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umgang

 
(@smser)
Schon was gesagt Registriert

hallo

gibt es irgendwo eine tabelle oder so etwas in der art aus der hervor geht wieviel umgang ich als vater in der regel bekomme, je nach alter des kindes??meine tochter wird im august 3 und geht dann in den kindergarten.ich habe gehört das ich sie ab da länger sehn dürfte. seh sie jetzt alle 2 wochen samstags von 10bis17uhr.

mfg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2006 21:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, es gibt keine Tabellen oder irgendwelche sonstige Regeln.

Es gibt nur Empfehlungen:

Die lauten: Je kleiner das kind desto kürzer, aber öfter...(also ein Kleinkind eher nur ein paar Stunden, dafür mehr mals die Woche)

Ab Kindergartenalter: jedes 2. WE und die Hälfte der Schulferien. Die hohen Feiertage abwechselnd bi Mama oder Papa (sprich Weihnachten, Ostern).

Aber wie die Erfahrung zeigt geth das nur, wenn die KM da auch mitmacht.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2006 21:56
(@smser)
Schon was gesagt Registriert

u wielang jedes 2te we? auch übernacht? weil ich hab ne std fahrtzeit also hab ich unterm strich nur 5std mit meiner tochter. waren schon vor gericht letztes jahr weil sie mir den umgang komplett verweigern wollte.mir wird das aber zu wenig,würd sie voll gern öfter sehn bzw länger


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2006 22:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Über WE heißt auch übernachten.

Normalerweise sagt man von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr.

Allerdings, soltle man da dem Kind auch ne gewissen Eingewöhnugnszeit zustehen. Also erstmal mit einer Übernachtung anfangen und das Kind dann im LAufe des Tages heimbringen und dann auf die 2 Übernachtungen gehen. Aber leider geht all das ohne das aktive Mitmachen der Mutter nicht. Also erstens ihre Erlaubnis sozusagen und zweitens das sie das Kind nicht negativ gegen die Übernachtungen einstimmt (das kann ganz offen, aber auch verstekct und unbewußt geschene)

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2006 22:32
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Wie midnightwish ja schon geschrieben hat...Regeln oder gar gesetzliche Vorgaben gibt es NICHT!
Nur und auch noch ziemlich doofe eingebürgerte Empfehlungen und auch Urteile.

Die meisten Regelungen fallen leider so aus...WE ab Freitag nachmittag..bis Sonntag nachmittag...von "normal" würde ich da aber nicht reden...ich weiß aber Tina wie du es meinst...*g*

Die Eingewöhnungszeit kommt natürlich nur dann in Frage, wenn es was zum Eingewöhnen gibt. Sonst halte ich das für Unfug bzw. an was soll sich den das Kind gewöhnen, bei einer Trennung inkl. Auszug...an die neue Umgebung?...das würde ja heißen, sofern die KM mit dem Kind auszieht, dass sie das kind nur so wenig sieht...wobei...auch eine ganz intersannte Überlegung und Denkensweise..

@ SMSer
Warum hast du vor Gericht nicht weitergemacht...auf mehr Umgang geklagt?  ...und warum hat dein RA dich nicht mal (damals) über die Umgangsrechte des KINDES aufgeklärt...und das DU und auch die KM die Pflicht haben...den Umgang zu fördern....hm.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

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Geschrieben : 13.07.2006 22:54
(@taubenkind)
Schon was gesagt Registriert

:)Da kann ich Euch nur zustimmen.Wenn das Kind das möchte und beim Papa schlafen möchte, dann sollte die KM einlenken und zustimmen.
Da es für das Kind wichtig ist. Und die KM sollte den wunsch des Kindes akzeptieren. Und nicht dagegen sein!!!
Lg
taubenkind


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2006 22:57
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo SMSer,

es gibt keine gesetzliche Regelung. Deine Situation einnert mich irgendwie an meine vor zwei Jahren. Meine Tochter (damals 2,5 Jahre alt) durfte ich auch nur samstags alle 2 Wochen von 10 - 18 Uhr sehen.

Ich habe das dann gerichtlich regeln lassen. Nachdem ein positiver Bericht des Jugendamtes vorlag, hat die Richterin dann etwas "Druck" ausgeübt, so dass ich sie seither anfangs von Samstag Morgen bis Sonntag Abend, kurz darauf von Freitag Abend bis Sonntag Abend alle 2 Wochen zu mir holen durfte.

Der "Standardweg" ist folgender:
- Mit "Ex" reden
- Kommt dabei nix rum, das JA um Vermittlung bitten
- Hilft auch das nichts, klagen

Eine Klage bringt aber nur dann etwas, wenn die beiden ersten Schritte entsprechend gut vorbereitet und durchgeführt wurden.

Ihr ward schon vor Gericht wegen des Umgangs. Um dir konkretere Tipps geben zu können, benötigen wir hier weitere Informationen, z.B. wie der bisherige Umgang geregelt wurde, warum "Ex" den Besuchskontakt ganz einstellen wollte und was letztes Jahr vor Gericht verhandelt / beschlossen wurde.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2006 02:16