Moin. Moin zusammen, ich bin neu hier und hätt mal ne Frage.. meine Geschichte in Kürze...
ich lebe seit dem 01.02.2006 von meiner noch Frau und unserer Tochter (Fünf Jahre) getrennt Sie ist mit unserer Tochter ins Ruhrgebiet gezogen wohnt im Augenblick beim Schwager und hat ab april eine eigene Wohnung. Zur Zeit versuchen wir eine einvernehmliche Scheidung mit einem, ihren Anwalt. Ich versuche meine Tochter in 2-3 Wochen Rythmus zu sehen ca. 500 KM einfach, nun habe ich hier heute das Angebot gemacht unserer Tochter über Pfingsten zu mir zunehmen, dies wird in einem kurzen heftigen Telefonat abgelehnt. Begründung: Unserer Tochter soll sich erstmal in die neue Umgebung eingewöhnen (Ruhrgebiet) und der vereinbarte Aufenthalt im Sommer würde reichen. Leider habe ich in der Trennungsvereinbarung ABR abgetreten, gemeinsames Sorgerecht besteht. Komischerweise musste ich ihr schriftlich bestätigen das sie ins ruhrgebiet ziehen kann. Ist meinerseits auch in Ordnung da die gesamte Verwandtschaft von ihr da ist und unsererTochter auch guten Kontakt zur Schwägerin, Schwager und Kinder hat. Nun endlich meine Frage.. wie soll ich mich verhalten ? Soll ich bis zum Sommer warten? oder Doch eher? Das Wohl unserer Tochter liegt mir absolut am Herzen...Ich habe vor der Trennung immer sehr viel mit meiner Tochter unternommen... wäre für eine Antwort dankbar!
viele menschen haben eine Wirbelsäule, wenige ein Rückrat
Hallo Boris,
die Frage ist nun wirklich schwer zu beantworten.
Wie klappt denn sonst der Umgang?
Kannst Du auch mit Deiner Noch Frau sonst normal reden?
Klar hättest Du auch ein recht darauf, Dein Kind an Pfingsten zu Dir zu nehmen....allerdings, wenn Du jetzt da mit der "Brechstange" ran gehst, befürchte ich, das Deine Noch Frau komplett abblockt und wenn das passiert, dann kanns schon sein, das Du Deine Tochter erstmal ne Zeit gar nicht siehst. (man weiß ja wie langsam Gerichte sein können)
Versuch doch nochmal mit Deiner Noch Frau zu reden.
Mach ihr klar, das Dein Wohnort auch früher der Mittelpunkt des Kindes gewesen ist und es Freunde sehen kann.
Sag iher, das Du Deine Tochter auch vermißt und Du sie mal ein paar Tage länger sehen möchtest......(vielleicht versuchst DU es ihr schmackhaft zu machen, weil sie dann ihre Wohnung in Ruhe einrichten kann)
Weiter weiß ich da nun auch nicht..
Aber wie gesagt, wenn alles normal läuft und ihr sonst keine Probleme habt und gut miteinander klar kommt und es weiter auch keinen Umgangsboykott gibt, dann würde ich jetzt von weiteren Schritten absehen. Das verhärtet nur die Fronten und dann gibts nen Rosenkrieg...und was das heißt, kannst Du hier zu 100fach im Forum lesen.
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
Hm...verzwickte Situation...
Wie Deine Ex drauf ist, ist da schwer einzuschätzen.
Wenn man jetzt mit der Brechstange ran geht, kann es sein das sie den Boykott dann richtig weit treibt und Du Dein Besuchsrecht erstmal einklagen mußt. Wirst Du dann zwar sicherlich bekommen, aber wie lang sowas dauern kann, bis es dann erstmal soweit ist.....
Reagierst Du jetzt nicht und wartest bis Sommer ab, kann es sein das sie Dir kurzfristig auch wieder sagt:" Nein, gibt es nicht"
Wie habt ihr das denn an Ostern geregelt?
Kannst Du an Pfingsten nicht ein paar Tage irgendwo in der Nähe Deiner Tochter unterkommen und sie dann abholen?
