzen auch einigermaßen friedlich regeln können, so dass ich auch vom ersten Tag an regelmäßigen Kontakt zu meiner Tochter hatte und habe. Heut ist sie 15 und ich habe, obwohl sie schon bald 600 Km weggezogen sind, regelmäßigen und guten Kontakt zu ihr.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat sie mit ca. 6 Monaten das erste mal bei mir übernachtet und das war, bis auf wenige Ausnahmen, eigentlich nie ein Problem. Und selbst wenn es mal ein Problem gab (Zähne, Erkältung, wasauchimmer) war es niemals ein Grund den Umgang zu verkürzen oder gibst du euren Sohn ab, wenn er weint?

Ich bin sicher euer Sohn vertraut dir. Er wird seinem Vater sicher auch vertrauen. Er ist nicht weniger Elternteil als du.

Und ganz ehrlich, so groß ist der Unterschied zwischen Fr - So und Sa - So nicht.
Kann es sein, dass da deine mütterliche Sehnsucht überwiegt?
Akzeptiere und freue dich, dass er anscheinend diese elterlichen Gefühle teilt.
Ihr schafft das!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 21:46
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort Beppo.....
Was mich immer so Ärgert,Er setzt mich ständig so unter Druck,mit seinem Recht hier und da!!!!Und außer wenigstens essen und triken zu kaufen und Ihn nur rum zeigen macht er nicht viel und trägt zu keiner Grßen Anschaffung,wie Kindersitz bei oder besorgt sich ein....Nein ich habe gefälligst das alles raus zurücken!!! Da sind Flecken auf dem Kinderwagen und seiner Hose,Er hat außversehen nen Keks gagessen.....
Ich habe keine lust mehr mich so fertig machen zu lassen!!!
Habe einenKrippenplatz evtl in Aussicht damit ich wieder Arbeiten kann,weils Geld hinten und vorne nicht reicht!
Da fragte ich KV ob er mir wenigstens den ersten Krippen monat bezahl,weil ich nicht weiß wie.....Naja kurze Antwort Er hat jan Nix davon!!!!
Deswegen frag ich nach BU das er mir wenigstens Diesen einen Monat Krippe bezahlt!!! Oder ist das Falsch von Mir??Ich weiß nicht weiter!!! ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 21:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mOIN;

Da sind Flecken auf dem Kinderwagen und seiner Hose,Er hat außversehen nen Keks gagessen.....

Verstehe ich nicht.

Deswegen frag ich nach BU

Wenn er leistungsfähig ist, wäre ein BU-Anspruch herleitbar. Wofür du den BU verwendest ist deine Sache.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 22:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also das was er dir auf jeden Fall bezahlen muss, wenn er kann, ist Kindesunterhalt.
Bekommst du den? Wenn nein, warum  nicht.
Falls er keinen KU bezahlt, kannst du auch einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
Warst du da schon?

Über den KU hinaus, muss er dir zunächst mal nicht auch noch weitere Kosten erstatten wie Kindersitz oder Krippe.

Das was du schreibst, klingst, als wenn du noch nicht sehr viel über deine Möglichkeiten der staatlichen Hilfe weißt.
Diese Unsicherheit über Rechte und Pflichten führt sicher auch zu den Spannungen zwischen euch.
Vielleicht kannst du ihn ja überzeugen, mal mit dir zusammen zu solch einer Einrichtung zu gehen, die sich auf die Beratung junger Eltern spezialisiert haben. Welche da bei euch in Frage kommen weiß ich selber nicht so genau aber vielleicht hat ein anderer User hierzu noch einen Tipp.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 22:13
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,
auf dem JA war ich schon,habe aber am Donnerstag nochmal einen Termin,weil ich wirklich nicht weiß,wo ich WAS beantrage.
Ja KU zahlt ER 196,00€,was aber nur grob auf dem JA mündlich berechnet wurden ist,letztes Jahr!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 11:50




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mami1,

Eure Differenzen sind nichts außergewöhnliches: Die Mütter meinen oft, zuwenig Geld vom Vater zu bekommen oder/und, daß dieser sich zumindest an den richtig teuren Sachen zusätzlich beteiligen sollte. Die Väter meinen oft, daß mit Kindergeld und Unterhalt noch einiges übrig bleibt; ein Kind doch gar nicht so teuer ist.

Das sind aber alles subjektive Einschätzungen; und deshalb gibt es klare Regelungen dafür - vom Gesetzgeber für alle Eltern verbindlich geregelt. Damit sollten sich Mütter und Väter dann anfreunden und ihren Frieden machen!

Zum KU:

Der Betrag von 196 Euro erscheint mir entweder zu gering oder aufgrund (des geringen Einkommens des KV) aus einer Mangelfallberechnung hervorzugehen. Der Zahlbetrag nach der untersten Einkommensstufe für unter 6-jährige Kinder beträgt seit 1.1.2008 202 Euro.
Hat der KV einen Titel über KU unterschrieben? Warum wurde keine exakte Berechnung, die auch Du nachvollziehen kannst, vorgenommen? DU mußt Dich um den KU kümmern und bist dafür veranwortlich; JA und RA können dabei nur helfen. Fordere also die Berechnungsunterlagen an, damit Du sie (ggf. mit unserer Hilfe hier) prüfen kannst.

Zum BU:

Je nach den Einkommensverhältnissen des KV und Deinen eigenen (bestimmt hast Du einen nicht so großen Einkommensausfall zwischen Deinem letzten Nettoentgelt und dem derzeitigen Elterngeld) muß der KV selbstverständlich, so er denn nicht unter seinen Selbstbehalt rutscht, BU für Dich zahlen. Dafür mußt Du aber seine Einkommensnachweise haben und Deine Einkünfte offenlegen. Erst dann kann man Dir was konkretes dazu sagen. Und da ja nach 14 Monaten das Elterngeld ausläuft, solltest Du BU-Ansprüche nicht nur ab der Geburt des Kindes, sondern auch später noch einmal genau prüfen lassen.

Also, sofern Du hier aussagekräftige Zahlen einstellst, können wir Dir auch besser Auskunft geben.

@ LBM

Was den BU angeht... hm, rein rechtlich wissen es andere besser. Aber wenn Du einen Lebenspartner hast, mit dem Du zusammen wohnen willst, warum soll dann ein Dritter für Dich zahlen?

Das Zusammenleben in einer neuen Partnerschaft hat meines Wissens lediglich Auswirkungen auf TU/EU (der Ehefrau); nicht jedoch auf BU (das ist ja indirekt ein Anspruch des Kindes auf einen permanent anwesenden Elternteil).

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 15:04
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Püppi,
Danke für deine Antwort.
Ja der KU wurde Urkundlich`07 festgehalten vom Jugendamt,aber ohne das KV Einkommensunterlagen vorlegen mußte. Ich dachte das ist so,hab da überhaupt keine Ahnung!?
Er ist Berufssoldat und hat ein gutes und gesichertes Einkommen und ich wuste bis her nicht was mir ALLES zu steht,denn von allein erzählt einem das AMT ja nix 😡
Aber mal was anderes,weißt du wie sich es verhällt,ich habe Elternzeit für 20Monate beantrgt,weil ich nun in Hessen wohne und noch nicht wußte obs Krippenplätze gibt,nun bemühte sich der Westen :wink:und habe zufällig und kurzfristig einen Krippenplatz ganz in meiner Nähe bekommen,der wie gesagt dieses Jahr erst NEU in Betrieb genommen wird! So nun könnte ich ja ab Dez. wieder arbeiten und habe grad mal fast 14Monate beansprucht und die hälfte der 67% Geld bezogen,wie sieht es denn mit dem Rest der beantragten Ziet aus?? :question:Hab ich da jetzt Pech gehabt :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 21:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du die Beantwortung meiner Frage wissentlich unterlassen?

Da sind Flecken auf dem Kinderwagen und seiner Hose,Er hat außversehen nen Keks gagessen.....