Ihr habt doch einen gemeinsamen Anwalt....habt ihr den schon mal gefragt bzw hast Du den schon mal gefragt. Vielleicht redet er mal mit ihr?
Habt ihr nicht gemeinsame Freunde, die ihr vielleicht mal ins gewissen reden können?
Leider weiß ich da grad auch keinen besseren Rat...
Wie gesagt, reagierst Du jetzt gleich, kann es falsch sein. Tust Du nichts, kann es genausogut falsch sein....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina, ich werde versuchen heute abend mal mit ihr zu telefonieren um die Situation zu klären, ich habe von meiner Tochter nicht den Eindruck das sie, wenn ich sie pfingsten zu mir hole damit überfordert ist, ich denke die Trennungsituation macht ihr zu schaffen.. wie uns allen, ich kann natürlich auch pfingsten runterfahren um meine Tochter zusehen, das ist nicht das problem bloss mit den Urlaub siehts natürlich nicht so gut aus (bin noch in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber) deswegen fahre ich meisten freitag abends und sonntags wieder zurück, ostern bleibt meine Tochter bei meiner nochFrau feste Termine haben wir für das Jahr noch nicht festgelegt. Danke für deine Antwort.
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hallo boris
ich würde es mal nicht darauf pochen, versuche es vernünfigt mit der frau noch einmal drüber zu reden, muß ja auch nicht die ganzen pfingstferien sein, reicht ja auch wenn es nur ein paar tage sind.
versuche mit es argumenten, wie bereits schon beschreiben (alte umgebung, freunde wiedersehen usw.)
ich denke auch wenn du darauf pochst, dass dann evtl. deine frau sich querstellt.
gruß papa
[Editiert am 28/3/2006 von Papa]
danke für deine Antwort, es geht mir auch nicht um gesamt Pfingsten sondern nur der Zeitraum vom Pfingstsamstag bis Pfingstmontag inkl Abholen und wieder bringen, ich werde versuchen mit ihr nochmal zureden.
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Hallo zusammen!
Also ich mit meiner Erfahrung muss sagen, dass der gütliche Weg auch der falsche sein kann. Bitte nicht als Aufforderung zum Krieg sehen!! Jedoch kann das Nichtstun des Vaters später auch gut als Desinteresse am Kind ausgelegt werden. Außerdem gebe ich zu bedenken, daß die Ausrede "Kann über Pfingsten nicht kommen, weil Eingewöhnung in neuem Zuhause" sicher vorgeschoben ist. Eine andere typische Variante wäre "Kind braucht Ruhe". Eine Mutter, die ernsthaft den Kontakt zwischen Vater und Kind fördern möchte, wird aktiv nach Umgangskontakten suchen und nicht nur stupide ablehnen ohne eine Alternative zu bieten.
Ich würde raten -wenn Ihr einen gemeinsamen (!) Anwalt habt- diesen anzurufen und um friedliche Vermittlung zu bitten. Und rede nie viel über Dich selbst, argumentiere stets im Sinne des Kindes. Es hat im Grundgesetzt fest verankert das Recht auf ungestörten Kontakt zu beiden Elternteilen.
Ich wäre äußerst wachsam. Habe in den letzten Wochen leider viele Pferde vor der Aphoteke k.... sehen. Leider.
Milan
Danke Milan für deine Antwort, ich probiere erst mal den gütigen Weg, notfalls fahr ich Pfingsten runter um meine Tochter zu sehen...wenns Probleme gibt gehts ans eingemachte....Danke
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hallo boris,
interpretationen (nicht nur aus der ferne) sind immer gefährlich ...
bei mir ist´s nur so ein gefühl (hör da eine nachtigall trappsen), daher zitiere ich nur aus dem gelesenen,
interpretieren mußt du, denn nur du kennst deine geschichte ...
taccina schrieb:
"Ihr habt doch einen gemeinsamen Anwalt ... hast Du den schon mal gefragt."
du schriebst:
"Zur Zeit versuchen wir eine einvernehmliche Scheidung mit einem, ihrem Anwalt ..."
und:
"... habe ich in der Trennungsvereinbarung ABR abgetreten ..."
und:
"... Komischerweise musste ich ihr schriftlich bestätigen das sie ins ruhrgebiet ziehen kann. "
milan schrieb:
"Ich würde raten -wenn Ihr einen gemeinsamen (!) Anwalt habt- diesen anzurufen ..."
nochmal du:
" ... ich lebe seit dem 01.02.2006 ... getrennt
... Zur Zeit versuchen wir eine einvernehmliche Scheidung mit einem, ihren Anwalt. "
.