Verstehe ich nicht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 21:58
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Das war ein Auszug von den Tollen Sprüchen die er immer klopft und mich damit versucht auf die Palme zu bringen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mami1,

genau dieser Satz ist oft der Beginn eines endlosen Vernichtungskrieges.

und ich wuste bis her nicht was mir ALLES zu steht,

Die bedingslose Maximierung der Ansprüche, bei minimaler Bereitschaft zu Zugeständnissen, sind das Grundübel in allen Familienrechtsauseinandersetzungen, die in der Regel dazu führen, dass Mutter und Vater ihre anfangs kleinen Differenzen zu einem Rosenkrieg ausarten lassen und sind, nicht zuletzt der Hauptgrund, warum es Seiten wie Vatersein.de gibt.

Wir wollen euch Dreien gerne dabei helfen, euch das zu ersparen.

Richtig ist, dass du gegenüber dem KV gewisse Rechte hast und das JA sollte dich, wenn auch nicht immer sehr kompetent, darüber aufklären.
Z.B. können Sie eine Beistandssachaft übernehmen, damit du nicht selbst mit dem KV streiten musst.

Dennoch ist es natürlich für alle Beteiligten besser, wenn ihr es weiterhin schaft, eure Probleme selbst zu lösen.

Wenn du dich beim JA nicht gut aufgehoben fühlst, gibt es vielleicht noch andere karitative Einrichtungen bei euch, an die du dich wenden kannst.

Auf jeden Fall muss er, damit der korrekte Unterhalt ermittelt werden kann, sein Einkommen offen legen. Dazu kannst du ihn auffordern oder das JA.

Grundsätzlich finde ich es gut und richtig, dass du versuchst, so weit wie möglich selbst für dein Leben aufzukommen und dich nicht von Unterhaltszahlungen oder anderen Unterstützungsleistungen abhängig machen willst. Das wird dir in Zukunft immer eine grössere Unabhängigkeit und letztlich auch Stolz und Selbstbewusstsein geben als ein Leben von fremden Gnaden.

Wenn du einen guten Job und ne gute Betreuung für euer Kind gefunden hast, sollte dir das wichtiger sein als die letzten Cent des Elterngeldes.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 22:14
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hey Beppo,
Danke der Antworten...Klar bin ich Stolz vieles Allein geschafft zu haben und habe oft genug an der Brotrinde gekaut um meinem Sohn ein Spielzeug zu kaufen usw.....Und außer Hohn und Spott kommt vom KV nicht viel,denn ER hat ja Diese und Jene Ausgaben....deswgwn mußt ich mich mal etwas schlauer machen 😉 und werde die Woche nochmal auf dem JA vorsorechen,ich weiß ja nun was ich Direkt Anmerken kann.
Dankeschön und schönen Abend noch,
Bis denn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 22:22
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mami1,

ich gehe mal davon aus, daß Du über www.elternsein.de oder www.muttersein.de hierhergeraten bist ;-). Insofern bekomnmst Du hier auch gern alle Infos, die Mütter und ihre Rechte betreffen.

Zu Spezialfragen das Bundeselterngeld betreffend kann ich Dir das Forum www.elterngeld.de empfehlen. Ich meine, daß Du auch im zweiten Jahr, so Du das Elterngeld auf mehr als 14 Monate aufgeteilt hast, weiterhin Elterngeld bekommst; und zwar unabhängig vom Verdienst ab dem 15. Lebensmonat. Aber bitte, erkundige Dich da noch mal genauer an anderer Stelle.

Zum KU: Nach zwei Jahren hast Du Anspruch auf erneute Offenlegung der Einkünfte des KV und im Anschluß daran an eine eventuelle Anpassung des KU. Die Beurkundung des jetzigen KU ist vor dem JA erfolgt; gültig ist meines Wissens so eine Urkunde aber erst dann, wenn die KM zustimmt. Okay, wenn Du in der Vergangenheit zu blauäugig oder unwissend warst, hast Du daraus gelernt. Für die Zukunft weißt Du ja jetzt, wo Du Dich schlaumachen und Rat holen kannst.
Ob aktuell eine Überprüfung des KU möglich ist, weiß ich nicht.

Zum Umgang: Wenn es für den Vater angenehmer ist und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, dann laß doch das Kind 14-tägig vom Freitag bis Sonntag zum KV. Oder trefft Euch in der Mitte: ein WE von Freitag bis Sonntag, ein WE von Samstag bis Sonntag. Bevor ihr Euch darüber die Köpfe einschlagt, fixiert Eure Absprachen dazu schriftlich. Denn wenn schon in anderer Beziehung fiese Bemerkungen üblich sind, sollten diese wichtigen und grundsätzlichen Dinge klar und sachlich geregelt sein.

ich wuste bis her nicht was mir ALLES zu steht,denn von allein erzählt einem das AMT ja nix 😡

Tja, über seine Rechte muß man sich stets selbst informieren; hinterhergetragen wird keinem was. Dafür sind wir alle volljährig und selbständige, mündige Bürger. Alles wissen tut niemand; das ist auch angesichts der sich ständig ändernden Gesetze und Rechtssprechung schier unmöglich. Aber ein kritisches Denken und Problembewußtsein im Zusammenhang mit eigenem Nachfragen (zum Beispiel hier) und Recherchieren führt ganz schnell zu einem großen Überblick.

Allerdings hat die Aussage "WAS MIR ALLES ZUSTEHT" immer einen schalen Beigeschmack ... Denn das "ALLES" kommt ja von irgendwoher oder irgendwem. Da sollte Mann/Frau auch ggf. ein bißchen weniger als "ALLES" beanspruchen, wenn es dazu dient, den anderen  auch leben zu lassen.

Liebe Grüße und alles Gute!

Püppi

PS: Du wirst sehen: je mehr Du selbst weißt, um so selbstsicherer wirst Du im Gespräch mit dem KV und bist nicht mehr so anfällig gegenüber seinen Krittelein. Und das wirklich Wichtige ist der sachliche und faire Umgang der Eltern.

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 10:55
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Mir stellen sich einige Fragen und es wäre schön wenn Du mir diese beantworten könntest.

1. Wohnst Du an dem Ort an dem der KV stationiert ist?
2. Was hast Du vor der Endbindung beruflich gemacht? Dieses ist wichtig für den BU.
3. Wie hoch war Dein Einkommen vor der Schwangerschaft/Endbindung? Auch wichtig für den BU.
4. Welchen Dienstgrad hat der KM? Wenn Du das nicht weist, dann reicht mir sein Alter, daran kann man den evtl. Dienstgrad ableiten
5. Erhältst Du noch sonstige Sozialleistungen?
6. Ist Deine neue Beziehung auf Dauer angelegt (evtl. heirat), oder ist dieses nur eine Wohngemeinschaft?
7. Könnte Dein neuer LG Dich eventuell versorgen?
8. Welches Verhältnis hat Dein LG zum Kind?

LG

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2008 12:55
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nichtplatt....
1.KV ist nochmal von mir nochmal 150km entfernt Stationiert,steht aber wieder eine Versetzung an,wer weiß wo hin
2.Ich bin nach der geburt des Kleinen an meinen Neuen Arbeitsort gezogen,wo ich im Vorfeld nicht wußte ob Krippenplätze endlich in Planung kommen oder nicht(Von OST nach WEST zog ich)
und habe meine Elternzeit auf 20 Monate ziehen lassen(415,00€im Monat)
Erhalte Kindergeld und KU von 196,00€ was nie richtig berechnet wurde!
Vor der Schwangerschaft hatte ich ein Einkommen von 1500€ mit Sonderzulagen,in der Mutterschutzzeit ohne Sonderzulagen 1300€,Ich bin selber Soldat auf Zeit4Jahre,mein Ex ist seit Jan.08 Berufssoldat mit dem Dienstgrd.Hauptfeldwebel 31 Jahre Alt.
5.Habe bis vor Kurzen Sicherung zum Lebensunterhalt von der ARGE2 bekommen,da ich mit meinem neuen Freund zusammen ziehe sind wir 145,00€ über den Sozialen Bedarf.
6.Mit versorgung macht er so gut wie es geht,da er auch in Trennung ist und Unterhalt an seinen Sohn zahlt und in der Vorhergehenden Beziehung gemachte Schulden hat
7.Heihrat ist nicht in sicht,ich zahle ein Teil mit Miete,Also mehr Wohngemeinschaft
8.Das Verhältniss sehr Gut,mein Freund kümmert sich um den Kleinen wie sein eigenen Sohn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2008 13:28
(@mami1)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antworten Beppo, hilft mir schon Gut weiter  😉 :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2008 13:30




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