.
.
korrigier mich einer, wenn´s nicht stimmt:
eine scheidung ist erst nach dem ablauf des trennungsjahres möglich,
somit in deinem fall frühstens ab 01.02.2007
und
ein RA darf immer nur die interessen eines mandanten vertreten (standesrecht der RA´s)
lg wolf
[Editiert am 29/3/2006 von lonesomewolf]
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
klar ich weiss das eine scheidung erst ab 2007 möglich ist, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
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...
und warum unterschreibst du dann bereits HEUTE solche sachen ???
"... habe ich in der Trennungsvereinbarung ABR abgetreten ..."
und:
"... Komischerweise musste ich ihr schriftlich bestätigen das sie ins ruhrgebiet ziehen kann. "
boris,
die frau (und ihr (!) anwalt) verfolgt einzig ihre interessen
nicht mehr die deinen und nicht die deiner tochter
lg wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo, meine noch Frau und ich haben eine Trennungsvereinbarung bei ihren Anwalt unterschrieben, Aufteilung Hausrat, Unterhalt und leider Abtretung ABR meinerseits bei gemeinsamen Sorgerecht, die Umgangsregeln wurden in der trennungsvereinbarung noch nicht festgelegt (gütliche Einigung), ich weiss auch das der Anwalt nur die Interessen meiner noch Frau vertritt, ich versuche halt wenn es gütlich geht Kosten zusparen. meine Frage ist, wie sind die Chanchen das gemeinsame ABR bei der rechtsgültigen Scheidung wieder zuerlangen ? Oder kann mann einfach in der Trennungsvereinbarung dem alleinigen ABR der noch Frau widersprechen ? Oder muss MANN irgendwelche Fristen einhalten ?
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Hallo Boris,
ist das dein Ernst??? Wenn du das unterschrieben hast, dann kannst du dich höchstens noch auf geistige Unzulänglichkeit berufen.
Mann, du hast den Weg hierher ins Forum gefunden, wo du tonnenweise gute Ratschläge bekommst.
Warum hast du dir nicht einfach Bedenkzeit erbeten, den Inhalt der Trennungsvereinbarung hier hereingestellt und dann noch verhandelt? Du einigst dich bei Hausrat und Unterhalt und gibst das ABR ab? Hättest doch einfach versuchen sollen beim ABR hart zu bleiben und dann mal sehen wie die Gegenseite reagiert.
Evtl. hilft dir jetzt noch ein pfiffiger Anwalt. Der kostet aber richtig Geld, mehr als du bisher gespart hast.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa, den weg ins forum hab ich ledier erst nach der Trennung gefunden, zum anderen liest mann hier und in diversen Büchern das die Frau trotz gemeinsamen ABR weitesgehend am längeren Hebel sitzt, die Frage ist nur die ob eine gütliche Einigung möglich ist und da die Trennungssituation ja noch sehr frisch ist und dadurch bedingt emotionen noch etwas hochkochen versuche ich erstmal eine gütliche Einigung.
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Hallo Boris,
sorry, hattest du ja bereits in deinem Eingangsposting geschrieben, habe ich überlesen. Klar ist eine gütliche Einigung das Beste. Das solltest du erst mal versuchen. Häufig (so wie bei mir) wird erst mal der Umgangsboykott mit dem Argument "das Kind muss erst mal zur Ruhe kommen" eingeläutet, und hinterher gibt es sich dann aber wieder.
Du musst nur aufpassen, dass du nicht immer nachgibst. Und je öfter du das tust, umso schwieriger wird der Umgang mit deiner Tochter später.
Gruß
Martin
Danke für deine Antwort, ich seh das genauso wie du erstmal die Sachlage wirktlich beobachten...bevor MANN schwere Geschütze auffährt...is ja besser für alle beteilgte.
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